# Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: So ermittelst du als Kleinunternehmer deinen Gewinn

- Link: https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/
- Published: 2026-10-13T15:19:24+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

12.900 Euro eingenommen, 1.988 Euro ausgegeben, bleiben 10.912 Euro Gewinn: Viel
komplizierter ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Kern nicht. Sie ist die einfachste
Art, als Selbständiger in Österreich den Gewinn zu ermitteln, und jeder kann sie
zu Hause am Computer selbst machen. Es gibt ein paar Grundregeln, die man kennen
muss, und die sind schnell gelernt. Diese Seite erklärt, wer die Einnahmen-Ausgaben-
Rechnung nutzen darf, welche Regeln gelten und wie du deine Aufzeichnungen führst.
Dazu gibt es eine kostenlose Excel-Vorlage für Kleinunternehmer, die am Jahresende
die Beträge für die Steuererklärung gleich nach Kennzahlen geordnet ausgibt.

Weil es um steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen ersten
Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel beim Finanzamt,
bei einer Steuerberatung oder bei der Wirtschaftskammer.

## Inhalt

 * [Was die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist und wer sie nutzen darf](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/#was-die-einnahmenausgabenrechnung-ist-und-wer-sie-nutzen-darf)
 * [Das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt, wann das Geld fließt](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/#das-zuflussabflussprinzip-es-zählt-wann-das-geld-fließt)
 * [Was als Betriebsausgabe zählt](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/#was-als-betriebsausgabe-zählt)
 * [Anschaffungen: sofort absetzen oder abschreiben](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/#anschaffungen-sofort-absetzen-oder-abschreiben)
 * [Die Excel-Vorlage zum Herunterladen](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/#die-excelvorlage-zum-herunterladen)
 * [Aufzeichnungen, Aufbewahrung und die Steuererklärung](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/#aufzeichnungen-aufbewahrung-und-die-steuererklärung)
 * [Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/#rechenbeispiel-für-das-steuerjahr-2026)

## Was die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist und wer sie nutzen darf

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung macht genau das, was der Name sagt: Du schreibst
alle betrieblichen Einnahmen eines Jahres auf und ziehst alle betrieblichen Ausgaben
ab. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn, und auf diesen Gewinn zahlst du Einkommensteuer,
zusammen mit deinem übrigen Einkommen nach dem [Stufentarif](https://www.finanzgeier.at/steuern/steuersystem/).
Eine Bilanz mit doppelter Buchhaltung, Inventur und Jahresabschluss brauchst du 
dafür nicht.

Nutzen dürfen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung alle [Einzelunternehmer](https://www.finanzgeier.at/wirtschaft/unternehmensformen/),
die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Das sind in Österreich fast alle Kleinen:
Die Pflicht zur [Bilanz](https://www.finanzgeier.at/wirtschaft/bilanz-lesen/) beginnt
für Gewerbetreibende erst, wenn der Umsatz zwei Jahre hintereinander über 700.000
Euro liegt. Freie Berufe, etwa Ärzte, Vortragende oder Künstler, dürfen unabhängig
vom Umsatz so rechnen. Für eine GmbH gilt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dagegen
nie, sie muss immer bilanzieren.

Diese Seite und die Excel-Vorlage sind für Kleinunternehmer gedacht, die keine Umsatzsteuer
verrechnen. Das macht die Sache noch einfacher, denn alle Beträge werden so aufgeschrieben,
wie sie tatsächlich bezahlt wurden. Wann die [Kleinunternehmerregelung](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/)
passt und wann man besser darauf verzichtet, steht auf einer eigenen Seite. Wer 
Umsatzsteuer verrechnet, rechnet netto und muss die Umsatzsteuer getrennt melden,
dafür ist die Vorlage nicht gedacht.

![Einnahmen minus Ausgaben: Eine Waage mit Münzen für die Einnahmen und Belegen 
für die Ausgaben. 12.900 Euro Einnahmen minus 1.988 Euro Ausgaben ergeben 10.912
Euro Gewinn. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen dürfen Einzelunternehmer und
freie Berufe sowie Gewerbe bis 700.000 Euro Umsatz, eine GmbH muss immer bilanzieren.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/ear-grafik1_grundprinzip.png"
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: So ermittelst du als Kleinunternehmer deinen Gewinn
1")

## Das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt, wann das Geld fließt

Die wichtigste Regel ist auch die einfachste: Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in
dem das Geld auf deinem Konto landet oder du es bar bekommst. Eine Ausgabe zählt
in dem Jahr, in dem du bezahlst. Das Datum auf der Rechnung spielt keine Rolle. 
Fachleute nennen das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Schreibst du im Dezember eine Rechnung
über 1.000 Euro und der Kunde zahlt erst im Jänner, gehören die 1.000 Euro ins neue
Jahr.

