Eine kranke Person sitzt mit Schal und Decke im Bett und ruft mit dem Handy an, daneben Tee, Taschentücher und ein Thermometer, oben das Wort Krankenstand

Krankenstand: deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2026

Im Jahr 2025 waren Beschäftigte in Österreich im Schnitt 14,7 Tage im Krankenstand. Wer krank ist, bekommt trotzdem sein Gehalt, zuerst von der Firma und bei längerer Krankheit Krankengeld von der Gesundheitskasse. Auf dieser Seite erfährst du, was im Krankenstand gilt: wann und wie die Krankmeldung erfolgen muss, ob du schon ab dem ersten Tag eine Krankenstandsbestätigung brauchst, wie lange die Entgeltfortzahlung dauert, wie viel Krankengeld es gibt, was du im Krankenstand darfst, was bei einer Kündigung im Krankenstand gilt und wo der Kollektivvertrag mehr bietet als das Gesetz.

Krankenstand: eine Errungenschaft, die Geld kostet

Dass du krank zu Hause bleiben kannst und dein Einkommen weiterläuft, ist eine Errungenschaft unseres Sozialsystems. In vielen Ländern ist das nicht selbstverständlich. Bezahlt wird es von zwei Seiten: Die Betriebe haben 2024 rund 4,8 Milliarden Euro Entgelt an kranke Mitarbeiter weitergezahlt, die Krankenversicherung hat zusätzlich rund 1,2 Milliarden Euro Krankengeld überwiesen. Dazu kommt die Arbeit, die liegen bleibt oder von Kollegen übernommen wird.

Was der Krankenstand kostet, direkte Kosten 2024: Die Betriebe zahlten rund 4,8 Milliarden Euro Entgeltfortzahlung, die Krankenversicherung rund 1,2 Milliarden Euro Krankengeld. 2025 war jeder Beschäftigte im Schnitt 14,7 Tage krank. Quelle: WIFO-Fehlzeitenreport 2026.

Deshalb gehört eines dazu: Der Krankenstand ist für Krankheit da, nicht für einen freien Tag. Wer ihn ausnutzt, schadet nicht nur seiner Firma, sondern allen, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren. Wer aber wirklich krank ist, soll sich auskurieren und muss kein schlechtes Gewissen haben. Kleine Betriebe bekommen für die Entgeltfortzahlung übrigens einen Zuschuss von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, kurz AUVA.

Krankmeldung im Krankenstand: Meldepflicht und Bestätigung

Die wichtigste Regel für jeden Krankenstand: Arbeitgeber zuerst, dann Arzt. Wirst du krank, musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, am besten vor Arbeitsbeginn. Die Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, meist reicht ein Anruf. Wer sicher gehen will, schickt zusätzlich eine kurze E-Mail oder Nachricht, denn dann ist die Meldung im Streitfall belegbar. Danach gehst du zum Arzt. Krankschreiben kann dich nur ein Arzt, rückwirkend grundsätzlich nur für einen Tag. Der Kassenarzt meldet den Krankenstand elektronisch an die Gesundheitskasse, eine Bestätigung von einem Wahlarzt musst du selbst bei der Kasse einreichen.

Krankmeldung in vier Schritten: 1. Arbeitgeber sofort informieren, vor Arbeitsbeginn und am besten nachweisbar. 2. Zum Arzt gehen, der Kassenarzt meldet an die Gesundheitskasse. 3. Krankenstandsbestätigung, wenn verlangt, ab dem ersten Tag möglich, ohne Diagnose. 4. Ende des Krankenstands an Arbeitgeber und Kasse melden.

Eine Krankenstandsbestätigung darf der Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag verlangen, auch wenn du nur einen Tag krank bist. Vorlegen musst du sie aber nur, wenn er sie im konkreten Fall ausdrücklich verlangt, eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag reicht dafür nicht. Viele Firmen verlangen sie erst ab dem dritten Tag, das ist ein Entgegenkommen, keine gesetzliche Regel. In der Bestätigung stehen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache, also Krankheit, Unfall oder Arbeitsunfall. Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Die Bestätigung bekommst du beim Arzt oder druckst sie selbst über das Serviceportal „Meine ÖGK“ aus und schickst sie als Kopie oder per E-Mail, wie es in deiner Firma üblich ist. Auch das Ende des Krankenstands musst du bekanntgeben.

