Zuletzt aktualisiert: 17.10.2026
Rund 450 Kollektivverträge werden in Österreich jedes Jahr neu verhandelt, und nach Angaben der Sozialpartner gilt für rund 98 Prozent der Arbeitnehmer ein Kollektivvertrag. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht, die Mindestlöhne stehen in diesen Verträgen. Wer sie aushandelt, sind die Sozialpartner: Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer auf der einen Seite, Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund auf der anderen. Auf dieser Seite erfährst du, wer die Sozialpartner in Österreich sind, wie die Sozialpartnerschaft entstanden ist, wie eine Lohnrunde abläuft, was dich AK-Umlage und Gewerkschaftsbeitrag kosten und was du dafür bekommst.
Inhalt
Sozialpartner Österreich: wer am Verhandlungstisch sitzt
Die Sozialpartnerschaft ist die Zusammenarbeit von vier großen Verbänden: Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer vertreten die Arbeitgeber, Arbeiterkammer und Österreichischer Gewerkschaftsbund, kurz ÖGB, die Arbeitnehmer.

Die Kammern sind gesetzliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft. Jeder Arbeitnehmer ist automatisch Mitglied der Arbeiterkammer, rund vier Millionen Menschen, und jedes Unternehmen mit Gewerbeberechtigung ist Mitglied der Wirtschaftskammer, Ende 2025 waren es 605.826 aktive Mitglieder. Bauern gehören der Landwirtschaftskammer ihres Bundeslandes an. Der ÖGB ist dagegen ein Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft, Ende 2025 hatte er 1.194.029 Mitglieder in sieben Gewerkschaften, die größte ist die Gewerkschaft GPA für Angestellte. Die Zusammenarbeit selbst ist weitgehend informell und beruht auf Freiwilligkeit, seit 2008 erkennt die Republik die Rolle der Sozialpartner aber ausdrücklich in der Verfassung an.
Neben den Kollektivverträgen haben die Sozialpartner viele weitere Aufgaben: Sie begutachten Gesetzesentwürfe, schlagen Laienrichter für die Arbeits- und Sozialgerichte vor, sitzen in den Gremien der Sozialversicherung und gestalten die Lehrlingsausbildung mit, von den Lehrberufen bis zur Lehrabschlussprüfung.
Sozialpartnerschaft: von der Paritätischen Kommission bis heute
In ihrer heutigen Form gibt es die Sozialpartnerschaft seit 1946, heuer feiern die Sozialpartner ihr 80-jähriges Bestehen.

Nach dem Krieg galt es, die hohe Inflation zu bremsen: Zwischen 1947 und 1951 schlossen die Verbände fünf Lohn-Preis-Abkommen, in denen Löhne und Preise gemeinsam festgelegt wurden. 1957 entstand die Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen, in der Regierung und Verbände gleich stark vertreten waren. Unternehmen mussten ihr geplante Preiserhöhungen vorlegen, die Gewerkschaften ihre Lohnforderungen, und erst danach durfte verhandelt werden. 1963 kam der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen dazu, in dem Fachleute beider Seiten bis heute Empfehlungen für die Regierung erarbeiten.
Viele Regeln, die heute selbstverständlich sind, gehen auf Vorschläge der Sozialpartner zurück, etwa das Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 oder die Abfertigung neu von 2003. Wie das in einer Krise aussieht, zeigte der März 2020: An zwei Tagen verhandelten die Sozialpartner das Modell der Corona-Kurzarbeit, die Regierung übernahm das Ergebnis. 2020 nutzten 113.771 Unternehmen mit 1,25 Millionen Beschäftigten die Kurzarbeit, ausgezahlt wurden in diesem Jahr 6,39 Milliarden Euro.
Kollektivvertragsverhandlungen: wie dein Mindestlohn entsteht
Den Kollektivvertrag verhandeln in aller Regel der zuständige Fachverband der Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft der Branche.

