ORF-Beitragsrechner: Befreiung berechnen und beantragen

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026

Diese Seite ist ein unabhängiges Service von finanzgeier.at und kein Angebot der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Du gibst auf einer Seite alles ein, siehst sofort, ob dein Haushalt die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt, und bekommst das ausgefüllte Antragsformular der OBS samt Checkliste und Anleitung zum Abschicken. Ein vollständiger Antrag erspart dir und der OBS Rückfragen. Ob eine Befreiung zusteht, entscheidet allein die OBS.

Deine Daten bleiben bei dir. Alles, was du hier eingibst, verarbeitet nur dein Browser. Nichts davon wird an finanzgeier.at geschickt oder bei uns gespeichert. Schließt du die Seite, sind die Eingaben weg.

Lieber selbst ausfüllen? Das leere Antragsformular der OBS kannst du herunterladen, ausdrucken und mit der Hand ausfüllen. Wir empfehlen aber den Rechner: Er füllt das Formular für dich aus, prüft deine Angaben und stellt die Liste der Nachweise zusammen.

1Was möchtest du beantragen?

Für welchen Wohnsitz?
Leistungen (ein Antrag für alles)

2Welcher Anspruchsgrund trifft auf dich zu?

Eine Befreiung ist nur möglich, wenn du selbst eine dieser Leistungen bekommst oder zu dieser Gruppe gehörst. Mehrere Antworten sind möglich.

3Wie viele Personen leben in deinem Haushalt und was verdienen sie?

Alle, die mit dir an dieser Adresse mit Hauptwohnsitz leben, auch Kinder.

Beträge netto pro Monat. Nicht als Einkommen zählen: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Studienbeihilfe, Mindestsicherung und Sozialhilfe, Grundversorgung, Leistungen im Zivildienst, Unfallrenten und Renten des Sozialministeriumservice.

Wohnkosten
€
Für das Wohnen werden immer 500 Euro im Monat abgezogen, auch bei Eigentum. Ist deine Miete samt Betriebskosten höher, zählt der höhere Betrag, dafür brauchst du eine Aufstellung der Miete als Nachweis.

4Ergebnis

Noch keine AngabenFüll die Punkte 1 bis 3 aus, das Ergebnis erscheint sofort.

Haushalte mit niedrigem Einkommen können bei der OBS zusätzlich einen Bescheid nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz beantragen. Er dient als Nachweis für Förderungen, etwa beim Heizkostenzuschuss oder beim Gerätetausch. Das ist ein eigener Antrag, das Formular gibt es auf obs.at.

So funktioniert der Befreiungsrechner

Der Rechner hat sechs Punkte, die du der Reihe nach ausfüllst. Das Ergebnis bei Punkt 4 rechnet sich bei jeder Eingabe neu und sagt dir auch, was noch fehlt.

  1. Was du beantragen willst: Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kosten-Befreiung beim Strom, Zuschuss zum Telefon. Alles läuft über ein einziges Formular.
  2. Dein Anspruchsgrund: zum Beispiel Pension, Arbeitslosengeld, Pflegegeld oder Studienbeihilfe.
  3. Dein Haushalt: wie viele Personen mit dir an der Adresse leben, mit Geburtsdatum und Einkommen. Namen braucht es dafür noch nicht. Dazu die Wohnkosten.
  4. Das Ergebnis: ob dein Haushalt unter der Einkommensgrenze liegt, mit dem ganzen Rechenweg.
  5. Die Angaben für den Antrag: die Namen aller Personen, Adresse, Telefonnummer und die Zählpunktnummer für den Strom. Dieser Teil erscheint erst, wenn das Ergebnis positiv ist.
  6. Das PDF und der Versand: Du lädst ein PDF herunter: ein Begleitschreiben als erste Seite, das ausgefüllte Antragsformular der OBS und das Ergebnis der Berechnung. Die Seiten mit den weiteren Schritten am Ende sind nur für dich. Danach wählst du, ob du den Antrag per Post oder per E-Mail schickst, und bekommst die passende Anleitung mit Checkliste.

Das Formular verlangt Großbuchstaben und wird bei der OBS elektronisch gelesen. Das erledigt die Seite für dich, du schreibst ganz normal.

