Brutto-Netto-Rechner für Österreich: Was dir vom Gehalt bleibt

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2026

Brutto oder Netto eintippen, und du siehst sofort, was auf dem Konto landet und wohin der Rest fließt.

Deine Daten bleiben bei dir. Der Rechner läuft nur in deinem Browser. Keine Eingabe wird an finanzgeier.at geschickt, nichts wird gespeichert, und im Rechner selbst steckt keine Werbung und kein Partnerangebot. Der Link zur Berechnung enthält deine Angaben nur im Teil hinter dem Rautezeichen, den dein Browser nicht an den Server sendet.

1Schnellberechnung

Laufender Bezug ohne Sonderzahlungen, wie er im Dienstvertrag steht.
Ich bin

Netto pro Monat

–

So fließt dein Geld

2Detaillierte Berechnung

Alles, was dein Netto noch verändert. Das Ergebnis darunter rechnet bei jeder Eingabe mit.

Sonderzahlungen
Std.
Familie und Absetzbeträge Alleinverdiener/Alleinerzieher, Familienbonus Plus
Familienbonus Plus
Aufteilung
Pendeln Pendlerpauschale und Pendlereuro
km
Öffentliche Verkehrsmittel
Pendeltage im Monat
Weitere Angaben Sachbezug, Überstunden, Bonus, Mitarbeiterprämie, Freibetrag, Gewerkschaft
€
Std.
€
€ (bis € steuerfrei)
€
€
So setzt sich dein Monat zusammen
Dein Jahr mit allen Bezügen
Dein Steuersatz (Grenz- und Durchschnittssteuersatz)

Grenzsteuersatz: der Satz, mit dem der nächste Euro deiner Bemessungsgrundlage besteuert wird. Durchschnittssteuersatz: deine Lohnsteuer nach Abzug der Absetzbeträge geteilt durch die Bemessungsgrundlage. Die Sozialversicherung ist hier nicht enthalten.

Was bleibt von mehr Brutto? (Gehaltserhöhung, Teilzeit, Stundenlohn)
€
Std.
Was du deinen Arbeitgeber kostest (Lohnnebenkosten)
Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) – grobe Schätzung
Warum dein Lohnzettel abweichen kann
  • Eintritt im Laufe des Jahres oder Teilmonat: Die Lohnsteuer wird monatlich so gerechnet, als würdest du das ganze Jahr gleich verdienen. Bei kurzem Dienstverhältnis (Ferialjob, Praktikum) zahlst du monatlich oft zu viel und holst es dir beim Steuerausgleich zurück.
  • Zulagen und Zuschläge: Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Sonntags- und Nachtzuschläge sind bis 400 € im Monat steuerfrei. Der Rechner kennt nur Überstunden mit 50 % Zuschlag.
  • Sonderzahlungen in anderer Höhe: Manche Kollektivverträge zahlen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld anteilig oder in anderer Höhe. Der Rechner nimmt je ein volles Monatsbrutto an.
  • Sonderzahlungen und Bonus zeigt der Rechner so, wie der Arbeitgeber abrechnen muss: 6 % nach dem Freibetrag, der Teil über dem Jahressechstel nach dem Monatstarif. Rechnet dein Lohnprogramm im Dezember günstiger nach (Aufrollung), steht auf dem Lohnzettel weniger Steuer; der Rechner zeigt diese Ersparnis in der Schätzung zum Steuerausgleich.
  • Familienbonus und Alleinverdienerabsetzbetrag zieht der Arbeitgeber nur ab, wenn du das Formular E 30 abgegeben hast.
  • Pendlerpauschale nur mit Ausdruck aus dem Pendlerrechner beim Arbeitgeber; ein Jobticket kürzt sie.
  • Weitere Abzüge wie E-Card-Gebühr (im November), Betriebsratsumlage, Vorschüsse, Pfändungen oder Essensbons stehen auf dem Lohnzettel, aber nicht im Rechner.
  • Rundung: Lohnprogramme runden in Zwischenschritten, Abweichungen von wenigen Cent sind normal.

Haftungsausschluss: Unverbindliche Modellrechnung ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grundlage sind die jeweils gültigen Rechenwerte (Lohnsteuertarif nach § 33 EStG, Sozialversicherungsbeiträge, Absetzbeträge) für Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Pensionisten mit Wohnsitz in Österreich. Nicht abgebildet sind unter anderem Beamte, freie Dienstverträge, Grenzgänger, mehrere Dienstverhältnisse, Kollektivvertrags-Besonderheiten, Teilmonate und Krankenstand. Verbindlich ist nur die Abrechnung deines Arbeitgebers beziehungsweise der Bescheid des Finanzamts.

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Der Rechner hat zwei Teile. Oben die Schnellberechnung für alle, die sich nicht lange aufhalten wollen: Brutto oder Netto, der Betrag pro Monat oder pro Jahr, ob du angestellt bist oder als Arbeiter arbeitest, Lehrling oder in Pension bist, und das Bundesland, in dem du arbeitest. Mehr braucht es nicht. Das Ergebnis erscheint sofort, ohne Knopf und ohne Neuladen: dein Netto pro Monat, dein Netto im Jahr und das Flussdiagramm.

Das Flussdiagramm liest sich von links nach rechts. Links kommt dein Brutto herein, in der Mitte teilt es sich in Sozialversicherung, Lohnsteuer und Netto, rechts siehst du, wo jeder Teil landet: bei der Pensionsversicherung, der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeiterkammer, der Wohnbauförderung, beim Finanzamt und auf deinem Konto. Die Breite jedes Flusses zeigt den Betrag, die Prozentzahl den Anteil am Brutto. Mit „pro Jahr“ kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld als eigene Flüsse in goldener Farbe dazu. Mit „Grafik teilen“ speicherst du das Diagramm als Bild oder schickst es am Handy direkt weiter.

Die detaillierte Berechnung darunter nimmt alles dazu, was dein Netto noch verändert: Sonderzahlungen, Wochenstunden, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sachbezug, Überstunden, Bonus, Mitarbeiterprämie, Freibetrag und Gewerkschaftsbeitrag. Bei jedem Feld steht ein kleines „i“, das erklärt, was gemeint ist und welche Werte gerade gelten. Das Ergebnis zeigt deinen Monat wie auf einem Lohnzettel, mit dem Rechenweg hinter jedem Abzug, und dein Jahr mit allen Bezügen als Grafik und Tabelle. Zwei Grafiken ordnen dein Gehalt ein: Dein Steuersatz zeigt als Treppe, mit welchem Satz der nächste Euro besteuert wird, und als Kurve, wie viel deine Lohnsteuer im Schnitt ausmacht, mit deiner Position darauf. Wo du mit deinem Gehalt stehst vergleicht dein Bruttojahresgehalt mit allen ganzjährig Vollzeitbeschäftigten in Österreich, wahlweise mit allen, mit Frauen oder mit Männern, nach den Lohnsteuerdaten von Statistik Austria. Darunter kannst du aufklappen, was dich interessiert: den Vergleich mit einer Gehaltserhöhung oder Teilzeit, die Kosten deines Arbeitgebers, eine Schätzung für den Steuerausgleich und die Gründe, warum ein Lohnzettel abweichen kann. Ganz unten speicherst du die detaillierte Berechnung als PDF oder kopierst mit „Berechnungslink kopieren“ einen Link mit allen Einstellungen; beides enthält genau die Teile, die du aufgeklappt hast.