Rund 800 Kollektivverträge gibt es in Österreich, rund 450 davon werden jedes Jahr neu verhandelt. Sie regeln Mindestlöhne und Mindestgehälter, die jährliche Erhöhung, Sonderzahlungen wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen und oft eine kürzere Arbeitszeit als das Gesetz. Was genau in deinem Kollektivvertrag steht und wie du ihn findest, hängt an deiner Branche. Wichtig ist: Der Kollektivvertrag gilt auch für alle, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, sobald der Arbeitgeber Mitglied der Wirtschaftskammer ist. Weil fast jedes Unternehmen Pflichtmitglied ist, erreichen die Kollektivverträge fast alle Arbeitnehmer, und deshalb braucht Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn. Wo es für eine Branche keinen Kollektivvertrag gibt, kann eine Behörde, das Bundeseinigungsamt, einen Mindestlohntarif festlegen.
Dazu eine klare Meinung: Dass die Sozialpartner jedes Jahr verhandeln, ist eine wichtige Errungenschaft für die Arbeitnehmer. Das Gesetz sieht keine Anpassung an die Inflation vor, ohne Kollektivvertrag wäre jeder Einzelne bei der Gehaltserhöhung auf sich allein gestellt.
Lohnrunde im Herbst: Metaller-Abschluss und rollierende Inflation
Die meisten großen Kollektivverträge werden in der Herbstlohnrunde verhandelt, und traditionell beginnt die Metallindustrie mit rund 200.000 Beschäftigten.

Der Metaller-Abschluss gilt als Richtschnur für viele weitere Branchen. 2025 einigten sich die Metaller in nur einer Runde auf einen Abschluss für zwei Jahre: ab November 2025 plus 1,41 Prozent auf die tatsächlich bezahlten Löhne und zwei Prämien von zusammen 1.000 Euro, ab November 2026 plus 1,9 Prozent. Deshalb wird bei den Metallern heuer nicht neu verhandelt, im Herbst 2026 laufen unter anderem die Verhandlungen für die Eisenbahn, die IT-Branche und den Handel.
Grundlage jeder Verhandlung ist die rollierende Inflation: der Durchschnitt der letzten zwölf monatlichen Inflationsraten. Die Lohnrunde gleicht also die Teuerung der Vergangenheit aus, mit gesicherten Zahlen statt Prognosen, und dazu wird über einen Anteil am Produktivitätszuwachs verhandelt. Wie das wirkt, zeigt der Tariflohnindex von Statistik Austria: Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne stiegen 2023 um 7,6 Prozent, 2024 um 8,5 Prozent und 2025 um 3,9 Prozent. Die Inflation des jeweiligen Vorjahres lag bei 8,6, 7,8 und 2,9 Prozent. Weil die Erhöhung immer erst ein Jahr später kommt, hinken die Löhne bei rasch steigender Inflation zuerst hinterher und holen danach auf.
Was die Sozialpartner kosten: AK-Umlage, Gewerkschaftsbeitrag und Kammerumlage
Die Arbeiterkammer finanziert sich über die AK-Umlage: 0,5 Prozent vom Bruttogehalt, die der Arbeitgeber direkt abzieht, höchstens 34,65 Euro im Monat.

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro sind das als Beispielwert 15 Euro im Monat, auf dem Lohnzettel stecken sie in den Sozialversicherungsbeiträgen. Weil die Umlage die Lohnsteuer senkt, bleiben netto deutlich weniger übrig, laut Arbeiterkammer beim mittleren Einkommen rund 11 Euro im Monat und höchstens 21 Euro. Lehrlinge, Arbeitslose und geringfügig Beschäftigte zahlen nichts, rund 803.000 Mitglieder sind beitragsfrei und haben trotzdem vollen Anspruch auf alle Leistungen.
Der Gewerkschaftsbeitrag ist freiwillig und beträgt höchstens 1 Prozent vom Bruttogehalt, bei der Gewerkschaft GPA 2026 höchstens 42,30 Euro im Monat; bei 3.000 Euro brutto sind das höchstens 30 Euro. Er ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Die Unternehmen zahlen an die Wirtschaftskammer eine Kammerumlage: die Kammerumlage 1 von 0,28 Prozent, gerechnet auf die Umsatzsteuer, die der Betrieb an seine Lieferanten zahlt, entfällt bis 150.000 Euro Jahresumsatz, die Kammerumlage 2 beträgt je nach Bundesland 0,31 bis 0,40 Prozent der Lohnsumme, dazu kommt die Grundumlage, die jede Fachgruppe selbst festlegt.
Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer: was du dafür bekommst
Laut eigener Leistungsbilanz hat die Arbeiterkammer 2025 rund 2,3 Millionen Beratungen geführt und für ihre Mitglieder 948 Millionen Euro erreicht.