Wer vom ORF-Beitrag befreit werden kann

Für eine Befreiung müssen vier Dinge zusammenkommen: Du bist mindestens 18 Jahre alt, du stellst den Antrag für deinen Hauptwohnsitz, du gehörst zu einer der gesetzlich genannten Gruppen, und das Einkommen des ganzen Haushalts bleibt unter einer Grenze. Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, gibt es keine Befreiung.

Zu den Gruppen gehört, wer eine dieser Leistungen bekommt: Pension oder eine vergleichbare Leistung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder eine Beihilfe vom AMS, Pflegegeld, Mindestsicherung oder Sozialhilfe, eine andere öffentliche Leistung wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit (etwa Grundversorgung), die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld sowie Studien- oder Schülerbeihilfe. Dazu kommen gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen und volljährige Lehrlinge. Das Kinderbetreuungsgeld allein reicht nicht, es braucht die Beihilfe dazu.

Die Einkommensgrenze heißt Richtsatz. Sie richtet sich nach dem Richtsatz für die Ausgleichszulage bei der Pension und enthält schon einen Spielraum. Sie gilt pro Monat und netto:

Personen im HaushaltGrenze pro Monat (ab 1.1.2026)
1 Person1.465,40 €
2 Personen2.311,81 €
jede weitere Person+ 226,11 €

Wer den ORF-Beitrag überhaupt zahlen muss und wofür das Geld verwendet wird, erklärt die Seite über den ORF-Beitrag.

Was bei der Befreiung als Einkommen zählt

Gerechnet wird mit dem Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt. Dazu zählen Lohn und Gehalt (auch Teilzeit, geringfügige Beschäftigung und Lehrlingsentschädigung), Pensionen aller Art, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Krankengeld sowie sonstige Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung, selbstständiger Arbeit oder Landwirtschaft.

Nicht als Einkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld, Studienbeihilfe, Mindestsicherung und Sozialhilfe, Grundversorgung, Leistungen im Zivildienst, Unfallrenten und Renten des Sozialministeriumservice. Einige davon sind ein Anspruchsgrund, erhöhen aber das Einkommen nicht.

Vom Einkommen gehen Abzüge weg. Für das Wohnen werden immer 500 Euro im Monat abgezogen, bei Miete und bei Eigentum, ohne Nachweis. Ist die Miete samt Betriebskosten höher, zählt der höhere Betrag, dann mit einer Aufstellung der Miete als Nachweis. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten und Sonderausgaben wie der Kirchenbeitrag zählen ebenfalls, wenn sie im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind.

Die OBS prüft das Einkommen auch mit den Daten der Transparenzdatenbank. Liegt dein Ergebnis knapp unter der Grenze, lohnt sich ein genauer Blick auf jeden Betrag.

Was die Befreiung vom ORF-Beitrag bringt

Mit der Befreiung zahlst du keinen ORF-Beitrag und keine Landesabgabe mehr. Das sind 183,60 Euro im Jahr, in der Steiermark mit Landesabgabe 240 Euro, in Burgenland und Kärnten 238,80 Euro und in Tirol 220,80 Euro.

Seit April 2026 bringt die Befreiung auch den Strom-Sozialtarif: Der Energiepreis ist für bis zu 2.900 Kilowattstunden im Jahr mit 6 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, innerhalb deines bestehenden Stromvertrags. Leben mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz an der Adresse, gibt es für die vierte und jede weitere Person 52,50 Euro im Jahr gutgeschrieben. Netzkosten, Abgaben und Steuern zahlst du weiterhin. Studierende sind vom Sozialtarif ausgenommen, wenn die Studienbeihilfe ihr einziger Anspruchsgrund ist.

Mit der EAG-Kosten-Befreiung fallen die Erneuerbaren-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag weg, die auf der Stromrechnung bei den Netzkosten stehen. Für beides braucht die OBS die Zählpunktnummer deines Stromanschlusses und gibt sie selbst an Lieferanten und Netzbetreiber weiter.

Der Zuschuss zum Telefon beträgt 10 Euro im Monat als Gutschrift auf der Rechnung oder als eigener Sozialtarif. Er gilt einmal pro Haushalt, nur bei Anbietern mit Vertrag und nur für private Nutzung, und er ist auch am Nebenwohnsitz möglich.

