Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026
Ein Haushalt in Wien mit 3.500 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr zahlt beim meistgenutzten Tarif des örtlichen Anbieters rund 1.141 Euro für Strom. Beim günstigsten Angebot im Tarifkalkulator der E-Control wären es rund 1.020 Euro. Der Unterschied von rund 120 Euro im Jahr ist kein Vermögen, aber er ist mit einem Formular in zehn Minuten geholt. Trotzdem hat 2025 nur rund jeder zwanzigste Stromkunde den Anbieter gewechselt. Diese Seite erklärt, was hinter Preisgarantie, Preisfixierung, Fixpreis und Floater steckt, worauf du bei Bindung und Rabatten achten musst, welche Rechte du bei einer Preiserhöhung hast und wie der Wechsel funktioniert.
Inhalt
Woraus sich der Strompreis zusammensetzt
Auf der Stromrechnung stehen drei Teile, und nur einer davon hängt am Anbieter. Der erste ist der Energiepreis, also das, was der Lieferant für den Strom selbst verlangt. Er besteht aus dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und einer Grundpauschale im Jahr. Nur diesen Teil kannst du durch die Wahl des Anbieters beeinflussen. Der zweite Teil sind die Netzkosten. Sie bezahlen die Leitungen, den Zähler und die Verluste im Netz. Den Netzbetreiber kannst du dir nicht aussuchen, er hat in seinem Gebiet ein Monopol, deshalb legt die Regulierungsbehörde E-Control die Netzentgelte jedes Jahr fest. Der dritte Teil sind Steuern und Abgaben: die Elektrizitätsabgabe, der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale, in manchen Gemeinden eine Gebrauchsabgabe und auf alles zusammen 20 % Umsatzsteuer.
Im Beispiel aus Wien sieht das so aus: Von den rund 1.141 Euro im Jahr entfallen inklusive Umsatzsteuer rund 594 Euro auf die Energie, rund 419 Euro auf das Netz und rund 128 Euro auf Abgaben. Die Energie macht also gut die Hälfte der Rechnung aus. Das ist für alles, was auf dieser Seite folgt, wichtig: Eine Preisgarantie kann nur den Energiepreis festhalten. Netzkosten und Abgaben ändern sich trotzdem, wenn die Behörde oder der Gesetzgeber sie ändert, und der Wechsel des Anbieters spart nur beim Energiepreis.

Preisgarantie, Preisfixierung, Fixpreis: was die Begriffe heißen
Die Anbieter verwenden viele Namen für ihre Tarife, und nicht jeder Name ist gesetzlich festgelegt. Die E-Control unterscheidet im Tarifkalkulator vier Arten. Bei einem Produkt ohne Preisgarantie gilt ein bestimmter Preis, den der Anbieter aber ändern darf. Er muss dir das rechtzeitig schriftlich mitteilen, und du kannst widersprechen. Bei einem Produkt mit Preisgarantie bleibt der Energiepreis für eine festgelegte Zeit gleich, zum Beispiel zwölf Monate ab Vertragsabschluss oder bis zu einem bestimmten Datum. Das gilt in beide Richtungen: Der Preis steigt nicht, er sinkt aber auch nicht, wenn Strom an der Börse billiger wird. Bei einem Floater ändert sich der Preis automatisch nach einer festen Formel, meist jeden Monat, weil er an einen Preisindex wie den Österreichischen Strompreisindex gekoppelt ist. Bei dynamischen Tarifen zahlst du den Börsenpreis für jede Stunde oder Viertelstunde plus einen Aufschlag des Anbieters, dafür brauchst du einen Smart Meter, also einen digitalen Zähler, der den Verbrauch laufend misst.
Preisfixierung, Fixpreisgarantie, Energiepreisgarantie oder eingeschränkte Preisgarantie sind dagegen Namen, unter denen jeder Anbieter etwas leicht anderes verstehen kann. Gemeinsam ist ihnen, dass ein Teil des Preises für eine bestimmte Zeit festgehalten wird. Welcher Teil, steht im Preisblatt und in den Lieferbedingungen. Prüfe dort drei Dinge: ob nur der Arbeitspreis oder auch die Grundpauschale garantiert ist, bis wann die Garantie läuft und was danach mit dem Preis passiert. Manche Tarife gehen nach der Garantiezeit automatisch in einen Floater oder eine Indexanpassung über. Steuern und Abgaben darf jeder Anbieter auch während einer Garantie weitergeben, wenn der Staat sie ändert.
Seit 2026 schreibt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz den großen Anbietern, also jenen mit mehr als 25.000 Kunden, vor, auch Verträge mit festen Energiepreisen anzubieten. Einen solchen Vertrag dürfen sie frühestens ein Jahr nach Abschluss zu deinem Nachteil ändern oder kündigen.

