Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026
Zwischen 183,60 und 240 Euro im Jahr zahlt jeder Haushalt in Österreich für den ORF, je nachdem, in welchem Bundesland er liegt. Das gilt auch dann, wenn dort niemand fernsieht oder Radio hört. Diese Seite erklärt, was der ORF-Beitrag ist, wann du ihn zahlen musst, wie viel er kostet und wofür das Geld verwendet wird. Dazu kommt ein kurzer Blick auf über 100 Jahre Rundfunkgebühr und auf die Frage, warum der Beitrag so viele Menschen stört. Der Schwerpunkt liegt am Ende: wer sich befreien lassen kann und wie der Antrag funktioniert.
Weil es um Abgaben und Anträge geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Hotline der ORF-Beitrags Service GmbH, bei der Arbeiterkammer oder bei einer Sozialberatungsstelle.
Inhalt
Was der ORF-Beitrag ist und wann du ihn zahlen musst
Der ORF-Beitrag finanziert den Österreichischen Rundfunk, also die Fernseh- und Radiosender des ORF und seine Angebote im Internet. Er hat 2024 die GIS-Gebühr abgelöst und hängt nicht mehr an einem Gerät. Bei der GIS musste nur zahlen, wer einen Fernseher oder ein Radio hatte. Heute zählt allein die Wohnadresse: Für jede Adresse in Österreich, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist der Beitrag fällig. Deshalb nennt man ihn auch Haushaltsabgabe.
Anmelden musst du dich dafür nicht. Das Zentrale Melderegister (ZMR), in dem jeder Wohnsitz in Österreich eingetragen ist, schickt die Daten automatisch an die ORF-Beitrags Service GmbH, kurz OBS. Sie hebt den Beitrag ein und schickt dir die Vorschreibung, also die Zahlungsaufforderung. Wer mit 18 von zu Hause auszieht und sich an der neuen Adresse mit Hauptwohnsitz meldet, bekommt sie also ohne weiteres Zutun.
Der Beitrag fällt einmal pro Adresse an, nicht pro Person. In einer Wohngemeinschaft mit vier Personen wird er also nur einmal bezahlt, wer im Haushalt das übernimmt, regeln die Bewohner unter sich. Für einen Nebenwohnsitz, etwa eine Studentenwohnung neben dem Hauptwohnsitz bei den Eltern, ist kein Beitrag zu zahlen. Unternehmen zahlen übrigens getrennt davon einen eigenen ORF-Beitrag, der sich nach der Lohnsumme ihrer Mitarbeiter richtet.

Was der ORF-Beitrag kostet
Der ORF-Beitrag selbst beträgt 15,30 Euro im Monat, also 183,60 Euro im Jahr. Er ist gesetzlich bis einschließlich 2029 auf diesen Betrag begrenzt. In vier Bundesländern kommt eine Landesabgabe dazu, mit der das Land eigene Aufgaben finanziert, zum Beispiel Musikschulen oder Kultur. Damit zahlst du im Jahr:
- Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg: 183,60 Euro
- Tirol: 220,80 Euro
- Burgenland und Kärnten: 238,80 Euro
- Steiermark: 240,00 Euro
Die Steiermark hat angekündigt, ihre Landesabgabe ab 2027 abzuschaffen. Ob und in welcher Höhe eine Landesabgabe anfällt, legt jedes Land selbst fest.
Bezahlt wird einmal im Jahr im Voraus. Wer lieber in zwei oder sechs Teilbeträgen zahlt, braucht dafür eine SEPA-Lastschrift, also eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto. Wer nicht oder zu spät zahlt, bekommt zuerst eine Mahnung, und am Ende kann die OBS die Forderung per Bescheid festsetzen und eintreiben lassen. Ignorieren löst das Problem also nicht.