Die Befreiung gilt ab dem Monat nach dem Antrag und für höchstens 5 Jahre. Rückwirkend gibt es sie nicht, also lohnt es sich, den Antrag bald zu stellen.

Antrag auf Befreiung per Post

Die erste Seite des PDF ist ein kurzes Begleitschreiben. Die Adresse der OBS steht darauf genau dort, wo sie im Fenster eines Fensterkuverts zu sehen ist.

  1. Begleitschreiben, Antrag und Ergebnis der Berechnung in A4 ausdrucken. Die Seiten mit den weiteren Schritten am Ende sind nur für dich.
  2. Unterschreiben: du auf Seite 2 des Formulars bei Punkt 10, jede weitere Person bei Punkt 9 oder auf dem Beiblatt. Läuft der Stromvertrag auf jemand anderen, unterschreibt diese Person bei Punkt 8.
  3. Kopien der Nachweise laut Checkliste dazulegen. Originale bleiben bei dir.
  4. Begleitschreiben nach oben, an der kleinen Marke am linken Rand falten und ins Fensterkuvert stecken.
  5. Ausreichend frankieren und abschicken. Wer einen Nachweis über das Absenden will, schickt den Brief eingeschrieben.

Antrag auf Befreiung per E-Mail

Per E-Mail geht der Antrag an service@obs.at, als PDF oder als Scan. Die Seite schlägt dir Betreff und Text zum Kopieren vor und listet die Anhänge auf. Im Text steht auch die Bitte um eine Eingangsbestätigung. Die gesendete E-Mail bewahrst du auf.

Ob die OBS einen elektronisch unterschriebenen Antrag annimmt, ist derzeit nicht geklärt. Sicher ist der Weg über Papier: ausdrucken, unterschreiben, einscannen. Wer es trotzdem elektronisch versuchen will: Mit der ID Austria unterschreibst du das PDF elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, und die ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Kostenlose Dienste dafür nennt die Seite PDF-Signatur auf oesterreich.gv.at. Unterschreiben mehrere Personen, signieren alle nacheinander dieselbe Datei, jede mit ihrer eigenen ID Austria. Nach der ersten Signatur verändert niemand mehr etwas an der Datei, sonst wird die Signatur ungültig. Hat nicht jede Person eine ID Austria, ist der Weg über Papier und Scan der einfachere.

Die Nachweise schickst du als PDF oder als gut lesbares Foto mit. Sind die Anhänge sehr groß, teilst du sie auf mehrere E-Mails mit demselben Betreff auf.

Nach dem Antrag: Bescheid, Dauer und Änderungen

Die OBS prüft den Antrag und die Unterlagen. Fehlt etwas, bekommst du ein Schreiben mit den Unterlagen, die noch nötig sind, und reichst sie online, per E-Mail oder per Post nach. Sieht es nach einer Abweisung aus, bekommst du vorher eine Mitteilung und kannst weitere Nachweise schicken. Am Ende steht ein Bescheid.

Beim Strom musst du nach einem positiven Bescheid nichts tun, die OBS informiert deinen Lieferanten und Netzbetreiber. Den Bescheid oder Gutschein für das Telefon leitest du selbst an deinen Anbieter weiter.

Während der Befreiung meldest du der OBS jede Änderung bei Namen, Adresse, Personen im Haushalt oder beim Anspruchsgrund. Wer das nicht tut, riskiert, dass die Befreiung rückwirkend entzogen wird und Beiträge nachzuzahlen sind. Ändert sich das Einkommen, stellst du einen neuen Antrag. Vor dem Ablauf der 5 Jahre schickt dir die OBS eine Verständigung, und mit einem rechtzeitigen neuen Antrag läuft die Befreiung ohne Lücke weiter.

FAQ: häufige Fragen zur Befreiung vom ORF-Beitrag

Ist das eine Seite der OBS?

Nein. Die Seite ist ein unabhängiges, kostenloses Service von finanzgeier.at. Den Antrag schickst du selbst an die OBS, und nur die OBS entscheidet darüber.

Gibt es die GIS-Befreiung noch?

Die GIS gibt es nicht mehr. Seit 2024 zahlt jeder Haushalt mit Hauptwohnsitz den ORF-Beitrag, und die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) hat die Aufgaben der GIS übernommen. Was früher GIS-Befreiung hieß, ist heute die Befreiung vom ORF-Beitrag. Beantragt wird sie bei der OBS.

