# Erben und Schenken in Österreich: Was du zahlst und was du melden musst

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- Published: 2026-10-13T15:23:26+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Wer in Österreich 450.000 Euro erbt, zahlt darauf keinen Cent Erbschaftssteuer, 
denn die gibt es seit 2008 nicht mehr. Kostenlos ist ein Erbe trotzdem nicht: Für
eine geerbte Wohnung fallen [Grunderwerbsteuer](https://www.finanzgeier.at/steuern/grunderwerbsteuer/)
und Grundbuchgebühr an, das Verlassenschaftsverfahren kostet Gerichts- und Notargebühren,
und größere Geldgeschenke muss man dem Finanzamt melden. Diese Seite erklärt, wer
erbt, was ein Testament und der Pflichtteil bedeuten, was mit einem Wertpapierdepot
passiert und welche Kosten und Pflichten beim Erben und Schenken auf dich zukommen.
Ein Beispiel mit einer Wohnung, einem Depot und einem Sparbuch zieht sich durch 
alle Kapitel.

Weil es um rechtliche und steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt
nur einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum
Beispiel bei einem Notar, bei der Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder bei einer 
Steuerberatung.

## Inhalt

 * [Keine Erbschaftssteuer, aber Kosten und Pflichten](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/#keine-erbschaftssteuer-aber-kosten-und-pflichten)
 * [Wer erbt, wenn es kein Testament gibt](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/#wer-erbt-wenn-es-kein-testament-gibt)
 * [Testament und Pflichtteil](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/#testament-und-pflichtteil)
 * [Das Verlassenschaftsverfahren: Ablauf, Kosten, Schulden](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/#das-verlassenschaftsverfahren-ablauf-kosten-schulden)
 * [Ein Wertpapierdepot erben oder verschenken](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/#ein-wertpapierdepot-erben-oder-verschenken)
 * [Schenken zu Lebzeiten und die Schenkungsmeldung](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/#schenken-zu-lebzeiten-und-die-schenkungsmeldung)
 * [Immobilien: Grunderwerbsteuer und Grundbuch](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/#immobilien-grunderwerbsteuer-und-grundbuch)
 * [Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026](https://www.finanzgeier.at/steuern/erben-schenken/#rechenbeispiel-für-das-steuerjahr-2026)

## Keine Erbschaftssteuer, aber Kosten und Pflichten

Seit 1. August 2008 gibt es in Österreich weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer.
Wer Geld, Wertpapiere, ein Auto oder Schmuck erbt oder geschenkt bekommt, zahlt 
dafür keine Steuer. Bei Immobilien ist das anders. Wer ein Haus, eine Wohnung oder
ein Grundstück erbt oder geschenkt bekommt, zahlt Grunderwerbsteuer und eine Gebühr
für die Eintragung ins [Grundbuch](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/).

Dazu kommen Pflichten. Größere Schenkungen zu Lebzeiten müssen dem Finanzamt gemeldet
werden, auch wenn keine Steuer anfällt. Ein Erbe wird in Österreich nicht einfach
übergeben, sondern in einem Verfahren beim Gericht abgewickelt, und auch das kostet
Gebühren.

Im Beispiel stirbt ein Vater und hinterlässt seine Frau und zwei erwachsene Kinder.
Zum Nachlass gehören eine Eigentumswohnung im Wert von 300.000 Euro, ein Wertpapierdepot
mit 90.000 Euro und ein Sparbuch mit 60.000 Euro, zusammen 450.000 Euro.

![Keine Erbschaftssteuer, aber: Geld, Sparbuch, Wertpapiere, Auto und Schmuck sind
steuerfrei; für Wohnung oder Haus fallen Grunderwerbsteuer und Grundbuch an, große
Schenkungen müssen gemeldet werden, jedes Erbe läuft über ein Verfahren bei Gericht
und Notar. Seit 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/erben-schenken-grafik1_uebersicht.
png "Erben und Schenken in Österreich: Was du zahlst und was du melden musst 1")

## Wer erbt, wenn es kein Testament gibt

Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie verteilt das Erbe nach
der Nähe der Verwandtschaft. Zuerst erben die Kinder, und wo ein Kind schon gestorben
ist, treten dessen Kinder an seine Stelle. Der Ehepartner oder eingetragene Partner
bekommt neben den Kindern ein Drittel. Gibt es keine Kinder, bekommt er neben den
Eltern des Verstorbenen zwei Drittel, und gibt es auch keine Eltern mehr, erbt er
alles.

