Zuletzt aktualisiert: 17.10.2026
Von 3.000 Euro brutto bleiben 2026 auf dem Lohnzettel 2.174,08 Euro netto. Abgezogen werden 542,10 Euro Sozialversicherungsbeitrag und 283,82 Euro Lohnsteuer, zusammen mehr als ein Viertel. Was bei deinem eigenen Gehalt herauskommt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner von finanzgeier.at mit allen Abzügen. Wer seinen Gehaltszettel lesen kann, weiß, wofür dieses Geld verwendet wird, und erkennt auch Fehler. Auf dieser Seite gehen wir die monatliche Gehaltsabrechnung Zeile für Zeile durch: vom Brutto über die Abzüge bis zur Auszahlung, dazu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Extrazeilen wie die E-Card-Gebühr, was dein Arbeitgeber zusätzlich zahlt und was der Jahreslohnzettel für das Finanzamt ist.
Inhalt
Lohnzettel, Gehaltszettel, Lohnabrechnung: Erklärung der Begriffe
Im Alltag heißen die monatlichen Abrechnungen Lohnzettel oder Gehaltszettel, offiziell Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung. Arbeiter bekommen Lohn, Angestellte Gehalt, gerechnet wird gleich. Dein Arbeitgeber muss dir jeden Monat eine schriftliche oder elektronische Abrechnung geben, übersichtlich, nachvollziehbar und vollständig. Darauf stehen mindestens die Bruttobezüge, die Beitragsgrundlage und der Beitrag zur Sozialversicherung, die Bemessungsgrundlage und die Lohnsteuer, ein berücksichtigter Familienbonus Plus und der Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse für deine Abfertigung neu.

Davon zu unterscheiden ist der Jahreslohnzettel, auch Lohnzettel L16 genannt, nach der Nummer des Formulars. Ihn schickt der Arbeitgeber einmal im Jahr an das Finanzamt, er fasst alle Monate zusammen und ist die Grundlage für deine Arbeitnehmerveranlagung. Mehr dazu im letzten Kapitel.
Vom Brutto zum Netto: der Weg über die Gehaltsabrechnung
Die kürzeste Gehaltsabrechnung-Erklärung ist die Reihenfolge, denn sie ist auf jedem Zettel gleich. Die Abzüge: Gehalt minus Sozialversicherung minus Lohnsteuer ergibt das Netto. Oben steht das Brutto, also alles, was du in diesem Monat verdient hast: Grundgehalt, Überstunden, Zulagen und Sachbezüge wie ein Firmenauto. Davon geht zuerst der Sozialversicherungsbeitrag weg. Was übrig bleibt, ist die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, davon werden noch Freibeträge wie das Pendlerpauschale abgezogen. Nach der Lohnsteuer steht das Netto da. Zum Schluss kommen persönliche Abzüge wie Betriebsratsumlage oder Gewerkschaftsbeitrag, und was dann bleibt, ist der Auszahlungsbetrag, der auf dein Konto kommt.

Das Rechenbeispiel mit Beispielwerten für 2026: Eine Angestellte in Niederösterreich verdient 3.000 Euro brutto im Monat, ohne Pendlerpauschale und ohne Kinder. Der Sozialversicherungsbeitrag beträgt 18,07 Prozent, also 542,10 Euro. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer ist damit 2.457,90 Euro, die Lohnsteuer 283,82 Euro. Netto bleiben 2.174,08 Euro, das sind 72,5 Prozent vom Brutto. Was bei deinem Gehalt herauskommt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner nach, die Grundlagen stehen auf der Seite Brutto und Netto.
Der Sozialversicherungsbeitrag: fünf Teile in einer Zeile
Auf dem Lohnzettel steht der Sozialversicherungsbeitrag meist als eine einzige Zahl, er besteht aber aus fünf Teilen. Im Beispiel gehen 307,50 Euro an die Pensionsversicherung, das ist mehr als die Hälfte. 116,10 Euro zahlt die Krankenversicherung, 88,50 Euro die Arbeitslosenversicherung, je 15 Euro sind die Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag. In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026 etwas höher. Wer wenig verdient, zahlt weniger Arbeitslosenversicherung: Bis 2.225 Euro brutto im Monat entfällt sie ganz, darüber steigt sie in Stufen bis zum vollen Satz von 2,95 Prozent.

