Gastbeitrag

Möchtest du einen Beitrag auf finanzgeier.at schreiben? Dann werde Gastautor! Vielleicht veröffentlichst du schon Posts auf Social Media und möchtest nun auf einem Blog in etwas längerer Form einen Beitrag veröffentlichen? Dann bist du hier richtig. Dieser Artikel zeigt dir, wie es funktioniert.

Inhaltsverzeichnis

Welche Art von Beiträgen sind auf Finanzgeier.at zu finden?

Auf diesen Seiten geht es um Geld und Finanzen. Hauptsächlich sind hier Beiträge zum Thema Börse und Aktien zu finden. Es gibt Wissensseiten, die Allgemeines vermitteln und hin und wieder Berichte von Veranstaltungen oder wirtschaftlichen Themen. Ergänzt wird der Blog durch Präsenz auf Instagram, Facebook, Twitter und YouTube.

Blogübersicht 2023

Warum Gastautor werden?

Durch Veröffentlichung deines Gastbeitrags erreichst du neues Publikum und kannst dein Wissen einer zusätzlichen Leserschaft zur Verfügung stellen. Dadurch kannst du die eigene Reichweite erweitern und potenziell neue Leser und Follower generieren. Ein Blogbeitrag ist im Vergleich zu einem Social Media Posting deutlich länger. Dadurch kannst du deine Kompetenz besser in Szene setzen und trägst dazu bei, das Vertrauen der Leser in deinen Output zu stärken. Durch die Zusammenarbeit besteht die Möglichkeit dein Netzwerk zu erweitern.

Feder und Tinte

Welche Richtlinien sind einzuhalten?

Ganz grundsätzlich muss die thematische Relevanz gegeben sein. Der Gastbeitrag muss zum Thema Finanzen passen. Die Beitragslänge beträgt 600-1500 Wörter. Die Texte sind informativ und nicht reißerisch. Werbung ist nicht erlaubt. Derselbe Beitrag darf nicht an anderer Stelle veröffentlicht werden. KI generierte Texte sind streng verboten.

Richtlinien

Wer wird als Urheber angegeben?

Der Beitrag ist als Gastbeitrag gekennzeichnet. Du selbst stehst am Ende deines Beitrags als Autor, entweder mit deinem echten Namen oder deinen Alias. Du bleibst Urheber und bist daher im positiven wie im negativen dafür selbst verantwortlich. Finanzgeier.at erhält die Rechte zur Veröffentlichung im Blog und auf Social Media.

Urheber Copyright

Sonstiges

Zusätzlich zu deinen Namen hast du die Möglichkeit, dich in 2-3 Sätzen zu beschreiben und auf deine Social Media Profile zu verlinken. Der Link zur Beitragsseite ist dauerhaft und kann auch von dir auf deinen Social Media Seiten geteilt werden. Es entstehen dir weder Kosten, noch bekommst du eine Vergütung. 

Du kannst ein Bild zum Beitrag mitsenden. Achte darauf, dass die Bildrechte bei dir liegen oder du es verwenden darfst. Dein Beitrag kann einmalig sein, du kannst aber auch laufend Beiträge schreiben. Maximal ein Beitrag pro Woche. Finanzgeier.at behält sich das Recht vor, Beiträge ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen oder wieder zu entfernen.

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