Im Beispiel bekommt die Frau ein Drittel, also 150.000 Euro, und die beiden Kinder
teilen sich die übrigen zwei Drittel, je 150.000 Euro. Wem welcher Teil gehört, 
sagt die gesetzliche Erbfolge nicht. Alle drei erben gemeinsam die Wohnung, das 
Depot und das Sparbuch und müssen sich einigen, wer was bekommt.

Lebensgefährten ohne Trauschein erben nach dem Gesetz nur in Ausnahmefällen, wenn
es keine anderen Erben gibt. Wer seinen Lebensgefährten absichern will, braucht 
ein Testament.

![Gesetzliche Erbfolge: Mit Kindern bekommt der Ehepartner ein Drittel, die Kinder
zwei Drittel; ohne Kinder, mit Eltern, bekommt der Ehepartner zwei Drittel, die 
Eltern ein Drittel. Beispiel Nachlass 450.000 Euro: Frau, Kind A und Kind B je 150.000
Euro.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/erben-schenken-grafik2_erbfolge.
png "Erben und Schenken in Österreich: Was du zahlst und was du melden musst 2")

## Testament und Pflichtteil

Mit einem Testament bestimmst du selbst, wer was bekommt. Ganz frei bist du dabei
nicht, denn Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf den Pflichtteil. Er beträgt
die Hälfte dessen, was sie nach der gesetzlichen Erbfolge bekommen hätten, und wird
in Geld bezahlt. Eltern haben seit 2017 keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtteil.

Im Beispiel hätte jedes Kind nach dem Gesetz 150.000 Euro bekommen, der Pflichtteil
beträgt also je 75.000 Euro. Mit einem Testament kann der Vater bestimmen, dass 
seine Frau die Wohnung bekommt, damit sie dort weiter wohnen kann, und die beiden
Kinder Depot und Sparbuch je zur Hälfte. Jedes Kind erhält dann genau 75.000 Euro,
also seinen Pflichtteil, und die Frau 300.000 Euro.

Dazu eine klare Meinung: Wer Vermögen hat, sollte ein Testament haben. Dann gibt
es etwas aufzuteilen, und es ist altbekannt, dass Menschen immer wieder um ein Erbe
streiten. Ein Testament nimmt diesem Streit die Grundlage. Ist dagegen wenig Vermögen
da, muss auch kaum etwas aufgeteilt werden, und dafür reicht die gesetzliche Erbfolge.
Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, etwa eigenhändig geschrieben
und unterschrieben sein oder vor Zeugen errichtet werden. Damit es gefunden wird,
kann man es beim Notar hinterlegen und im Testamentsregister eintragen lassen.

![Testament und Pflichtteil: Gesetzlicher Erbteil je Kind 150.000 Euro, Pflichtteil
je Kind 75.000 Euro. Mit Testament bekommt die Frau die Wohnung um 300.000 Euro,
jedes Kind 75.000 Euro. Wer Vermögen hat, sollte ein Testament haben, es nimmt dem
Streit ums Erbe die Grundlage.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/
10/erben-schenken-grafik3_pflichtteil.png "Erben und Schenken in Österreich: Was
du zahlst und was du melden musst 3")

## Das Verlassenschaftsverfahren: Ablauf, Kosten, Schulden

Nach einem Todesfall erfährt das Bezirksgericht vom Standesamt davon und beauftragt
einen Notar als Gerichtskommissär. Er erhebt, was der Verstorbene hatte und schuldete,
und klärt, wer erbt. Am Ende spricht das Gericht mit der Einantwortung das Erbe 
den Erben zu. Erst dann dürfen sie über Konten, Depot und Wohnung verfügen.

Erben übernehmen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden. Deshalb ist 
die Erbantrittserklärung wichtig. Mit einer unbedingten Erklärung haftest du für
alle Schulden des Verstorbenen, notfalls mit deinem eigenen Geld. Mit einer bedingten
Erklärung haftest du nur bis zum Wert dessen, was du erbst. Dafür wird ein Inventar
errichtet, was das Verfahren etwas teurer und länger macht. Wer nicht sicher ist,
ob Schulden da sind, sollte die bedingte Erklärung abgeben. Ein Erbe kann man auch
ganz ausschlagen.