Der Beitrag wird von der Beitragsgrundlage berechnet, die meist dem Brutto entspricht. Nach oben ist sie mit der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt, 2026 sind das 6.930 Euro im Monat: Wer mehr verdient, zahlt für den Teil darüber keine Sozialversicherung. Was die einzelnen Versicherungen leisten und welche Kasse für dich zuständig ist, steht auf der Seite über die Sozialversicherungsbeiträge.
Die Lohnsteuer: warum sie nicht einfach ein Prozentsatz ist
Die Lohnsteuer ist der zweite große Abzug. Sie richtet sich nach einem Stufentarif für das ganze Jahr: Die ersten 13.539 Euro sind steuerfrei, für jeden Euro darüber zahlst du 20 Prozent, ab 21.992 Euro 30 Prozent, ab 36.458 Euro 40 Prozent und so weiter bis 55 Prozent. Der Arbeitgeber rechnet deine monatliche Bemessungsgrundlage auf das Jahr hoch, wendet den Tarif an und teilt wieder durch zwölf. Im Beispiel sind das 29.362,80 Euro im Jahr. Der höchste Steuersatz, der Grenzsteuersatz, liegt bei 30 Prozent, im Schnitt zahlt die Angestellte aber nur rund 11,6 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage, weil die unteren Stufen billiger sind.

Danach werden Absetzbeträge von der Steuer abgezogen, allen voran der Verkehrsabsetzbetrag von 496 Euro im Jahr, den jeder Arbeitnehmer bekommt. Wer Kinder hat, kann sich den Familienbonus Plus schon über die Lohnverrechnung holen, dann steht er eigens auf dem Lohnzettel und senkt die Lohnsteuer um bis zu 166,68 Euro pro Kind und Monat. Freibeträge wie das Pendlerpauschale senken dagegen nicht die Steuer selbst, sondern vorher die Bemessungsgrundlage.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Extrazeilen
Zweimal im Jahr sieht der Lohnzettel anders aus. Urlaubs- und Weihnachtsgeld heißen Sonderzahlungen und werden günstiger behandelt: Die Sozialversicherung beträgt im Beispiel 17,07 Prozent, weil Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag wegfallen, und die Lohnsteuer nur 6 Prozent, wobei insgesamt 620 Euro im Jahr steuerfrei bleiben. Vom Urlaubsgeld von 3.000 Euro bleiben deshalb 2.375,83 Euro netto, vom Weihnachtsgeld 2.338,63 Euro, also deutlich mehr als vom Monatsgehalt. Warum das so ist, erklärt die Seite über das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Dazu kommen Zeilen, die nicht jeden Monat oder nicht bei jedem auftauchen. Im November wird die E-Card-Gebühr für das nächste Jahr abgezogen, 2026 sind das 26,85 Euro. Gibt es einen Betriebsrat, wird oft eine Betriebsratsumlage einbehalten, Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag direkt abziehen lassen, und der Gewerkschaftsbeitrag senkt dann sofort die Lohnsteuer. Ein Firmenauto zur privaten Nutzung erscheint als Sachbezug: Du bekommst dafür kein Geld, aber der Wert wird zum Brutto gezählt und versteuert. Bei Schulden kann eine Lohnpfändung auf dem Lohnzettel stehen, dann bleibt dir zumindest das Existenzminimum. Überstunden haben eigene Zeilen, ihre Zuschläge sind bis zu einer Grenze steuerfrei.
Was dein Arbeitgeber zusätzlich zahlt und wofür die Abzüge sind
Was du auf dem Lohnzettel siehst, ist nur ein Teil. Der Arbeitgeber zahlt im Beispiel noch 629,40 Euro eigenen Sozialversicherungsbeitrag, 45,90 Euro an die Mitarbeitervorsorgekasse, 111 Euro Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, 9,90 Euro Zuschlag dazu und 90 Euro Kommunalsteuer an die Gemeinde. Ein Monat der Angestellten kostet die Firma also 3.886,20 Euro, bei ihr kommen 2.174,08 Euro an, das sind 56 Prozent.

