# Immobilienertragsteuer: was beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses an Steuer anfällt

- Link: https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/
- Published: 2026-10-17T18:39:53+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2026

Wer eine Wohnung um 200.000 Euro kauft und sie Jahre später um 300.000 Euro verkauft,
zahlt vom Gewinn 30 Prozent Immobilienertragsteuer, also 30.000 Euro, außer es greift
eine Befreiung. Die Immobilienertragsteuer, kurz ImmoESt, ist die Steuer auf den
Gewinn beim Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Auf dieser Seite erfährst
du, wann sie anfällt und wann nicht, wie sie bei Neuvermögen und Altvermögen berechnet
wird, was sich für Altvermögen ab 2027 ändert, wie die Hauptwohnsitzbefreiung funktioniert
und wer die Steuer an das Finanzamt zahlt.

Weil es um steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben
Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel beim Notar,
beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.

## Inhalt

 * [Wann beim Verkauf einer Wohnung Steuer anfällt](https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/#wann-beim-verkauf-einer-wohnung-steuer-anfällt)
 * [Neuvermögen: wie der Gewinn berechnet wird](https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/#neuvermögen-wie-der-gewinn-berechnet-wird)
 * [Immobilienertragsteuer: Altvermögen und was sich 2027 ändert](https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/#immobilienertragsteuer-altvermögen-und-was-sich-2027-ändert)
 * [Immobilienertragsteuer: Hauptwohnsitzbefreiung und andere Ausnahmen](https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/#immobilienertragsteuer-hauptwohnsitzbefreiung-und-andere-ausnahmen)
 * [Vermietete Wohnung verkaufen: Abschreibung und Verluste](https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/#vermietete-wohnung-verkaufen-abschreibung-und-verluste)
 * [Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026](https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/#rechenbeispiel-für-das-steuerjahr-2026)
 * [Wer die ImmoESt zahlt und wie du sie richtig abwickelst](https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/#wer-die-immoest-zahlt-und-wie-du-sie-richtig-abwickelst)

## Wann beim Verkauf einer Wohnung Steuer anfällt

Bis 2012 galt beim Verkauf die Spekulationsfrist: Immobilien, die länger als zehn
Jahre im Eigentum waren, konnten steuerfrei verkauft werden. Seit dem 1. April 2012
gibt es diese Frist nicht mehr. Seither ist grundsätzlich jeder Gewinn aus dem Verkauf
eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung steuerpflichtig, egal
wie lange du sie besessen hast. Seit 2016 beträgt der Steuersatz 30 Prozent, davor
waren es 25 Prozent. Die Frage „Wohnung verkaufen, Steuer zahlen?“ hat also eine
klare Antwort: ja, wenn du einen Gewinn machst und keine Ausnahme greift.

![Zeitleiste der Immobilienertragsteuer: Ende März 2002 Grenze zwischen Altvermögen
und Neuvermögen, 1. April 2012 Einführung der ImmoESt und Ende der Spekulationsfrist,
2016 Steuersatz von 25 auf 30 Prozent, Juli 2025 Zuschlag bei neuer Umwidmung, 2027
Altvermögen 6 statt 4,2 Prozent.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/immobilienertragsteuer-grafik1_zeitleiste.png "Immobilienertragsteuer: was
beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses an Steuer anfällt 1")

Die ImmoESt ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Form der [Einkommensteuer](https://www.finanzgeier.at/steuern/steuersystem/)
mit festem Satz. Der Gewinn wird nicht zu deinem übrigen Einkommen gezählt und erhöht
deine Lohnsteuer nicht. Bei einer Schenkung oder Erbschaft fällt keine ImmoESt an,
weil es keinen Verkaufspreis gibt, dafür aber [Grunderwerbsteuer](https://www.finanzgeier.at/steuern/grunderwerbsteuer/).
Wie viel Steuer anfällt, hängt vor allem davon ab, wann du die Immobilie gekauft
hast: Für Neuvermögen wird der tatsächliche Gewinn besteuert, für Altvermögen gibt
es eine Pauschale.

## Neuvermögen: wie der Gewinn berechnet wird

Als Neuvermögen gelten Immobilien, die ab Ende März 2002 gekauft wurden, also alles,
was am Stichtag 31. März 2012 noch in der alten Spekulationsfrist lag. Hier wird
der echte Gewinn besteuert: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten
erhöhen sich um Herstellungsaufwand wie einen Zubau und um Instandsetzungsaufwand
wie neue Fenster, eine neue Heizung oder eine Wärmedämmung, aber nur, soweit du 
diese Kosten nicht schon bei der Vermietung abgesetzt hast. Laufende Instandhaltung
wie Ausmalen zählt nicht.