Was dieser Rechner anders macht

Brutto-Netto-Rechner gibt es viele. Die meisten liefern eine Zahl und sonst nichts. Dieser Rechner ist aus der Kritik an den anderen entstanden und nimmt sich die Punkte vor, über die sich Nutzer in Foren am häufigsten ärgern:

  • Er zeigt, wohin das Geld geht. Das Flussdiagramm macht aus der Abzugsliste ein Bild: Jeder Euro bekommt ein Ziel. Wer einmal gesehen hat, dass die Pensionsversicherung der größte Abzug ist und das Finanzamt erst an zweiter Stelle kommt, vergisst das nicht mehr.
  • Er erklärt jeden Posten. Warum die Sozialversicherung in Wien mehr kostet als in Graz, wie die Lohnsteuer aus dem Jahrestarif entsteht, warum vom 13. Gehalt mehr bleibt als vom 14. Der Rechenweg steht bei jedem Abzug zum Aufklappen.
  • Er zeigt das ganze Jahr. Zwölf Monate plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld, als Grafik und Tabelle, mit dem Jahresdurchschnitt pro Monat. Wer nur das laufende Netto kennt, unterschätzt sein Einkommen um gut ein Siebentel.
  • Er rechnet Sonderzahlungen richtig. Bonus und Prämie werden mit dem Jahressechstel verglichen, und wenn sie darüber liegen, sagt dir der Rechner, welcher Teil im Auszahlungsmonat wie laufendes Gehalt besteuert wird und was davon der Steuerausgleich zurückgeben kann.
  • Er kennt das Bundesland. Rechner ohne Bundesland zeigen für Wien seit 2026 ein zu hohes Netto, weil dort der Wohnbauförderungsbeitrag höher ist.
  • Er ordnet dein Gehalt ein. Du siehst, wie viel Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Österreich weniger verdienen als du, und wo dein Grenz- und dein Durchschnittssteuersatz liegen, beides als Grafik mit deiner Position.
  • Er vergleicht. Was bleibt von 100 Euro mehr brutto, von 5 Prozent Gehaltserhöhung, von 30 statt 38,5 Stunden? Ein Klick, und die Tabelle zeigt den Unterschied in Euro, pro Monat und pro Jahr, dazu den Stundenlohn netto.
  • Er rechnet rückwärts. Du gibst dein Netto ein, er sucht das passende Brutto für die nächste Gehaltsverhandlung.
  • Er zeigt die Arbeitgeberseite. Dienstgeberbeiträge, Abfertigung neu, Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer: Was dein Arbeitgeber in Summe für dich ausgibt und welcher Anteil davon bei dir ankommt.
  • Er bleibt gültig. Jedes Jahr bekommt er die neuen Rechenwerte, das Stand-Datum steht immer dabei.
  • Er lässt sich mitnehmen. Das Flussdiagramm als Bild, die detaillierte Berechnung als PDF, ein Link mit deinen Einstellungen. Ohne Konto, ohne Registrierung.
  • Er sagt, wo er aufhört. Beamte, freie Dienstverträge, Grenzgänger, zwei Dienstverhältnisse und Teilmonate rechnet er nicht. Das steht dabei, statt dass ein falsches Ergebnis herauskommt.

Die Grundlagen, also was Sozialversicherung und Lohnsteuer sind und warum die Abzüge mit dem Gehalt stärker steigen, erklärt die Seite Brutto und Netto in Ruhe. Hier geht es um das Rechnen.

So wird vom Brutto zum Netto gerechnet

Zwischen Brutto und Netto stehen zwei Abzüge, und die Reihenfolge ist wichtig. Zuerst zieht der Arbeitgeber die Sozialversicherung ab: einen festen Prozentsatz vom Brutto, der sich aus Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie zwei kleinen Beiträgen für die Arbeiterkammer und die Wohnbauförderung zusammensetzt. Bei niedrigen Gehältern fällt die Arbeitslosenversicherung kleiner aus oder ganz weg, und nach oben gibt es eine Grenze, die Höchstbeitragsgrundlage: Für den Teil des Gehalts darüber zahlst du keine Sozialversicherung mehr. Lehrlinge zahlen ermäßigte Beiträge, Pensionisten nur die Krankenversicherung.

Erst vom Rest wird die Lohnsteuer berechnet. Der Arbeitgeber rechnet den Monatsbetrag auf das Jahr hoch, zieht eine Werbungskostenpauschale ab und wendet den Steuertarif an: Ein Grundbetrag bleibt steuerfrei, darüber steigen die Sätze stufenweise, derzeit von 20 bis 55 Prozent. Wichtig ist, dass immer nur der Teil in der jeweiligen Stufe mit dem höheren Satz besteuert wird, nie das ganze Gehalt. Von der Jahressteuer gehen die Absetzbeträge weg, zum Beispiel der Verkehrsabsetzbetrag, der Familienbonus Plus oder der Alleinverdienerabsetzbetrag, und der Rest wird durch zwölf geteilt. Die genauen Grenzen und Sätze zeigt dir der Rechner beim Abzug „Lohnsteuer“ zum Aufklappen, die Werte für das laufende Jahr stehen im Jahreskapitel weiter unten.

Daraus folgt der Begriff, der bei jeder Gehaltsverhandlung zählt: die Grenzbelastung. Von 100 Euro mehr brutto bleiben dir nicht 100 Euro, sondern das, was nach Sozialversicherung und dem Steuersatz deiner Stufe übrig ist, bei einem mittleren Gehalt rund 57 Euro. Der Rechner zeigt dir diese Zahl für dein eigenes Gehalt unter „Was bleibt von mehr Brutto?“, pro Monat und aufs Jahr mit allen Bezügen.

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und das Jahressechstel

Das 13. und 14. Gehalt gibt es in Österreich nicht per Gesetz, sondern über den Kollektivvertrag, und fast jeder Kollektivvertrag sieht sie vor. Sie werden günstiger besteuert, damit vom Urlaubsgeld und vom Weihnachtsgeld mehr bleibt als vom normalen Monat. Die Regel heißt Jahressechstel: Ein Sechstel deiner laufenden Jahresbezüge, also zwei durchschnittliche Monatsgehälter, darf im Jahr mit den festen 6 Prozent besteuert werden. Ein Freibetrag von 620 Euro bleibt ganz frei. Dazu entfallen bei Sonderzahlungen die Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag, die Sozialversicherung ist also um einen Prozentpunkt niedriger, in Wien um 1,25. Bei 3.000 Euro brutto ist das Jahressechstel 6.000 Euro, und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld füllt es genau aus.

Spannend wird es, wenn mehr dazukommt: ein Bonus, eine Prämie, eine Provision, die einmal im Jahr ausgezahlt wird. Alles, was über das Sechstel hinausgeht, wird im Monat der Auszahlung wie laufendes Gehalt besteuert, in der Stufe mit 30, 40 oder 48 Prozent. Deshalb bleibt von einem Bonus von 5.000 Euro oft weniger als die Hälfte, während das Weihnachtsgeld fast ungeschmälert ankommt. Der Rechner zeigt dir unter dem Jahresbalken, wie groß dein Sechstel ist, wie viel davon schon belegt ist und welcher Teil deines Bonus darüber liegt. Umgekehrt gilt: Liegt dein Sechstel unter einer Freigrenze von rund 2.600 Euro im Jahr, etwa bei Lehrlingen oder Teilzeit mit kleinem Gehalt, fällt auf die Sonderzahlungen gar keine Lohnsteuer an.

