Ein leerer Lohnzettel und eine gelbe Geldbörse, in die orange Münzen fallen, einige Münzen rollen daneben weg, oben die Worte Brutto Netto

Brutto und Netto: Was vom Gehalt wirklich bleibt

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Von 3.000 Euro brutto im Monat kommen bei einer Angestellten in Niederösterreich 2.174 Euro auf dem Konto an. Über das ganze Jahr gerechnet, mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bleiben von 42.000 Euro brutto rund 30.800 Euro, also etwa 73 Prozent. Die übrigen 27 Prozent gehen an die Sozialversicherung und an das Finanzamt, bevor du das Geld überhaupt siehst. Diese Seite erklärt, was zwischen Brutto und Netto passiert, warum die Abzüge bei höherem Gehalt stärker steigen und wie du dein eigenes Netto nachrechnest.

Weil es um steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.

Warum du Brutto und Netto verstehen solltest

Brutto ist das Gehalt, das im Dienstvertrag steht und über das verhandelt wird. Netto ist das, was nach allen Abzügen tatsächlich überwiesen wird. Als Angestellter musst du dich um die Abzüge nicht selbst kümmern: Der Arbeitgeber rechnet sie aus, behält sie ein und zahlt sie an die Österreichische Gesundheitskasse und an das Finanzamt weiter. Das ist bequem, aber genau deshalb wissen viele nicht, wofür ein gutes Viertel ihres Gehalts verwendet wird.

Schaubild vom Bruttogehalt aufs Konto: Der Arbeitgeber zahlt das Brutto, zuerst geht die Sozialversicherung ab, dann die Lohnsteuer an das Finanzamt, der Rest kommt netto auf das Konto.

Dazu eine klare Meinung: Auch wenn du selbst nichts abführen musst, solltest du wissen, worum es geht. Für die meisten Menschen ist Geld der wichtigste Grund, überhaupt arbeiten zu gehen. Wer dafür jeden Tag acht Stunden aufwendet, soll auch verstehen, wie viel davon wirklich bei ihm ankommt und warum. Das hilft bei jeder Gehaltsverhandlung, beim Vergleich von zwei Jobangeboten und spätestens dann, wenn eine Gehaltserhöhung am Konto viel kleiner ausfällt als erwartet.

Zwischen Brutto und Netto stehen zwei große Abzüge: zuerst die Sozialversicherung, dann die Lohnsteuer. Die Reihenfolge ist wichtig, denn die Lohnsteuer wird nur vom Betrag berechnet, der nach der Sozialversicherung übrig bleibt.

Die Sozialversicherung: der erste Abzug

Die Sozialversicherung ist ein fester Prozentsatz vom Bruttogehalt. Sie setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Den größten Anteil hat die Pensionsversicherung, dann kommen die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und zwei kleine Beiträge für die Arbeiterkammer und die Wohnbauförderung. Zusammen sind das bei einem durchschnittlichen Gehalt knapp ein Fünftel des Bruttos. Was das Jahr für Jahr genau ist, steht im Rechenbeispiel weiter unten.

Ring mit den Teilen der Sozialversicherung im Größenverhältnis: Pensionsversicherung als größter Teil, dann Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Arbeiterkammer und Wohnbauförderung.

Für dieses Geld bekommst du etwas zurück, auch wenn es sich am Monatsende nicht so anfühlt: Jeder Euro für die Pensionsversicherung wird auf deinem Pensionskonto gutgeschrieben, die Krankenversicherung zahlt Arzt, Spital und Medikamente, und die Arbeitslosenversicherung zahlt das Arbeitslosengeld, falls du deine Stelle verlierst.

Zwei Besonderheiten verändern den Abzug: Bei niedrigen Gehältern fällt die Arbeitslosenversicherung kleiner aus oder ganz weg, damit vom wenigen Geld mehr bleibt. Und nach oben gibt es eine Grenze, die Höchstbeitragsgrundlage: Für den Teil des Gehalts, der darüber liegt, zahlst du keine Sozialversicherung mehr. Deshalb sinkt der Anteil der Sozialversicherung bei sehr hohen Gehältern wieder.

