Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026
Wer mit einem Werkvertrag unterm Strich so viel verdienen will wie eine Angestellte mit 3.000 Euro brutto im Monat, muss pro Arbeitsstunde rund 40 Prozent mehr verlangen. Der Grund liegt nicht in der Arbeit selbst, sondern in allem, was rundherum dazugehört: Urlaub, Krankenstand, 13. und 14. Gehalt und Sozialversicherung. Diese Seite erklärt die drei häufigsten Arten, in Österreich gegen Bezahlung zu arbeiten, woran man sie unterscheidet, was sie für Geld und Absicherung bedeuten und welche Form zu wem passt.
Weil es um steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, bei der Wirtschaftskammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.
Inhalt
Drei Arten zu arbeiten
In Österreich gibt es drei Verträge, über die man für jemand anderen arbeiten kann: den Dienstvertrag, also das klassische Angestelltenverhältnis, den freien Dienstvertrag und den Werkvertrag. Der Unterschied liegt vor allem darin, wie stark du an die Vorgaben des Auftraggebers gebunden bist, ob du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst oder ein fertiges Ergebnis lieferst und wer sich um Steuer und Sozialversicherung kümmert.

Alle drei haben ihre Vor- und Nachteile, und keine Form ist grundsätzlich besser. Eines gilt aber überall gleich: Arbeiten muss man in allen dreien. Wer nicht liefert, was vereinbart ist, hat die Arbeit oder den Auftrag nicht lange, egal welcher Vertrag darunter steht.
Der Dienstvertrag: angestellt
Als Angestellter arbeitest du in persönlicher Abhängigkeit: Der Arbeitgeber bestimmt, wann, wo und wie du arbeitest, du bist in den Betrieb eingebunden und arbeitest mit seinen Arbeitsmitteln. Dafür bekommst du das, was für viele der Hauptgrund für ein Angestelltenverhältnis ist: ein regelmäßiges Einkommen, pünktlich jeden Monat, auch im Urlaub und im Krankenstand.

Dazu kommt das ganze Arbeitsrecht. Du hast fünf Wochen bezahlten Urlaub, das Gehalt wird bei Krankheit weitergezahlt, und es gelten gesetzliche Kündigungsfristen. Fast immer gilt auch ein Kollektivvertrag mit Mindestgehalt, jährlicher Anpassung und dem 13. und 14. Gehalt. Der Arbeitgeber meldet dich zur Sozialversicherung an, zieht deine Beiträge und die Lohnsteuer vom Gehalt ab und zahlt beides für dich ein. Du bist kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert und bekommst Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse für die Abfertigung.
Der freie Dienstvertrag
Beim freien Dienstvertrag stellst du deine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit zur Verfügung, aber ohne persönliche Abhängigkeit. Du bist an keine festen Arbeitszeiten gebunden, kannst oft von zu Hause arbeiten und teilst dir die Zeit selbst ein. Diese Freiheit darf man nicht unterschätzen. Wie stark du trotzdem an Vorgaben gebunden bist, steht im Vertrag, und die Wünsche des Auftraggebers zählen natürlich auch hier.

Bei der Sozialversicherung ähnelt der freie Dienstvertrag dem Angestelltenverhältnis: Liegt das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze, meldet dich der Auftraggeber an und zieht deine Beiträge ab. Du bist kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert, bei Krankheit zahlt die Krankenkasse ab dem vierten Tag Krankengeld. Bei der Steuer gilt der freie Dienstvertrag aber als selbständige Tätigkeit: Der Auftraggeber zieht keine Lohnsteuer ab, du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Steuer selbst zurücklegen.
Das Arbeitsrecht gilt dagegen nur zum Teil. Es gibt keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und kein 13. und 14. Gehalt, außer es steht im Vertrag. Seit 2026 gelten immerhin gesetzliche Kündigungsfristen, und Kollektivverträge können freie Dienstnehmer einbeziehen. Das ist aber nicht automatisch der Fall.
Der Werkvertrag
Beim Werkvertrag schuldest du ein Ergebnis, ein Werk: eine Website, einen Text, ein renoviertes Bad, eine fertige Analyse. Wie und wann du daran arbeitest, entscheidest du selbst, du verwendest deine eigenen Arbeitsmittel und haftest dafür, dass das Werk ohne Mängel ist. Mit der Abgabe ist der Vertrag erfüllt, und du stellst eine Rechnung.

Wer regelmäßig über Werkverträge arbeitet, ist selbständig, entweder mit Gewerbeschein oder als sogenannter neuer Selbständiger ohne Gewerbeschein. Um die Sozialversicherung kümmerst du dich selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, kurz SVS, und zahlst die Beiträge zur Gänze allein, denn einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Eine Arbeitslosenversicherung hast du nur, wenn du dich freiwillig dafür entscheidest, und wer krank ist, verdient in dieser Zeit nichts. Steuern zahlst du über die Einkommensteuererklärung, oft auf Grundlage einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bei höheren Umsätzen kommt die Umsatzsteuer dazu, darunter gilt die Kleinunternehmerregelung.
Woran man erkennt, was wirklich vorliegt
Wie ein Vertrag heißt, ist für Sozialversicherung und Finanzamt nicht entscheidend. Gezählt wird, wie die Arbeit tatsächlich abläuft. Musst du zu festen Zeiten im Büro sein, bekommst du laufend Anweisungen, wie du arbeiten sollst, und arbeitest du mit dem Laptop und dem Telefon der Firma, dann ist das ein Dienstvertrag, auch wenn „Werkvertrag“ darübersteht.