Der Rechner zeigt dir das in zwei Schritten. Die Monats- und die Jahresansicht zeigen, was auf dem Lohnzettel steht: 6 Prozent nach dem Freibetrag, und den Teil über dem Sechstel nach dem Monatstarif. So muss der Arbeitgeber jeden Monat abrechnen. Das Finanzamt rechnet im Steuerausgleich anders: Bei kleinen Sonderzahlungen begrenzt es die Steuer auf 30 Prozent des Betrags, der nach Abzug der Sozialversicherung über rund 2.500 Euro im Jahr liegt, und den Teil des Bonus über dem Sechstel rechnet es ins Jahreseinkommen ein, statt ihn wie der Arbeitgeber im Auszahlungsmonat hochzurechnen. Beides erscheint im Aufklapper „Steuerausgleich“ als eigener Posten, also als das, was vom Finanzamt zurückkommen kann. Kurz gesagt: Die Monatsansicht zeigt den Lohnzettel, die Steuerausgleich-Box zeigt, was zurückkommt.

Zwei Dinge rechnet der Rechner bewusst nicht: Beginnst du mitten im Jahr, ist dein Sechstel in den ersten Monaten kleiner, weil es aus den bisher gezahlten Bezügen gebildet wird. Und bekommst du Sonderzahlungen in anderer Höhe oder anteilig, weil dein Kollektivvertrag das so vorsieht, musst du den Betrag selbst anpassen. Für beide Fälle ist dein Lohnzettel verbindlich.

Warum dein Lohnzettel abweichen kann

Kein Rechner trifft jeden Lohnzettel auf den Cent, und das muss er auch nicht. Ein paar Euro Unterschied sind kein Grund, in der Personalabteilung nachzufragen. Erst wenn die Zahlen weit auseinanderliegen, lohnt sich ein Blick auf die Ursache. Die häufigsten sind:

  • Du hast im Laufe des Jahres angefangen oder nur einen Teil des Monats gearbeitet. Die Lohnsteuer wird jeden Monat so gerechnet, als würdest du das ganze Jahr gleich verdienen. Bei Ferialjobs und Praktika ist die monatliche Steuer deshalb oft zu hoch, und du holst sie dir beim Steuerausgleich zurück.
  • Zulagen und Zuschläge für Schmutz, Erschwernis, Gefahr, Sonntag, Feiertag oder Nacht sind bis zu einem festen Betrag im Monat steuerfrei. Der Rechner kennt nur Überstunden mit 50 Prozent Zuschlag.
  • Familienbonus und Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt dein Arbeitgeber nur, wenn du das Formular E 30 abgegeben hast. Sonst gibt es beides erst beim Steuerausgleich.
  • Pendlerpauschale nur mit dem Ausdruck aus dem Pendlerrechner des Finanzministeriums beim Arbeitgeber. Ein Jobticket kürzt sie.
  • Weitere Abzüge wie die E-Card-Gebühr im November, Betriebsratsumlage, Vorschüsse, Pfändungen oder Essensbons stehen auf dem Lohnzettel, aber in keinem Rechner.
  • Kollektivvertrag: Manche Branchen zahlen die Sonderzahlungen anteilig oder in anderer Höhe, oder sie rechnen Überstunden mit einem anderen Teiler.
  • Sonderzahlungen und Bonus zeigt der Rechner so, wie der Arbeitgeber abrechnen muss: 6 Prozent nach dem Freibetrag, der Teil über dem Jahressechstel nach dem Monatstarif. Rechnet dein Lohnprogramm im Dezember günstiger nach (Aufrollung), steht auf dem Lohnzettel weniger Steuer. Der Rechner zeigt diese Ersparnis erst in der Schätzung zum Steuerausgleich.
  • Rundung: Lohnprogramme runden in Zwischenschritten. Abweichungen von wenigen Cent sind normal.

Was dein Lohnzettel Zeile für Zeile bedeutet und wie du ihn prüfst, steht auf der Seite Brutto und Netto. Wer zwei Jobs nebeneinander hat, sollte wissen, dass jeder Arbeitgeber so rechnet, als wäre er der einzige. Beim Steuerausgleich zählt das Finanzamt dann beide Einkommen zusammen, und es kann zu einer Nachzahlung kommen.

Was du deinen Arbeitgeber kostest

Dein Brutto ist nicht das, was dein Arbeitgeber für dich ausgibt. Auf das Brutto kommen seine eigenen Beiträge: der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung mit rund 21 Prozent, die betriebliche Vorsorge („Abfertigung neu“) mit 1,53 Prozent, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds mit 3,7 Prozent plus einem Zuschlag je nach Bundesland und die Kommunalsteuer mit 3 Prozent. Zusammen sind das knapp 30 Prozent auf das Brutto. Bei 3.000 Euro brutto gibt ein Arbeitgeber also rund 3.900 Euro im Monat aus, und von den Gesamtkosten eines Jahres kommen nur etwa 57 Prozent bei der Angestellten an. Der Rest geht an Sozialversicherung, Finanzamt, Familienlastenausgleichsfonds und Gemeinde.

Diese Zahl hilft dir in zwei Situationen: bei der Gehaltsverhandlung, weil du weißt, was eine Erhöhung den Arbeitgeber tatsächlich kostet, und wenn du zwischen Anstellung und freiem Dienstvertrag oder Werkvertrag wählst. Ein Honorar muss deutlich über dem Brutto liegen, damit nach deinen eigenen Beiträgen dasselbe bleibt. Der Rechner zeigt die Arbeitgeberkosten im Aufklapper „Was du deinen Arbeitgeber kostest“, pro Monat und pro Jahr, mit einem Balken, der die Verteilung zeigt.

Der Steuerausgleich: was zurückkommen kann

Der Rechner zeigt dir, was der Arbeitgeber Monat für Monat einbehält, so wie es auf dem Lohnzettel steht. Ob das am Ende die richtige Steuer war, entscheidet sich erst beim Steuerausgleich, der Arbeitnehmerveranlagung. Der Aufklapper „Steuerausgleich“ im Rechner schätzt, was zurückkommen könnte, wenn du das ganze Jahr gleich verdienst. Vier Posten gibt es nur dort: den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag bei niedrigem Jahreseinkommen, die Rückerstattung eines Teils der Sozialversicherung, wenn dein Einkommen so niedrig ist, dass gar keine Lohnsteuer anfällt, die Ersparnis bei kleinen Sonderzahlungen, deren Steuer das Finanzamt auf 30 Prozent des Betrags über rund 2.500 Euro begrenzt, und die Gutschrift für einen Bonus über dem Jahressechstel, den das Finanzamt ins Jahreseinkommen einrechnet, statt ihn wie der Arbeitgeber im Auszahlungsmonat zu besteuern. All das berücksichtigt der Arbeitgeber in der Monatsabrechnung nicht, weil es vom ganzen Jahr abhängt.

Dazu kommt alles, was der Rechner nicht wissen kann: Werbungskosten wie Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung oder der Pendlereuro, wenn du ihn nicht beim Arbeitgeber eingereicht hast, Sonderausgaben wie der Kirchenbeitrag oder Spenden, und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. Deshalb ist die Schätzung eine Untergrenze. Den Steuerausgleich kannst du ab Jänner des Folgejahres in FinanzOnline machen, bis zu fünf Jahre rückwirkend.

