# Kleinunternehmerregelung: Wann du keine Umsatzsteuer verrechnen musst

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- Published: 2026-10-13T00:21:22+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Wer nebenbei 30.000 Euro im Jahr mit Privatkunden umsetzt, behält mit der Kleinunternehmerregelung
rund 4.700 Euro mehr, als wenn er Umsatzsteuer verrechnen müsste. Wer dieselben 
30.000 Euro mit Firmenkunden umsetzt, hat davon keinen Vorteil, sondern einen kleinen
Nachteil. Diese Seite erklärt, was die Kleinunternehmerregelung ist, wo die Grenze
liegt, welche Umsätze zählen und was trotzdem zu erledigen ist. Am Ende weißt du,
ob die Regelung für dich passt oder ob du besser darauf verzichtest.

Weil es um steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen ersten
Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel beim Finanzamt,
bei einer Steuerberatung oder bei der Wirtschaftskammer.

## Inhalt

 * [Was die Kleinunternehmerregelung ist](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/#was-die-kleinunternehmerregelung-ist)
 * [Die Umsatzgrenze und was beim Überschreiten passiert](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/#die-umsatzgrenze-und-was-beim-überschreiten-passiert)
 * [Welche Umsätze zählen und welche nicht](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/#welche-umsätze-zählen-und-welche-nicht)
 * [Wer deine Kunden sind, entscheidet](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/#wer-deine-kunden-sind-entscheidet)
 * [Vermietung: Wer zahlt die Umsatzsteuer auf die Miete?](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/#vermietung-wer-zahlt-die-umsatzsteuer-auf-die-miete)
 * [Freiwillig verzichten und was trotzdem zu erledigen ist](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/#freiwillig-verzichten-und-was-trotzdem-zu-erledigen-ist)
 * [Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/#rechenbeispiel-für-das-steuerjahr-2026)

## Was die Kleinunternehmerregelung ist

Wer in Österreich etwas verkauft oder eine Leistung verrechnet, schlägt normalerweise
Umsatzsteuer auf den Preis auf, meistens 20 Prozent. Diese Steuer gehört nicht dem
Unternehmer, er sammelt sie nur für den Staat ein und überweist sie an das Finanzamt.
Dafür darf er sich die Umsatzsteuer zurückholen, die er selbst beim Einkauf bezahlt
hat, etwa für einen Laptop oder für Material. Das nennt man Vorsteuerabzug. Am Ende
trägt die Steuer der Kunde, der sie sich nicht zurückholen kann, also die Privatperson.

Für kleine Unternehmer wäre dieser Aufwand oft größer als der Nutzen. Deshalb gibt
es die Kleinunternehmerregelung: Wer im Jahr nicht mehr als 55.000 Euro umsetzt,
verrechnet keine Umsatzsteuer, muss keine Umsatzsteuererklärung abgeben und hat 
mit dem Finanzamt in dieser Sache keine Arbeit. Der Preis auf der Rechnung ist der
Preis, den du behältst. Der Haken: Du darfst dir auch keine Vorsteuer zurückholen,
die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe ist für dich ein ganz normaler Kostenfaktor.

![Wohin die Umsatzsteuer fließt: Mit Umsatzsteuer zahlt der Kunde 120 Euro, der 
Unternehmer behält 100 Euro und 20 Euro gehen an das Finanzamt. Beim Kleinunternehmer
zahlt der Kunde 100 Euro, der Unternehmer behält 100 Euro, an das Finanzamt geht
nichts. Dafür holt sich der Kleinunternehmer keine Vorsteuer zurück.](https://www.
finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/ku-grafik1_geldfluss.png "Kleinunternehmerregelung:
Wann du keine Umsatzsteuer verrechnen musst 1")

## Die Umsatzgrenze und was beim Überschreiten passiert

Die Grenze liegt bei 55.000 Euro im Jahr, gerechnet wird das gesamte vereinbarte
Entgelt, also das, was deine Kunden tatsächlich bezahlen. Die Grenze gilt für das
laufende Jahr und für das Vorjahr: Hast du sie im Vorjahr überschritten, ist die
Regelung im laufenden Jahr nicht mehr möglich. Hast du mehrere Tätigkeiten, etwa
ein Gewerbe und eine [vermietete Wohnung](https://www.finanzgeier.at/immobilien/immobilienkauf-vermietung/),
werden die Umsätze zusammengezählt.

