Ein blaues Auto, ein grünes Elektroauto und ein gelbes Motorrad stehen nebeneinander, rechts daneben ein Beamter im grauen Anzug mit Klemmbrett, der die Hand aufhält, oben das Wort Kfz-Steuer

Motorbezogene Versicherungssteuer: So viel Steuer zahlst du für Auto und Motorrad

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Von rund 1.000 Euro, die ein neuer Mittelklasse-Benziner im Jahr für die Haftpflichtversicherung kostet, gehen über 550 Euro an den Staat. Der größte Teil davon ist die motorbezogene Versicherungssteuer, die viele noch als Kfz-Steuer kennen. Sie steht auf keiner eigenen Rechnung, sondern steckt in der Versicherungsprämie, und deshalb wissen die wenigsten, wie viel sie tatsächlich zahlen. Diese Seite erklärt, was die Steuer ist, wie sie für Benziner, Diesel, Hybrid, Elektroauto und Motorrad berechnet wird und wann sie wegfällt. Am Ende zeigt eine Tabelle, wie viel typische Fahrzeuge im Jahr zahlen.

Weil es um steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei deiner Versicherung, beim Finanzamt oder beim ÖAMTC.

Was die motorbezogene Versicherungssteuer ist

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Steuer auf das Halten eines Fahrzeugs. Sie fällt für Autos, Motorräder, Wohnmobile und kleine Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht an, und zwar für jeden Monat, in dem das Fahrzeug angemeldet und haftpflichtversichert ist. Ob du damit viel fährst oder es nur in der Garage steht, spielt keine Rolle. Für schwerere Fahrzeuge gibt es stattdessen die Kraftfahrzeugsteuer, die direkt an das Finanzamt geht.

Mit dem Finanzamt hast du bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts zu tun. Die Versicherung, bei der dein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, rechnet sie aus, schlägt sie auf die Prämie auf und überweist sie an das Finanzamt. Meldest du ein Fahrzeug während des Monats an oder ab, zahlst du nur für die Tage, an denen es zugelassen war.

Dazu kommt eine zweite Steuer, die ebenfalls in der Prämie steckt: die Versicherungssteuer von 11 Prozent auf die Haftpflichtprämie selbst. Beide zusammen sind der Teil deiner Versicherungsrechnung, den der Staat bekommt.

Wer die Steuer einhebt: Vom Auto bis 3,5 Tonnen geht die Zahlung an die Versicherung, die die Prämie behält und die 11 Prozent Versicherungssteuer und die motorbezogene Steuer an das Finanzamt weitergibt. Über 3,5 Tonnen gilt die Kraftfahrzeugsteuer direkt beim Finanzamt.

Wie viel von deiner Versicherungsrechnung an den Staat geht

Wie groß der Anteil des Staates ist, zeigt ein Beispiel mit gerundeten Werten. Ein neuer Benziner mit 85 Kilowatt, also rund 115 PS, und einem CO₂-Ausstoß von 130 Gramm pro Kilometer wird 2026 erstmals zugelassen. Die Versicherung verlangt für die Haftpflicht 450 Euro im Jahr. Darauf kommen 11 Prozent Versicherungssteuer, also 49,50 Euro, und die motorbezogene Versicherungssteuer von 509,76 Euro. Auf der Rechnung stehen damit 1.009,26 Euro, und davon gehen 559,26 Euro an den Staat. Das sind 55 Prozent.

Je stärker das Auto ist und je mehr CO₂ es ausstößt, desto größer wird dieser Anteil, denn die Prämie der Versicherung steigt mit der Leistung nur wenig, die Steuer dagegen deutlich. Bei einem großen SUV kann die Steuer leicht das Doppelte oder Dreifache der eigentlichen Versicherung ausmachen. Die Haftpflichtprämie ist bei jeder Versicherung und für jeden Fahrer anders, die Steuer dagegen ist für dasselbe Fahrzeug überall gleich hoch.

Ring: Von einer Haftpflicht-Rechnung über 1.009,26 Euro für einen Benziner mit 85 kW und 130 g CO2, Erstzulassung 2026, sind 450 Euro Prämie, 49,50 Euro Versicherungssteuer und 509,76 Euro motorbezogene Steuer. 55 Prozent gehen an den Staat.