Wer entscheidet über die Befreiung?

Die OBS. Sie ist gesetzlich beauftragt, Befreiungen und Zuschüsse im Auftrag von drei Ministerien abzuwickeln. Sie prüft den Antrag in einem eigenen Verfahren und schickt dir am Ende einen Bescheid.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Rechnung und PDF entstehen in deinem Browser. Für das PDF lädt dein Browser die Programmbibliothek pdf-lib von cdn.jsdelivr.net und das leere Antragsformular von finanzgeier.at. Deine Eingaben werden dabei nicht übertragen.

Kostet der Antrag etwas?

Nein. Der Antrag ist laut Formular gebührenfrei, und auch diese Seite ist kostenlos.

Kann ich mehrere Leistungen mit einem Antrag beantragen?

Ja. Die Befreiung vom ORF-Beitrag samt Strom-Sozialtarif, der Zuschuss zum Telefon und die EAG-Kosten-Befreiung laufen über ein gemeinsames Formular, den Kombi-Antrag der OBS. Nur die EAG-Kosten-Deckelung ist ein eigenes Verfahren mit eigenem Formular.

Muss ich beim ORF-Beitrag angemeldet sein, um den Telefonzuschuss oder die EAG-Kosten-Befreiung zu bekommen?

Nein. Für den Zuschuss zum Telefon und die EAG-Kosten-Befreiung ist keine Anmeldung beim ORF-Beitrag nötig.

Wo bekomme ich das leere Antragsformular?

Das leere Antragsformular der OBS kannst du hier herunterladen und mit der Hand ausfüllen. Einfacher geht es mit dem Rechner oben, er füllt das Formular für dich aus.

Wer kann vom ORF-Beitrag befreit werden?

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, den Antrag für seinen Hauptwohnsitz stellt, zu einer der gesetzlich genannten Gruppen gehört und dessen Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt. Zu den Gruppen zählen Menschen mit Pension, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Sozialhilfe, Pflegegeld, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien- oder Schülerbeihilfe, volljährige Lehrlinge, gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie Menschen, die wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit eine öffentliche Leistung bekommen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Befreiung?

Ab 1. Jänner 2026 liegt die Grenze bei 1.465,40 Euro netto im Monat für eine Person und bei 2.311,81 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person kommen 226,11 Euro dazu. Die Werte richten sich nach dem Richtsatz für die Ausgleichszulage und werden jedes Jahr angepasst.

Reicht das Kinderbetreuungsgeld als Anspruchsgrund?

Nein. Anspruchsgrund ist nur die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld. Das Kinderbetreuungsgeld allein genügt nicht.

Können Lehrlinge vom ORF-Beitrag befreit werden?

Ja, wenn sie volljährig sind und das Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt. Dem Antrag legen sie den Lehrvertrag und einen aktuellen Nachweis der Lehrlingsentschädigung bei.

Bekommen Studierende den Strom-Sozialtarif?

Nein. Mit Studien- oder Schülerbeihilfe als einzigem Anspruchsgrund gibt es die Befreiung vom ORF-Beitrag, aber keinen Strom-Sozialtarif. Studierende sind davon gesetzlich ausgenommen.

Gibt es die Befreiung auch für eine Zweitwohnung?

Nein. Die Befreiung vom ORF-Beitrag und die Entlastung beim Strom gibt es nur am Hauptwohnsitz. Den Zuschuss zum Telefon gibt es auch am Nebenwohnsitz, wenn dort ein Anschluss besteht.

Wir sind eine Wohngemeinschaft. Wer zählt zum Haushalt?

Alle Personen, die an der Adresse mit Hauptwohnsitz leben. Ihr Einkommen zählt mit, und jede Person wird im Formular eingetragen und unterschreibt.

Was ist mit Kindern?

Kinder zählen als Personen im Haushalt mit und erhöhen die Grenze. Hat ein Kind ab 15 ein eigenes Einkommen, etwa eine Lehrlingsentschädigung, zählt dieses Einkommen mit. Für Kinder in Schule oder Studium braucht die OBS eine Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung.

Was zählt bei der Befreiung als Einkommen?