Das bringt einen Spielraum, den viele nutzen: Wer eine größere Ausgabe ohnehin plant,
kann sie noch im Dezember bezahlen und senkt damit den Gewinn des laufenden Jahres.
Umgekehrt verschiebt eine Rechnung, die der Kunde erst im Jänner bezahlt, die Einnahme
ins nächste Jahr. Eine Ausnahme gibt es: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie
Miete oder Sozialversicherung, die bis zu 15 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel
fließen, zählen zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die Miete für Jänner,
die du am 28. Dezember überweist, gehört also trotzdem ins neue Jahr.

![Zufluss-Abfluss-Prinzip am Jahreswechsel: Eine Rechnung vom 15. Dezember, die 
am 10. Jänner bezahlt wird, zählt im neuen Jahr. Ausnahme regelmäßige Zahlungen 
bis 15 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel: Die Miete für Jänner, bezahlt am 28.
Dezember, gehört trotzdem ins neue Jahr.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/ear-grafik2_zufluss.png "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: So ermittelst
du als Kleinunternehmer deinen Gewinn 2")

## Was als Betriebsausgabe zählt

Absetzen darfst du alles, was du für dein Unternehmen ausgibst: Material und Waren,
Software und Online-Dienste, Telefon und Internet, Werbung, Weiterbildung, Fahrten
zu Kunden, Steuerberatung, die Beiträge zur [Sozialversicherung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/sozialversicherungsbeitraege/)
der Selbständigen und vieles mehr. Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, aber zu Hause
arbeitet, kann je nach Lage ein Arbeitsplatzpauschale von 300 oder 1.200 Euro im
Jahr geltend machen.

Schwieriger wird es bei Dingen, die du beruflich und privat nutzt, etwa dem Handy,
dem Internetanschluss oder dem Auto. Hier darfst du nur den betrieblichen Anteil
absetzen, und den musst du schätzen und begründen können. Beim Auto hängt es davon
ab, wie viel du es betrieblich nutzt: Entweder setzt du für betriebliche Fahrten
Kilometergeld ab, belegt mit einem Fahrtenbuch, oder den betrieblichen Anteil an
den tatsächlichen Kosten. Was rein privat ist, bleibt draußen, auch wenn es teuer
war.

Für jede Ausgabe brauchst du einen Beleg, also eine Rechnung oder Quittung. Ohne
Beleg erkennt das Finanzamt eine Ausgabe im Zweifel nicht an. Dazu eine klare Meinung:
Wer Belege sofort ablegt und gleich einträgt, statt sie bis zum Jahresende zu sammeln,
spart sich am Ende die meiste Arbeit und vergisst keine Ausgabe.

![Was du absetzen darfst: Software und Online-Dienste, Werbung, Weiterbildung und
Sozialversicherung sind absetzbar; Handy, Internet und Auto nur mit dem betrieblichen
Anteil; private Ausgaben wie Urlaub nicht. Für jede Ausgabe braucht es einen Beleg.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/ear-grafik3_ausgaben.png "
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: So ermittelst du als Kleinunternehmer deinen Gewinn
3")

## Anschaffungen: sofort absetzen oder abschreiben

Kaufst du etwas, das du länger als ein Jahr verwendest, etwa einen Laptop, eine 
Kamera oder einen Schreibtisch, gilt eine eigene Regel. Kostet es höchstens 1.000
Euro, darfst du den ganzen Betrag sofort im Jahr der Anschaffung absetzen. Solche
Dinge heißen geringwertige Wirtschaftsgüter. Ist es teurer, verteilst du die Kosten
über die Jahre, in denen du es nutzt. Das nennt man Abschreibung oder kurz AfA, 
Absetzung für Abnutzung. Für einen Computer rechnet man meist mit drei bis vier 
Jahren, für Möbel mit zehn.

Im ersten Jahr kommt eine Besonderheit dazu: Nutzt du das Gerät in diesem Jahr höchstens
sechs Monate, darfst du nur die halbe Jahresabschreibung absetzen. Ein Beispiel:
Eine Kamera um 2.400 Euro mit vier Jahren Nutzungsdauer bringt 600 Euro Abschreibung
im Jahr. Kaufst du sie im Oktober, sind es im ersten Jahr nur 300 Euro, dann dreimal
600 Euro und im letzten Jahr der Rest von 300 Euro. Die Excel-Vorlage rechnet das
selbst aus.