Benziner, Diesel und Hybrid

Für Autos, die seit 1. Oktober 2020 erstmals zugelassen werden, zählen zwei Werte aus dem Zulassungsschein: die Leistung in Kilowatt und der CO₂-Ausstoß in Gramm pro Kilometer. Für beide gibt es einen Abzugsbetrag, und für jedes Kilowatt und jedes Gramm darüber fallen 72 Cent im Monat an. Die Abzugsbeträge werden jedes Jahr kleiner: Für Autos mit Erstzulassung 2020 waren es 65 Kilowatt und 115 Gramm, für 2026 sind es 59 Kilowatt und 97 Gramm. Ein Auto zahlt sein ganzes Leben lang nach den Werten des Jahres, in dem es erstmals zugelassen wurde. Ein Neuwagen zahlt deshalb bei gleicher Leistung mehr als ein gleich starkes Auto, das ein paar Jahre früher zugelassen wurde.

Bei Hybridautos zählt nur die Leistung des Verbrennungsmotors, nicht die des Elektromotors. Beim Plug-in-Hybrid, der auch an der Steckdose geladen wird, gilt ein eigener, sehr niedriger CO₂-Wert, weil er Teile der Strecke elektrisch fährt. Er zahlt deshalb meist deutlich weniger als ein gleich starker Benziner.

Für ältere Autos, die vor Oktober 2020 zugelassen wurden, gilt noch die alte Regel: Gerechnet wird nur nach der Leistung, die ersten 24 Kilowatt sind frei, darüber sind es je nach Stufe rund 60 bis 80 Cent pro Kilowatt und Monat.

Säulen mit den steuerfreien Abzugsbeträgen nach Jahr der Erstzulassung von 2020 bis 2027: Leistung von 65 auf 58 kW, CO2 von 115 auf 94 g/km. Das gleiche Auto mit 85 kW und 130 g zahlt bei Zulassung 2020 25,20 Euro, bei Zulassung 2026 42,48 Euro im Monat.

Elektroautos

Elektroautos waren lange von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Seit 1. April 2025 zahlen auch sie, und zwar alle, egal wann sie zugelassen wurden. Weil ein Elektroauto kein CO₂ ausstößt, zählen hier die Leistung und das Eigengewicht.

Bei der Leistung werden 45 Kilowatt abgezogen. Für die nächsten 35 Kilowatt fallen 25 Cent pro Kilowatt und Monat an, für die folgenden 25 Kilowatt 35 Cent und für alles darüber 45 Cent. Beim Gewicht werden 900 Kilogramm abgezogen. Für die nächsten 500 Kilogramm fallen 1,5 Cent pro Kilogramm und Monat an, für die folgenden 700 Kilogramm 3 Cent und für alles darüber 4,5 Cent. Beide Beträge zusammen ergeben die monatliche Steuer.

Das klingt nach wenig, summiert sich aber: Ein Elektroauto mit 100 Kilowatt und 2.000 Kilogramm zahlt im Jahr 495 Euro. Laut ÖAMTC liegen die meisten Elektroautos unter 500 Euro im Jahr, die Spanne reicht aber von rund 70 Euro für einen leichten Kleinwagen bis über 2.000 Euro für schwere, sehr starke Modelle.

Stufen für Elektroautos: Leistung 45 kW frei, dann 0,25, 0,35 und 0,45 Euro je kW; Eigengewicht 900 kg frei, dann 1,5, 3 und 4,5 Cent je kg. Beispiel 100 kW und 2.000 kg: 41,25 Euro im Monat, 495 Euro im Jahr.

Motorräder

Bei Motorrädern zählt der Hubraum. Für Maschinen, die seit Oktober 2020 erstmals zugelassen werden, kommt der CO₂-Ausstoß dazu. Vom Hubraum werden 52 Kubikzentimeter abgezogen, für jeden Kubikzentimeter darüber fallen 1,4 Cent im Monat an. Vom CO₂-Wert werden 52 Gramm abgezogen, für jedes Gramm darüber sind es 20 Cent im Monat, mindestens aber für 10 Gramm. Bei älteren Motorrädern zählt nur der Hubraum, mit 2,5 Cent pro Kubikzentimeter und Monat.

Elektromotorräder zahlen nach der Leistung: 50 Cent pro Kilowatt und Monat, nachdem 5 Kilowatt abgezogen wurden, mindestens aber 2 Euro im Monat. Ganz frei sind Mopeds und kleine Motorräder bis 100 Kubikzentimeter und Elektromotorräder bis 4 Kilowatt.

