# Steuern auf Kryptowährungen: Wann du zahlst und wie viel

- Link: https://www.finanzgeier.at/steuern/krypto-steuern/
- Published: 2026-10-13T14:47:33+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Wer Bitcoin um 3.000 Euro kauft und um 5.400 Euro verkauft, zahlt auf den Gewinn
von 2.400 Euro 660 Euro Steuer. Wer dieselben Bitcoin dagegen in Ether tauscht, 
zahlt in diesem Moment gar nichts. Seit 2022 werden [Kryptowährungen](https://www.finanzgeier.at/boerse/krypto/)
in Österreich ähnlich besteuert wie Aktien, aber mit eigenen Regeln für Tausch, 
Staking und den Altbestand. Diese Seite erklärt, welche Vorgänge steuerpflichtig
sind, wie der Gewinn berechnet wird und wer die Steuer an das Finanzamt zahlt. Ein
Beispiel mit Bitcoin, Ether und Staking zieht sich durch alle Kapitel.

Weil es um steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben
Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der
Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.

## Inhalt

 * [Wann Steuer anfällt und wann nicht](https://www.finanzgeier.at/steuern/krypto-steuern/#wann-steuer-anfällt-und-wann-nicht)
 * [27,5 Prozent und der Altbestand](https://www.finanzgeier.at/steuern/krypto-steuern/#275-prozent-und-der-altbestand)
 * [Wie der Gewinn berechnet wird](https://www.finanzgeier.at/steuern/krypto-steuern/#wie-der-gewinn-berechnet-wird)
 * [Staking, Lending, Airdrops und Mining](https://www.finanzgeier.at/steuern/krypto-steuern/#staking-lending-airdrops-und-mining)
 * [Verluste ausgleichen](https://www.finanzgeier.at/steuern/krypto-steuern/#verluste-ausgleichen)
 * [Wer die Steuer abführt und was das Finanzamt erfährt](https://www.finanzgeier.at/steuern/krypto-steuern/#wer-die-steuer-abführt-und-was-das-finanzamt-erfährt)
 * [Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026](https://www.finanzgeier.at/steuern/krypto-steuern/#rechenbeispiel-für-das-steuerjahr-2026)

## Wann Steuer anfällt und wann nicht

Steuer fällt an, wenn du Kryptowährungen aus der Hand gibst und dafür etwas anderes
bekommst. Das ist beim Verkauf gegen Euro so und auch dann, wenn du mit Bitcoin 
ein Auto, ein Handy oder eine Dienstleistung bezahlst. Für das Finanzamt ist das
ein Verkauf, und der Gewinn wird besteuert. Steuerpflichtig sind außerdem Zinsen,
die du für das Verleihen von Kryptowährungen bekommst.

Kein Steuerfall ist der Kauf selbst, das bloße Halten und das Übertragen von einer
Börse in die eigene Wallet, also die digitale Geldbörse, in der die Zugangsdaten
gespeichert sind. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist steuerfrei,
etwa von Bitcoin in Ether. Das gilt auch für sogenannte Stablecoins wie Tether, 
deren Wert an den Dollar gebunden sein soll, denn sie zählen ebenfalls als Kryptowährung.
Die Steuer ist damit aber nicht verschwunden, sie wird nur aufgeschoben, bis du 
in Euro oder in Waren tauschst.

![Wann Steuer anfällt: steuerpflichtig sind Verkauf gegen Euro, Bezahlen mit Krypto
und Zinsen aus dem Verleihen. Keine Steuer fällt an beim Kaufen, Halten, Übertragen
in die eigene Wallet und beim Tausch Krypto gegen Krypto, auch bei Stablecoins wie
Tether.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/krypto-steuern-grafik1_wann.
png "Steuern auf Kryptowährungen: Wann du zahlst und wie viel 1")

## 27,5 Prozent und der Altbestand

Gewinne mit Kryptowährungen werden mit 27,5 Prozent besteuert, gleich wie Gewinne
mit [Aktien und ETF](https://www.finanzgeier.at/steuern/kapitalertragsteuer/). Die
Steuer ist fest und hängt nicht davon ab, wie viel du sonst verdienst. Wie lange
du die Kryptowährung gehalten hast, spielt keine Rolle. Diese Regel gilt seit dem
1. März 2022.