Rechenbeispiel und Rechenwerte für das Jahr 2026

Die Rechenwerte ändern sich jedes Jahr: Die Lohnsteuerstufen werden gegen die kalte Progression angehoben, die Sozialversicherung bekommt neue Grenzen, Absetzbeträge und Pauschalen werden angepasst. Dieses Kapitel zeigt die Werte für das Jahr 2026 und rechnet ein Beispiel durch. Für spätere Jahre kommt hier jeweils ein weiteres Kapitel dazu.

Rechenbeispiel 2026: 3.000 Euro brutto

Eine Angestellte in Niederösterreich verdient 3.000 Euro brutto im Monat, 14 Mal im Jahr, keine Kinder, kein Pendlerweg. So rechnet ihr Arbeitgeber jeden Monat:

PositionBetrag
Brutto laufend3.000,00 €
Sozialversicherung 18,07 %− 542,10 €
Lohnsteuer− 283,82 €
Netto im Monat2.174,08 €

Die Lohnsteuer entsteht so: 3.000 minus 542,10 sind 2.457,90 Euro. Mal zwölf und minus 132 Euro Werbungskostenpauschale ergibt 29.362,80 Euro im Jahr. Die ersten 13.539 Euro sind steuerfrei, die nächsten 8.453 Euro bis 21.992 kosten 20 Prozent (1.690,60 Euro), die restlichen 7.370,80 Euro kosten 30 Prozent (2.211,24 Euro). Das sind 3.901,84 Euro, minus Verkehrsabsetzbetrag 496 Euro bleiben 3.405,84 Euro im Jahr, durch zwölf 283,82 Euro im Monat. Im Juni und im November kommen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazu, je 3.000 Euro brutto, mit 17,07 Prozent Sozialversicherung und 6 Prozent Lohnsteuer nach dem Freibetrag:

BezugBruttoSozialversicherungLohnsteuerNetto
12 laufende Monate36.000,00 €6.505,20 €3.405,84 €26.088,96 €
Urlaubsgeld3.000,00 €512,10 €112,07 €2.375,83 €
Weihnachtsgeld3.000,00 €512,10 €149,27 €2.338,63 €
Jahr42.000,00 €7.529,40 €3.667,18 €30.803,42 €

Von 42.000 Euro brutto bleiben 30.803 Euro netto, das sind 73 Prozent. Auf den Monat verteilt sind das 2.567 Euro, also fast 400 Euro mehr als das laufende Netto. Wäre dieselbe Angestellte in Wien beschäftigt, wären es 2.168,83 Euro im Monat: Der höhere Wohnbauförderungsbeitrag kostet 7,50 Euro, und weil er die Lohnsteuer etwas senkt, bleiben netto 5,25 Euro weniger, zwölf Mal im Jahr. Von 100 Euro mehr brutto blieben ihr 57 Euro netto; ab rund 3.050 Euro Bemessungsgrundlage im Monat greift die Stufe mit 40 Prozent. Ihr Arbeitgeber gibt für sie 3.886 Euro im Monat aus, im Jahr mit allen Bezügen rund 54.400 Euro.

Rechenwerte 2026

Lohnsteuertarif 2026 (Jahreseinkommen)Steuersatz
bis 13.539 €0 %
13.539 bis 21.992 €20 %
21.992 bis 36.458 €30 %
36.458 bis 70.365 €40 %
70.365 bis 104.859 €48 %
104.859 bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %
Sozialversicherung 2026Wert
Dienstnehmeranteil Angestellte und Arbeiter18,07 % (Wien 18,32 %)
Dienstnehmeranteil auf Sonderzahlungen17,07 %
Arbeitslosenversicherung ermäßigt bis2.225 € (0 %), 2.427 € (1 %), 2.630 € (2 %)
Höchstbeitragsgrundlage6.930 € im Monat, 13.860 € für Sonderzahlungen im Jahr
Geringfügigkeitsgrenze551,10 € im Monat
Lehrlinge11,92 bis 13,07 %
Pensionisten (nur Krankenversicherung)6 %
Dienstgeberanteil Sozialversicherung20,98 % (Wien 21,23 %), Sonderzahlungen 20,48 %
Absetzbeträge und Pauschalen 2026Wert
Verkehrsabsetzbetrag496 € im Jahr (im Steuerausgleich bis 853 € für Pendler mit Pendlerpauschale, Zuschlag bis 804 €)
Pensionistenabsetzbetrag1.020 € (erhöht 1.502 €), ab 21.614 € Pension sinkend
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag612 € bei einem Kind, 828 € bei zwei, je weiteres Kind 273 €
Familienbonus Plus166,68 € im Monat bis 18 Jahre, 58,34 € ab 18
Pendlerpauschale klein / groß58 bis 168 € / 31 bis 306 € im Monat
Pendlereuro6 € je Kilometer und Jahr (2025: 2 €)
Sonderzahlungen620 € Freibetrag, Freigrenze 2.615 €, dann 6 %
Überstundenzuschläge steuerfreierste 15 Stunden, bis 170 € im Monat (2025: 18 Stunden, 200 €)
Mitarbeiterprämiedie ersten 500 € steuerfrei, darüber wie ein Bonus versteuert; Juli bis Dezember 2026, nur mit Kollektivvertrag (oder einer darauf gestützten Betriebsvereinbarung)
Sachbezug Firmenauto2 % des Kaufpreises, höchstens 960 € (sparsame Autos 1,5 %, 720 €; Elektroautos 0 €)

Gegenüber 2025 hat sich vor allem geändert: die Tarifgrenzen (außer der Millionengrenze) und die meisten Absetzbeträge sind um 1,733 Prozent gestiegen, Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag blieben gleich, die Höchstbeitragsgrundlage um 480 Euro auf 6.930 Euro, Wien hat den Wohnbauförderungsbeitrag auf 0,75 Prozent angehoben, der Pendlereuro hat sich verdreifacht, die Mitarbeiterprämie ist von 1.000 auf 500 Euro geschrumpft und gilt nur noch für das zweite Halbjahr, die steuerfreien Überstunden sind von 18 auf 15 gesunken, und Pensionisten zahlen seit Juni 2025 6 statt 5,1 Prozent Krankenversicherung. Wie die jährliche Anpassung der Steuerstufen funktioniert, erklärt die Seite zur kalten Progression.

FAQ: häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Was kann der Brutto-Netto-Rechner alles?

Die Schnellberechnung zeigt dir dein Netto pro Monat und im Jahr und ein Flussdiagramm, das jeden Euro deines Gehalts bis zu seinem Ziel verfolgt: Pensionsversicherung, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Arbeiterkammer, Wohnbauförderung, Finanzamt und dein Konto. Die detaillierte Berechnung darunter nimmt Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Familie, Pendeln, Firmenauto, Überstunden, Bonus und Mitarbeiterprämie dazu, erklärt jeden Abzug mit Rechenweg, zeigt dein Jahr mit allen Bezügen, deinen Grenz- und Durchschnittssteuersatz und wo du mit deinem Gehalt im Vergleich zu allen Vollzeitbeschäftigten stehst. Aufklappbar sind der Vergleich mit einer Gehaltserhöhung oder Teilzeit, die Kosten deines Arbeitgebers, eine Schätzung für den Steuerausgleich und die Gründe, warum ein Lohnzettel abweichen kann. Der Rechner gilt für Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Pensionisten und bekommt jedes Jahr die neuen Rechenwerte. Das Ergebnis kannst du als Grafik teilen, als PDF speichern oder als Link weitergeben.

