Ein junger Mann mit Mappe steht vor einer Pinnwand voller leerer Zettel, oben das Wort Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe und was du tun musst

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Wer 3.000 Euro brutto verdient und arbeitslos wird, bekommt rund 1.410 Euro Arbeitslosengeld im Monat, also gut die Hälfte des bisherigen Nettos. Das reicht für viele gerade für die Fixkosten, und das auch nur für eine begrenzte Zeit. Diese Seite erklärt, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wie hoch es ist, wie lange es bezahlt wird, was du beim AMS tun musst und was nach dem Arbeitslosengeld kommt.

Weil es um Fragen der Sozialversicherung geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel beim AMS oder bei der Arbeiterkammer.

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen

Im Jahr 2025 lag die Arbeitslosenquote in Österreich bei 7,4 Prozent. Am deutlichsten hängt das Risiko von der Ausbildung ab: Wer nur einen Pflichtschulabschluss hat, war 2025 mit einer Quote von 22,0 Prozent fast siebenmal so oft arbeitslos wie jemand mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, bei dem die Quote 3,4 Prozent betrug. Männer waren mit 7,8 Prozent etwas häufiger betroffen als Frauen mit 6,9 Prozent. Bei den Frauen lag die höchste Quote bei den 20- bis 24-Jährigen, bei den Männern bei den 60- bis 64-Jährigen.

Arbeitslosenquote nach Ausbildung in Österreich 2025: Pflichtschule 22,0 Prozent, Lehre 6,4, AHS 5,8, BHS 4,0, BMS 3,6, Universität, FH und PH 3,4 Prozent. Gesamt 7,4 Prozent, Männer 7,8, Frauen 6,9 Prozent.

Daraus darf aber niemand schließen, dass es ihn nicht treffen kann. Niemand sollte sich in Sicherheit wiegen, denn Arbeitslosigkeit kann jeden jederzeit treffen, auch ganz unverschuldet: wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, ein Standort geschlossen wird oder jemandem etwas vorgeworfen wird, das er gar nicht getan hat.

Wer Anspruch hat

Arbeitslosengeld bekommt, wer vorher lange genug arbeitslosenversichert gearbeitet hat. Diese Mindestzeit heißt Anwartschaft. Beim ersten Antrag sind es 52 Wochen versicherte Beschäftigung in den letzten 24 Monaten, wer unter 25 ist, braucht nur 26 Wochen in den letzten zwölf Monaten. Bei jedem weiteren Antrag reichen 28 Wochen in den letzten zwölf Monaten. Versichert ist eine Beschäftigung nur, wenn das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Wer Arbeitslosengeld bekommt: erster Antrag 52 Wochen versichert in den letzten 24 Monaten, unter 25 Jahren 26 Wochen in 12 Monaten, jeder weitere Antrag 28 Wochen in 12 Monaten; dazu arbeitsfähig, arbeitswillig und verfügbar.

Außerdem musst du arbeitsfähig, arbeitswillig und für die Vermittlung verfügbar sein. Das heißt: Du musst gesundheitlich arbeiten können, eine zumutbare Stelle annehmen wollen und für das AMS erreichbar sein. Auch freie Dienstnehmer sind arbeitslosenversichert, Selbständige nur, wenn sie sich freiwillig dafür entschieden haben.

Wie hoch das Arbeitslosengeld ist

Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent deines täglichen Nettoeinkommens. Berechnet wird er aus den Beitragsgrundlagen eines vergangenen Kalenderjahres, also aus dem Gehalt einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht aus dem letzten Monatsgehalt. Für jedes Kind und unter Umständen für den Partner gibt es einen Familienzuschlag von 0,97 Euro pro Tag. Wer sehr wenig verdient hat, kann einen Ergänzungsbetrag bekommen, insgesamt aber höchstens 60 Prozent des Nettos, mit Familienzuschlägen höchstens 80 Prozent.

Beispiel 3.000 Euro brutto: Netto im Monat mit 13. und 14. Gehalt verteilt rund 2.567 Euro, Arbeitslosengeld als 55 Prozent davon rund 1.410 Euro. Familienzuschlag 0,97 Euro pro Tag je Kind.

Das Arbeitslosengeld wird für jeden Tag bezahlt, ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Rechenbeispiel mit vereinfachten Beispielwerten: Eine Angestellte verdient 3.000 Euro brutto im Monat, mit 14 Gehältern bleiben ihr netto 30.803 Euro im Jahr, wie die Seite Brutto und Netto zeigt. Auf den Monat verteilt sind das rund 2.567 Euro, 55 Prozent davon sind rund 1.410 Euro im Monat. Statt 30.803 Euro im Jahr hätte sie mit Arbeitslosengeld also nur rund 16.940 Euro. Den genauen Betrag errechnet das AMS selbst.

Wie lange es bezahlt wird

Grundsätzlich bekommst du 20 Wochen lang Arbeitslosengeld. Wer insgesamt drei Jahre arbeitslosenversichert gearbeitet hat, bekommt 30 Wochen. Ab 40 Jahren und sechs Jahren Beschäftigung in den letzten zehn Jahren sind es 39 Wochen, ab 50 Jahren und neun Jahren Beschäftigung in den letzten 15 Jahren 52 Wochen. Während bestimmter Schulungen des AMS kann sich der Bezug verlängern.

Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: 20 Wochen Grundanspruch, 30 Wochen nach drei Jahren Versicherung, 39 Wochen ab 40 Jahren mit 6 von 10 Jahren, 52 Wochen ab 50 Jahren mit 9 von 15 Jahren.