Den größten Teil davon, 439 Millionen Euro, holte sie im Arbeitsrecht und bei Insolvenzen herein, etwa für nicht bezahlte Löhne oder Abfertigungen, dazu 347 Millionen Euro im Sozialrecht und 108 Millionen Euro bei der Steuer, vor allem über die Arbeitnehmerveranlagung, und 43 Millionen Euro im Konsumentenschutz. 94.600 Mitglieder wurden vor Gericht oder außergerichtlich vertreten. Die Beratung steht jedem Arbeitnehmer offen, egal ob er die Umlage zahlt oder nicht.
Die Gewerkschaft verhandelt die Kollektivverträge, unterstützt die Betriebsräte und bietet ihren Mitgliedern zusätzlich Berufsrechtsschutz, eine Berufshaftpflichtversicherung und Unterstützung im Streikfall; den Rechtsschutz gibt es nach einer Mindestdauer der Mitgliedschaft. Für Unternehmen ist die Wirtschaftskammer die erste Anlaufstelle für Gründung, Arbeitsrecht als Arbeitgeber und Förderungen. Ob sich der Gewerkschaftsbeitrag lohnt, muss jeder selbst entscheiden: Der Kollektivvertrag gilt auch ohne Mitgliedschaft, aber wer Mitglied ist, stärkt die Seite, die für ihn verhandelt, und hat im Streitfall den Rechtsschutz. Wer ohnehin jeden Monat die AK-Umlage zahlt, sollte die Beratung auch nutzen, bevor er einen Vertrag unterschreibt, eine Kündigung annimmt oder auf Geld verzichtet.
Gewerkschaft und Wirtschaftskammer: wenig Streiks, viel Kritik
Österreich ist ein Land mit sehr wenigen Streiks: 2025 beteiligten sich 6.637 Menschen an Streiks, zusammen waren es 17.218 Streikstunden.

In vielen Jahren seit 2000 gab es gar keinen Streik, zuletzt 2015 bis 2017. Der Ausreißer war 2003 mit 779.182 Beteiligten und mehr als zehn Millionen Streikstunden, 2023 waren es bei der Lohnrunde 110.401 Beteiligte. Eine Erklärung ist die Sozialpartnerschaft selbst: Konflikte werden am Verhandlungstisch gelöst, bevor es zum Streik kommt.
Die Sozialpartnerschaft ist aber auch umstritten. Seit Jahren wird im Parlament über die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern diskutiert: Kritiker wollen sie freiwillig machen und die Umlagen senken, Befürworter sehen in ihr die Grundlage dafür, dass Kollektivverträge fast alle Arbeitnehmer erreichen. Der Rechnungshof hielt bei der Kurzarbeit 2020 fest, dass AMS und Ministerium in die Grundkonzeption nicht eingebunden waren und wesentliche Festlegungen den Sozialpartnern überlassen wurden. 2025 wurde über die Bezüge von Funktionären und über Reformen in der Wirtschaftskammer diskutiert. Diese Seite bewertet diese Fragen nicht, sie gehören zur Politik. Für dich als Arbeitnehmer zählt vor allem, was am Ende in deinem Kollektivvertrag steht.
Der Rat zum Schluss: Schau im Herbst nach, was für deine Branche abgeschlossen wurde, prüf auf dem ersten Lohnzettel nach der Erhöhung, ob sie auch angekommen ist, und nutz die Beratung der Arbeiterkammer, für die du ohnehin bezahlst.
Quellen: Sozialpartner Österreich: Was ist das?, Geschichte und Aufgaben; RIS: Bundes-Verfassungsgesetz Art. 120a, Arbeitsverfassungsgesetz § 12 und Arbeiterkammergesetz § 61; ÖGB: Der ÖGB in Zahlen, rollierende Inflation und Kollektivvertragsabschlüsse 2026; Gewerkschaft GPA: Mitgliedsbeitrag; PRO-GE: Metaller-Kollektivvertrag; Arbeiterkammer: Leistungsbilanz 2025 und Mitgliedschaft; WKO: Kammerumlagen 2026 und Mitgliederstatistik 2025; Statistik Austria: Tariflohnindex; Parlament: Rechnungshofbericht COVID-19-Kurzarbeit und Parlamentskorrespondenz zur Pflichtmitgliedschaft. Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Die AK-Umlage von 0,5 Prozent ist nur einer von mehreren Abzügen, die zwischen deinem Bruttogehalt und dem Betrag auf dem Konto liegen. Welche Abzüge das insgesamt sind, erklärt die Seite über Brutto und Netto. Dort steht, was vom Gehalt wirklich bleibt.
Hinweis: Diese Seite erklärt die Sozialpartnerschaft sachlich und bewertet keine politischen Positionen. Beträge wie Umlagen und Höchstbeiträge werden jährlich angepasst.