Für den sogenannten Altbestand gilt noch die alte Regel. Wer vor dem 1. März 2021
gekauft hat, verkauft heute steuerfrei, weil Gewinne damals nach einem Jahr Haltedauer
steuerfrei waren und dieser Altbestand die Grenze von einem Jahr längst überschritten
hat. Für alles, was ab dem 1. März 2021 gekauft wurde, gelten die 27,5 Prozent. 
Wer Altbestand einsetzt, um damit Zinsen oder Staking-Erträge zu verdienen, muss
sich bewusst sein, dass die neu erhaltenen Coins schon unter die neue Regel fallen.

![27,5 Prozent und der Altbestand: Kryptowährungen, die vor dem 1.3.2021 gekauft
wurden, sind Altbestand und werden heute steuerfrei verkauft. Für alles, was danach
gekauft wurde, gelten seit 1.3.2022 27,5 Prozent auf den Gewinn, ohne Frist.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/krypto-steuern-grafik2_altbestand.
png "Steuern auf Kryptowährungen: Wann du zahlst und wie viel 2")

## Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinn ist der Verkaufserlös minus der Einstandspreis, immer in Euro gerechnet.
Wer in mehreren Schritten gekauft hat, rechnet mit dem Durchschnittspreis aller 
Käufe, und zwar getrennt für jede Wallet. Im Beispiel wurden zuerst 0,05 Bitcoin
zu 40.000 Euro je Bitcoin gekauft, also um 2.000 Euro, und später noch einmal 0,05
Bitcoin zu 60.000 Euro, also um 3.000 Euro. Das sind 0,1 Bitcoin um 5.000 Euro, 
im Durchschnitt 50.000 Euro je Bitcoin.

Von diesen 0,1 Bitcoin werden 0,04 in Ether getauscht. Dabei fällt keine Steuer 
an, aber der Einstandspreis wandert mit: 0,04 mal 50.000 Euro, also 2.000 Euro, 
gelten jetzt als Einstandspreis des Ether. Die übrigen 0,06 Bitcoin werden später
zu 90.000 Euro je Bitcoin verkauft. Das bringt 5.400 Euro. Abgezogen werden 0,06
mal 50.000 Euro, also 3.000 Euro. Der Gewinn beträgt 2.400 Euro, die Steuer darauf
660 Euro.

Gebühren der Börse und Transaktionskosten im Netzwerk dürfen dabei nicht abgezogen
werden. Auch beim Tausch spielen sie keine Rolle.

![So wird der Gewinn berechnet: 0,05 Bitcoin zu 40.000 Euro und 0,05 Bitcoin zu 
60.000 Euro ergeben einen Durchschnitt von 50.000 Euro je Bitcoin. Verkauf von 0,06
Bitcoin zu 90.000 Euro bringt 5.400 Euro: 3.000 Euro Einstand, 2.400 Euro Gewinn,
660 Euro Steuer, 1.740 Euro bleiben. Der Tausch von 0,04 Bitcoin in Ether kostet
keine Steuer, 2.000 Euro Einstand wandern mit.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/krypto-steuern-grafik3_gewinn.png "Steuern auf Kryptowährungen: 
Wann du zahlst und wie viel 3")

## Staking, Lending, Airdrops und Mining

Wer Kryptowährungen verleiht, bekommt dafür Zinsen. Beim Lending, also dem Verleihen
an eine Plattform, und bei ähnlichen Angeboten im dezentralen Finanzwesen (DeFi,
Decentralized Finance) wird der Wert dieser Zinsen sofort besteuert, sobald sie 
dir gutgeschrieben werden. Im Beispiel sind das Zinsen im Wert von 100 Euro, die
Steuer beträgt 27,50 Euro. Die 100 Euro gelten danach als Einstandspreis der erhaltenen
Coins.