Wer die Krankmeldung verschleppt oder die verlangte Bestätigung nicht bringt, verliert für diese Zeit sein Entgelt. Eine Entlassung ist deswegen in der Regel nicht zulässig, außer die Meldung wäre leicht möglich gewesen und der Firma entsteht durch die Verspätung ein großer Schaden.

Entgeltfortzahlung: wie lange die Firma zahlt

Im Krankenstand zahlt zuerst der Arbeitgeber weiter. Das heißt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und für Arbeiter und Angestellte gelten dabei heute die gleichen Regeln. Wie lange, hängt davon ab, wie lange du schon im Betrieb bist: Im ersten Arbeitsjahr bekommst du sechs Wochen das volle Entgelt, ab dem zweiten Jahr acht Wochen, ab dem 16. Jahr zehn Wochen und ab dem 26. Jahr zwölf Wochen. Danach folgen jeweils noch vier Wochen mit halbem Entgelt. Dieser Anspruch gilt pro Arbeitsjahr, mehrere Krankenstände im selben Jahr werden zusammengezählt, und mit jedem neuen Arbeitsjahr beginnt er von vorne.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall pro Arbeitsjahr: im 1. Jahr 6 Wochen voll und 4 Wochen halb, vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen voll und 4 halb, vom 16. bis 25. Jahr 10 Wochen voll und 4 halb, ab dem 26. Jahr 12 Wochen voll und 4 halb. Arbeitsunfall: 8 Wochen voll pro Unfall, ab dem 16. Jahr 10.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gibt es eigene Regeln: acht Wochen volles Entgelt pro Unfall, ab dem 16. Dienstjahr zehn Wochen, unabhängig von anderen Krankenständen. Bezahlt wird nach dem Ausfallsprinzip, also das, was du verdient hättest, wenn du gesund gewesen wärst. Dazu gehören auch fix eingeplante Überstunden, Provisionen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ausgefallene Stunden einarbeiten oder als Minusstunden buchen darf der Arbeitgeber nicht. Kein Anspruch besteht, wenn du die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hast, etwa durch einen Unfall mit Alkohol am Steuer.

Die Gesundheitskassen: wer wo versichert ist

Bis 2019 gab es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse. Seit 2020 sind sie zur Österreichischen Gesundheitskasse zusammengelegt, kurz ÖGK, deshalb heißen sie heute Gesundheitskasse statt Krankenkasse. Bei der ÖGK sind Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, freie Dienstnehmer und Arbeitslose versichert, also die große Mehrheit. Daneben gibt es zwei weitere Krankenversicherungsträger: die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, kurz SVS, für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Bauern, und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, kurz BVAEB, für Beamte und viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Für manche Landes- und Gemeindebedienstete gibt es zusätzlich eigene Krankenfürsorgeanstalten.

Die Gesundheitskassen: Seit 2020 wurden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK zusammengelegt. ÖGK für Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, freie Dienstnehmer und Arbeitslose; SVS für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Bauern; BVAEB für Beamte, viele im öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau; dazu Krankenfürsorgeanstalten für manche Landes- und Gemeindebedienstete.

Aussuchen kannst du dir die Kasse nicht, sie ergibt sich aus deiner Arbeit. Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ist fast immer die ÖGK zuständig, mit einer Landesstelle in jedem Bundesland. Wie viel du dafür von deinem Gehalt zahlst, steht auf der Seite über die Sozialversicherungsbeiträge.

Krankengeld: was die Gesundheitskasse zahlt

Endet die volle Entgeltfortzahlung, springt die Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein. Es gibt Krankengeld frühestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit, bis zum 42. Tag 50 Prozent der Bemessungsgrundlage und ab dem 43. Tag 60 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist dein letzter voller Monatsbezug, für die Sonderzahlungen kommt ein Sechstel dazu, wenn du sie während des Krankengeldes nicht voll bekommst. Solange die Firma das volle Entgelt zahlt, ruht das Krankengeld, bei halbem Entgelt zur Hälfte. Krankengeld gibt es grundsätzlich 26 Wochen lang, wer in den zwölf Monaten davor mindestens sechs Monate versichert war, bekommt es bis zu 52 Wochen und im Einzelfall bis zu 78 Wochen. Seit der Zusammenlegung gilt das Krankengeld ÖGK-weit nach denselben Regeln, egal in welchem Bundesland du wohnst. Es wird ohne Antrag alle vier Wochen im Nachhinein überwiesen. Bis 30 Euro am Tag ist es steuerfrei, vom Rest werden 20 Prozent Lohnsteuer abgezogen, bei der Arbeitnehmerveranlagung kann es eine Nachzahlung geben.