Wie benutze ich die Schnellberechnung?

Gib dein Brutto ein und stell ein, ob der Betrag pro Monat oder pro Jahr gilt. Dann klickst du an, ob du angestellt bist oder als Arbeiter arbeitest, Lehrling oder Pensionist bist, und wählst das Bundesland, in dem du arbeitest. Mehr ist nicht nötig: Das Netto pro Monat, das Jahresnetto und das Flussdiagramm erscheinen sofort und rechnen bei jeder Änderung neu. Die Schnellberechnung nimmt an, dass du Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, keine Kinder im Familienbonus hast und nicht pendelst. Alles andere stellst du in der detaillierten Berechnung ein.

Wofür brauche ich die detaillierte Berechnung?

Für alles, was dein Netto noch verändert: eine andere Zahl an Sonderzahlungen, deine Wochenstunden für den Stundenlohn, den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, den Familienbonus Plus, die Pendlerpauschale mit dem Pendlereuro, ein Firmenauto oder eine Dienstwohnung als Sachbezug, Überstunden, einen Bonus, die Mitarbeiterprämie, einen Freibetrag aus dem Freibetragsbescheid und den Gewerkschaftsbeitrag. Das Ergebnis darunter zeigt deinen Monat wie einen Lohnzettel, dein Jahr mit allen Bezügen, den Vergleich mit einer Gehaltserhöhung oder Teilzeit, die Arbeitgeberkosten und eine Schätzung für den Steuerausgleich. Die Schnellberechnung oben rechnet mit denselben Angaben weiter, das Flussdiagramm zeigt also immer dein vollständiges Bild.

Wie lese ich das Flussdiagramm?

Von links nach rechts. Links kommt dein Brutto herein. In der Mitte teilt es sich in drei Flüsse: Sozialversicherung, Lohnsteuer und Netto. Rechts siehst du, wo jeder Teil ankommt: Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeiterkammer und Wohnbauförderung bekommen die Sozialversicherung, das Finanzamt bekommt die Lohnsteuer, dein Konto bekommt das Netto. Die Breite eines Flusses entspricht dem Betrag, die Prozentzahl daneben dem Anteil an deinem Brutto. Fährst du mit der Maus über einen Fluss, zeigt er den genauen Betrag. Mit „pro Jahr“ kommen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als eigene Flüsse in goldener Farbe dazu, ein Firmenauto erscheint als eigener Fluss, weil es die Abzüge erhöht, aber kein Geld bringt.

Mit welchem Jahr rechnet der Rechner?

Mit den Rechenwerten des laufenden Kalenderjahres: Lohnsteuertarif, Sozialversicherung, Absetzbeträge und Pauschalen. Welche Werte gerade gelten, steht mit dem Stand-Datum über dem Ergebnis der detaillierten Berechnung. Sobald die Werte für ein neues Jahr feststehen, meist im Jänner, wird der Rechner umgestellt, und das Jahreskapitel auf dieser Seite bekommt die neuen Zahlen. Einen alten Lohnzettel aus einem früheren Jahr kannst du deshalb nur mit kleinen Abweichungen nachrechnen.

Wie gebe ich ein Jahresgehalt aus einer Stellenanzeige ein?

Stell den Rechner auf „pro Jahr“ und tipp den Betrag ein. Der Rechner teilt ihn durch 14, wenn in der detaillierten Berechnung zwei Sonderzahlungen eingestellt sind, und durch 12, wenn du keine bekommst. Nennt die Anzeige ein Monatsbrutto „14 Mal“, gibst du dieses Monatsbrutto ein und lässt „13. und 14.“ eingeschaltet. Genau an dieser Stelle verrechnen sich viele: Ein Jahresbrutto von 56.000 Euro sind 4.000 Euro im Monat, nicht 4.667 Euro.

Kann der Rechner vom Netto zum Brutto rechnen?

Ja. Wähl in der Schnellberechnung „Netto“ und gib den Betrag ein, der dir im laufenden Monat bleiben soll. Der Rechner sucht das Brutto, das genau dieses Netto ergibt, mit allen Einstellungen, die du in der detaillierten Berechnung gewählt hast, also auch mit Familienbonus oder Pendlerpauschale. Das ist die Zahl für die Gehaltsverhandlung: Wer 2.500 Euro netto will, braucht bei einem Angestellten in Wien rund 3.580 Euro brutto (Werte 2026).

Wie speichere oder teile ich das Ergebnis?

Unter dem Flussdiagramm speicherst du mit „Grafik teilen“ ein Bild mit den wichtigsten Zahlen und dem Diagramm; am Handy öffnet sich direkt das Teilen-Menü, am Computer wird eine JPG-Datei gespeichert. Unter der detaillierten Berechnung gibt es zwei weitere Knöpfe: „Detaillierte Berechnung als PDF“ erzeugt eine Datei mit allen Tabellen, Grafiken und dem Rechenweg, „Berechnungslink kopieren“ legt einen Link mit deinen Einstellungen in die Zwischenablage, den du dir selbst schicken oder weitergeben kannst.

Warum ändert sich das Ergebnis, ohne dass ich auf einen Knopf drücke?

Der Rechner rechnet bei jeder Eingabe sofort neu, auch beim Tippen. So siehst du gleich, was ein anderes Bundesland, ein Kind im Familienbonus oder 100 Euro mehr brutto bewirken. Willst du zwei Varianten nebeneinander sehen, nimm den Abschnitt „Was bleibt von mehr Brutto?“ in der detaillierten Berechnung: Dort steht der Unterschied in Euro, pro Monat und pro Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Brutto ist das Gehalt, das im Dienstvertrag steht und über das verhandelt wird. Netto ist das, was nach allen Abzügen tatsächlich auf dein Konto überwiesen wird. Dazwischen liegen die Sozialversicherung und die Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber einbehält und an die Gesundheitskasse und das Finanzamt weiterleitet. Bei einem mittleren Gehalt sind das zusammen gut ein Viertel des Bruttos.

Was ist der Unterschied zwischen Netto pro Monat und dem Jahresdurchschnitt?

Das Netto pro Monat ist der laufende Bezug, der zwölf Mal kommt. Der Jahresdurchschnitt teilt das ganze Jahresnetto samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch zwölf und liegt deshalb rund ein Sechstel höher. Für Kredit, Miete und Haushaltsbudget ist der Durchschnitt die ehrlichere Zahl, für die Frage „Was kommt nächsten Monat?“ das laufende Netto.

Was steckt in der Sozialversicherung?

Vier Versicherungen und zwei Umlagen. Den größten Teil nimmt die Pensionsversicherung, danach kommen Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung, dazu die Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag. Die Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber. Für dein Geld bekommst du etwas zurück, auch wenn es sich am Monatsende nicht so anfühlt: Jeder Euro für die Pensionsversicherung wird auf deinem Pensionskonto gutgeschrieben, die Krankenversicherung zahlt Arzt, Spital und Medikamente, die Arbeitslosenversicherung das Arbeitslosengeld. Im Flussdiagramm siehst du die Aufteilung für dein Gehalt.

Was ist die Höchstbeitragsgrundlage?

