Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026
Wer im Jahr 800 Euro für eine Fortbildung und Arbeitsmittel ausgibt, bekommt bei einem mittleren Einkommen rund 200 Euro Lohnsteuer zurück. Dafür braucht es eine Arbeitnehmerveranlagung, die viele noch als Steuerausgleich oder Jahresausgleich kennen. Trotzdem lassen viele das Geld liegen, weil ihnen das Formular zu kompliziert vorkommt oder weil sie gar nicht wissen, dass ihnen etwas zusteht. Diese Seite erklärt, warum oft Geld zurückkommt, wann du die Veranlagung machen musst und wann du sie machen darfst, was du angeben kannst und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Weil es um steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.
Inhalt
Warum oft Geld zurückkommt
Dein Arbeitgeber zieht dir jeden Monat Lohnsteuer vom Gehalt ab und überweist sie an das Finanzamt. Er rechnet dabei so, als würdest du das ganze Jahr über gleich viel verdienen. Bei vielen stimmt das aber nicht: Wer den Job wechselt, ein paar Monate arbeitslos ist, in Karenz geht oder erst im Herbst zu arbeiten beginnt, hat in den Monaten mit Gehalt zu viel Lohnsteuer bezahlt. Dasselbe passiert, wenn das Gehalt im Lauf des Jahres stark steigt oder sinkt.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung rechnet das Finanzamt nach Ablauf des Jahres die Steuer neu, und zwar auf das ganze Jahreseinkommen. Dazu kommen Ausgaben, die dein Arbeitgeber gar nicht kennen kann, zum Beispiel die Kosten einer Fortbildung, Spenden oder Kosten einer Krankheit. Ist im Lauf des Jahres mehr abgezogen worden, als du tatsächlich schuldest, bekommst du den Unterschied als Gutschrift auf dein Konto. Auch wer so wenig verdient, dass gar keine Lohnsteuer anfällt, kann Geld zurückbekommen, nämlich einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Das wird oft Negativsteuer genannt.
Automatisch, freiwillig oder verpflichtend
Es gibt drei Fälle. Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung rechnet das Finanzamt von sich aus. Das passiert in der zweiten Hälfte des Folgejahres und nur, wenn bis Ende Juni keine Erklärung eingelangt ist, wenn du ausschließlich Lohn oder Gehalt bezogen hast und wenn eine Gutschrift von mindestens fünf Euro herauskommt. Das Finanzamt berücksichtigt dabei aber nur, was es ohnehin weiß: Werbungskosten, den Alleinverdienerabsetzbetrag oder Kosten einer Krankheit kennt es nicht, die fehlen dann in der Rechnung.

Die Antragsveranlagung ist freiwillig. Du hast dafür fünf Jahre Zeit, für das Jahr 2025 also bis Ende 2030. Ein großes Risiko ist damit nicht verbunden: Kommt statt einer Gutschrift eine Nachzahlung heraus, kannst du den Antrag zurückziehen, solange der Bescheid nicht rechtskräftig ist, also in der Regel innerhalb eines Monats nach der Zustellung. Das gilt allerdings nur, wenn kein Grund für eine Pflichtveranlagung vorliegt.
Bei der Pflichtveranlagung musst du eine Erklärung abgeben. Das ist der Fall, wenn dein Einkommen über einer Grenze liegt, die jedes Jahr angepasst wird, und ein bestimmter Grund dazukommt. Die häufigsten Gründe sind zwei Dienstverhältnisse zur gleichen Zeit, Nebeneinkünfte von mehr als 730 Euro im Jahr, zum Beispiel aus einer selbständigen Tätigkeit oder einer Vermietung, sowie ein Pendlerpauschale oder Alleinverdienerabsetzbetrag, das zu Unrecht berücksichtigt wurde. Die Frist endet am 30. April, über FinanzOnline am 30. Juni. Hier kommt oft eine Nachzahlung heraus, denn bei zwei Dienstverhältnissen rechnet jeder Arbeitgeber so, als wäre er der einzige.
Dazu eine klare Meinung: Die antragslose Veranlagung passt für alle, die steuerlich einfach dastehen, also das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber waren und keine Ausgaben haben, die sie absetzen können. Wer den Job gewechselt hat oder Ausgaben geltend machen will, wird besser selbst aktiv und reicht die Arbeitnehmerveranlagung ein, statt bis zum Herbst zu warten.
Was du geltend machen kannst
Werbungskosten sind Ausgaben für deinen Beruf: Fortbildungen und Kurse, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Werkzeug oder ein Computer, soweit du ihn beruflich nutzt, typische Berufskleidung, Reisekosten oder das Pendlerpauschale, falls es dein Arbeitgeber noch nicht berücksichtigt hat. Eine Pauschale von 132 Euro im Jahr ist bereits im Lohnsteuerabzug eingerechnet, ohne dass du etwas tun musst. Deshalb wirken Werbungskosten erst, wenn sie zusammen mehr als 132 Euro ausmachen.