Wer die Grenze im laufenden Jahr knapp überschreitet, verliert die Befreiung nicht
sofort. Es gibt eine Toleranz von 10 Prozent, also bis 60.500 Euro. Bleibst du darunter,
sind alle Umsätze dieses Jahres noch steuerfrei, im nächsten Jahr aber nicht mehr.
Gehst du über die 60.500 Euro hinaus, wird es sofort teuer: Ab dem Umsatz, mit dem
du die Grenze überschreitest, musst du auf jede weitere Rechnung Umsatzsteuer verrechnen.
Wer sich der Grenze nähert, sollte deshalb rechtzeitig mit dem Finanzamt oder einer
Steuerberatung klären, wie es weitergeht, denn nachträglich lässt sich auf eine 
schon gestellte Rechnung kaum noch Umsatzsteuer aufschlagen.

![Die Umsatzgrenze mit Toleranz: bis 55.000 Euro Umsatz steuerfrei, über 55.000 
bis 60.500 Euro heuer noch steuerfrei, im nächsten Jahr nicht, über 60.500 Euro 
ab diesem Umsatz mit Umsatzsteuer. Beispiel 58.000 Euro.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/ku-grafik2_grenze.png "Kleinunternehmerregelung: Wann
du keine Umsatzsteuer verrechnen musst 2")

## Welche Umsätze zählen und welche nicht

Für die Grenze zählt fast alles, was du in einem Jahr als Unternehmer einnimmst:
Verkäufe und Leistungen an Privatpersonen und an Firmen in Österreich, Lieferungen
in andere EU-Länder und Mieteinnahmen aus einer Wohnung. Nicht mitgezählt werden
einige Umsätze, die ohnehin von der Steuer befreit sind, zum Beispiel der Verkauf
von [Anlagegold](https://www.finanzgeier.at/boerse/gold/). Ebenfalls nicht mitgezählt
werden sogenannte Hilfsgeschäfte, also Umsätze, die nur nebenbei anfallen, etwa 
der Verkauf deines alten Firmenlaptops oder der Verkauf des ganzen Betriebs.

Wer Kunden in anderen EU-Ländern hat, muss genauer hinschauen. Es gibt seit 2025
auch eine EU-weite Kleinunternehmerregelung mit eigenen Grenzen und einem eigenen
Antrag. Für die meisten, die klein in Österreich anfangen, spielt das aber keine
Rolle.

![Welche Umsätze zur Grenze zählen: Verkäufe und Leistungen an Privatpersonen, Leistungen
an Firmen in Österreich, Lieferungen in andere EU-Länder und Mieteinnahmen aus einer
Wohnung zählen; der Verkauf des alten Firmenlaptops, der Verkauf des ganzen Betriebs
und der Verkauf von Anlagegold zählen nicht.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/ku-grafik3_umsaetze.png "Kleinunternehmerregelung: Wann du keine
Umsatzsteuer verrechnen musst 3")

## Wer deine Kunden sind, entscheidet

Ob die Kleinunternehmerregelung ein Vorteil ist, hängt weniger von dir ab als von
deinen Kunden. Die Frage lautet: Können sie sich die Umsatzsteuer zurückholen oder
nicht?

Verkaufst du hauptsächlich an Privatpersonen, ist die Umsatzsteuer für deine Kunden
echtes Geld. Ohne Kleinunternehmerregelung müsstest du entweder 20 Prozent auf deinen
Preis aufschlagen, dann wird es für die Kunden teurer, oder du lässt den Preis gleich,
dann gehen 20 Prozent davon an das Finanzamt. Mit der Kleinunternehmerregelung behältst
du den ganzen Betrag. Bei 30.000 Euro Umsatz sind das 5.000 Euro, abzüglich der 
Vorsteuer, die du dir sonst zurückholen könntest.

Hast du hauptsächlich Firmen als Kunden, sieht die Rechnung ganz anders aus. Eine
Firma holt sich die Umsatzsteuer, die du ihr verrechnest, vom Finanzamt zurück, 
für sie ist die Umsatzsteuer also kein Kostenfaktor. Ob du 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer
oder 30.000 Euro plus 6.000 Euro Umsatzsteuer verrechnest, kostet die Firma am Ende
gleich viel. Mit der Umsatzsteuer holst du dir aber selbst die Vorsteuer auf deine
Einkäufe zurück. Dazu kommt: Viele Firmen erwarten auf der Rechnung eine UID-Nummer,
also die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die das Finanzamt vergibt und die Unternehmer
auf ihren Rechnungen angeben. Wer vor allem für Firmen arbeitet, verzichtet deshalb
besser auf die Kleinunternehmerregelung und holt sich eine UID-Nummer.

Dazu eine klare Meinung: Wer hauptsächlich an Privatpersonen verkauft oder nur in
kleinem Stil arbeitet, nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Wer hauptsächlich
Firmen als Kunden hat oder am Anfang viel investieren muss, verzichtet darauf.