Wer im Krankenstand zahlt, Beispiel 3.000 Euro brutto, 3. Dienstjahr, 16 Wochen krank: Woche 1 bis 8 zahlt die Firma das volle Entgelt, 100 Prozent; Woche 9 bis 12 zahlt die Firma die Hälfte und die Gesundheitskasse 30 Prozent Krankengeld, zusammen 80 Prozent; ab Woche 13 zahlt die Gesundheitskasse 60 Prozent Krankengeld. Prozent vom Brutto samt anteiliger Sonderzahlungen, Beispielwerte.

Ein Rechenbeispiel mit Beispielwerten: Du verdienst 3.000 Euro brutto im Monat, bist seit drei Jahren im Betrieb und 16 Wochen krank. Acht Wochen lang zahlt die Firma das volle Gehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld sind 3.000 Euro plus ein Sechstel, also 3.500 Euro im Monat oder 116,67 Euro pro Tag. In den Wochen neun bis zwölf zahlt die Firma das halbe Gehalt, dazu kommt das halbe Krankengeld von 30 Prozent, das sind 35 Euro pro Tag. Ab der 13. Woche zahlt nur noch die Gesundheitskasse: 60 Prozent oder 70 Euro pro Tag, rund 2.100 Euro brutto in 30 Tagen statt 3.500 Euro samt anteiliger Sonderzahlungen. Genau für so eine Lücke ist der Notgroschen da, denn die Fixkosten laufen weiter, auch wenn das Einkommen sinkt. Was von deinem Gehalt normal netto bleibt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner aus.

Verhalten im Krankenstand: Ausgehzeiten und krank im Urlaub

Im Krankenstand darfst du nichts tun, was deine Genesung verzögern könnte. Ob du arbeitsunfähig bist, entscheidet der Arzt, nicht der Arbeitgeber. Halte dich an seine Anordnungen, etwa Bettruhe, und an die Ausgehzeiten, die auf der Krankmeldung stehen. Erlaubt sind der Weg zum Arzt, zur Apotheke und notwendige Einkäufe. Ein Spaziergang ist nicht immer verboten, bei manchen Erkrankungen gehört er sogar zur Behandlung, aber wer mit Grippe joggen geht und gesehen wird, riskiert die Entlassung. Die Gesundheitskasse kontrolliert das mit eigenen Krankenbesuchern, bei Verstößen kann sie das Krankengeld streichen. Willst du während des Krankenstands woanders wohnen, musst du das vorher der Kasse melden, für eine Reise ins Ausland brauchst du ihre Zustimmung.

Verhalten im Krankenstand: Erlaubt sind Arzt und Apotheke, notwendige Einkäufe, Ausgehzeiten laut Krankmeldung und ein Spaziergang, wenn er der Genesung dient. Nicht erlaubt sind Sport, der die Genesung verzögern kann, ein Ortswechsel ohne Meldung an die Kasse und eine Auslandsreise ohne Zustimmung der Kasse. Krank im Urlaub: Bei mehr als 3 Kalendertagen zählen diese Tage nicht als Urlaub.

Wirst du krank im Urlaub und dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, zählen diese Tage nicht als Urlaub. Du musst den Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen informieren und dich am Urlaubsort von einem Arzt krankschreiben lassen, nachträglich vom Hausarzt geht das nicht. Die Bestätigung legst du bei Dienstantritt unaufgefordert vor. Im Ausland brauchst du zusätzlich einen Nachweis, dass der Arzt zugelassen ist, außer ein öffentliches Spital bestätigt die Behandlung. Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist übrigens kein Krankenstand: Er wird nur bezahlt, wenn ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Kündigung im Krankenstand und Rückkehr in den Job

Einen Kündigungsschutz im Krankenstand gibt es nicht, die Firma kann dich mit den normalen Fristen kündigen. Aber: Kündigt dich der Arbeitgeber im Krankenstand, entlässt er dich ohne wichtigen Grund oder einigt ihr euch einvernehmlich, muss er das Entgelt für die volle Anspruchsdauer weiterzahlen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Kein solcher Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ein befristeter Vertrag ausläuft, du selbst kündigst oder zu Recht entlassen wirst. Was sonst beim Ende eines Jobs gilt, steht auf der Seite über die Kündigung.