Wofür das Geld verwendet wird
Der ORF hat einen gesetzlichen Auftrag, den Fachleute öffentlich-rechtlich nennen: Er soll die ganze Bevölkerung mit Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport versorgen, unabhängig davon, ob sich ein Programm wirtschaftlich rechnet. Dazu gehören die Fernsehsender ORF 1, ORF 2, ORF III und ORF Sport +, die Radiosender Ö1, Ö3, FM4 und die neun Regionalradios, die Landesstudios in allen Bundesländern, die Nachrichtenseite ORF.at, die Streaming-Plattform ORF ON, das Radio-Symphonieorchester und Sendungen für die Volksgruppen. Dazu kommen Untertitel und Gebärdensprache für Menschen mit Behinderung.
Laut seinem Finanzplan für 2025 rechnete der ORF mit rund 1,09 Milliarden Euro Einnahmen. Davon kamen rund 730 Millionen Euro aus dem ORF-Beitrag, also etwa zwei Drittel. Rund 200 Millionen Euro brachte die Werbung, der Rest stammt aus sonstigen Erlösen, etwa dem Verkauf von Sendungen. Für den laufenden Betrieb darf der ORF aus dem Beitrag bis 2029 höchstens 710 Millionen Euro im Jahr verwenden. Was darüber hinaus eingenommen wird, muss er zur Seite legen.

Über 100 Jahre Rundfunkgebühr
Bezahlt wird für den Rundfunk in Österreich schon seit über 100 Jahren. Am 1. Oktober 1924 nahm die Radio-Verkehrs-AG, kurz RAVAG, in Wien den regelmäßigen Radiobetrieb auf. Wer damals Radio hören wollte, brauchte eine Bewilligung und zahlte dafür eine monatliche Gebühr. Mit dem Fernsehen kam in den 1950er-Jahren die Fernsehgebühr dazu. Das Prinzip blieb jahrzehntelang dasselbe: Gezahlt wurde für das Gerät, nicht für die Nutzung.
Das Internet hat dieses Prinzip ausgehebelt. Wer ORF-Sendungen nur am Laptop oder Handy streamte, musste nichts zahlen. 2022 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass diese Lücke gegen die Verfassung verstößt. Die Politik hat darauf mit dem ORF-Beitrag reagiert, der seit 1. Jänner 2024 gilt. Ihn zahlen alle Haushalte, dafür ist er niedriger als die alte GIS-Gebühr. Nach den Erwartungen der Regierung sind damit rund 400.000 Haushalte dazugekommen, die vorher nichts gezahlt hatten. Gegen den neuen Beitrag wurde ebenfalls geklagt, 2025 hat der Verfassungsgerichtshof aber entschieden, dass er nicht gegen die Verfassung verstößt.