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die der Staat fördern will, zum Beispiel Spenden an begünstigte Organisationen, der Kirchenbeitrag oder Kosten einer Steuerberatung. Spenden und Kirchenbeitrag melden die Organisationen selbst an das Finanzamt, wenn sie deinen Vor- und Nachnamen und dein Geburtsdatum haben. Du siehst diese Beträge dann in FinanzOnline und musst sie nicht mehr eintragen.
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die dich stärker treffen als andere Menschen mit gleichem Einkommen, etwa Krankheitskosten, die keine Versicherung übernimmt, oder Kosten wegen einer Behinderung. Bei vielen davon zieht das Finanzamt einen Selbstbehalt ab, der vom Einkommen abhängt, steuerlich wirkt also nur der Teil darüber.
Absetzbeträge funktionieren anders. Sie verringern nicht das Einkommen, sondern die Steuer selbst, und zwar Euro für Euro. Dazu gehören der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag und für Eltern der Familienbonus Plus. Den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag musst du in der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, auch wenn ihn schon dein Arbeitgeber berücksichtigt hat.
Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026
Eine Angestellte arbeitet das ganze Jahr 2026 beim gleichen Arbeitgeber. Nach Abzug der Sozialversicherung bleibt ihr ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro (Beispielwerte). Sie besucht einen Fortbildungskurs um 650 Euro und kauft Fachbücher und Arbeitsmittel um 150 Euro, zusammen also 800 Euro. Davon hat die Pauschale von 132 Euro schon gewirkt, zusätzlich zählen also 668 Euro.

Für 2026 gilt dieser Tarif: Bis 13.539 Euro ist das Einkommen steuerfrei, bis 21.992 Euro gelten 20 Prozent, bis 36.458 Euro 30 Prozent, darüber 40 Prozent und mehr. Bei 25.000 Euro werden die obersten Euro also mit 30 Prozent besteuert, das ist ihr Grenzsteuersatz. Die Rechnung vor den Absetzbeträgen sieht so aus: Ohne Fortbildung fallen für den Teil zwischen 13.539 und 21.992 Euro 1.690,60 Euro an und für den Teil darüber bis 25.000 Euro 902,40 Euro, zusammen 2.593 Euro. Mit den 668 Euro Werbungskosten sinkt das Einkommen auf 24.332 Euro, der zweite Teil auf 702 Euro, zusammen 2.392,60 Euro. Der Unterschied macht 200,40 Euro aus. Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag werden erst danach von der Steuer abgezogen und ändern am Unterschied nichts.
Weil ihr Arbeitgeber die Fortbildung nicht kannte, hat er die Lohnsteuer auf die vollen 25.000 Euro abgezogen. Mit der Arbeitnehmerveranlagung bekommt sie also rund 200 Euro zurück. Jeder Euro Werbungskosten bringt ihr damit 30 Cent. Wer weniger verdient und im 20-Prozent-Bereich liegt, bekommt 20 Cent pro Euro zurück, wer mehr verdient, entsprechend mehr.
Schritt für Schritt in FinanzOnline
Am einfachsten funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline, das Online-Portal der Finanzverwaltung. Für die Anmeldung brauchst du die ID Austria, also die elektronische Ausweisfunktion am Handy. Wer sie noch nicht hat, kann sie bei einer Registrierungsstelle beantragen, zum Beispiel im Finanzamt oder auf manchen Gemeindeämtern.