Kündigung im Krankenstand: Die Firma zahlt bis zum Ende des Anspruchs weiter bei Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmlicher Lösung und Entlassung ohne wichtigen Grund, nicht aber bei Selbstkündigung, Lösung in der Probezeit, Ablauf eines befristeten Vertrags und berechtigter Entlassung. Wiedereingliederungsteilzeit: 25 bis 50 Prozent weniger Arbeitszeit für 1 bis 6 Monate, dazu Wiedereingliederungsgeld.

Nach einem langen Krankenstand ist der Wiedereinstieg oft der schwerste Schritt. Dafür gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit: Wer mindestens sechs Wochen ununterbrochen krank war, kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, für ein bis sechs Monate um 25 bis 50 Prozent weniger zu arbeiten, eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich. Die Firma zahlt das Teilzeitgehalt, die Gesundheitskasse ein Wiedereingliederungsgeld dazu. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, beide Seiten müssen zustimmen, und vorher ist eine Beratung bei fit2work oder beim Arbeitsmediziner nötig.

Was der Kollektivvertrag verbessern kann

Das Gesetz legt für den Krankenstand Regeln fest, die nur das Minimum sind. Viele Kollektivverträge gehen darüber hinaus, zum Beispiel mit einem Krankengeldzuschuss, bei dem die Firma die Differenz zwischen Krankengeld und einem Teil des Lohns ausgleicht, mit vollen Sonderzahlungen auch bei langem Krankenstand oder mit günstigeren Regeln, wenn du innerhalb kurzer Zeit wieder krank wirst. Manche Angestellten-Kollektivverträge haben solche Verbesserungen aus der Zeit vor der Angleichung an die Arbeiter behalten. Ob und was davon für dich gilt, steht nur in deinem eigenen Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Verboten ist dagegen eine Anwesenheitsprämie, die nur bekommt, wer nie krank ist, weil sie kranke Kollegen benachteiligen würde.

Mehr als das Gesetz: Das Gesetz enthält Mindestregeln für alle, der Kollektivvertrag kann mehr bieten, etwa einen Krankengeldzuschuss, volle Sonderzahlungen und bessere Regeln bei Wiedererkrankung, dazu Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag. Verboten ist eine Anwesenheitsprämie.

Die Rechte im Krankenstand sind gut, aber sie schützen dich nur, wenn du deine Pflichten kennst und einhältst. Jede Lage ist anders, bei Unklarheiten helfen die Arbeiterkammer und der Betriebsrat.

Der Rat zum Schluss: Melde dich am ersten Krankheitstag sofort und nachweisbar beim Arbeitgeber, geh am selben Tag zum Arzt, halte dich an die Ausgehzeiten, lies einmal nach, was dein Kollektivvertrag zum Krankenstand regelt, und sorge mit einem Notgroschen vor, falls eine lange Krankheit dein Einkommen auf das Krankengeld senkt.

Quellen: Arbeiterkammer Wien: Krankenentgelt (Ratgeber, Stand Jänner 2026), Krankenstand und Krank im Urlaub; Arbeiterkammer: Dienstverhinderung und Wiedereinstieg nach längerer Krankheit; ÖGK: Krankenstand, Krankengeld und Wiedereingliederungsteilzeit und Wiedereingliederungsgeld; AUVA: Entgeltfortzahlung; WKO: Fehlzeitenreport 2026. Stand: Oktober 2026.

Ein voller gelber Ordner mit Belegen und Rechnungen, daneben ein Stempel mit Paragrafenzeichen auf einem Blatt Papier, oben das Wort Steuerausgleich

Weiterlesen: Krankengeld ist bis 30 Euro am Tag steuerfrei, vom Rest werden 20 Prozent Lohnsteuer abgezogen. Ob am Ende des Jahres etwas nachzuzahlen ist oder Geld zurückkommt, klärt die Arbeitnehmerveranlagung. Dort steht, wie du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholst.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, hängt auch von deinem Kollektivvertrag und deinem Arbeitsvertrag ab; im Zweifel helfen die Arbeiterkammer und der Betriebsrat. Das Rechenbeispiel verwendet Beispielwerte.

Banner Bahnhofmonitor
Banner Geschichten der Welt