Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026
Wer statt 38,5 nur 20 Stunden pro Woche arbeitet, hat gut die Hälfte der Arbeitszeit, behält aber rund 60 Prozent des Nettos. Das klingt nach einem guten Tausch, doch die Rechnung hat eine zweite Seite: Für die Pension, das Arbeitslosengeld und die Abfertigung zählt das Bruttogehalt, und das ist voll um die fehlenden Stunden kleiner. Diese Seite erklärt, was Teilzeit ist, welche Rechte du dabei hast, was weniger Stunden beim Gehalt und später bei der Pension bedeuten und wann Teilzeit wirklich Sinn macht.
Inhalt
Was Teilzeit ist
Teilzeit ist jede Arbeitszeit, die unter der vollen Wochenarbeitszeit liegt. Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden, in vielen Branchen hat der Kollektivvertrag sie auf 38,5 Stunden verkürzt. Wer darunter bleibt, arbeitet in Teilzeit, egal ob mit 15 oder mit 32 Stunden. Die Bandbreite ist also groß, und entsprechend unterschiedlich sind die Folgen.

In Österreich arbeitet fast ein Drittel aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Laut Statistik Austria waren es im zweiten Quartal 2026 insgesamt 32,1 Prozent, bei den Frauen 51,1 Prozent und bei den Männern 14,8 Prozent. Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet also weniger als Vollzeit, und gerade deshalb lohnt es sich, die Folgen genau zu kennen.
Deine Rechte in Teilzeit
Wer Teilzeit arbeitet, darf gegenüber Vollzeitkräften nicht schlechter gestellt werden, außer es gibt dafür einen sachlichen Grund. Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Zulagen stehen dir im Verhältnis deiner Stunden zu. Der Urlaub bleibt bei fünf Wochen, nur werden die Urlaubstage auf deine Arbeitstage umgerechnet: Wer drei Tage pro Woche arbeitet, hat 15 Urlaubstage, aber ebenso fünf freie Wochen.

Arbeitest du mehr als vereinbart, aber noch nicht über die volle Arbeitszeit hinaus, sind das Mehrarbeitsstunden. Für sie gebührt ein Zuschlag von 25 Prozent, außer sie werden innerhalb des Quartals oder eines anderen vereinbarten Zeitraums durch Zeitausgleich abgebaut. Außerdem muss dich der Arbeitgeber informieren, wenn im Betrieb eine Stelle mit mehr Stunden frei wird. Einen allgemeinen Anspruch darauf, wieder auf Vollzeit zu wechseln, gibt es aber nicht. Wer Teilzeit vereinbart, sollte deshalb gleich mit regeln, ob und wann eine Rückkehr zu mehr Stunden möglich ist.
Elternteilzeit
Für Eltern gibt es eine besondere Form, die Elternteilzeit. Wer in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten arbeitet und dort schon mindestens drei Jahre beschäftigt ist, hat einen Anspruch darauf, die Arbeitszeit zu verringern und die Lage der Arbeitszeit mitzubestimmen. Das gilt bis zum achten Geburtstag des Kindes, insgesamt höchstens sieben Jahre lang. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine vereinbarte Elternteilzeit mit dem Arbeitgeber möglich.

Der große Vorteil liegt im Schutz: Während der Elternteilzeit gilt ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, und danach hast du das Recht, zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Genau dieses Rückkehrrecht fehlt bei einer gewöhnlichen Teilzeitvereinbarung. Die Einzelheiten zu Fristen und Meldung erklärt die Arbeiterkammer.
Rechenbeispiel für das Jahr 2026: Was netto bleibt
Beispielwerte: Eine Angestellte in Niederösterreich verdient in Vollzeit mit 38,5 Stunden 3.000 Euro brutto im Monat, mit 14 Gehältern 42.000 Euro im Jahr. Netto bleiben ihr laut dem Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums 2.174 Euro im Monat und 30.803 Euro im Jahr. Wie diese Abzüge zustande kommen, erklärt die Seite Brutto und Netto.

Mit 30 Stunden sinkt das Bruttogehalt im selben Verhältnis wie die Stunden auf 2.338 Euro im Monat. Netto bleiben 1.826 Euro im Monat und 25.681 Euro im Jahr, das sind 83 Prozent des Vollzeit-Nettos für 78 Prozent der Arbeitszeit. Mit 20 Stunden sind es 1.558 Euro brutto, netto 1.323 Euro im Monat und 18.427 Euro im Jahr, also 60 Prozent des Nettos für 52 Prozent der Arbeitszeit.
Der Grund für diesen scheinbaren Vorteil ist der Stufentarif der Lohnsteuer: Bei weniger Gehalt fällt ein größerer Teil in die niedrigen Steuerstufen, bei 20 Stunden zahlt die Angestellte im laufenden Monat überhaupt keine Lohnsteuer mehr. Am Konto fehlt deshalb weniger, als die Stunden vermuten lassen. Bei allem, was später nach dem Bruttogehalt berechnet wird, gibt es diesen Ausgleich aber nicht.
Teilzeit und Pension
Jedes Jahr, in dem du arbeitest, werden 1,78 Prozent deines Bruttojahresgehalts auf deinem Pensionskonto gutgeschrieben. Die spätere Pension ist im Wesentlichen die Summe dieser Gutschriften, geteilt durch 14. Weniger Stunden heißen also im selben Verhältnis weniger Pension, ohne den Ausgleich, den es beim Netto gibt.