Nach der Anmeldung wählst du die Arbeitnehmerveranlagung und das Jahr aus. Danach gibt es zwei Wege: Die Antragsstrecke führt dich mit einzelnen Fragen durch alles Nötige, oder du füllst das Formular L1 Feld für Feld selbst aus. Wer genau wissen will, was er angibt, nimmt das Formular. Die Antragsstrecke passt für alle, die sich nicht tief in die Materie einarbeiten wollen. Für Kinder kommt die Beilage L1k dazu, für außergewöhnliche Belastungen die Beilage L1ab.
Prüf vor dem Absenden, ob die Lohnzettel aller Arbeitgeber und die automatisch gemeldeten Spenden vollständig sind und ob deine Bankverbindung stimmt, denn dorthin wird die Gutschrift überwiesen. Rechnungen und Bestätigungen schickst du nicht mit. Du musst sie aber sieben Jahre aufbewahren, weil das Finanzamt sie verlangen kann. Wer lieber auf Papier arbeitet, schickt das Formular L1 mit den Beilagen per Post an das Finanzamt oder gibt es dort ab.
Fristen und der Bescheid
Einreichen kannst du ab Jänner, sinnvoll ist es aber erst ab März. Die Arbeitgeber müssen die Jahreslohnzettel erst bis Ende Februar an das Finanzamt melden, und vorher kann das Finanzamt nicht fertig rechnen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet, ein Anruf beim Finanzamt beschleunigt daran nichts. Den Bescheid bekommst du per Post oder, wenn du das in FinanzOnline eingestellt hast, elektronisch in die Data-Box, den Briefkasten von FinanzOnline.

Kontrolliere den Bescheid, bevor du dich über die Gutschrift freust: Sind alle Werbungskosten anerkannt, sind alle Lohnzettel berücksichtigt? Wenn etwas nicht stimmt, kannst du innerhalb eines Monats nach der Zustellung Beschwerde einlegen, das funktioniert ebenfalls über FinanzOnline. Wer die Arbeitnehmerveranlagung bisher nie gemacht hat, kann sie für die letzten fünf Jahre nachholen.
Jede Auseinandersetzung mit der eigenen Steuer ist ein Gewinn. Mit jedem Jahr verstehst du mehr davon, wie dein Gehalt zustande kommt, und Wissen ist die beste Investition in dich selbst.
Der Rat zum Schluss: Leg dir einen Ordner an, auf Papier oder am Computer, und sammle das ganze Jahr über jede Rechnung, die mit deinem Beruf zu tun hat. Wenn du den Job gewechselt oder Ausgaben hattest, reich die Arbeitnehmerveranlagung im März selbst ein, statt auf die automatische Veranlagung im Herbst zu warten.
Quellen: BMF: Arbeitnehmerveranlagung Überblick, Das Verfahren beim Finanzamt, Antragslose Arbeitnehmerveranlagung, Werbungskosten Überblick; Unternehmensserviceportal: Tarifstufen der Einkommensteuer. Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Mit jedem Jahr verstehst du mehr davon, wie dein Gehalt zustande kommt. Was davon Monat für Monat wegkommt, zeigt der Lohnzettel. Dort steht, was dir vom Gehalt abgezogen wird und wofür.
Hinweis: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über die Arbeitnehmerveranlagung und ersetzt keine Steuerberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung. Die Rechenbeispiele sind gerundete Beispielwerte.