Die Lohnsteuer: der zweite Abzug

Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer für Angestellte, die der Arbeitgeber jeden Monat gleich einbehält. Berechnet wird sie vom Bruttogehalt minus Sozialversicherung. Diesen Betrag rechnet der Arbeitgeber auf ein Jahr hoch und wendet den Steuertarif an. Der Tarif ist ein Stufentarif: Ein Grundbetrag bleibt steuerfrei, für jeden Euro darüber gelten Stufen mit 20, 30, 40, 48, 50 und 55 Prozent.

Stufentarif der Lohnsteuer mit den Stufen 0, 20, 30, 40, 48, 50 und 55 Prozent. Ein Einkommen, das in der 30-Prozent-Stufe endet, wird nur in den unteren Stufen besteuert, die höheren Stufen bleiben leer.

Wichtig ist, wie die Stufen wirken: Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil des Einkommens, der in seiner Stufe liegt, nicht für das ganze Gehalt. Wer in die 30-Prozent-Stufe kommt, zahlt 30 Prozent also nur auf die Euro oberhalb der Grenze, alles darunter bleibt bei 0 und 20 Prozent. Eine Gehaltserhöhung kann deshalb nie dazu führen, dass netto weniger übrig bleibt. Sie bringt aber netto weniger, als die Bruttozahl verspricht, und darum steigen die Abzüge bei höheren Gehältern stärker: Bei 2.000 Euro brutto bleiben übers Jahr rund 81 Prozent, bei 4.500 Euro nur noch rund 68 Prozent. Wie die Stufengrenzen jedes Jahr an die Inflation angepasst werden, erklärt die Seite zur kalten Progression.

Von der berechneten Steuer werden zuletzt die Absetzbeträge abgezogen. Das sind fixe Beträge, die die Steuer direkt verringern. Jeder Angestellte bekommt automatisch den Verkehrsabsetzbetrag, der die Kosten für den Weg zur Arbeit grob abgelten soll. Außerdem zieht der Arbeitgeber eine kleine Pauschale für berufliche Ausgaben ab, die Werbungskostenpauschale.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld: warum der 13. und 14. mehr bringen

In Österreich bekommen die meisten Angestellten zusätzlich zu den zwölf Monatsgehältern ein Urlaubs- und ein Weihnachtsgeld, meist in Höhe eines Monatsgehalts. Das steht nicht im Gesetz, sondern im Kollektivvertrag, gilt aber für fast alle Branchen. Diese beiden Zahlungen heißen Sonderzahlungen und werden anders behandelt als das laufende Gehalt.

14 Säulen für 12 Monatsgehälter sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Beim laufenden Gehalt gilt der Stufentarif, bei den beiden Sonderzahlungen 6 Prozent, deshalb ist dort der Nettoanteil größer.

Bei der Sozialversicherung ist der Abzug etwas kleiner, weil die Beiträge für die Arbeiterkammer und die Wohnbauförderung wegfallen. Der große Unterschied liegt aber bei der Lohnsteuer: Ein kleiner Teil der Sonderzahlungen bleibt steuerfrei, der Rest wird mit festen 6 Prozent besteuert, unabhängig davon, wie hoch das Gehalt ist. Das gilt, solange die Sonderzahlungen nicht mehr als ein Sechstel der laufenden Bezüge im Jahr ausmachen, das sogenannte Jahressechstel. Mit zwei Sonderzahlungen in Höhe eines Monatsgehalts bleibst du genau in diesem Rahmen.

Das Ergebnis siehst du am Lohnzettel: Vom 13. und 14. Gehalt bleibt netto deutlich mehr als von einem normalen Monatsgehalt. Wer sein Jahreseinkommen vergleicht, muss deshalb immer mit 14 Gehältern rechnen, nicht mit 12.