Die Obergrenze, bis zu der Sozialversicherung berechnet wird. Für den Teil des Gehalts, der darüber liegt, zahlst du keine Beiträge mehr, und er zählt auch nicht für die Pension. Für Sonderzahlungen gibt es eine eigene, doppelt so hohe Jahresgrenze. Deshalb sinkt der Anteil der Sozialversicherung bei sehr hohen Gehältern wieder, während die Lohnsteuer weiter steigt. Der Rechner zeigt einen Hinweis, sobald dein Gehalt über der Grenze liegt.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Der Betrag, bis zu dem eine Beschäftigung nicht voll sozialversichert ist. Wer darunter verdient, zahlt keine Beiträge und keine Lohnsteuer, ist aber nur unfallversichert und kann sich für einen kleinen Monatsbeitrag selbst kranken- und pensionsversichern. Der Rechner erkennt eine geringfügige Beschäftigung am Brutto und sagt es dir. Vorsicht bei mehreren geringfügigen Jobs: Zusammen über der Grenze werden Beiträge nachverrechnet.

Wie entsteht die Lohnsteuer?

Der Arbeitgeber zieht vom Brutto die Sozialversicherung, die Pendlerpauschale, einen Freibetrag und steuerfreie Zuschläge ab, rechnet den Rest auf das Jahr hoch (mal zwölf, minus Werbungskostenpauschale) und wendet darauf den Steuertarif an: ein steuerfreier Grundbetrag, darüber Stufen mit steigenden Sätzen. Von der Jahressteuer gehen die Absetzbeträge weg, zum Beispiel der Verkehrsabsetzbetrag oder der Familienbonus Plus, und der Rest wird durch zwölf geteilt. Im Rechner klappst du beim Abzug „Lohnsteuer“ den vollständigen Rechenweg mit deinen Zahlen auf.

Was ist der Grenzsteuersatz und warum bleibt von 100 Euro mehr so wenig?

Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, mit dem der nächste Euro deines Einkommens besteuert wird, also der Satz der Stufe, in der du gerade liegst. Von 100 Euro mehr brutto geht zuerst die Sozialversicherung weg, dann wird der Rest mit diesem Satz besteuert. Bei einem mittleren Gehalt bleiben deshalb rund 57 Euro, bei einem höheren rund 49 Euro. Der Durchschnittssteuersatz ist viel niedriger, weil die unteren Stufen für alle gleich günstig bleiben. Der Rechner zeigt dir beide Zahlen unter „Was bleibt von mehr Brutto?“ und im Rechenweg der Lohnsteuer.

Was ist der Verkehrsabsetzbetrag?

Ein fester Betrag, den jeder Arbeitnehmer von der Jahreslohnsteuer abgezogen bekommt, als Ausgleich für den Weg zur Arbeit. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch, du musst nichts tun. Bei niedrigem Einkommen gibt es im Steuerausgleich einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag (nur mit Pendlerpauschale) und einen Zuschlag, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen darf; der Rechner zeigt sie in der Schätzung zum Steuerausgleich. Pensionisten bekommen stattdessen den Pensionistenabsetzbetrag.

Was ist der Familienbonus Plus und wie teile ich ihn richtig?

Ein Absetzbetrag, der die Lohnsteuer für jedes Kind senkt, für das Familienbeihilfe bezogen wird: bis zum 18. Geburtstag mit einem höheren, danach mit einem niedrigeren Betrag. Eltern können ihn einem Elternteil ganz zuordnen oder halbe-halbe teilen. Sinnvoll ist die Zuordnung dort, wo genug Lohnsteuer anfällt, denn der Bonus kann die Steuer nur bis auf null senken, nie darunter. Verdient ein Elternteil wenig, verpufft seine Hälfte weitgehend; für sehr niedrige Einkommen gibt es stattdessen den Kindermehrbetrag im Steuerausgleich. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Bonus nur mit dem Formular E 30, sonst gibt es ihn beim Steuerausgleich. Im Rechner gibst du die Zahl der Kinder und die Aufteilung ein und siehst sofort, wie viel er bei dir bringt.

Wer bekommt den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag?

Alleinverdiener: Du lebst mehr als sechs Monate im Jahr mit Partner oder Partnerin zusammen, mindestens ein Kind bekommt Familienbeihilfe, und dein Partner verdient höchstens einen kleinen Jahresbetrag. Alleinerzieher: Du lebst mehr als sechs Monate ohne Partner mit mindestens einem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Der Betrag hängt von der Zahl der Kinder ab und wird im Steuerausgleich auch dann ausgezahlt, wenn gar keine Lohnsteuer anfällt. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn nur mit dem Formular E 30.

Was ist der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Pendlereuro?

Die Pendlerpauschale ist ein Betrag, der von der Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage abgezogen wird, also vor der Steuer. Sie senkt die Steuer deshalb nur um deinen Grenzsteuersatz: Bei 100 Euro Pauschale und 30 Prozent sind das 30 Euro weniger Steuer. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag, der die Steuer direkt senkt, Euro für Euro. Beides gibt es nur, wenn die Pauschale zusteht: die kleine ab 20 Kilometer, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind, die große ab 2 Kilometer, wenn sie nicht zumutbar sind. Ob Öffis zumutbar sind, klärt der Pendlerrechner des Finanzministeriums; den Ausdruck gibst du deinem Arbeitgeber.

Was ist ein Sachbezug und warum senkt er mein Netto?

Ein Vorteil, den du statt Geld bekommst, meist ein Firmenauto, das du privat nutzen darfst, oder eine Dienstwohnung. Das Finanzamt behandelt ihn wie Gehalt: Er erhöht die Sozialversicherung und die Lohnsteuer. Weil aber kein Geld fließt, zahlst du die höheren Abzüge aus deinem normalen Gehalt, und dein ausgezahltes Netto sinkt. Beim Firmenauto hängt der Betrag vom Kaufpreis und vom CO2-Ausstoß ab, Elektroautos sind derzeit frei. Im Flussdiagramm erscheint der Sachbezug als eigener Fluss, damit du siehst, dass er die Abzüge speist, aber nicht dein Konto.

Was ist ein Freibetrag und was trage ich in das Feld ein?

Nur den Betrag aus einem Freibetragsbescheid des Finanzamts. Den bekommst du nach einem Steuerausgleich, wenn du Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hattest; der Arbeitgeber zieht den Betrag dann schon monatlich von der Bemessungsgrundlage ab, statt dass du bis zum nächsten Steuerausgleich wartest. Hast du keinen Bescheid, bleibt das Feld auf 0. Der steuerfreie Grundbetrag des Tarifs ist schon eingerechnet und gehört nicht in das Feld.

Warum bleibt vom 13. Gehalt mehr übrig als vom 14.?

Beide werden mit 6 Prozent besteuert, aber die ersten 620 Euro im Jahr sind steuerfrei. Dieser Freibetrag wird bei der ersten Sonderzahlung verbraucht, meist beim Urlaubsgeld im Juni. Das Weihnachtsgeld im November bekommt ihn nicht mehr und ist deshalb um 37,20 Euro niedriger. Die Sozialversicherung ist bei beiden gleich.

Warum zeigt der Rechner bei kleinen Gehältern 6 Prozent Steuer auf das Urlaubsgeld, obwohl im Steuerausgleich weniger herauskommt?