Einkünfte im Sinn des Einkommensteuergesetzes aller Personen im Haushalt: Lohn und Gehalt (auch Teilzeit, geringfügig und Lehrlingsentschädigung), Pensionen aller Art, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Krankengeld sowie sonstige Einkünfte, etwa aus Vermietung, Verpachtung, selbstständiger Arbeit oder Landwirtschaft.

Was zählt nicht als Einkommen?

Familienbeihilfe, Pflegegeld, Studienbeihilfe, Mindestsicherung und Sozialhilfe, Grundversorgung, Leistungen im Zivildienst, Unfallrenten und Leistungen des Sozialministeriumservice wie Kriegsopfer- oder Verbrechensopferrenten. Einige davon sind ein Anspruchsgrund, erhöhen aber das Einkommen nicht.

Woher kennt die OBS mein Einkommen?

Die OBS zieht das zuletzt in der Transparenzdatenbank erfasste Einkommen aller Personen im Haushalt heran, zum Beispiel aus Lohnzetteln oder Einkommensteuerbescheiden. Die Einkommensnachweise legst du dem Antrag trotzdem in Kopie bei.

Wie werden die Wohnkosten berücksichtigt?

Für das Wohnen werden immer 500 Euro im Monat abgezogen, bei Miete und bei Eigentum, ohne Nachweis. Ist die Miete samt Betriebskosten höher, zählt der höhere Betrag. Dafür brauchst du eine Aufstellung der Miete inklusive Betriebskosten.

Welche Ausgaben kann ich sonst noch abziehen?

Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten und Kosten der 24-Stunden-Betreuung sowie Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag oder Spenden. Sie zählen, wenn sie im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind. Den Bescheid legst du in Kopie bei.

Mein Einkommen ist gesunken. Muss ich bis zum nächsten Jahr warten?

Nein. Du stellst sofort einen neuen Antrag und legst den Nachweis für das niedrigere Einkommen bei, zum Beispiel den neuen Lohnzettel, die Kündigung oder den AMS-Bescheid. Die OBS prüft deine Lage dann neu, auch wenn die Transparenzdatenbank noch ältere Daten zeigt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Den unterschriebenen Antrag und Kopien dieser Nachweise: den Nachweis zu deinem Anspruchsgrund, die Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt, bei Kindern in Ausbildung ohne Einkommen eine Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung, Nachweise zu Abzügen und für die Strom-Leistungen die letzte Stromrechnung oder den Netznutzungsvertrag mit der Zählpunktnummer. Der Rechner stellt dir die passende Liste zusammen.

Wie schicke ich den Antrag an die OBS?

Auf einem von drei Wegen: online über das Kontaktformular auf obs.at (JPG, PNG oder PDF, höchstens 7 MB), per E-Mail an service@obs.at als Scan oder PDF, oder per Post an ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien.

Kann ich den Antrag elektronisch unterschreiben?

Mit der ID Austria lässt sich ein PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben, die rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Ob die OBS einen elektronisch unterschriebenen Antrag annimmt, ist derzeit nicht geklärt. Sicher ist der Weg über Papier: ausdrucken, unterschreiben, einscannen oder per Post schicken.

Wer muss den Antrag unterschreiben?

Du als antragstellende Person und jede weitere Person im Haushalt an ihrer Stelle im Formular. Läuft der Stromvertrag auf jemand anderen, unterschreibt auch diese Person bei Punkt 8.

Wo finde ich die Beitragsnummer?

Auf der Vorschreibung, auf dem Zahlschein oder auf dem Kontoauszug bei der Abbuchung. Sie hat zehn Stellen. Mit Namen, Adresse und Geburtsdatum nennt dir die OBS die Nummer auch telefonisch oder schriftlich. Ohne Beitragsnummer ist der Antrag ebenfalls möglich.

Im Formular ist nur Platz für vier weitere Personen. Was nun?

Die Seite setzt alle weiteren Personen automatisch auf ein Beiblatt, auf dem jede von ihnen unterschreibt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt vor allem davon ab, ob alle Unterlagen dabei sind. Fehlende Nachweise verzögern den Bescheid. Die OBS informiert dich schriftlich, sobald sie entschieden hat.

Ab wann gilt die Befreiung?