Anders ist es beim Staking. Dabei stellst du deine Coins dem Netzwerk zur Verfügung,
damit es Transaktionen bestätigen kann, und bekommst dafür neue Coins. Diese Belohnungen
sind beim Erhalt steuerfrei. Dafür gilt ihr Einstandspreis als null, und beim späteren
Verkauf wird der ganze Erlös besteuert. Werden die Staking-Erträge im Beispiel um
300 Euro verkauft, sind 300 Euro Gewinn zu versteuern, also 82,50 Euro. Gleich behandelt
werden Airdrops, also Coins, die verschenkt werden, um eine neue Kryptowährung bekannt
zu machen.

Mining, also das Erzeugen neuer Coins mit Rechenleistung, wird im kleinen Rahmen
wie Zinsen besteuert, sofort beim Erhalt mit 27,5 Prozent. Wer es in großem Stil
mit eigener Ausrüstung betreibt, ist ein Gewerbebetrieb und zahlt [Einkommensteuer](https://www.finanzgeier.at/steuern/steuersystem/)
nach dem normalen Tarif. Wo die Grenze liegt, ist nicht in Zahlen festgelegt. Wer
hier unsicher ist, braucht eine Steuerberatung.

![Steuer sofort oder später: Lending- und DeFi-Zinsen sowie Mining im kleinen Rahmen
werden beim Erhalt besteuert, 100 Euro Wert ergeben 27,50 Euro Steuer. Staking und
Airdrops sind beim Erhalt steuerfrei, mit Einstandspreis null; beim Verkauf um 300
Euro fallen 82,50 Euro Steuer an.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/krypto-steuern-grafik4_sofort_spaeter.png "Steuern auf Kryptowährungen: 
Wann du zahlst und wie viel 4")

## Verluste ausgleichen

Nicht jeder Tausch geht gut. Im Beispiel wird der Ether, für den 2.000 Euro Einstandspreis
mitgewandert sind, später um 1.500 Euro verkauft, ein Verlust von 500 Euro. Diesen
Verlust darfst du mit Gewinnen aus demselben Kalenderjahr verrechnen. Das gilt für
Gewinne mit anderen Kryptowährungen und auch für Gewinne mit [Aktien](https://www.finanzgeier.at/boerse/aktie/),
ETF und Dividenden, weil alle mit 27,5 Prozent besteuert werden.

Die Grenzen sind dieselben wie bei Wertpapieren. Verluste lassen sich nicht ins 
nächste Jahr mitnehmen, und mit Zinsen vom [Sparbuch](https://www.finanzgeier.at/konto/sparkonten/)
oder Tagesgeld lassen sie sich nicht verrechnen. Liegen Gewinne und Verluste bei
verschiedenen Börsen, ist der Ausgleich nur über die Steuererklärung möglich.

![Verluste senken die Steuer: Gewinne von 2.800 Euro gegen einen Verlust mit Ether
von 500 Euro ergeben 2.300 Euro steuerpflichtig, also 632,50 statt 770 Euro Steuer.
Sparbuchzinsen sind nicht verrechenbar.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/krypto-steuern-grafik5_verlust.png "Steuern auf Kryptowährungen: Wann du
zahlst und wie viel 5")

## Wer die Steuer abführt und was das Finanzamt erfährt

Börsen und Händler mit Sitz in Österreich ziehen seit 2024 die Steuer selbst ab,
so wie eine Bank bei Aktien. Damit ist die Steuer erledigt. Auf Wunsch stellen sie
einen Steuerbericht aus, den du für die Steuererklärung brauchst, etwa wenn du Verluste
mit einer anderen Börse ausgleichen willst. Bei ausländischen Börsen zieht niemand
etwas ab. Dann musst du die Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben, mit dem
Formular E 1kv in [FinanzOnline](https://www.finanzgeier.at/steuern/finanzonline-id-austria/).

Wichtig ist der Einstandspreis. Kennt die österreichische Börse ihn nicht, weil 
du die Coins von woanders überträgst und keine Kaufbelege nachreichst, setzt sie
pauschal die Hälfte des Erlöses als Einstandspreis an. Dann ist die Steuer nicht
erledigt, und du musst die Gewinne trotzdem erklären. Im Beispiel würden aus 3.000
Euro Einstandspreis pauschal 2.700 Euro, aus 2.400 Euro Gewinn würden 2.700 Euro,
und die Steuer stiege von 660 auf 742,50 Euro. Bei Coins, die du sehr billig gekauft
hast, kann es umgekehrt sein, dann wird zunächst zu wenig abgezogen.