![Gewinnberechnung bei Neuvermögen mit Beispielwerten: Verkaufspreis 300.000 Euro
minus Kaufpreis 200.000 Euro minus 500 Euro Notarkosten ergibt 99.500 Euro Gewinn,
davon 30 Prozent ImmoESt 29.850 Euro. Zubau, neue Fenster und Heizung erhöhen die
Kosten, Makler, Inserate und Ausmalen zählen nicht.](https://www.finanzgeier.at/
wp-content/uploads/2026/10/immobilienertragsteuer-grafik2_neuvermoegen.png "Immobilienertragsteuer:
was beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses an Steuer anfällt 2")

Vom Gewinn abziehen darfst du sonst nur die Kosten des Notars oder Anwalts für die
Berechnung und Meldung der Steuer. Maklerprovision, Inserate oder Gutachten beim
Verkauf mindern die ImmoESt nicht. Einen Abschlag für die [Inflation](https://www.finanzgeier.at/wirtschaft/inflation/)
gibt es seit 2016 nicht mehr: Auch ein Gewinn, der nur durch die gestiegenen Preise
entstanden ist, wird voll besteuert. Wer eine Immobilie kauft und später vielleicht
verkaufen will, muss sich bewusst sein, dass er Rechnungen für Sanierungen über 
Jahrzehnte aufheben sollte, denn jede belegte Instandsetzung senkt die Steuer beim
Verkauf.

## Immobilienertragsteuer: Altvermögen und was sich 2027 ändert

Als Altvermögen gelten Immobilien, die vor Ende März 2002 gekauft wurden. Weil der
Kaufpreis oft schwer nachzuweisen ist, wird hier pauschal gerechnet: Bis Ende 2026
gelten 86 Prozent des Verkaufspreises als Anschaffungskosten, steuerpflichtig sind
also 14 Prozent. Davon 30 Prozent ergibt eine Steuer von 4,2 Prozent vom Verkaufspreis.
Wurde das Grundstück nach 1987 von Grünland in Bauland umgewidmet, sind es 18 Prozent,
weil die Umwidmung den Wert stark erhöht hat.

![Altvermögen, Steuer in Prozent vom Verkaufspreis: im Normalfall 4,2 Prozent bis
Ende 2026 und 6 Prozent ab 2027, bei Umwidmung nach 1987 18 und 21 Prozent. Beispiel
Verkauf um 300.000 Euro: 12.600 Euro im Jahr 2026, ab 2027 18.000 Euro.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/immobilienertragsteuer-grafik3_altvermoegen.
png "Immobilienertragsteuer: was beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses an
Steuer anfällt 3")

Für Verkäufe ab dem 1. Jänner 2027 hat der Gesetzgeber die Pauschale gesenkt: Dann
gelten nur noch 80 Prozent als Anschaffungskosten, die Steuer steigt von 4,2 auf
6 Prozent vom Verkaufspreis, bei Umwidmung von 18 auf 21 Prozent. Maßgeblich ist
das Datum des Kaufvertrags. Wer eine geerbte oder lange gehaltene Immobilie ohnehin
verkaufen will, sollte das wissen. Seit Juli 2025 gibt es außerdem einen Zuschlag
von 30 Prozent auf den Gewinn aus Grund und Boden, wenn das Grundstück nach 2024
umgewidmet wurde. Auf Antrag kannst du auch bei Altvermögen mit dem tatsächlichen
Gewinn rechnen, wenn der niedriger ist.

## Immobilienertragsteuer: Hauptwohnsitzbefreiung und andere Ausnahmen

Die wichtigste Ausnahme ist die Hauptwohnsitzbefreiung. Verkaufst du dein [Eigenheim](https://www.finanzgeier.at/immobilien/immobilienkauf-eigennutzung/)
oder deine Eigentumswohnung, fällt keine ImmoESt an, wenn sie seit dem Kauf mindestens
zwei Jahre durchgehend dein Hauptwohnsitz war oder in den letzten zehn Jahren vor
dem Verkauf mindestens fünf Jahre durchgehend. Du musst den Hauptwohnsitz mit dem
Verkauf aufgeben, dafür gibt es eine Toleranz von einem Jahr. Befreit ist auch der
Grund bis 1.000 Quadratmeter, was darüber hinausgeht, wird besteuert. Ein Eigenheim
darf höchstens zwei Wohnungen haben, und mindestens zwei Drittel müssen du selbst
bewohnen.