Warum der ORF-Beitrag viele stört
Kaum eine Abgabe in Österreich wird so heftig diskutiert wie der ORF-Beitrag. Der wichtigste Grund ist das Prinzip selbst: Bezahlt wird nicht für die Nutzung, sondern für die Wohnadresse. Wer nie ORF schaut oder hört, zahlt trotzdem. Bei einem Streamingdienst kann jeder selbst entscheiden, ob er ein Abo abschließt und wann er es wieder kündigt. Beim ORF-Beitrag gibt es diese Wahl nicht, denn die Daten kommen automatisch aus dem Melderegister. Besonders ärgerlich ist das für Haushalte, die seit 2024 neu zahlen, obwohl sie bewusst keinen Fernseher und kein Radio angeschafft hatten.
Der zweite Punkt ist die Höhe. Der Beitrag ist für jeden Haushalt gleich hoch, egal ob dort eine Pensionistin mit kleiner Pension allein lebt oder eine Familie mit zwei guten Gehältern. Wer knapp über der Grenze für die Befreiung verdient, zahlt den vollen Betrag. Dazu kommt, dass der Wohnort entscheidet: Ein Haushalt in der Steiermark zahlt im Jahr 56,40 Euro mehr als einer in Wien, und dieses Geld fließt nicht einmal an den ORF, sondern an das Land. Selbständige und Firmeninhaber zahlen oft doppelt, einmal für ihre Wohnung und einmal für ihr Unternehmen.
Der dritte Punkt ist die Werbung. Viele empfinden es als Widerspruch, dass ein Sender, der von allen Haushalten bezahlt wird, zusätzlich rund 200 Millionen Euro im Jahr mit Werbung einnimmt. Wer ORF schaut, zahlt also mit dem Beitrag und sieht trotzdem Werbung, und private Sender sehen darin eine Konkurrenz mit ungleichen Mitteln.
Der vierte Punkt sind die Gehälter. Seit der ORF alle Gehälter über 170.000 Euro im Jahr mit Namen veröffentlichen muss, ist bekannt, wie viel Spitzenkräfte und bekannte Moderatoren verdienen. Für viele, die den Beitrag von einem durchschnittlichen Einkommen bezahlen, passen solche Beträge nicht zu einer Abgabe, die jeder zahlen muss.
Der fünfte Punkt ist die Frage nach der Unabhängigkeit. Mitglieder des Stiftungsrats, des obersten Aufsichtsgremiums des ORF, werden unter anderem von der Bundesregierung, den Parteien im Parlament und den Bundesländern bestimmt. Kritiker sehen darin zu viel Einfluss der Politik auf einen Sender, den alle bezahlen. Und schließlich gefällt vielen das Programm nicht, das sie mitfinanzieren: Den einen ist es zu viel Unterhaltung und Sport, den anderen zu wenig. Ob der ORF-Beitrag gerecht ist, muss jeder für sich selbst beantworten.

Wer vom ORF-Beitrag befreit werden kann
Eine Befreiung bekommst du nicht automatisch, du musst sie beantragen. Zwei Bedingungen müssen dabei zusammenkommen. Erstens brauchst du einen gesetzlichen Anspruchsgrund, das heißt, du beziehst eine bestimmte Leistung oder gehörst zu einer bestimmten Gruppe:
- Pflegegeld
- Pension oder eine vergleichbare Leistung der öffentlichen Hand
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Beihilfen vom AMS
- Studienbeihilfe
- Sozialhilfe oder Unterstützung wegen sozialer Bedürftigkeit
- gehörlos oder schwer hörbehindert
- Lehrling ab 18 Jahren
Zweitens darf das Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt eine gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Die Grenze steigt mit der Zahl der Personen im Haushalt und wird jedes Jahr angepasst. Die Werte für das aktuelle Jahr stehen im letzten Kapitel. Gezählt werden Lohn, Lehrlingsentschädigung, Pension, Arbeitslosengeld und Krankengeld. Familienbeihilfe, Pflegegeld, Studienbeihilfe und Sozialhilfe zählen dagegen nicht als Einkommen. Vom Einkommen werden außerdem die Wohnkosten abgezogen, automatisch 500 Euro im Monat oder die tatsächliche Miete samt Betriebskosten, wenn sie höher ist und du sie nachweist. Mit dem Steuerbescheid lassen sich auch außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben abziehen, zum Beispiel Kosten einer Krankheit. Deshalb liegen viele Haushalte unter der Grenze, die auf den ersten Blick zu viel verdienen.
Die Befreiung gilt für den ORF-Beitrag und die Landesabgabe und läuft höchstens fünf Jahre. Mit ihr bekommst du auf Antrag noch mehr: einen Zuschuss von 10 Euro im Monat zur Telefon- oder Internetrechnung, den Strom-Sozialtarif mit einem gedeckelten Strompreis, von dem nur Studierende ausgenommen sind, und die Befreiung von einem Teil der Netzkosten auf der Stromrechnung. Für viele Haushalte ist dieses Paket mehr wert als der ORF-Beitrag selbst.