Seit 1. Jänner 2026 müssen Kryptobörsen in der Europäischen Union die Geschäfte 
ihrer Kunden an die Steuerbehörden melden. Das österreichische Finanzamt bekommt
diese Daten ab 2027, auch von ausländischen Börsen. Wer Gewinne nicht angibt, muss
sich bewusst sein, dass das Finanzamt davon erfährt.

![Wer die Steuer abführt: Eine Börse in Österreich zieht 27,5 Prozent selbst ab.
Bei einer Börse im Ausland erklärst du die Gewinne selbst mit dem Formular E 1kv.
Ohne Kaufbeleg gilt pauschal die Hälfte des Erlöses als Einstand: 742,50 statt 660
Euro Steuer. EU-Börsen melden seit 2026, das Finanzamt bekommt die Daten ab 2027.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/krypto-steuern-grafik6_wer_abfuehrt.
png "Steuern auf Kryptowährungen: Wann du zahlst und wie viel 6")

## Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026

Zusammengerechnet bringt das Beispiel im Jahr 2026 folgende Gewinne: 2.400 Euro 
aus dem Verkauf der Bitcoin, 100 Euro Lending-Zinsen und 300 Euro aus dem Verkauf
der Staking-Erträge, zusammen 2.800 Euro. Davon geht der Verlust mit Ether von 500
Euro ab. Steuerpflichtig sind 2.300 Euro, die Steuer beträgt 27,5 Prozent, also 
632,50 Euro. Ohne den Verlustausgleich wären es 770 Euro gewesen. Der Tausch von
Bitcoin in Ether hat in diesem Jahr keine Steuer ausgelöst.

**Der Rat zum Schluss:** Zeichne jeden Kauf mit Datum, Menge und Euro-Betrag auf
und heb die Abrechnungen der Börsen auf, gerade wenn du Coins zwischen Börsen und
Wallets hin und her überträgst. Ohne Nachweis wird pauschal gerechnet, und das ist
selten zu deinem Vorteil.

![Das Beispiel im Steuerjahr 2026: Bitcoin-Gewinn 2.400 Euro, Lending 100 Euro, 
Staking 300 Euro, minus 500 Euro Verlust mit Ether ergeben 2.300 Euro steuerpflichtig
und 632,50 Euro Steuer. Der Tausch von Bitcoin in Ether kostet 0 Euro Steuer.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/krypto-steuern-grafik7_steuerjahr.
png "Steuern auf Kryptowährungen: Wann du zahlst und wie viel 7")

**Quellen:** BMF: [Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html),
[Information zu Einkünften aus Kapitalvermögen](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/information-zu-einkuenften-aus-kapitalvermoegen.html);
KPMG: [Krypto-Meldepflichtgesetz](https://kpmg.com/at/de/media/newsletter/tax-news/2025/12/tn-krypto-meldepflichtgesetz-im-betrugsbekaempfungsgesetz-2025.html);
RIS: [Einkommensteuergesetz 1988](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Schlafende Person im Bett, auf dem Nachttisch ein Handy und ein Brief mit Haken,
darüber das Wort STEUEREINFACH⌉⌊Schlafende Person im Bett, auf dem Nachttisch ein
Handy und ein Brief mit Haken, darüber das Wort STEUEREINFACH⌉[

**Weiterlesen:** Bei ausländischen Börsen zieht niemand etwas ab, dann musst du 
die Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben. Bei Aktien und ETF nimmt dir 
diese Arbeit ein [steuereinfacher Broker](https://www.finanzgeier.at/boerse/steuereinfachheit/)
ab. Dort steht, was das heißt und was ohne ihn auf dich zukommt.

**Hinweis:** Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über die Besteuerung von
Kryptowährungen und ersetzt keine Steuerberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen
zu deinem Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, beim
Finanzamt oder bei einer Steuerberatung. Die Rechenbeispiele sind gerundete Beispielwerte.