![Hauptwohnsitzbefreiung, eine von zwei Varianten reicht: seit dem Kauf mindestens
2 Jahre durchgehend Hauptwohnsitz oder 5 Jahre durchgehend innerhalb der letzten
10 Jahre vor dem Verkauf. Hauptwohnsitz mit dem Verkauf aufgeben, Grund bis 1.000
Quadratmeter mitbefreit, vererben lässt sich die Befreiung nicht.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/immobilienertragsteuer-grafik4_hauptwohnsitz.png "
Immobilienertragsteuer: was beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses an Steuer
anfällt 4")

Die Herstellerbefreiung gilt für ein Haus, das du selbst gebaut hast und das in 
den letzten zehn Jahren nicht vermietet war. Befreit ist dann nur das Gebäude, nicht
der Grund. Weitere Ausnahmen gibt es bei Enteignung und bestimmten Tauschvorgängen
in der Landwirtschaft. Die Befreiungen lassen sich nicht vererben: Wer eine geerbte
Wohnung verkauft, muss die Voraussetzungen selbst erfüllen. Wer knapp vor der Zweijahresgrenze
steht, sollte den Verkaufstermin genau planen: Ein paar Monate Geduld können hier
Zehntausende Euro Steuer sparen.

## Vermietete Wohnung verkaufen: Abschreibung und Verluste

Bei einer vermieteten Wohnung gibt es keine Hauptwohnsitzbefreiung, und die Steuer
fällt oft höher aus, als viele erwarten. Der Grund ist die Abschreibung, auch AfA
genannt, kurz für Absetzung für Abnutzung: Während der Vermietung hast du jedes 
Jahr einen Teil des Gebäudewerts von deinen Mieteinnahmen abgezogen und damit Einkommensteuer
gespart. Beim Verkauf wird diese Abschreibung von den Anschaffungskosten abgezogen,
der Gewinn wird also größer. Ohne Nachweis gilt ein Grundanteil von 40 Prozent, 
der nicht abgeschrieben wird, und eine Abschreibung von 1,5 Prozent pro Jahr.

![Vermietete Wohnung verkaufen, Beispielwerte: ohne Vermietung 100.000 Euro Gewinn
und 30.000 Euro ImmoESt, nach 10 Jahren Vermietung mit 18.000 Euro Abschreibung 
118.000 Euro Gewinn und 35.400 Euro ImmoESt. Ein Verlust zählt nur zu 60 Prozent,
verteilt auf 15 Jahre, und nur gegen Mieteinkünfte.](https://www.finanzgeier.at/
wp-content/uploads/2026/10/immobilienertragsteuer-grafik5_vermietung.png "Immobilienertragsteuer:
was beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses an Steuer anfällt 5")

Machst du beim Verkauf einen Verlust, kannst du ihn nur eingeschränkt nutzen: Er
wird auf 60 Prozent gekürzt und kann nur mit Einkünften aus Vermietung ausgeglichen
werden, verteilt auf 15 Jahre. Wer eine [Wohnung zum Vermieten](https://www.finanzgeier.at/immobilien/immobilienkauf-vermietung/)
kauft, sollte die ImmoESt beim späteren Verkauf von Anfang an in die Rendite einrechnen,
denn sie gehört zu den Gesamtkosten der Anlage wie Kaufnebenkosten und Instandhaltung.

## Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026

So lässt sich die ImmoESt berechnen, mit Beispielwerten: Eine Wohnung wurde 2015
um 200.000 Euro gekauft und 2026 um 300.000 Euro verkauft, sie war nie Hauptwohnsitz
und nicht vermietet. Der Gewinn beträgt 100.000 Euro, davon 30 Prozent ergibt 30.000
Euro ImmoESt. Kosten der Selbstberechnung beim Notar von 500 Euro senken den Gewinn
auf 99.500 Euro und die Steuer auf 29.850 Euro. War die Wohnung zehn Jahre vermietet
und wurden dabei 18.000 Euro abgeschrieben, steigt der Gewinn auf 118.000 Euro und
die Steuer auf 35.400 Euro, ohne Notarkosten gerechnet.

![Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026, ImmoESt bei 300.000 Euro Verkaufspreis:
Hauptwohnsitz befreit 0 Euro, Altvermögen mit Vertrag 2026 12.600 Euro, mit Vertrag
ab 2027 18.000 Euro, Neuvermögen mit 99.500 Euro Gewinn 29.850 Euro, Neuvermögen
vermietet 35.400 Euro.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/immobilienertragsteuer-
grafik6_rechenbeispiel.png "Immobilienertragsteuer: was beim Verkauf einer Wohnung
oder eines Hauses an Steuer anfällt 6")

Zum Vergleich Altvermögen: Ein Haus, vor 2002 gekauft, wird um 300.000 Euro verkauft.
Bei einem Kaufvertrag im Jahr 2026 beträgt die ImmoESt 4,2 Prozent, also 12.600 
Euro, ab 2027 sind es 6 Prozent oder 18.000 Euro. Einen eigenen Immobilienertragsteuer-
Rechner braucht es dafür nicht, die Rechnung lässt sich mit diesen Schritten selbst
nachvollziehen. Die genaue Berechnung macht beim Verkauf ohnehin der Notar oder 
Anwalt.

## Wer die ImmoESt zahlt und wie du sie richtig abwickelst

Die ImmoESt zahlt der Verkäufer, abgewickelt wird sie aber vom Notar oder Rechtsanwalt,
der den Kaufvertrag errichtet. Er berechnet die Steuer, behält sie vom Kaufpreis
ein und zahlt sie spätestens am 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Zufluss des
Geldes an das Finanzamt. Du bestätigst ihm schriftlich, dass deine Angaben stimmen.
Damit ist die Steuer abgegolten, du musst den Verkauf nicht mehr in eine Steuererklärung
aufnehmen. Liegt dein Einkommen so niedrig, dass der normale Steuertarif unter 30
Prozent bleibt, kannst du die Regelbesteuerung beantragen und zahlst dann weniger.

![Abwicklung der ImmoESt: Der Verkäufer bestätigt die Angaben, Notar oder Anwalt
berechnet die Steuer und behält sie ein, das Finanzamt bekommt sie bis zum 15. des
zweitfolgenden Monats. Damit ist die Steuer abgegolten, bei niedrigem Einkommen 
Regelbesteuerung beantragen, bei Erbschaft zählt das Kaufdatum des Vorbesitzers,
Belege aufheben.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/immobilienertragsteuer-
grafik7_abwicklung.png "Immobilienertragsteuer: was beim Verkauf einer Wohnung oder
eines Hauses an Steuer anfällt 7")

Bei geerbten oder geschenkten Immobilien gilt der Kaufzeitpunkt und der Kaufpreis
der Person, von der du sie bekommen hast. Hat deine Mutter eine Wohnung 1995 gekauft
und du erbst sie, ist es also Altvermögen. Deshalb gehören Kaufvertrag und Rechnungen
auch über Generationen aufbewahrt, mehr dazu auf der Seite [Erben und Schenken](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/).
Jede Lage ist anders, gerade bei Teilvermietung, großen Grundstücken oder Umwidmungen.

**Der Rat zum Schluss:** Bevor du eine Immobilie verkaufst, kläre mit Unterlagen
in der Hand, ob es Neu- oder Altvermögen ist und ob eine Befreiung greift, plane
bei Altvermögen den Termin mit Blick auf 2027, und heb jeden Beleg über Kauf und
Sanierung auf, solange dir die Immobilie gehört.

**Quellen:** oesterreich.gv.at: [Allgemeines zur Immobilienertragsteuer](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer/Seite.2420001),
[Alt-Grundstücke](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer/1/Seite.2420006),
[Ausnahmen](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer/Seite.2420007)
und [Einhebung und Abfuhr](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer/Seite.2420009);
WKO: [Besteuerung privater Immobilienverkauf](https://www.wko.at/steuern/besteuerung-privater-immobilienverkauf);
RIS: [§ 30 Einkommensteuergesetz](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Paragraf=30)(
Fassung BGBl. I Nr. 62/2026); Parlament: [Budgetbegleitgesetz 2027–2028](https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/523).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Aufgeschlagenes Buch, aus dem ein kleines Haus wächst, daneben eine Lupe, darüber
das Wort Grundbuch⌉⌊Aufgeschlagenes Buch, aus dem ein kleines Haus wächst, daneben
eine Lupe, darüber das Wort Grundbuch⌉[

**Weiterlesen:** Die ImmoESt wickelt der Notar oder Rechtsanwalt ab, der den Kaufvertrag
errichtet. Wem eine Wohnung gehört und welche Lasten darauf eingetragen sind, steht
im [Grundbuch](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/). Dort steht, wie
du einen Auszug bekommst und worauf du achtest.

**Hinweis:** Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über die Immobilienertragsteuer
und ersetzt keine Steuerberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall
hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel beim Notar, beim Finanzamt oder bei einer 
Steuerberatung. Die Rechenbeispiele verwenden Beispielwerte.