Ab dem Monat nach dem Antrag. Rückwirkend gibt es die Befreiung nicht, also lohnt es sich, den Antrag bald zu stellen.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Die OBS teilt dir schriftlich mit, welche Nachweise noch fehlen. Du reichst sie online, per E-Mail oder per Post nach, danach wird der Antrag weiter geprüft.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt werden soll?

Vor einer Abweisung schickt dir die OBS eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Du kannst dann weitere Unterlagen nachreichen, die deinen Anspruch zeigen.

Wie lange gilt die Befreiung?

Die Befreiung vom ORF-Beitrag samt Strom-Sozialtarif, die EAG-Kosten-Befreiung und der Zuschuss zum Telefon gelten für bis zu 5 Jahre. Die EAG-Kosten-Deckelung gilt für 3 Jahre.

Was muss ich tun, wenn die Befreiung abläuft?

Vor dem Ablauf schickt dir die OBS eine Ablaufverständigung. Schick dann so früh wie möglich einen neuen Antrag, damit die Befreiung ohne Unterbrechung weiterläuft und keine neue Vorschreibung kommt.

Welche Änderungen muss ich der OBS melden?

Eine Änderung beim Namen, bei der Adresse, bei den Personen im Haushalt und den Wegfall des Anspruchsgrunds, zum Beispiel das Ende des Arbeitslosengeldes. Das geht über das Kontaktformular der OBS. Ändert sich dein Einkommen, stellst du einen neuen Antrag.

Was passiert, wenn ich eine Änderung nicht melde?

Dann kann die OBS die Befreiung rückwirkend ab dem Zeitpunkt entziehen, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind. Der ORF-Beitrag wird dann nachgefordert, und auch Sozialtarif, Telefonzuschuss oder EAG-Kosten-Befreiung fallen weg.

Wann endet die Befreiung?

Mit dem Ablauf des Befreiungszeitraums, bei Tod oder Verzicht, bei einem Umzug an eine andere Adresse und wenn eine Voraussetzung wegfällt, etwa der Anspruchsgrund oder das niedrige Einkommen. Der Telefonzuschuss endet auch, wenn der Telefonvertrag gekündigt oder übertragen wird.

Was ist der Strom-Sozialtarif?

Seit April 2026 haben Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag Anspruch auf einen gedeckelten Strompreis: Der Energiepreis beträgt höchstens 6 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 2.900 Kilowattstunden im Jahr. Es ist kein eigener Tarif, sondern eine Deckelung innerhalb deines bestehenden Stromvertrags. Netzkosten, Abgaben und Steuern zahlst du weiterhin.

Muss ich den Strom-Sozialtarif extra beantragen?

Nein. Er gehört zur Befreiung vom ORF-Beitrag. Du gibst im Antrag die Zählpunktnummer deines Stromanschlusses an, und die OBS übermittelt sie mit der Dauer des Anspruchs an deinen Stromlieferanten. Solange die Befreiung läuft, musst du ihn nicht jedes Jahr neu beantragen.

Was bekommen Haushalte mit mehr als drei Personen beim Strom?

Leben an der Adresse mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz, gibt es für die vierte und jede weitere Person 52,50 Euro im Jahr gutgeschrieben. Der Stromlieferant rechnet den Betrag anteilig in der Stromrechnung an.

Ab wann wirkt der Strom-Sozialtarif?

Grundsätzlich ab dem Monat, nachdem die OBS deinen Anspruch an den Stromlieferanten übermittelt hat. Du siehst ihn auf der nächsten Stromrechnung oder in der Jahresabrechnung. Bei Fragen zur Abrechnung hilft dein Stromlieferant.

Warum schickt mir die OBS ein Schreiben zum Sozialtarif?

Weil sie für den Sozialtarif die Zählpunktnummer deines Hauptwohnsitzes braucht. Ohne diese Nummer kann der Stromlieferant den gedeckelten Preis nicht aktivieren.

Was muss ich tun, wenn ich den Stromlieferanten wechsle?

Melde den Wechsel umgehend der OBS. Nur so bekommt dein Haushalt den Sozialtarif ohne Unterbrechung auch beim neuen Lieferanten.

Wo finde ich die Zählpunktnummer?

Auf der Stromrechnung, im Vertrag mit dem Netzbetreiber oder im Online-Portal deines Stromlieferanten. Sie hat 33 Zeichen und beginnt mit AT, zum Beispiel AT0081000801000000000000000123456. Auf dem Stromzähler selbst steht sie nicht. Nimm die Nummer für deinen Stromverbrauch, nicht die einer Photovoltaik-Anlage.