20 Wochen sind knapp fünf Monate. Wer jung ist und erst kurz gearbeitet hat, steht also nach wenigen Monaten wieder vor der Frage, wie es weitergeht. Auch deshalb ist es wichtig, die Zeit vom ersten Tag an für die Jobsuche zu nutzen.

Antrag und Pflichten beim AMS

Melde dich beim AMS arbeitsuchend, sobald du weißt, dass dein Job endet, und stelle den Antrag auf Arbeitslosengeld spätestens am ersten Tag ohne Arbeit, am einfachsten online über das eAMS-Konto. Wer zu spät kommt, verliert Tage, für die kein Geld bezahlt wird. Termine beim AMS musst du einhalten, sonst verfällt das Antragsdatum. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat, bekommt in der Regel die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Wer eine zumutbare Stelle oder eine Schulung ohne guten Grund ablehnt, verliert den Anspruch für mehrere Wochen.

Antrag und Pflichten beim AMS in fünf Schritten: sofort melden, Antrag spätestens am ersten Tag ohne Arbeit über eAMS, Termine einhalten, jede Arbeit melden, Stellen und Schulungen annehmen. Bei Selbstkündigung in der Regel vier Wochen kein Arbeitslosengeld.

Seit 2026 ist ein geringfügiger Zuverdienst neben dem Arbeitslosengeld grundsätzlich nicht mehr erlaubt, es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa für Langzeitarbeitslose. Jede Arbeit, auch eine kleine, musst du dem AMS melden. Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei. Hast du im selben Jahr auch ein Gehalt bezogen, musst du aber eine Arbeitnehmerveranlagung machen, bei der das Arbeitslosengeld für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt wird. Dabei kann eine Nachzahlung entstehen.

Was nach dem Arbeitslosengeld kommt

Endet das Arbeitslosengeld und du hast noch keine Stelle, kannst du Notstandshilfe beantragen. Sie ist niedriger als das Arbeitslosengeld und wird jeweils für ein Jahr gewährt, solange du weiterhin arbeitsfähig, arbeitswillig und in Notlage bist. Wer auch darauf keinen Anspruch hat, kann Sozialhilfe beim Land beantragen.

Nach dem Arbeitslosengeld folgen Notstandshilfe, jeweils für ein Jahr, und Sozialhilfe vom Land. In dieser Zeit ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Während du Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehst, bist du kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die Zeiten werden auf deinem Pensionskonto gutgeschrieben, allerdings niedriger als in Zeiten, in denen du gearbeitet hast. Jeder Monat ohne Arbeit kostet also auch später etwas Pension.

Der beste Schutz und der Neustart

Dazu eine klare Meinung: Der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit ist ein Job, den man wirklich gerne macht. Wer liebt, was er tut, macht es in der Regel auch sehr gut, und dann passt der Job für beide Seiten meist auch längerfristig. Der zweite Schutz ist Bildung. Mit Bildung beginnt alles Gute im Leben und auch in der Arbeit, sowohl bei den Rahmenbedingungen als auch beim Fachwissen selbst, und die Zahlen oben zeigen deutlich, wie stark sie das Risiko senkt.

Der beste Schutz: ein Job, den man gerne macht, Bildung und Fachwissen sowie zufriedene Kunden. Wer das Gold hat, macht die Regeln. Ein Pfeil führt von nicht aufgeben zum Neustart.

Unabhängig davon solltest du immer die Kunden und den Arbeitgeber im Auge behalten, denn letztlich bringen die Kunden das Geld. Es gilt die goldene Regel: Wer das Gold hat, macht die Regeln. Sind die Kunden zufrieden, ist es meist auch der Arbeitgeber, und dann auch der Angestellte. Und wenn es trotzdem passiert, ist das Wichtigste, nicht aufzugeben, sondern die Kurve zu kriegen, sich zu bemühen und die Arbeitslosigkeit als Chance für einen Neustart zu sehen.

Der Rat zum Schluss: Melde dich beim AMS, sobald du vom Ende deines Jobs weißt, und rechne aus, wie lange dein Notgroschen zusammen mit dem Arbeitslosengeld deine Fixkosten deckt. Nutze die Zeit dann für die Jobsuche und, wenn es passt, für eine Weiterbildung, die dich beim nächsten Job besser absichert.

Quellen: AMS: Arbeitsmarkt und Bildung 2025, Arbeitsmarktdaten 2025; Arbeiterkammer Wien: Alles zum Arbeitslosengeld; oesterreich.gv.at: Arbeitslosengeld – Anspruchsdauer, Arbeitslosengeld – Sperrfrist. Stand: Oktober 2026.

Eine Person mit Aktentasche steigt eine Treppe aus großen Büchern hinauf, oben das Wort Weiterbildungszeit

Weiterlesen: Mit Pflichtschulabschluss lag die Arbeitslosenquote 2025 bei 22,0 Prozent, mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss bei 3,4 Prozent. Wer seine Ausbildung verbessern will, kann dafür mit dem Arbeitgeber eine Weiterbildungszeit vereinbaren. Dort steht, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Beihilfe ist.

Hinweis: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick und ersetzt keine Beratung. Jede Lage ist anders: Den genauen Anspruch und Betrag errechnet das AMS. Bei Fragen helfen das AMS und die Arbeiterkammer. Die Rechenbeispiele sind vereinfachte Beispielwerte.

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