Das Verfahren kostet zwei Arten von Gebühren. Die Gerichtsgebühr beträgt 0,5 Prozent
des Vermögens, mindestens 100 Euro, im Beispiel also 2.250 Euro. Der Notar verrechnet
nach einem gesetzlichen Tarif, der mit dem Wert der Verlassenschaft steigt, aber
langsamer als der Wert: Bei 20.000 Euro sind es rund 1.460 Euro, bei 100.000 Euro
rund 3.000 Euro und bei 450.000 Euro rund 5.670 Euro, jeweils zuzüglich 20 Prozent
Umsatzsteuer. Wie teuer es am Ende wird, hängt aber auch vom Umfang ab. Gehören 
eine Firma, ein Anteil an einer GmbH, Immobilien oder Depots im Ausland zum Nachlass,
müssen sie oft erst bewertet werden. Dafür braucht es manchmal Sachverständige, 
deren Gutachten extra kosten, und bei besonders aufwendigen Verfahren kann ein Zuschlag
dazukommen. Wer nur Geld auf Konto und Sparbuch erbt, kommt dagegen meist mit der
Grundgebühr aus. Frag den Notar zu Beginn nach einer Kostenschätzung. Bei sehr kleinen
Verlassenschaften ohne Immobilien ist ein vereinfachtes Verfahren möglich, das kaum
etwas kostet.

![Das Verlassenschaftsverfahren: Todesfall, Notar erhebt Vermögen und Schulden, 
Erbantrittserklärung, Einantwortung. Bedingt haftet man höchstens bis zum Wert des
Erbes, unbedingt für alle Schulden. Gebühren nach Wert: bei 20.000 Euro Notar rund
1.460 und Gericht 100 Euro, bei 100.000 Euro 2.990 und 500 Euro, bei 450.000 Euro
5.670 und 2.250 Euro.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/erben-
schenken-grafik4_verfahren.png "Erben und Schenken in Österreich: Was du zahlst 
und was du melden musst 4")

## Ein Wertpapierdepot erben oder verschenken

Stirbt der Inhaber eines Depots, sperrt die Bank es, sobald sie vom Todesfall erfährt.
Die Wertpapiere bleiben, wie sie sind, und werden erst nach der Einantwortung auf
die Depots der Erben übertragen. Dafür braucht die Bank den Einantwortungsbeschluss
oder eine Bestätigung des Notars.

Steuerlich ist der Übertrag kein Verkauf, es fällt also keine Kapitalertragsteuer
an. Die Erben übernehmen aber den Einstandspreis und das Kaufdatum des Verstorbenen.
Im Beispiel hat der Vater die Wertpapiere 2015 um 50.000 Euro gekauft, heute sind
sie 90.000 Euro wert. Verkaufen die Kinder später um 90.000 Euro, zahlen sie [Kapitalertragsteuer](https://www.finanzgeier.at/steuern/kapitalertragsteuer/)
auf 40.000 Euro Gewinn, zusammen 11.000 Euro, also je 5.500 Euro. Hätte der Vater
die Wertpapiere vor 2011 gekauft, wären sie Altbestand und auch für die Erben steuerfrei.

Gleich ist es, wenn du ein Depot zu Lebzeiten verschenkst. Wichtig ist dabei, dass
du der Bank ausdrücklich sagst, dass es eine Schenkung ist. Die meisten Banken haben
dafür ein eigenes Formular. Fehlt diese Erklärung, behandelt die Bank den Übertrag
auf das Depot einer anderen Person wie einen Verkauf und zieht Kapitalertragsteuer
ab. Bei Aktien aus dem Ausland, besonders aus den USA, können im Erbfall zusätzlich
ausländische Regeln gelten. Das sollte man vorher mit einer Steuerberatung klären.