Das klingt nach viel, und über die Höhe der Abzüge kann man streiten. Gesetze, Kollektivverträge und das Sozialsystem sind aber soziale Errungenschaften, die Geld kosten, und irgendwer muss sie finanzieren. Indirekt hat man auch etwas davon: Aus den Beiträgen kommen die spätere Pension, der Arztbesuch und das Spital, das Krankengeld bei langer Krankheit, das Arbeitslosengeld, die Beratung bei der Arbeiterkammer und die Familienbeihilfe, aus der Lohnsteuer Schulen, Straßen und Polizei. Wer die Abzüge kennt, sieht sie nicht nur als Verlust, sondern weiß, was er dafür bekommt, und kann besser abschätzen, wo er selbst vorsorgen muss.
Jahreslohnzettel L16 in FinanzOnline und deine Kontrolle
Bis Ende Februar schickt der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel des Vorjahres elektronisch an das Finanzamt, auch wenn du im Laufe des Jahres ausgeschieden bist. Darauf stehen alle Bezüge, Sozialversicherungsbeiträge, die einbehaltene Lohnsteuer, Sonderzahlungen und berücksichtigte Freibeträge. Um ihn anzusehen, reicht es, für den Lohnzettel FinanzOnline zu öffnen und im Steuerakt nachzusehen, mehr zum Zugang auf der Seite über FinanzOnline und ID Austria. Auf Wunsch bekommst du auch vom Arbeitgeber eine Kopie. Der Jahreslohnzettel ist die Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung, bei der oft Geld zurückkommt. Im Beispiel sind es rund 69 Euro, weil ein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erst dort berücksichtigt wird, mit Pendlerpauschale, Werbungskosten oder Spenden oft mehr.

Fehler auf dem Lohnzettel passieren, etwa eine falsche Einstufung im Kollektivvertrag, vergessene Überstunden oder Zulagen. Viele Kollektivverträge haben kurze Verfallsfristen von oft nur drei bis sechs Monaten, danach ist ein Anspruch verloren. Deshalb lohnt es sich, den Lohnzettel jeden Monat anzusehen und nicht nur einmal im Jahr. Wer das regelmäßig macht, bekommt ein Gefühl für die Zahlen und merkt sofort, wenn etwas nicht stimmt. Jede Lage ist anders, bei Fragen helfen die Lohnverrechnung, der Betriebsrat und die Arbeiterkammer.
Der Rat zum Schluss: Nimm dir einmal Zeit und geh deinen Gehaltszettel Zeile für Zeile mit dieser Lohnzettel-Erklärung durch, kontrolliere danach jeden Monat Stunden, Zulagen und Einstufung, melde Fehler schriftlich und sofort, und hol dir mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück, was dir zusteht.
Quellen: Arbeiterkammer Wien: Meine Lohnabrechnung 2026; Arbeiterkammer: Lohnabrechnung; Arbeiterkammer Steiermark: Verfall und Verjährung im Arbeitsrecht; WKO: Der Lohnzettel (Formular L16); Unternehmensserviceportal: Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt; BMF: Steuertarif und Steuerabsetzbeträge. Rechenbeispiel mit dem Brutto-Netto-Rechner von finanzgeier.at (Rechenwerte 2026). Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Von 3.000 Euro brutto bleiben im Beispiel 2.174,08 Euro netto, und mit diesem Betrag planst du deinen Monat. Wie du ihn sinnvoll einteilst, zeigt ein Haushaltsbudget. Dort steht, wofür es gut ist und wie du es aufstellst.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Werte gelten für 2026 und ändern sich jedes Jahr; dein Lohnzettel hängt von Kollektivvertrag, Bundesland und persönlichen Freibeträgen ab. Bei Fragen helfen die Lohnverrechnung deines Arbeitgebers, die Arbeiterkammer oder eine Steuerberatung. Das Rechenbeispiel verwendet Beispielwerte.