Was dein Netto sonst noch verändert

Das Rechenbeispiel auf dieser Seite ist ein einfacher Fall: Angestellt, Vollzeit, keine Kinder, kein weiter Arbeitsweg. Jede Lage ist anders, und einige Umstände verändern das Netto spürbar.

Was das Netto verändert: weiter Arbeitsweg mit Pendlerpauschale und Familienbonus Plus für Kinder sowie der Absetzbetrag für Alleinverdiener und Alleinerzieher bringen mehr netto, ein privat genutztes Firmenauto bringt weniger netto, Teilzeit bringt weniger brutto, aber einen höheren Nettoanteil.

Wer einen weiten oder schlecht erreichbaren Arbeitsweg hat, kann die Pendlerpauschale und den Pendlereuro beantragen. Für Kinder gibt es den Familienbonus Plus, der die Lohnsteuer um einen festen Betrag pro Kind senkt. Alleinverdiener und Alleinerzieher bekommen einen eigenen Absetzbetrag. In die andere Richtung wirkt ein Sachbezug, zum Beispiel ein Firmenauto, das du auch privat fahren darfst: Er erhöht die Bemessungsgrundlage und damit die Abzüge, obwohl du dafür kein zusätzliches Geld bekommst. Und bei Teilzeit sinkt das Netto weniger stark als das Brutto, weil ein größerer Teil des Gehalts in den niedrigen Steuerstufen bleibt.

Vieles davon kann der Arbeitgeber schon laufend berücksichtigen, wenn du es ihm meldest. Was im Lauf des Jahres nicht berücksichtigt wurde, holst du dir mit der Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr zurück.

Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt

Das Bruttogehalt ist nicht das, was dein Arbeitsplatz den Arbeitgeber kostet. Zusätzlich zahlt er eigene Beiträge zur Sozialversicherung, Beiträge in deine Mitarbeitervorsorgekasse für die Abfertigung, den Dienstgeberbeitrag für den Familienlastenausgleichsfonds, aus dem unter anderem die Familienbeihilfe bezahlt wird, und eine Abgabe an die Gemeinde, die Kommunalsteuer. Diese Kosten heißen Lohnnebenkosten und machen bei einem durchschnittlichen Gehalt noch einmal knapp 30 Prozent des Bruttos aus.

Was eine Stelle den Arbeitgeber kostet: ein Balken aus Netto, Abzügen vom Brutto und Lohnnebenkosten. Zu den Lohnnebenkosten gehören eigene Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse, der Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer.

Das erklärt, warum zwischen den Kosten des Arbeitgebers und deinem Netto ein großer Abstand liegt: Im Rechenbeispiel kostet die Stelle den Arbeitgeber im Jahr rund 54.200 Euro, bei der Angestellten kommen rund 30.800 Euro an. Das ist kein Grund zum Ärger, aber ein Grund, die Zahlen zu kennen, denn mit dem Geld wird ein großer Teil der Pension, des Gesundheitssystems und der Familienleistungen bezahlt.

Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026

Beispielwerte: Angestellte in Niederösterreich, 3.000 Euro brutto im Monat, 14 Gehälter, keine Kinder, keine Pendlerpauschale, kein Sachbezug. Rechne dein eigenes Gehalt mit dem Brutto-Netto-Rechner durch; die Beispielwerte stimmen mit dem Rechner des Finanzministeriums überein.