![Ein Wertpapierdepot erben: Der Übertrag vom Depot des Vaters auf die Depots der
Kinder ist kein Verkauf, es fällt keine KESt an. Einstand 2015 50.000 Euro, Wert
heute 90.000 Euro; beim späteren Verkauf 40.000 Euro Gewinn und 11.000 Euro KESt,
je Kind 5.500 Euro. Vor 2011 gekauft: steuerfrei.](https://www.finanzgeier.at/wp-
content/uploads/2026/10/erben-schenken-grafik5_depot.png "Erben und Schenken in 
Österreich: Was du zahlst und was du melden musst 5")

## Schenken zu Lebzeiten und die Schenkungsmeldung

Wer zu Lebzeiten verschenkt, zahlt keine Steuer, muss die Schenkung aber unter bestimmten
Bedingungen dem Finanzamt melden. Das gilt für Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere,
Firmenanteile und wertvolle Gegenstände. Zwischen Angehörigen, also etwa Eltern,
Kindern, Enkeln, Geschwistern und Ehepartnern, muss gemeldet werden, wenn die Schenkungen
innerhalb eines Jahres zusammen mehr als 50.000 Euro ausmachen. Zwischen anderen
Personen liegt die Grenze bei 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Im Beispiel schenkt die Großmutter einem Enkel 60.000 Euro für eine Wohnung. Das
liegt über der Grenze von 50.000 Euro und muss innerhalb von drei Monaten gemeldet
werden, am einfachsten über [FinanzOnline](https://www.finanzgeier.at/steuern/finanzonline-id-austria/).
Melden müssen Schenkende und Beschenkte, es reicht aber, wenn einer von beiden es
macht. Wer die Meldung absichtlich unterlässt, riskiert eine Strafe von bis zu 10
Prozent des Werts, im Beispiel also bis zu 6.000 Euro.

Nicht gemeldet werden müssen Grundstücke, weil dafür ohnehin Grunderwerbsteuer anfällt,
Hausrat und übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000 Euro, etwa zu Geburtstag oder
Weihnachten. Erbschaften sind ebenfalls ausgenommen, denn die laufen über das Gericht.

![Wann eine Schenkung gemeldet wird: unter Angehörigen ab 50.000 Euro in einem Jahr,
unter anderen Personen ab 15.000 Euro in fünf Jahren. Beispiel 60.000 Euro. Frist
drei Monate über FinanzOnline, Strafe bis 10 Prozent, wenn absichtlich nicht gemeldet.
Nicht zu melden: Grundstücke, Hausrat, Geschenke bis 1.000 Euro.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/erben-schenken-grafik6_schenkung.png "Erben und Schenken
in Österreich: Was du zahlst und was du melden musst 6")

## Immobilien: Grunderwerbsteuer und Grundbuch

Für eine geerbte oder geschenkte Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an. Sie wird 
nicht vom Kaufpreis berechnet, weil es keinen gibt, sondern vom Grundstückswert,
der nach festen Regeln ermittelt wird, etwa über einen Immobilienpreisspiegel oder
ein Gutachten. Berechnet wird sie in Stufen. Für die ersten 250.000 Euro zahlt man
0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent und für alles darüber 3,5 Prozent.
Hat jemand von derselben Person in den letzten fünf Jahren schon Immobilien bekommen,
werden die Werte zusammengezählt.

Dazu kommt die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch, das öffentliche Verzeichnis
aller Grundstücke und ihrer Eigentümer. Sie beträgt 1,1 Prozent. Innerhalb der Familie
wird sie günstiger berechnet: vom Dreifachen des Einheitswerts, eines alten, meist
sehr niedrigen Steuerwerts, höchstens aber von 30 Prozent des Grundstückswerts. 
Wie die Gebühr im eigenen Fall genau berechnet wird, weiß der Notar.

Wer eine geerbte Immobilie später verkauft, übernimmt auch hier den Einstandspreis
und das Kaufdatum des Verstorbenen. Ob und wie viel [Immobilienertragsteuer](https://www.finanzgeier.at/steuern/immobilienertragsteuer/)
dann anfällt, hängt davon ab und ist ein Fall für die Steuerberatung.