Weil der Rechner das zeigt, was auf dem Lohnzettel steht. Der Arbeitgeber muss Sonderzahlungen jeden Monat nach der festen Regel abrechnen: Die ersten 620 Euro im Jahr sind frei, der Rest kostet 6 Prozent. Erst das Finanzamt rechnet im Steuerausgleich nach: Bei kleinen Sonderzahlungen darf die Steuer darauf höchstens 30 Prozent des Teils ausmachen, der nach Abzug der Sozialversicherung über 2.490 Euro liegt (Werte 2026). Der Arbeitgeber darf diese Grenze nur bei einer Aufrollung im Dezember anwenden, verpflichtend ist sie erst im Steuerausgleich. Der Rechner macht deshalb zwei Schritte: Die Monats- und die Jahresansicht zeigen die 6 Prozent wie auf dem Lohnzettel, die Schätzung zum Steuerausgleich zeigt die Ersparnis als eigenen Posten, also das, was vom Finanzamt zurückkommt. Genauso behandelt er einen Bonus über dem Jahressechstel: im Auszahlungsmonat Steuer nach dem Monatstarif, im Steuerausgleich die Gutschrift aus der Jahresrechnung.

Was ist das Jahressechstel?

Die Grenze, bis zu der Sonderzahlungen günstig mit 6 Prozent besteuert werden: ein Sechstel deiner laufenden Jahresbezüge, also zwei durchschnittliche Monatsgehälter. Urlaubs- und Weihnachtsgeld füllen es normalerweise genau aus. Kommt ein Bonus dazu, liegt er über dem Sechstel und wird im Auszahlungsmonat wie laufendes Gehalt besteuert; im Steuerausgleich rechnet ihn das Finanzamt ins Jahreseinkommen ein, die Differenz zeigt der Rechner in der Schätzung zum Steuerausgleich. Beginnst du mitten im Jahr, ist das Sechstel in den ersten Monaten kleiner, weil es aus den bisher gezahlten Bezügen entsteht; das bildet der Rechner nicht ab. Überstunden und Sachbezüge zählen zum laufenden Bezug und vergrößern das Sechstel.

Was macht der Rechner mit einem Bonus oder einer Prämie?

Er zählt den Bonus zu den Sonderzahlungen und prüft, ob er noch ins Jahressechstel passt. Der Teil innerhalb des Sechstels wird mit 6 Prozent besteuert, der Teil darüber im Auszahlungsmonat wie laufendes Gehalt in deiner Steuerstufe, so wie es auf dem Lohnzettel steht. Der Rechner zeigt dir beide Teile in der Jahrestabelle und einen Hinweis, wenn das Sechstel überschritten ist. Das Finanzamt rechnet diesen Teil im Steuerausgleich ins Jahreseinkommen ein; was dabei zurückkommen kann, zeigt die Schätzung zum Steuerausgleich als Gutschrift. Eine monatliche Prämie gibst du dagegen einfach zum Brutto dazu, sie ist laufender Bezug.

Was ist die Mitarbeiterprämie?

Eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, die bis zu einem Höchstbetrag im Jahr lohnsteuerfrei ist, aber sozialversicherungspflichtig bleibt. Voraussetzung ist, dass ein Kollektivvertrag (oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung) sie vorsieht; der Arbeitgeber muss sie nicht zahlen. Die Bedingungen ändern sich fast jedes Jahr, der Rechner trägt die Regel des gewählten Jahres. Den Betrag gibst du in der detaillierten Berechnung ein, er erscheint in der Jahrestabelle als eigene Zeile. Gibst du mehr als den Höchstbetrag ein, bleibt nur der Höchstbetrag steuerfrei, der Rest wird wie ein Bonus als sonstiger Bezug versteuert; Sozialversicherung fällt auf den ganzen Betrag an.

Wie werden Überstunden besteuert?

Eine Überstunde besteht aus dem Grundlohn und einem Zuschlag, meist 50 Prozent. Der Grundlohn ist normal steuerpflichtig. Vom Zuschlag ist ein Teil steuerfrei: für eine bestimmte Zahl von Überstunden im Monat und bis zu einem Höchstbetrag, beides abhängig vom Jahr. Die Sozialversicherung fällt auf die ganze Überstunde an. Der Rechner rechnet den Stundenlohn aus deinem Brutto und deinen Wochenstunden und nimmt 50 Prozent Zuschlag an; dein Kollektivvertrag kann anders teilen oder höhere Zuschläge vorsehen. Deshalb ist das Ergebnis ein Richtwert.

Woher kommt der Vergleich mit den anderen Gehältern?

Aus den Lohnsteuerdaten von Statistik Austria, Berichtsjahr 2024: Bruttojahreseinkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten ohne Lehrlinge, gesamt, Frauen und Männer. Statistik Austria veröffentlicht, wie viel Prozent weniger als ein bestimmter Betrag verdienen (10 Prozent, 20 Prozent und so weiter bis 90 Prozent). Zwischen diesen Werten rechnet der Rechner deine Position aus, unter 10 und über 90 Prozent schätzt er sie, weil es dort keine amtlichen Werte gibt. Verglichen wird dein Bruttojahresgehalt mit allen Bezügen, also inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Bonus und Sachbezug, weil die Statistik ebenfalls alle Bezüge zählt. Die Daten beschreiben das Jahr 2024 und wurden im Dezember 2025 veröffentlicht; seitdem sind die Gehälter gestiegen, dein Rang verschiebt sich dadurch leicht nach unten. Neue Daten kommen jedes Jahr im Dezember.

Was zeigt die Grafik zum Steuersatz?

Zwei Linien über der Jahres-Bemessungsgrundlage. Die Treppe ist der Grenzsteuersatz: der Satz, mit dem der nächste Euro besteuert wird, in Stufen von 0 bis 55 Prozent. Die Kurve ist der Durchschnittssteuersatz: deine Lohnsteuer nach Abzug der Absetzbeträge geteilt durch die Bemessungsgrundlage. Sie liegt immer unter der Treppe, weil die unteren Stufen für jeden günstig bleiben. Der Punkt markiert dein Gehalt. Die Sozialversicherung ist nicht enthalten; was von 100 Euro mehr brutto insgesamt bleibt, zeigt der Abschnitt „Was bleibt von mehr Brutto?“.

Warum ist mein Netto in Wien niedriger als in anderen Bundesländern?

Wien hat den Wohnbauförderungsbeitrag ab 2026 von 0,5 auf 0,75 Prozent erhöht. Dein Sozialversicherungsabzug beträgt dort 18,32 statt 18,07 Prozent, bei 3.000 Euro brutto sind das 7,50 Euro im Monat mehr Sozialversicherung. Weil die Lohnsteuer dadurch etwas sinkt, bleiben netto 5,25 Euro weniger. Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Lehrlinge zahlen keinen Wohnbauförderungsbeitrag und sind deshalb nicht betroffen. Das Bundesland beeinflusst außerdem den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, den dein Arbeitgeber zahlt.

Rechnet der Rechner auch für Lehrlinge und Pensionisten?

Ja. Lehrlinge zahlen ermäßigte Sozialversicherung ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag, bei kleiner Lehrlingsentschädigung auch ohne Arbeitslosenversicherung; die Lohnsteuer ist in den ersten Lehrjahren meist null, und bei kleinem Lehrlingseinkommen (Jahressechstel bis rund 2.600 Euro) bleiben auch die Sonderzahlungen steuerfrei. Pensionisten zahlen nur die Krankenversicherung und bekommen den Pensionistenabsetzbetrag statt des Verkehrsabsetzbetrags; die Sonderzahlungen der Pension kommen im April und Oktober. Wer verheiratet ist und einen Partner mit sehr kleinem Einkommen hat, kann den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag anklicken.