Motorräder mit Erstzulassung 2026: 125 cm³ 36,24 Euro, 650 cm³ 239,64 Euro, 1.200 cm³ 404,04 Euro im Jahr. Steuerfrei sind Mopeds bis 100 cm³ und Elektromotorräder bis 4 kW.

Wann keine Steuer anfällt

Für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung fällt keine motorbezogene Versicherungssteuer an, wenn im Behindertenpass die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit eingetragen ist. Das Fahrzeug muss auf diese Person zugelassen sein und vor allem für ihre Fahrten verwendet werden, und die Befreiung gilt für ein Fahrzeug. Beantragt wird sie bei der Zulassungsstelle, nicht bei der Versicherung. Die Zulassungsstelle gibt die Befreiung an die Versicherung weiter, und meist gibt es dazu die Autobahnvignette gratis.

Wer sein Auto längere Zeit nicht braucht, etwa über den Winter, kann Kennzeichen und Zulassungsschein bei der Zulassungsstelle hinterlegen. Liegen sie mindestens 45 Tage dort, fällt für diese Zeit keine Steuer an. Bei einem Wechselkennzeichen, mit dem zwei oder drei Fahrzeuge abwechselnd gefahren werden, zahlt nur das Fahrzeug mit der höchsten Steuer. Befreit sind außerdem Taxis und Busse im Personenverkehr, nicht aber Leihwagen.

Wann keine Steuer anfällt: Behindertenpass mit Eintrag und Antrag bei der Zulassungsstelle, Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt, beim Wechselkennzeichen zahlt nur das Fahrzeug mit der höchsten Steuer, Moped bis 100 cm³ oder elektrisch bis 4 kW.

Rechenbeispiel für das Jahr 2026

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel typische Fahrzeuge mit Erstzulassung 2026 an motorbezogener Versicherungssteuer zahlen. Die Fahrzeugwerte sind gerundete Beispielwerte, die Steuer ist nach den Regeln für 2026 gerechnet.

FahrzeugWertepro Monatpro Jahr
Kleinwagen, Benzin55 kW, 115 g CO₂16,56 €198,72 €
Kompaktwagen, Benzin85 kW, 130 g CO₂42,48 €509,76 €
SUV, Benzin150 kW, 170 g CO₂118,08 €1.416,96 €
Elektro-Kleinwagen70 kW, 1.400 kg13,75 €165,00 €
Elektroauto Mittelklasse100 kW, 2.000 kg41,25 €495,00 €
Großes Elektro-SUV250 kW, 2.500 kg129,25 €1.551,00 €
Motorrad 125 cm³50 g CO₂3,02 €36,24 €
Motorrad 650 cm³110 g CO₂19,97 €239,64 €
Motorrad 1.200 cm³140 g CO₂33,67 €404,04 €
Steuer pro Jahr bei Erstzulassung 2026: Kleinwagen 198,72 Euro, Kompaktwagen 509,76 Euro, SUV 1.416,96 Euro, Elektro-Kleinwagen 165 Euro, Elektro-Mittelklasse 495 Euro, großes Elektro-SUV 1.551 Euro, Motorrad 125 cm³ 36,24 Euro, 650 cm³ 239,64 Euro, 1.200 cm³ 404,04 Euro.

Der Rat zum Schluss: Rechne die Steuer vor jedem Autokauf zu den laufenden Kosten dazu, denn sie fällt jeden Monat an, solange das Auto angemeldet ist. Leistung und CO₂-Wert stehen im Zulassungsschein, und schon der Unterschied zwischen einem Kompaktwagen und einem starken SUV macht über 900 Euro im Jahr aus.

Quellen: BMF: Steuersatz, Steuersatz vor dem 1. Oktober 2020, Befreiungen, Befreiung für Menschen mit Behinderungen, Gegenstand der Steuer (Stand 1.1.2026); ÖAMTC: Motorbezogene Versicherungssteuer. Stand: Oktober 2026.

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Weiterlesen: Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt jeden Monat an, solange das Auto angemeldet ist, und gehört damit zu den laufenden Kosten. Wird das Auto nicht bar bezahlt, kommt oft Leasing ins Spiel. Dort steht, wie es funktioniert und was es wirklich kostet.

Hinweis: Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über die motorbezogene Versicherungssteuer und ersetzt keine Beratung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fahrzeug hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei deiner Versicherung, beim Finanzamt oder beim ÖAMTC. Alle Rechenbeispiele verwenden gerundete Beispielwerte.

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