Man spricht dann von Scheinselbständigkeit. Die Gesundheitskasse und das Finanzamt prüfen das bei Betrieben regelmäßig, und stellt sich heraus, dass eigentlich ein Dienstverhältnis vorlag, müssen Beiträge für die Vergangenheit nachgezahlt werden. Für dich heißt das umgekehrt: Wer de facto wie ein Angestellter arbeitet, hat auch die Rechte eines Angestellten und kann sie bei der Arbeiterkammer prüfen lassen.
Rechenbeispiel für das Jahr 2026
Beispielwerte, die Steuer bleibt der Einfachheit halber außen vor: Eine Angestellte verdient 3.000 Euro brutto im Monat, mit 14 Gehältern 42.000 Euro im Jahr. Ihr Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung beträgt 7.529,40 Euro, vor der Steuer bleiben 34.470,60 Euro. Bei 38,5 Stunden pro Woche arbeitet sie nach fünf Wochen Urlaub und rund zwei Wochen Feiertagen etwa 45 Wochen, also rund 1.732 Stunden. Pro tatsächlich gearbeiteter Stunde verdient sie 24,24 Euro brutto.

Ein Selbständiger mit Werkverträgen will vor der Steuer ebenfalls 34.470,60 Euro behalten. An die SVS zahlt er 2026 26,83 Prozent seines Gewinns, dazu 12,95 Euro im Monat für die Unfallversicherung. Damit braucht er einen Gewinn von rund 47.300 Euro. Kann er dieselben 1.732 Stunden verrechnen, sind das 27,31 Euro pro Stunde. In der Praxis lässt sich aber nicht jede Stunde verrechnen: Aufträge suchen, Angebote schreiben, Buchhaltung und Wartezeiten zwischen zwei Aufträgen gehören dazu. Ist nur jede fünfte Stunde nicht verrechenbar, braucht er schon 34,14 Euro pro Stunde, rund 40 Prozent mehr als die Angestellte. Eigene Arbeitsmittel wie Computer, Software oder Werkzeug sind darin noch nicht enthalten.
Beim freien Dienstvertrag liegt die Rechnung dazwischen: Die Sozialversicherung wird wie bei Angestellten geteilt, aber für Urlaub, Feiertage und das 13. und 14. Gehalt gibt es nur, was im Vertrag steht.
Welche Form zu dir passt
Wer Sicherheit will, ist mit einem Dienstvertrag gut bedient. Das regelmäßige Einkommen, der bezahlte Urlaub und die Annehmlichkeiten eines Kollektivvertrags sind viel wert, und für viele ist das der Hauptgrund, angestellt zu sein. Wer wirklich engagiert ist, kann auch über einen freien Dienstvertrag oder Werkverträge arbeiten. Die Verdienste sind dort meist höher, aber unsicherer: Ob laufend Aufträge kommen und pünktlich bezahlt wird, hat niemand garantiert. Dafür gewinnt man Freiheit bei Ort und Zeit, und auch das hat seinen Wert.

Dazu eine klare Meinung: Egal in welcher Form du arbeitest, es gilt die goldene Regel „Wer das Gold hat, macht die Regeln“. Wer bezahlt, muss mit der Arbeit zufrieden sein, denn nur dann funktioniert die Zusammenarbeit und das Geld kommt auch weiterhin. Ob das im Angestelltenverhältnis passiert oder auf eigene Rechnung, ist eigentlich Nebensache. Der Unterschied liegt vor allem in der sozialen Absicherung, und die sollte man bei der Wahl genau anschauen.
Der Rat zum Schluss: Lies den Vertrag genau und prüfe, ob er zu dem passt, wie du tatsächlich arbeiten wirst. Wer frei oder selbständig arbeitet, legt jeden Monat einen festen Teil der Einnahmen für Steuer und Sozialversicherung zur Seite, weil die Nachzahlungen oft erst ein, zwei Jahre später kommen, und baut zusätzlich einen größeren Notgroschen auf als ein Angestellter.
Quellen: Arbeiterkammer Wien: Freier Dienstvertrag; BMF: Einkommensteuer für Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag, Brutto-Netto-Rechner; Sozialministerium: Freie Dienstverhältnisse; WKO Vorarlberg: Infoblatt Sozialversicherung 2026. Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Wer über Werkverträge arbeitet, ist selbständig, entweder mit Gewerbeschein oder als sogenannter neuer Selbständiger. Wird daraus ein eigener Betrieb, geht es auch um die Wahl zwischen den Unternehmensformen. Dort steht, worin sich ein Einzelunternehmen von einer GmbH unterscheidet.
Hinweis: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, bei der Wirtschaftskammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung. Die Rechenbeispiele sind Beispielwerte.