So beantragst du die Befreiung
Am einfachsten ist der Befreiungsrechner auf der Webseite der OBS. Er fragt Schritt für Schritt ab, ob du einen Anspruchsgrund hast und wie hoch das Einkommen in deinem Haushalt ist. Am Ende bekommst du das Ergebnis, den ausgefüllten Antrag und eine Liste der Unterlagen, die du beilegen musst. Auch der ORF-Beitragsrechner von finanzgeier.at füllt das Formular der OBS aus und legt ein Begleitschreiben und eine Checkliste für den Versand per Post oder E-Mail dazu. Wer lieber auf Papier arbeitet, lädt das Antragsformular herunter oder bestellt es bei der Hotline.
Dem Antrag legst du Kopien bei: den Nachweis deines Anspruchsgrunds, etwa den Bescheid über die Studienbeihilfe oder den Lehrvertrag, und die Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt. Wer zusätzlich den Strom-Sozialtarif will, gibt die Zählpunktnummer an, die auf der Stromrechnung steht. Dann den Antrag unterschreiben und an die OBS schicken. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund, warum ein Antrag zurückkommt, deshalb lohnt es sich, die Liste genau abzuarbeiten.
Vor Ablauf der fünf Jahre schickt dir die OBS eine Erinnerung, dann stellst du einen neuen Antrag. Ändert sich vorher etwas, etwa weil du mehr verdienst, die Leistung wegfällt oder du umziehst, musst du das der OBS sofort melden. Sonst kann die Befreiung rückwirkend aufgehoben werden, und die OBS fordert das Geld zurück.

Rechenbeispiel für das Jahr 2026
2026 liegt die Einkommensgrenze für die Befreiung bei 1.465,40 Euro netto im Monat für eine Person und bei 2.311,81 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 226,11 Euro dazu.
Ein Beispiel mit gerundeten Werten: Ein Paar wohnt gemeinsam in einer Mietwohnung in Graz. Er ist 20 und Lehrling im letzten Lehrjahr mit 1.200 Euro netto im Monat, sie verdient 1.400 Euro netto. Zusammen sind das 2.600 Euro, und damit liegen die beiden auf den ersten Blick über der Grenze von 2.311,81 Euro für zwei Personen. Abgezogen werden aber die Wohnkosten, und die Miete samt Betriebskosten beträgt 700 Euro. Damit zählen nur 1.900 Euro als Haushaltseinkommen, und das liegt klar unter der Grenze. Mit dem Antrag spart das Paar in der Steiermark 240 Euro im Jahr, dazu kommen der Telefonzuschuss von 120 Euro im Jahr und der Strom-Sozialtarif. Ohne Antrag wären das mehrere Hundert Euro im Jahr, die ihnen zustehen und die sie verschenken.

Der Rat zum Schluss: Wenn du eine der genannten Leistungen beziehst oder ein Lehrling bist, probiere den Befreiungsrechner der OBS aus, auch wenn dein Einkommen auf den ersten Blick zu hoch wirkt. Er kostet dich zehn Minuten, und wegen der abgezogenen Wohnkosten liegen viele unter der Grenze, die das gar nicht vermuten.
Quellen: ORF-Beitrags Service: Beitrag & Zahlung, Befreiung & Zuschuss, Haushalts-Nettoeinkommen, Antragsinformation (Stand April 2026); oesterreich.gv.at: Befreiung vom ORF-Beitrag (Stand August 2026); RIS: ORF-Beitrags-Gesetz 2024, ORF-Gesetz; ORF-Finanzplan 2025 laut Leadersnet und orf.at. Stand: Oktober 2026.
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Hinweis: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über den ORF-Beitrag und die Befreiung und ersetzt keine Beratung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Hotline der ORF-Beitrags Service GmbH, bei der Arbeiterkammer oder bei einer Sozialberatungsstelle. Das Rechenbeispiel verwendet gerundete Beispielwerte.