![Grunderwerbsteuer beim Erben in Stufen nach dem Grundstückswert: bis 250.000 Euro
0,5 Prozent, bis 400.000 Euro 2 Prozent, darüber 3,5 Prozent; Beispielwohnung 300.000
Euro. Dazu Grundbuch 1,1 Prozent, in der Familie günstiger berechnet.](https://www.
finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/erben-schenken-grafik7_grunderwerbsteuer.
png "Erben und Schenken in Österreich: Was du zahlst und was du melden musst 7")

## Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026

Die Frau erbt im Beispiel die Wohnung mit einem Grundstückswert von 300.000 Euro.
Die Grunderwerbsteuer beträgt 0,5 Prozent von 250.000 Euro, also 1.250 Euro, plus
2 Prozent von den restlichen 50.000 Euro, also 1.000 Euro, zusammen 2.250 Euro. 
Die Eintragung ins Grundbuch kostet höchstens 1,1 Prozent von 30 Prozent des Werts,
also von 90.000 Euro, das sind 990 Euro. Liegt der dreifache Einheitswert darunter,
wird es billiger.

Für das Verfahren kommen die Gerichtsgebühr von 2.250 Euro und die Gebühr des Notars
dazu, nach Tarif rund 5.670 Euro plus Umsatzsteuer, also rund 6.800 Euro. Die Kinder
zahlen für Depot und Sparbuch nichts, erst wenn sie die Wertpapiere verkaufen, fällt
Kapitalertragsteuer auf den Gewinn an. Erbschaftssteuer zahlt niemand. Zusammen 
kostet das Erbe von 450.000 Euro also rund 12.300 Euro, knapp 3 Prozent. Auf Steuern
entfällt davon nur rund ein halbes Prozent, der größte Teil sind Gebühren für Notar,
Gericht und Grundbuch. Braucht es Gutachten, etwa für die Wohnung, kommen deren 
Kosten dazu.

**Der Rat zum Schluss:** Wer Vermögen hat, sollte ein Testament machen und beim 
Notar registrieren lassen, solange es keinen Anlass gibt. Und wer als Erbe nicht
genau weiß, ob der Verstorbene Schulden hatte, gibt eine bedingte Erbantrittserklärung
ab.

![Das Beispiel im Steuerjahr 2026, Kosten für ein Erbe von 450.000 Euro: Notar rund
6.800 Euro mit Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer 2.250 Euro, Gerichtsgebühr 2.250 
Euro, Grundbuch höchstens 990 Euro, Erbschaftssteuer 0 Euro. Zusammen rund 12.300
Euro, knapp 3 Prozent, davon Steuern nur rund 0,5 Prozent.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/erben-schenken-grafik8_steuerjahr.png "Erben und Schenken
in Österreich: Was du zahlst und was du melden musst 8")

**Quellen:** oesterreich.gv.at: [Gesetzliches Erbrecht](https://www.oesterreich.gv.at/de/lebenslagen/Ich-habe-etwas-zu-vererben-oder-habe-geerbt/gesetzliches-erbrecht),
[Pflichtteilsrecht](https://www.oesterreich.gv.at/de/lebenslagen/Ich-habe-etwas-zu-vererben-oder-habe-geerbt/pflichtteilsrecht),
[Erbantrittserklärung](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/4/Seite.793030),
[Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/4/Seite.793080);
BMF: [Schenkungsmeldung](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/steuern-von-a-bis-z/schenkungsmeldung.html),
[Grunderwerbsteuer Steuersatz](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/steuersatz.html);
WKO: [Grunderwerbsteuer](https://www.wko.at/steuern/grunderwerbsteuer); RIS: [Gerichtskommissionstarifgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002206).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Ein Wohnhaus mit einer orange leuchtenden Wohnung und einem großen Schlüssel am
Eingang, oben das Wort Eigentumswohnung⌉⌊Ein Wohnhaus mit einer orange leuchtenden
Wohnung und einem großen Schlüssel am Eingang, oben das Wort Eigentumswohnung⌉[

**Weiterlesen:** Im Beispiel mit dem Testament bekommt die Frau die Wohnung, damit
sie dort weiter wohnen kann. Mit der Wohnung übernimmt sie auch die laufenden Kosten
einer [Eigentumswohnung](https://www.finanzgeier.at/immobilien/eigentumswohnung-betriebskosten/).
Dort steht, was Wohnungseigentum laufend kostet.

**Hinweis:** Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über Erben und Schenken
und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen 
zu deinem Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei einem Notar, bei der Arbeiterkammer,
beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung. Die Rechenbeispiele sind gerundete
Beispielwerte.