![Sofort absetzen oder abschreiben: Eine Kamera um 2.400 Euro mit vier Jahren Nutzungsdauer,
gekauft im Oktober, wird mit 300, 600, 600, 600 und 300 Euro abgeschrieben. Ein 
Monitor um 349 Euro wird als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgesetzt.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/ear-grafik4_abschreibung.png "Einnahmen-
Ausgaben-Rechnung: So ermittelst du als Kleinunternehmer deinen Gewinn 4")

## Die Excel-Vorlage zum Herunterladen

Für Kleinunternehmer gibt es hier eine kostenlose [Excel-Vorlage für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/Finanzgeier-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.xlsx).
Sie ist so aufgebaut, dass du übers Jahr nur deine Zahlungen einträgst und am Jahresende
alle Beträge schon so geordnet hast, wie sie die Steuererklärung braucht. Die Vorlage
hat sechs Blätter:

 * **Anleitung:** Hier stellst du das Steuerjahr ein. Die übrigen gelben Felder 
   enthalten gesetzliche Grenzwerte und werden nur geändert, wenn der Gesetzgeber
   sie ändert.
 * **Journal:** Jede Zahlung kommt in eine eigene Zeile, mit Datum, Beleg-Nummer,
   Beschreibung, Kategorie aus einer Auswahlliste und Betrag. Ob Einnahme oder Ausgabe
   und welche Kennzahl dazugehört, ergibt sich aus der Kategorie.
 * **Anlagen:** Hier trägst du Anschaffungen ein. Die Vorlage erkennt geringwertige
   Wirtschaftsgüter und berechnet die Abschreibung samt Halbjahresregel.
 * **E1a-Übersicht:** Alle Beträge nach den Kennzahlen der Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung,
   dazu Gewinn und Grundfreibetrag.
 * **Auswertung:** Einnahmen, Ausgaben und Gewinn pro Monat und pro Quartal, der
   Abstand zur Kleinunternehmergrenze und vier Diagramme, die sich selbst aktualisieren.
   Beim Drucken passt die Auswertung auf zwei A4-Seiten.
 * **Kategorien:** 27 Kategorien von Software über Sozialversicherung bis Werbung,
   jede einer Kennzahl zugeordnet. Eigene Kategorien lassen sich ergänzen.

Die Vorlage ist mit Beispielbeträgen vorausgefüllt, damit du siehst, wie die Einträge
aussehen und wie die Auswertung damit arbeitet. Diese Zeilen sind mit „Beispiel“
gekennzeichnet und können gelöscht werden, bevor du deine eigenen Zahlen einträgst.

![So arbeitest du mit der Excel-Vorlage: Belege, Journal, E1a-Übersicht, FinanzOnline.
Nebenbei zeigt die Auswertung Monate, Quartale, die Kleinunternehmergrenze und vier
Diagramme, druckbar auf zwei A4-Seiten.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/ear-grafik5_vorlage.png "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: So ermittelst du als
Kleinunternehmer deinen Gewinn 5")

## Aufzeichnungen, Aufbewahrung und die Steuererklärung

Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es keine vorgeschriebene Form, aber die
Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig und nachvollziehbar sein. Eine Liste 
aller Einnahmen und Ausgaben mit Datum, Beschreibung und Betrag reicht, dazu ein
Verzeichnis der Anschaffungen, die du abschreibst. Die Belege musst du sieben Jahre
aufbewahren, auf Papier oder elektronisch. Ein eigenes [Konto](https://www.finanzgeier.at/konto/girokonto-eroeffnen/)
für das Unternehmen ist nicht Pflicht, macht die Aufzeichnungen aber deutlich übersichtlicher,
weil private und betriebliche Zahlungen nicht durcheinanderkommen.

Wer viel bar kassiert, braucht eine Registrierkasse: Die Pflicht beginnt, sobald
der Jahresumsatz 15.000 Euro übersteigt und davon mehr als 7.500 Euro bar bezahlt
werden. Am Jahresende überträgst du die Beträge in die Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung,
am einfachsten in [FinanzOnline](https://www.finanzgeier.at/steuern/finanzonline-id-austria/).
Das Formular ist nach Kennzahlen geordnet, und genau nach diesen Kennzahlen sortiert
die Excel-Vorlage deine Zahlen. Statt die tatsächlichen Ausgaben aufzuschreiben,
dürfen Kleinunternehmer ihre Ausgaben auch pauschal ansetzen. Ob das günstiger ist,
hängt davon ab, wie hoch die tatsächlichen Ausgaben sind.