Was ist die EAG-Kosten-Befreiung?

Mit ihr fallen die Erneuerbaren-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag weg, die auf der Stromrechnung bei den Netzkosten stehen. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei der Befreiung vom ORF-Beitrag. Nach dem Bescheid informiert die OBS deinen Netzbetreiber, und die Befreiung gilt bei jedem Netzbetreiber.

Was ist die EAG-Kosten-Deckelung?

Wer keinen Anspruchsgrund hat, aber ein Haushaltseinkommen unter der Grenze, kann die Erneuerbaren-Förderkosten auf höchstens 75 Euro im Jahr deckeln lassen. Das ist ein eigenes Verfahren mit eigenem Formular und gilt für 3 Jahre. Laut OBS ist der Antrag möglich, wenn ein anderer Antrag mangels Anspruchsgrundlage abgelehnt wurde.

Wie funktioniert der Zuschuss zum Telefon?

Du bekommst 10 Euro im Monat als Gutschrift auf der Telefonrechnung oder einen Sozialtarif. Beantragt wird er bei der OBS, nicht beim Anbieter. Den Bescheid oder Gutschein leitest du danach rasch an deinen Anbieter weiter. Der Zuschuss gilt einmal pro Haushalt und nicht für eine gewerbliche Nutzung.

Bei welchen Anbietern gibt es den Zuschuss zum Telefon?

Nur bei Anbietern mit Vertrag. Im Festnetz sind das laut OBS A1 Telekom, AICALL, ASAK Kabelmedien, CoSYS DATA, fonira Telekom, Erich-Kabel-TV Amstetten und Netplanet. Im Mobilfunk sind es A1 (auch bob), Drei, HoT, Magenta und spusu.

Was ist ein Bescheid nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz?

Ein amtlicher Nachweis der OBS, dass dein Haushalt als schutzbedürftig oder förderungswürdig gilt. Er hilft bei Förderungen, etwa beim Heizkostenzuschuss oder beim Gerätetausch. Schutzbedürftig heißt: Einkommen bis 1.465,40 Euro für eine Person und 2.311,81 Euro für zwei Personen, förderungswürdig: bis 2.930,80 beziehungsweise 4.623,62 Euro. Der Bescheid kommt nicht automatisch, sondern nur auf eigenen Antrag.

Bekomme ich mit dem Energiearmuts-Bescheid den Strom-Sozialtarif?

Nein. Der Bescheid allein führt nicht zum Sozialtarif. Dafür braucht es eine aufrechte Befreiung vom ORF-Beitrag und die Zählpunktnummer. Auch einen Antrag auf Heizkostenzuschuss ersetzt der Bescheid nicht.

Wie erreiche ich die OBS?

Telefonisch unter 050 200 800, Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr, außer feiertags. Schriftlich über das Kontaktformular auf obs.at oder per E-Mail an service@obs.at.

Gibt es die Informationen auch in Leichter Sprache?

Ja. Die OBS bietet auf obs.at Informationen zur Befreiung in Leichter Sprache an.

Ich habe einen Fehler im Rechner gefunden. An wen wende ich mich?

An uns. Über das Kontaktformular von finanzgeier.at erreichst du uns mit Fehlern und Verbesserungsvorschlägen. Für Fragen zu deinem Antrag ist die OBS zuständig.

Haftungsausschluss

Der ORF-Beitragsrechner von finanzgeier.at ist ein kostenloses Informationsangebot und kein Angebot der ORF-Beitrags Service GmbH. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Vorabberechnungen auf Grundlage deiner eigenen Angaben und der von der OBS veröffentlichten Werte (Stand 1.1.2026). Über eine Befreiung entscheidet allein die OBS in einem eigenen Verfahren.

Die Seite füllt das Antragsformular der OBS mit deinen Angaben aus. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bist du selbst verantwortlich. Die Seite wurde sorgfältig erstellt, trotzdem übernehmen wir keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse und für Entscheidungen, die du auf dieser Grundlage triffst. Bei Fragen hilft die OBS unter 050 200 800 oder auf obs.at. Stand: Oktober 2026.

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