Wie rechne ich Teilzeit oder einen Stundenlohn?

Gib in der detaillierten Berechnung deine Wochenstunden ein, dann zeigt der Rechner deinen Stundenlohn brutto und netto. Willst du wissen, was dir bei weniger Stunden bleibt, nimm die Knöpfe „Teilzeit 30 Std.“ oder „Teilzeit 20 Std.“ unter „Was bleibt von mehr Brutto?“: Der Rechner rechnet das Brutto anteilig herunter und zeigt beide Varianten nebeneinander, mit dem Unterschied in Euro. Weil die Lohnsteuer bei kleinerem Gehalt in eine niedrigere Stufe fällt, sinkt das Netto weniger stark als das Brutto. Die Pendlerpauschale bleibt bei Teilzeit gleich, solange du an genug Tagen im Monat pendelst.

Was ist mit zwei Jobs oder einem Zuverdienst?

Jeder Arbeitgeber rechnet so, als wäre er der einzige, und wendet den steuerfreien Grundbetrag und den Verkehrsabsetzbetrag für sich an. Beim Steuerausgleich zählt das Finanzamt beide Einkommen zusammen, und es kommt oft zu einer Nachzahlung. Von einem geringfügigen Zuverdienst zieht der zweite Arbeitgeber keine Beiträge ab; bist du daneben vollversichert, schreibt dir die Gesundheitskasse die Beiträge (rund 15 Prozent) aber im Folgejahr vor. Für die Lohnsteuer zählt er ebenfalls mit. Der Rechner kann nur ein Dienstverhältnis rechnen; für zwei rechnest du jedes einzeln und bedenkst die Nachzahlung.

Gilt der Rechner für Beamte, freie Dienstnehmer oder Grenzgänger?

Nein. Beamte haben eigene Beitragssätze und keine Arbeitslosenversicherung, freie Dienstnehmer zahlen andere Beiträge und keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer im Nachhinein, und Grenzgänger werden je nach Land unterschiedlich besteuert. Der Rechner ist für Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Pensionisten mit Wohnsitz in Österreich gebaut. In den anderen Fällen hilft die Lohnverrechnung deines Arbeitgebers, die Arbeiterkammer oder eine Steuerberatung.

Was rechnet der Rechner sonst noch nicht?

Eintritt im Laufe des Jahres und Teilmonate, Krankenstand und Krankengeld, Zulagen und Zuschläge außer Überstunden, Sachbezüge außer dem Firmenauto, Besonderheiten einzelner Kollektivverträge, die E-Card-Gebühr, Betriebsratsumlage, Vorschüsse und Pfändungen. Beim Steuerausgleich fehlen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, weil der Rechner sie nicht kennen kann. Ein früheres Kalenderjahr rechnet er nicht. All das steht im Rechner dabei, statt dass ein falsches Ergebnis herauskommt.

Warum weicht das Ergebnis von meinem Lohnzettel ab?

Ein paar Euro Unterschied sind normal und kein Grund nachzufragen. Größere Abweichungen haben meist eine dieser Ursachen: Du hast im Laufe des Jahres angefangen oder nur einen Teilmonat gearbeitet; du bekommst steuerfreie Zulagen; der Arbeitgeber berücksichtigt Familienbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlerpauschale nicht, weil die Formulare fehlen; dein Kollektivvertrag zahlt Sonderzahlungen anders; oder auf dem Lohnzettel stehen Abzüge, die kein Rechner kennt. Der Aufklapper „Warum dein Lohnzettel abweichen kann“ im Rechner geht die Punkte durch.

Warum weicht das Ergebnis von anderen Rechnern ab?

Meist liegt es am Bundesland: Rechner ohne Bundesland ignorieren den Wiener Beitrag und zeigen für Wien ein zu hohes Netto. Andere rechnen mit 12 statt 14 Bezügen, lassen das Jahressechstel weg, behandeln den Bonus falsch oder verwenden noch die Werte des Vorjahres. Wenige Cent Unterschied entstehen durch Rundung in Zwischenschritten. Dieser Rechner ist gegen die veröffentlichten Beispielrechnungen von Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer geprüft.

Was bringt mir die Schätzung für den Steuerausgleich?

Sie zeigt, ob der Arbeitgeber übers Jahr zu viel Lohnsteuer einbehalten hat. Die Monatsansicht zeigt den Lohnzettel, die Schätzung zeigt, was vom Finanzamt zurückkommt. Vier Posten gibt es nur im Steuerausgleich: den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag bei niedrigem Einkommen, die Rückerstattung eines Teils der Sozialversicherung, wenn gar keine Lohnsteuer anfällt, die Ersparnis bei kleinen Sonderzahlungen, deren Steuer das Finanzamt nach oben begrenzt, und die Gutschrift für einen Bonus über dem Jahressechstel, den das Finanzamt ins Jahreseinkommen einrechnet. Dazu kommen Familienbonus und Alleinverdienerabsetzbetrag, falls der Arbeitgeber sie nicht berücksichtigt hat. Die Schätzung nimmt an, dass du das ganze Jahr gleich verdienst, und kennt deine Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nicht. Sie ist deshalb eine Untergrenze: Was tatsächlich zurückkommt, ist oft mehr.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Alles rechnet dein Browser. Nichts wird an finanzgeier.at oder an Dritte gesendet. Gezählt wird nur anonym, wie oft der Rechner aufgerufen und ein Ergebnis heruntergeladen wird, ohne Beträge und ohne Eingaben. Der Link zur Berechnung enthält deine Einstellungen nur im Teil hinter dem Rautezeichen, den der Browser nicht an den Server schickt. Schließt du die Seite, sind die Eingaben weg.

Woher stammen die Rechenwerte und wie aktuell sind sie?

Aus den amtlichen Quellen: Lohnsteuertarif und Absetzbeträge vom Finanzministerium und aus dem Bundesgesetzblatt, Sozialversicherungswerte von der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer, Sonderregeln wie Pendlereuro, Überstunden und Mitarbeiterprämie aus den jeweiligen Gesetzen. Die Quellen stehen am Ende der Seite, das Stand-Datum über dem Ergebnis. Das neue Jahr wird eingepflegt, sobald die Werte feststehen.

Funktioniert der Rechner am Handy?

Ja, alle Teile. Das Flussdiagramm ist am Handy etwas breiter als der Bildschirm und lässt sich seitlich verschieben, damit die Beschriftung lesbar bleibt. „Grafik teilen“ öffnet am Handy direkt das Teilen-Menü, zum Beispiel für WhatsApp oder E-Mail. Das PDF wird in den Downloads gespeichert.

Haftungsausschluss und Quellen

Der Brutto-Netto-Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung ohne Gewähr und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grundlage sind die jeweils gültigen Rechenwerte für Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Pensionisten in Österreich. Verbindlich sind allein die Abrechnung deines Arbeitgebers und der Bescheid des Finanzamts. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.

Quellen: BMF: Steuertarif und Steuerabsetzbeträge, BGBl. II Nr. 191/2025 (Inflationsanpassungsverordnung 2026), WKO: Beitragswesen Dienstnehmer 2026, WKO: Brutto-/Netto-Lohnvergleich 2026, AK Wien: Meine Lohnabrechnung 2026, WKO: Pendlerpauschale und Pendlereuro, WKO: Mitarbeiterprämie 2026, USP: Überstundenzuschläge 2026. Stand: Oktober 2026.

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