Kalte Progression

2022 06 07 Kalte Progression quer

In den Nachrichten ist vor allem in letzter Zeit immer wieder von der kalten Progression zu hören – und dass sie eigentlich abgeschafft werden sollte. Ein genauerer Blick darauf macht klar, warum diese Forderung für alle Sinn machen würde und warum von Seiten der Politik dieses Thema nicht angegangen wird.

Die kalte Progression bezeichnet das Steigen des durchschnittlich zu zahlenden Steuersatzes, obwohl nur eine jährliche Infaltionsanpassung beim Einkommen vorgenommen wird. Während das Einkommen jährlich steigt, bleibt der Einkommenssteuersatz in seinen fest definierten Bereichen stabil und sorgt damit für eine höhere Steuerlast.

Dazu ein Beispiel (zur Vereinfachung ohne Berücksichtigung von sonstigen Abgaben oder Zuschlägen): Für ein Bruttojahresgehalt von € 35.000 fallen für die ersten € 11.000 keine Steuern an. Für die weiteren € 7.000 sind 20 % fällig (€ 1.400), weitere € 13.000 werden mit 33 % versteuert (€ 4.290) und die restlichen € 4.000 sind mit 42% Steuer belastet (€ 1.680). Ergibt insgesamt eine Steuerlast von € 7.305.
Findet im nächsten Kalenderjahr eine Inflationsanpassung von 3 % statt, beträgt das Bruttojahresgehalt € 36.050. Für die ersten drei Steuerklassen bleibt die Besteuerung gleich, jedoch fällt in die vierte Klasse mit 42 % Steuerlast ein Einkommen von € 5.050 und es ergibt sich in der Klasse eine Steuerlast von € 2.121. Gesamt ergibt das eine zu zahlende Einkommenssteuer von € 7.746, statt € 7.305 gegenüber dem Vorjahr. Es wurde lediglich die Inflation abgegolten und es findet keine Gehaltssteigerung statt, die Steuerlast ist jedoch um € 441 gestiegen!

Dieser Umstand spielt in die Hände des Staates. Die jährlichen Einnahmen dadurch geben Spielraum für gern angekündigte Steuerentlastungen (die streng genommen keine sind, es wird die zuviel bezahlte Steuer durch die kalte Progression lediglich wieder zurückgegeben) seitens des Finanzministers. Zusätzlich erhöht die Inflation die Preise und dadurch auch die Mehrwertsteuer. Auch andere fixe Steuersätze und Absetzbeträge sorgen für Mehreinnahmen beim Staat.

Eine Möglichkeit entgegenzuwirken wäre eine automatische Anpassung der Steuerstufen, aber genau da liegt auch das Problem. Zwar könnten um die durchschnittliche jährliche Inflation die Steuerstufen angepasst werden, allerdings passen sich die Gehälter unterschiedlich an die Inflation an. Dazu kommt, dass untere Einkommen stärker von der Inflation getroffen werden, als hohe Einkommen, da ein größerer Teil für Energie, Nahrungsmittel und andere Güter aufgewendet werden muss.

Im Finanzministerium wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diverse Berechnungen anstellen wird und bis heuer im Sommer einen Vorschlag zur Bekämpfung der kalten Progression machen soll.

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