Preisgarantie und Bindung sind zwei verschiedene Dinge
Eine Preisgarantie sagt, dass der Anbieter den Preis nicht ändert. Sie sagt aber nicht, dass er den Vertrag nicht kündigen darf. Das regelt die Bindung, auch Mindestvertragsdauer genannt. Sie darf beim Strom höchstens ein Jahr dauern. In dieser Zeit kannst du nicht zu einem anderen Anbieter wechseln, aber auch der Anbieter kommt nicht aus dem Vertrag. Ohne Bindung kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, der Anbieter mit einer Frist von acht Wochen.
Genau hier liegt eine Falle, auf die die Arbeiterkammer hinweist: Läuft die Preisgarantie länger als die Bindung oder gibt es gar keine Bindung, darf der Anbieter den Vertrag mit acht Wochen Frist kündigen und dir einen neuen zu einem höheren Preis anbieten. Eine Preisgarantie allein schützt also nicht sicher vor steigenden Preisen. Wer sich wirklich absichern will, achtet darauf, dass Bindung und Garantie gleich lang laufen. Dann ist der Preis bis zum Ende der Bindung sicher, in beide Richtungen.
Dazu kommen die Rabatte. Viele günstige Angebote sind nur deshalb günstig, weil im ersten Jahr ein Neukundenrabatt abgezogen wird. Läuft die Garantie länger, gilt sie ab dem zweiten Jahr oft für den Preis ohne Rabatt. Im Tarifkalkulator kannst du deshalb die Vergleichsdauer auf zwei oder drei Jahre stellen, dann rechnet er die Rabatte auf die ganze Zeit um. Und trag dir das Ende von Rabatt, Bindung und Garantie in den Kalender ein. Der Anbieter muss dich zwar mindestens vier Wochen vor dem Ende einer Bindung daran erinnern, aber auf diese Erinnerung solltest du dich nicht verlassen.

Fix oder flexibel: was zu dir passt
Ein Fixpreis mit Preisgarantie bringt Planbarkeit. Du weißt, was der Strom für die Dauer der Garantie kostet, und kannst die Teilzahlungen so einteilen, dass am Ende des Jahres keine Nachzahlung kommt. Der Preis dafür: Fällt der Börsenpreis, zahlst du weiter den vereinbarten Preis. Ein Floater ist das Gegenteil. Er gibt jede Bewegung des Großhandels weiter, nach unten wie nach oben. Für einen Floater darf es keine Bindung geben, und weil die Preisänderung im Vertrag vereinbart ist, hast du bei den laufenden Änderungen auch kein Widerspruchsrecht. Manche Floater haben eine Obergrenze, einen sogenannten Cap, über die der Preis nicht steigen kann.
Wie schnell sich das drehen kann, hat 2022 gezeigt, als die Börsenpreise für Strom innerhalb weniger Monate auf ein Vielfaches gestiegen sind und Kunden mit Floatern das sofort auf der Rechnung gesehen haben. Wer einen Floater oder einen dynamischen Tarif wählt, muss den Preis regelmäßig beobachten und rasch wechseln, wenn er steigt. Wer das nicht will oder nicht kann, ist mit einem Fixpreis besser bedient.
Einen allgemeinen Rat gibt es hier nicht, denn niemand weiß, wohin der Strompreis geht. Am Ende zählt, womit du dich wohler fühlst: Kannst du damit leben, mehr zu zahlen, obwohl der Preis an der Börse gerade fällt? Oder ärgerst du dich mehr, wenn der Preis steigt und du nicht abgesichert bist? Ist im Vertrag keine Bindung vereinbart, ist keine der beiden Entscheidungen endgültig, denn du kannst jederzeit wechseln.