![Was der Kunde am Ende zahlt: Ein Privatkunde zahlt beim Kleinunternehmer 30.000
Euro, beim Unternehmer mit Umsatzsteuer 36.000 Euro, also 6.000 Euro mehr. Ein Firmenkunde
holt sich die 6.000 Euro Umsatzsteuer zurück und zahlt in beiden Fällen 30.000 Euro.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/ku-grafik4_kunden.png "Kleinunternehmerregelung:
Wann du keine Umsatzsteuer verrechnen musst 4")

## Vermietung: Wer zahlt die Umsatzsteuer auf die Miete?

Auch wer eine Wohnung vermietet, ist für die Umsatzsteuer ein Unternehmer, und die
Mieteinnahmen zählen zur Kleinunternehmergrenze. Für die Vermietung von Wohnungen
gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent. Ohne Kleinunternehmerregelung zahlt
der Mieter also 10 Prozent Umsatzsteuer auf die Miete. Ein privater Mieter kann 
sich diese Steuer nicht zurückholen, für ihn wird die Wohnung um diese 10 Prozent
teurer. Bei einer Miete von 600 Euro sind das 60 Euro im Monat und 720 Euro im Jahr.

Trotzdem verzichten manche Vermieter bewusst auf die Kleinunternehmerregelung. Der
Grund ist die Vorsteuer: Wer eine neue Wohnung vom Bauträger mit Umsatzsteuer kauft
oder eine Wohnung um viel Geld saniert, holt sich die Umsatzsteuer darauf nur zurück,
wenn er selbst Umsatzsteuer verrechnet. Bei einer Wohnung um 300.000 Euro inklusive
Umsatzsteuer sind das 50.000 Euro. Diese Entscheidung bindet aber lange: Wechselt
der Vermieter innerhalb von 20 Jahren zur steuerfreien Vermietung oder verkauft 
er die Wohnung ohne Umsatzsteuer, muss er einen Teil der Vorsteuer zurückzahlen.
Wer eine Wohnung kauft, um sie zu vermieten, sollte diese Frage deshalb vor dem 
Kauf mit einer Steuerberatung klären, nicht danach.

![Vermietung einer Wohnung um 600 Euro Miete: Als Kleinunternehmer zahlt der Mieter
600 Euro, beim Kauf gibt es keine Vorsteuer. Mit Umsatzsteuer zahlt der Mieter 660
Euro, dafür kommen bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro inklusive Umsatzsteuer 50.000
Euro Vorsteuer zurück, die Entscheidung bindet 20 Jahre.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/ku-grafik5_vermietung.png "Kleinunternehmerregelung:
Wann du keine Umsatzsteuer verrechnen musst 5")

## Freiwillig verzichten und was trotzdem zu erledigen ist

Die Kleinunternehmerregelung gilt automatisch, solange du unter der Grenze bleibst.
Wer lieber Umsatzsteuer verrechnen will, muss das dem Finanzamt schriftlich mitteilen.
Diese Erklärung bindet dich fünf Jahre lang, du kannst also nicht jedes Jahr neu
wählen, je nachdem, was gerade günstiger ist. Danach musst du jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung
abgeben und, je nach Umsatz, auch während des Jahres Voranmeldungen.

Auch als Kleinunternehmer bleibt etwas zu tun. Auf jede Rechnung gehört ein Hinweis,
dass du keine Umsatzsteuer verrechnest, weil du Kleinunternehmer bist. Schreibst
du aus Versehen trotzdem Umsatzsteuer auf die Rechnung, schuldest du diesen Betrag
dem Finanzamt, bis du die Rechnung richtigstellst. Wichtig ist auch: Die Kleinunternehmerregelung
befreit nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer. Dein Gewinn wird
zusammen mit deinem übrigen Einkommen nach dem [Stufentarif](https://www.finanzgeier.at/steuern/steuersystem/)
besteuert. Kleinunternehmer dürfen ihren Gewinn dafür vereinfacht berechnen, Fachleute
nennen das Kleinunternehmerpauschalierung: Statt jede Ausgabe einzeln zu belegen,
ziehst du pauschal 45 Prozent der Einnahmen ab, bei Dienstleistungsbetrieben 20 
Prozent, dazu die Beiträge zur [Sozialversicherung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/sozialversicherungsbeitraege/).
Bei der Sozialversicherung gibt es für Gewerbetreibende mit sehr kleinen Einkünften
außerdem die Möglichkeit, sich von der Pflichtversicherung ausnehmen zu lassen. 
Die Grenzen dafür ändern sich jedes Jahr.