Rechenbeispiel 2026 für 3.000 Euro brutto im Monat, Angestellte in Niederösterreich: minus 542,10 Euro Sozialversicherung, minus 283,82 Euro Lohnsteuer, ergibt 2.174,08 Euro netto.
  1. Sozialversicherung: 18,07 Prozent von 3.000 Euro sind 542,10 Euro. In Wien sind es seit 2026 wegen eines höheren Wohnbauförderungsbeitrags 18,32 Prozent, also 549,60 Euro. Bis 2.225 Euro brutto im Monat fällt keine Arbeitslosenversicherung an, darüber steigt sie stufenweise auf 2,95 Prozent ab 2.630 Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei 6.930 Euro im Monat.
  2. Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer: 3.000 minus 542,10 sind 2.457,90 Euro im Monat, aufs Jahr hochgerechnet 29.494,80 Euro. Davon geht die Werbungskostenpauschale von 132 Euro ab, es bleiben 29.362,80 Euro.
  3. Steuer nach dem Tarif 2026: Bis 13.539 Euro 0 Prozent. Von 13.539 bis 21.992 Euro 20 Prozent, das sind 1.690,60 Euro. Für den Rest bis 29.362,80 Euro, also 7.370,80 Euro, 30 Prozent, das sind 2.211,24 Euro. Zusammen 3.901,84 Euro. Weitere Stufen: 40 Prozent bis 70.365 Euro, 48 Prozent bis 104.859 Euro, 50 Prozent bis 1 Million Euro, 55 Prozent darüber.
  4. Absetzbetrag: Minus Verkehrsabsetzbetrag 496 Euro ergibt 3.405,84 Euro Lohnsteuer im Jahr, also 283,82 Euro im Monat.
  5. Netto im Monat: 3.000 minus 542,10 minus 283,82 sind 2.174,08 Euro.
  6. Sonderzahlungen: Sozialversicherung 17,07 Prozent, also 512,10 Euro je Sonderzahlung. Lohnsteuer 6 Prozent nach einem Freibetrag von 620 Euro im Jahr: 112,07 Euro beim 13. und 149,27 Euro beim 14. Gehalt. Netto bleiben 2.375,83 und 2.338,63 Euro.
  7. Jahr: 42.000 Euro brutto, 7.529,40 Euro Sozialversicherung, 3.667,18 Euro Lohnsteuer, 30.803,42 Euro netto, das sind 73,3 Prozent.

Zum Vergleich mit denselben Annahmen: Bei 2.000 Euro brutto im Monat bleiben im Jahr 22.793,40 Euro netto, das sind 81,4 Prozent. Bei 4.500 Euro brutto sind es 42.700,04 Euro, das sind 67,8 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt für die Stelle mit 3.000 Euro brutto im Jahr 54.238,20 Euro.

Wie viel vom Jahresbrutto 2026 bleibt: bei 2.000 Euro brutto im Monat 81,4 Prozent oder 22.793 Euro netto, bei 3.000 Euro 73,3 Prozent oder 30.803 Euro, bei 4.500 Euro 67,8 Prozent oder 42.700 Euro.

Der Rat zum Schluss: Rechne dein eigenes Gehalt einmal mit dem Brutto-Netto-Rechner nach und vergleiche das Ergebnis mit deinem Lohnzettel. Liegen die Zahlen weit auseinander, frag in der Personalabteilung nach. Und wenn du ein Jobangebot bekommst, vergleiche immer das Jahresnetto mit 14 Gehältern, nicht nur das Monatsbrutto.

Quellen: BMF: Brutto-Netto-Rechner, Steuertarif und Steuerabsetzbeträge; ÖAAB: Aktuelle Werte 2026 (Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlage); RIS: Einkommensteuergesetz 1988 (sonstige Bezüge). Stand: Oktober 2026.

Eine Hand hält eine mintgrüne Versicherungskarte mit Chip, Kontaktlos-Symbol und Fotofeld, im Hintergrund ein Rettungswagen, oben das Wort Sozialversicherung

Weiterlesen: Von 3.000 Euro brutto gehen im Rechenbeispiel 542,10 Euro an die Sozialversicherung, deutlich mehr als die 283,82 Euro Lohnsteuer. Woraus sich dieser Betrag zusammensetzt, zeigt die Seite über die Sozialversicherungsbeiträge. Dort steht, wofür das Geld verwendet wird und an welche Kasse es geht.

Hinweis: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über die Berechnung von Brutto und Netto und ersetzt keine Steuer- oder Lohnverrechnungsberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung. Die Rechenbeispiele sind Beispielwerte.

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