Was bei einer Preiserhöhung gilt
Will der Anbieter den Preis ändern, muss er dir das mindestens einen Monat vorher schriftlich mitteilen. In der Mitteilung muss stehen, warum er den Preis ändert, auf welcher Grundlage, um wie viel und ab wann. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Änderung unwirksam. Seit 2026 gilt außerdem: Eine Erhöhung ist frühestens sechs Monate nach Lieferbeginn oder nach der letzten Änderung möglich. Sinken die Kosten des Anbieters deutlich, etwa weil er Strom billiger einkauft, muss er den Preis innerhalb von sechs Monaten senken.
Bist du mit der Erhöhung nicht einverstanden, kannst du innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Schreibens widersprechen. Das ist kostenlos und auch während einer Bindung möglich. Der Vertrag endet dann nach drei Monaten zum folgenden Monatsletzten, und bis dahin bekommst du den Strom zum alten Preis. In dieser Zeit musst du dir einen neuen Anbieter suchen. Am besten machst du das gleich, denn der Wechsel selbst dauert höchstens drei Wochen. Widersprichst du nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Tag.
Kein Widerspruchsrecht gibt es bei Änderungen von Steuern und Abgaben, die der Staat beschließt, und bei Floatern und dynamischen Tarifen, deren Preis sich laut Vertrag laufend ändert. Kündigt dir der Anbieter trotz vereinbarter Bindung, rät die Arbeiterkammer, schriftlich unter Hinweis auf die Bindung zu widersprechen, am besten eingeschrieben.

Vergleichen und wechseln
Viel zu wenige Haushalte vergleichen ihre Strompreise. 2025 haben laut E-Control 5,4 % aller Stromkunden den Anbieter gewechselt, darunter rund 283.000 Haushalte. Würden das mehr tun, müssten sich die Anbieter mehr Mühe geben, um ihre Kunden zu halten, und die Preise würden schneller sinken. Allerdings hängen alle Anbieter am selben Weltmarkt für Energie, und Netzkosten und Abgaben sind für alle gleich. Der Spielraum beim Preis ist deshalb immer nur klein. Laut Preismonitor der E-Control vom 1. Oktober 2026 spart ein Durchschnittshaushalt beim Wechsel vom meistgenutzten Tarif des örtlichen Anbieters zum günstigsten Angebot ohne Neukundenrabatt je nach Gebiet zwischen nichts und rund 230 Euro im Jahr. In Tirol ist der örtliche Anbieter derzeit selbst der günstigste, in Salzburg, Linz und Klagenfurt liegt die Ersparnis bei rund 190 bis 230 Euro. Das ist nicht viel, aber es ist Geld für zehn Minuten Arbeit, und Strom gehört zu den Fixkosten, die das Haushaltsbudget jeden Monat belasten.
Der Wechsel selbst ist einfach und kostenlos. Du brauchst deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden von der letzten Jahresabrechnung und deine Postleitzahl. Damit suchst du im Tarifkalkulator der E-Control, der alle Anbieter in Österreich enthält und von keinem Anbieter bezahlt wird. Dann meldest du dich beim neuen Anbieter an, online oder per Formular. Dafür brauchst du die Zählpunktbezeichnung, eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt und auf deiner Rechnung steht. Den Rest erledigt der neue Anbieter: Er kündigt mit deiner Vollmacht den alten Vertrag und sagt dir, ab wann er liefert. Der Wechsel darf höchstens drei Wochen dauern, und du bist in der ganzen Zeit mit Strom versorgt. Technisch ändert sich nichts, der Netzbetreiber und der Zähler bleiben gleich. Lies am Tag des Wechsels den Zählerstand ab und gib ihn dem Netzbetreiber bekannt, dann wird genau abgerechnet. Die Endabrechnung des alten Anbieters kommt innerhalb von sechs Wochen.
Der Rat zum Schluss: Vergleiche einmal im Jahr, am besten gleich nach der Jahresabrechnung, wenn du deinen Verbrauch ohnehin vor dir hast. Schau dabei nicht nur auf den Preis im ersten Jahr, sondern auf Bindung, Dauer der Preisgarantie und die Rabatte, und rechne im Tarifkalkulator über zwei Jahre. Ein Tarif mit Bindung ist kein Nachteil, solange die Preisgarantie genauso lange läuft, denn dann ist der Preis für diese Zeit sicher.

Quellen: E-Control: Produkttypen, Laufzeit und Kündigung, Recht auf Widerspruch bei Preisänderung, Einfach wechseln, Preismonitor 1. Oktober 2026, Tarifkalkulator (Abfrage 12.10.2026, 1100 Wien, 3.500 kWh), Steuern und Abgaben; Arbeiterkammer: Energiepreise, Kündigung trotz Preisgarantie, Tipps zu Strom- und Gasverträgen; RIS: Elektrizitätswirtschaftsgesetz; Wechselzahlen 2025 der E-Control (APA, 04.02.2026). Stand: Oktober 2026.
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Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und die eigene Meinung des Autors wieder. Sie ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter oder Tarif. Preise ändern sich laufend; maßgeblich sind das aktuelle Preisblatt und die Lieferbedingungen deines Anbieters.