![Was trotzdem bleibt: Von der Umsatzsteuer ist der Kleinunternehmer befreit, die
Einkommensteuer bleibt, vereinfacht mit einer Pauschale von 45 oder 20 Prozent, 
und die Sozialversicherung bleibt, mit einer Ausnahme bei sehr kleinen Einkünften.
Auf jede Rechnung gehört der Hinweis, dass keine Umsatzsteuer verrechnet wird.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/ku-grafik6_bleibt.png "Kleinunternehmerregelung:
Wann du keine Umsatzsteuer verrechnen musst 6")

## Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026

Die Werte für 2026: Die Kleinunternehmergrenze liegt bei 55.000 Euro brutto, mit
der Toleranz bis 60.500 Euro. Der Normalsteuersatz ist 20 Prozent, für die Vermietung
von Wohnungen 10 Prozent. Die Kleinunternehmerpauschalierung ist bis 55.000 Euro
Umsatz möglich. Die Einkunftsgrenze für die Ausnahme von der Pflichtversicherung
bei der Sozialversicherung der Selbständigen liegt bei 6.613,20 Euro im Jahr.

Das Beispiel mit gerundeten Beispielwerten: Jemand macht nebenbei Grafikdesign, 
setzt im Jahr 30.000 Euro um und kauft einen Laptop um 1.800 Euro, darin stecken
300 Euro Umsatzsteuer.

 * Mit Privatkunden und Kleinunternehmerregelung: Die 30.000 Euro bleiben, der Laptop
   kostet 1.800 Euro.
 * Mit Privatkunden ohne Kleinunternehmerregelung bei gleichem Preis: Von 30.000
   Euro gehen 5.000 Euro an das Finanzamt, 300 Euro Vorsteuer kommen zurück. Es 
   bleiben 25.300 Euro, also 4.700 Euro weniger.
 * Mit Firmenkunden ohne Kleinunternehmerregelung: 30.000 Euro plus 6.000 Euro Umsatzsteuer,
   die Firma holt sich die 6.000 Euro zurück. Die 30.000 Euro bleiben, dazu kommen
   300 Euro Vorsteuer vom Laptop. Das sind 300 Euro mehr als mit der Kleinunternehmerregelung.
 * Mit 58.000 Euro Umsatz: 2026 ist alles noch steuerfrei, weil der Umsatz innerhalb
   der Toleranz bis 60.500 Euro liegt. 2027 muss Umsatzsteuer verrechnet werden.

![Was vom Umsatz bleibt, Jahr 2026: Bei 30.000 Euro Umsatz mit Privatkunden bleiben
als Kleinunternehmer 30.000 Euro, mit Umsatzsteuer 25.300 Euro, weil 4.700 Euro 
an das Finanzamt gehen. Mit Firmenkunden und Umsatzsteuer bleiben 30.300 Euro, weil
300 Euro Vorsteuer vom Laptop zurückkommen.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/ku-grafik7_beispiel.png "Kleinunternehmerregelung: Wann du keine
Umsatzsteuer verrechnen musst 7")

**Der Rat zum Schluss:** Bevor du die erste Rechnung schreibst, schreib eine Liste
deiner wahrscheinlichen Kunden. Sind es vor allem Privatpersonen und bleibst du 
klein, nimm die Kleinunternehmerregelung. Sind es vor allem Firmen oder stehen am
Anfang große Anschaffungen an, verzichte darauf und hol dir eine UID-Nummer. Bei
einer vermieteten Wohnung entscheide vor dem Kauf, nicht danach.

**Quellen:** Unternehmensserviceportal: [Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/weitere-steuertatbestaende-und-befreiungen/kleinunternehmen.html),
[Pauschalierung im Überblick](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/pauschalierung-ueberblick.html);
WKO: [Kleinunternehmerregelung in Österreich und der EU](https://www.wko.at/vlbg/steuern/kleinunternehmerregelung-in-oesterreich-und-der-eu);
RIS: [Umsatzsteuergesetz 1994](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Ein aufgeklappter Laptop mit leerer Tabelle mit oranger Kopfzeile auf einem Schreibtisch,
links ein Münzstapel, rechts ein Stapel Belege, oben auf zwei Zeilen die Wörter 
Einnahmen und Ausgaben⌉⌊Ein aufgeklappter Laptop mit leerer Tabelle mit oranger 
Kopfzeile auf einem Schreibtisch, links ein Münzstapel, rechts ein Stapel Belege,
oben auf zwei Zeilen die Wörter Einnahmen und Ausgaben⌉[

**Weiterlesen:** Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer, 
nicht von der Einkommensteuer. Den Gewinn dafür ermittelst du am einfachsten mit
einer [Einnahmen-Ausgaben-Rechnung](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/).
Dort steht, wer sie nutzen darf und wie du deine Aufzeichnungen führst, samt einer
kostenlosen Excel-Vorlage.

**Hinweis:** Diese Seite gibt nur einen ersten Überblick über die Kleinunternehmerregelung
und ersetzt keine Steuerberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall
hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel beim Finanzamt, bei einer Steuerberatung oder
bei der Wirtschaftskammer. Die Rechenbeispiele sind gerundete Beispielwerte.