![Aufzeichnen und aufbewahren: Belege sieben Jahre aufbewahren, ein eigenes Konto
für das Unternehmen ist keine Pflicht, aber übersichtlicher, Registrierkasse ab 
15.000 Euro Umsatz, davon über 7.500 Euro bar, Beilage E1a am Jahresende in FinanzOnline.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/ear-grafik6_aufzeichnungen.
png "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: So ermittelst du als Kleinunternehmer deinen Gewinn
6")

## Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026

Die Werte für 2026: Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen bis 1.000 Euro sofort 
abgesetzt werden. Der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 
Euro, also höchstens 4.950 Euro, und steht ohne eigene Investition zu, wenn der 
Gewinn nicht pauschal ermittelt wird. Die Kleinunternehmergrenze liegt bei 55.000
Euro.

Das Beispiel ist dasselbe wie in der Excel-Vorlage, mit gerundeten Beispielwerten:
Jemand macht nebenbei Webdesign, nimmt im Jahr 12.900 Euro ein und gibt 1.339 Euro
für Software, Sozialversicherung, Werbung, Telefon, Fahrten, ein Fachbuch und das
kleine Arbeitsplatzpauschale aus. Dazu kommen eine Kamera um 2.400 Euro, gekauft
im Oktober, und ein Monitor um 349 Euro.

 * Einnahmen: 12.900 Euro
 * Laufende Ausgaben: 1.339 Euro
 * Abschreibung: 300 Euro für die Kamera, im ersten Jahr nur die Hälfte, und 349
   Euro für den Monitor als geringwertiges Wirtschaftsgut, zusammen 649 Euro
 * Gewinn: 12.900 minus 1.339 minus 649 ergibt 10.912 Euro
 * Grundfreibetrag: 15 Prozent von 10.912 Euro sind 1.636,80 Euro
 * Gewinn nach Grundfreibetrag: 9.275,20 Euro

Dieser Betrag wird zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert. Die Umsätze von
12.900 Euro liegen weit unter der Kleinunternehmergrenze.

![Vom Umsatz zum Gewinn im Steuerjahr 2026: 12.900 Euro Einnahmen, minus 1.339 Euro
laufende Ausgaben, minus 649 Euro Abschreibung, ergibt 10.912 Euro Gewinn; minus
1.636,80 Euro Grundfreibetrag bleiben 9.275,20 Euro.](https://www.finanzgeier.at/
wp-content/uploads/2026/10/ear-grafik7_rechenbeispiel.png "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
So ermittelst du als Kleinunternehmer deinen Gewinn 7")

**Der Rat zum Schluss:** Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist kein Hexenwerk, wenn
du sie übers Jahr laufend führst. Trag jede Zahlung gleich ein, leg den Beleg dazu
ab und schau jeden Monat auf die Auswertung, denn sein Geld muss man immer unter
Kontrolle haben. Dann ist auch die Steuererklärung am Jahresende schnell erledigt.

**Quellen:** RIS: [Einkommensteuergesetz 1988](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570),
[Unternehmensgesetzbuch](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001702),
[Bundesabgabenordnung](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940);
BMF: Einkommensteuerrichtlinien 2000 (Rz 4631), [Formular E1a 2025](https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2025/E1a.pdf);
Unternehmensserviceportal: [Einnahmen-Ausgaben-Rechnung](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/einnahmen-ausgaben-rechnung.html);
WKO: [Einnahmen-Ausgaben-Rechnung](https://www.wko.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Drei Arbeitsplätze nebeneinander: ein Bürotisch mit Bildschirm, ein Küchentisch
mit Laptop und eine Werkbank mit einem orangen Paket, darüber das Wort Vertragsarten⌉⌊
Drei Arbeitsplätze nebeneinander: ein Bürotisch mit Bildschirm, ein Küchentisch 
mit Laptop und eine Werkbank mit einem orangen Paket, darüber das Wort Vertragsarten⌉[

**Weiterlesen:** Im Beispiel macht jemand nebenbei Webdesign und nimmt im Jahr 12.900
Euro ein. Wer für Auftraggeber arbeitet, sollte wissen, ob das ein [Werkvertrag](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/)
oder ein freier Dienstvertrag ist. Dort stehen die Unterschiede, auch im Vergleich
zur Anstellung.

**Hinweis:** Diese Seite und die Excel-Vorlage geben nur einen ersten Überblick 
über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und ersetzen keine Steuerberatung. Jede Lage
ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel beim
Finanzamt, bei einer Steuerberatung oder bei der Wirtschaftskammer. Die Rechenbeispiele
sind gerundete Beispielwerte, die Vorlage wird ohne Gewähr angeboten.
