Benko bekommt zwei Jahre Zusatzstrafe: Wie passt das zu fünf Millionen Euro?

Zwei Jahre Haft bei einem Schaden von fast fünf Millionen Euro: Ist das nicht wenig? Diese Frage stellen sich viele. Das Landesgericht Innsbruck hat den Signa-Gründer René Benko am 5. November wegen schweren Betrugs an der Privatstiftung von Hans Peter Haselsteiner schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung. Benko hat alle Vorwürfe stets bestritten.

Was das Gericht entschieden hat

Knapp vor der Insolvenz der Signa Holding, am 6. November 2023, gab Benko der Haselsteiner-Stiftung eine schriftliche Garantie über rund fünf Millionen Euro. Laut Anklage überwies die Stiftung daraufhin rund 3,3 Millionen Euro und verzichtete darauf, weitere 1,7 Millionen zurückzufordern. Das Geld sollte die Signa-Tochter SportScheck retten. Benko sagt, die Stiftung habe Aktien gekauft und mit der Summe nur den offenen Kaufpreis bezahlt, also keinen Schaden erlitten. Der Richter sah das anders: Der Kaufpreis sei bereits vollständig beglichen gewesen, und Benko habe Haselsteiner über seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit getäuscht.

Vom zweiten Vorwurf sprach ihn das Gericht im Zweifel frei, auch das ist nicht rechtskräftig. Dabei ging es um ein Jagdgewehr der Signa Holding mit Benkos Initialen, rund 80.000 Euro wert, das er vor Insolvenzverwalter und Gläubigern verborgen haben soll. Laut Richter wurde die Waffe immer am selben Ort in Innsbruck-Igls gelagert und nicht versteckt. Viele fragen sich: Wozu besitzt eine Holding eine Waffe um diesen Preis? Benkos Anwalt sagt, das Gewehr habe nie Benko gehört. Dass ausgerechnet diese Waffe bei ihm lag, nannte Benko „reinen Zufall“.

Balkendiagramm der Beträge: Haselsteiner-Stiftung rund 5 Millionen Euro, Schuldspruch nicht rechtskräftig; Mietvorauszahlung rund 360.000 Euro und Schenkung an die Mutter 300.000 Euro, Schuldspruch rechtskräftig; Jagdgewehr rund 80.000 Euro, Freispruch nicht rechtskräftig. Darunter die Strafe: 30 Monate rechtskräftig plus 24 Monate Zusatzstrafe nicht rechtskräftig, zusammen 54 Monate oder viereinhalb Jahre.

Zwei Jahre, aber nicht allein

Manche rechnen es sich als gutes Geschäft vor: fünf Millionen Euro gegen zwei Jahre Haft. Das Geld diente laut Richter allerdings ausschließlich der Rettung von SportScheck, und ein Teil des Schadens wurde wiedergutgemacht.

Außerdem sind die zwei Jahre eine Zusatzstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht sie vor, wenn jemand schon verurteilt ist und die neue Tat bereits im früheren Verfahren hätte abgeurteilt werden können. Benko wurde im September rechtskräftig zu 30 Monaten wegen betrügerischer Krida verurteilt. Dabei ging es um andere Taten, eine Schenkung an seine Mutter und eine Mietvorauszahlung. Die 30 Monate und die zwei Jahre ergeben zusammen viereinhalb Jahre, die der Richter dem „Gesamtkomplex“ angemessen nannte. Gedroht hatten in diesem Prozess bis zu zehn Jahre.

Reichen viereinhalb Jahre? Viele vergleichen mit Urteilen gegen kleine Betrüger und Diebe und sprechen von einer Zweiklassenjustiz. Wird ein Schaden in der Wirtschaft, gemessen am Betrag, milder bestraft als ein kleiner Diebstahl? Als mildernd wertete das Gericht den bisherigen Lebenswandel, die lange Verfahrensdauer und die teilweise Wiedergutmachung, als erschwerend die Höhe des Betrags, mehrere Tathandlungen und den langen Zeitraum.

Auch der Hausarrest sorgt für Unmut. Benko ist seit Jänner 2025 in U-Haft und verbringt sie seit Oktober mit Fußfessel in einer Wohnung in Innsbruck. Warum sitzt er nicht im Gefängnis, und was passiert, wenn das neue Urteil hält? Das Landesgericht Innsbruck bewilligte die Fußfessel am 14. Oktober, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kündigte dagegen eine Beschwerde an. Im Strafvollzug ist der elektronisch überwachte Hausarrest unter anderem dann möglich, wenn höchstens noch 24 Monate zu verbüßen sind. Ob das für Benko einmal zutrifft, ist offen.

Wer sonst betroffen ist

Haselsteiner ist selbst Signa-Investor und Anteilseigner. Wenn Wirtschaftsgrößen untereinander streiten, sagen manche, sei das für die Allgemeinheit nachrangig. Wichtiger seien jene, die ihre Arbeit verloren haben. Genannt wird etwa die Möbelkette Kika/Leiner, die im Juni 2023 von Signa verkauft wurde. Wenig später meldete die Kette Insolvenz an, im Jänner 2025 sperrte sie endgültig zu, rund 1.350 Beschäftigte verloren ihren Job. Das Unternehmen nannte die Signa-Pleite als einen von mehreren Gründen für die gescheiterte Sanierung.

Manche halten die fünf Millionen für wenig gegen die gesamte Signa-Pleite. Laut Kreditschutzverband KSV1870 waren bis August 2025 in der Signa-Pleite Forderungen von 27,6 Milliarden Euro angemeldet, 9,5 Milliarden davon anerkannt. Angemeldete Forderungen sind allerdings noch keine Schäden aus Straftaten. Die Justiz verhandle in kleinen Teilen, sagen manche, weil sich Riesenprozesse endlos zögen. Ist das Absicht oder sinnvoll? Die WKStA ermittelt zu 18 Sachverhalten, Benko ist nicht in allen Beschuldigter.

Wie kann jemand, der insolvent ist, die Verteidigung in drei Strafprozessen bezahlen? Die Oberstaatsanwältin sagte im Schlussplädoyer, Benko sei heute noch ein vermögender Mensch und könne auf Mittel einer Stiftung zurückgreifen. Sein Verteidiger widersprach ihr vehement.

Benkos Anwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die WKStA gab keine Erklärung ab. Ob die viereinhalb Jahre halten und wie die übrigen Ermittlungen ausgehen, ist offen.

Quellen: derStandard.at, nachrichten.at (Fußfessel), nachrichten.at (Prozess), ORF.at (Forderungen), ORF.at (Kika/Leiner Insolvenz), ORF.at (Kika/Leiner Schließung), ORF.at (Urteil), profil.at, RIS (Paragraf 156c StVG), RIS (Paragraf 31 StGB), SN.at

Stand: 06.11.2026

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