Im Rechenbeispiel bringt ein Jahr Vollzeit 747,60 Euro Gutschrift, das sind 53,40 Euro Monatspension. Ein Jahr mit 30 Stunden bringt 41,61 Euro, ein Jahr mit 20 Stunden 27,74 Euro. Wer zehn Jahre mit 20 statt 38,5 Stunden arbeitet, hat später also rund 257 Euro weniger Pension im Monat, ein Leben lang und 14 Mal im Jahr. Die jährliche Aufwertung des Pensionskontos ist in diesen Beispielwerten nicht enthalten. Für Kinder werden in den ersten Lebensjahren zusätzlich Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, die einen Teil der Lücke schließen. Was das besonders für Frauen bedeutet, beschreibt der Beitrag zum Equal Pension Day.
Was sonst noch kleiner wird
Neben der Pension hängen weitere Leistungen am Bruttogehalt. Das Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 55 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, wer in Teilzeit arbeitet und die Stelle verliert, bekommt also auch nur einen Anteil vom Teilzeitgehalt. Das Krankengeld bei längerer Krankheit richtet sich ebenfalls nach dem Einkommen. In die Mitarbeitervorsorgekasse für die Abfertigung zahlt der Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttogehalts ein, bei halber Arbeitszeit also auch nur die Hälfte.

Auch der Vermögensaufbau wird schwieriger: Wer weniger verdient, kann weniger sparen und anlegen, und gerade die Jahre, in denen der Zinseszins am längsten wirken könnte, gehen dabei verloren. Teilzeit kostet also nicht nur heute Geld, sondern auch morgen.
Wann Teilzeit Sinn macht
Dazu eine klare Meinung: Für Teilzeit muss es einen wirklich guten Grund geben. Grundsätzlich braucht jeder ein Gehalt, mit dem er seine Ausgaben deckt und sich auch seine Wünsche erfüllen kann. In den meisten Fällen gelingt das mit einem Vollzeitgehalt, und selbst damit wird es in manchen Branchen und Berufen schon knapp. Mit einem Teilzeitgehalt reicht es dann oft überhaupt nicht.

Ein guter Grund ist die Betreuung von Kindern. Hier ist fraglich, ob der Mehrverdienst einer Vollzeitstelle die zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung wirklich wert ist, denn dafür muss man schon deutlich mehr verdienen. Außerdem tut es dem Kind gut, wenn Mutter oder Vater in dieser Zeit weniger arbeiten und öfter zu Hause sind. Ein zweiter guter Grund ist ausreichendes Einkommen aus anderen Quellen, etwa aus einer vermieteten Wohnung, einem Aktiendepot oder einer Beteiligung an einem Unternehmen. Dann lässt sich die Arbeitszeit im Job verringern, und man kommt trotzdem gut aus.
Nicht in Ordnung ist es dagegen, nur aus Bequemlichkeit oder weil man einfach nicht mehr arbeiten will, in Teilzeit zu gehen, wenn das Geld dann nicht reicht. Wer das tut, verursacht seine Geldsorgen zu einem guten Teil selbst. Jeder ist für sein Leben selbst verantwortlich, und wer Wünsche hat, die sich nur mit Geld erfüllen lassen, muss auch dafür sorgen, dass das Einkommen hoch genug ist.
Der Rat zum Schluss: Bevor du deine Stunden verringerst, rechne dein neues Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums nach, schau dir dein Pensionskonto an und kläre schriftlich, ob und wann du wieder auf mehr Stunden wechseln kannst. Und wenn du wegen der Kinder Teilzeit arbeitest, plane die Rückkehr zu mehr Stunden von Anfang an mit.
Quellen: Statistik Austria: Arbeitsmarkt 2. Quartal 2026 (Teilzeitquote); RIS: Arbeitszeitgesetz (Teilzeitarbeit, Mehrarbeitszuschlag); Arbeiterkammer Wien: Elternteilzeit, So berechnet sich Ihre Pension; BMF: Brutto-Netto-Rechner (Jahr 2026, Niederösterreich). Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Wer zehn Jahre mit 20 statt 38,5 Stunden arbeitet, hat im Rechenbeispiel später rund 257 Euro weniger Pension im Monat. Einen Teil davon kannst du mit regelmäßigen kleinen Beträgen über einen Sparplan ausgleichen. Dort steht, wie regelmäßiges Investieren funktioniert und was der Cost-Average-Effekt bringt.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pensionsberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall helfen die Arbeiterkammer, der Betriebsrat und die Pensionsversicherung. Die Rechenbeispiele sind Beispielwerte.


