# Arbeitnehmerveranlagung: So holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück

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- Published: 2026-10-12T23:41:33+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026

Wer im Jahr 800 Euro für eine Fortbildung und Arbeitsmittel ausgibt, bekommt bei
einem mittleren Einkommen rund 200 Euro Lohnsteuer zurück. Dafür braucht es eine
Arbeitnehmerveranlagung, die viele noch als Steuerausgleich oder Jahresausgleich
kennen. Trotzdem lassen viele das Geld liegen, weil ihnen das Formular zu kompliziert
vorkommt oder weil sie gar nicht wissen, dass ihnen etwas zusteht. Diese Seite erklärt,
warum oft Geld zurückkommt, wann du die Veranlagung machen musst und wann du sie
machen darfst, was du angeben kannst und wie du Schritt für Schritt vorgehst.

Weil es um steuerliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen groben
Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der
Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.

## Inhalt

 * [Warum oft Geld zurückkommt](https://www.finanzgeier.at/steuern/arbeitnehmerveranlagung/#warum-oft-geld-zurückkommt)
 * [Automatisch, freiwillig oder verpflichtend](https://www.finanzgeier.at/steuern/arbeitnehmerveranlagung/#automatisch-freiwillig-oder-verpflichtend)
 * [Was du geltend machen kannst](https://www.finanzgeier.at/steuern/arbeitnehmerveranlagung/#was-du-geltend-machen-kannst)
 * [Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026](https://www.finanzgeier.at/steuern/arbeitnehmerveranlagung/#rechenbeispiel-für-das-steuerjahr-2026)
 * [Schritt für Schritt in FinanzOnline](https://www.finanzgeier.at/steuern/arbeitnehmerveranlagung/#schritt-für-schritt-in-finanzonline)
 * [Fristen und der Bescheid](https://www.finanzgeier.at/steuern/arbeitnehmerveranlagung/#fristen-und-der-bescheid)

## Warum oft Geld zurückkommt

Dein Arbeitgeber zieht dir jeden Monat [Lohnsteuer](https://www.finanzgeier.at/steuern/steuersystem/)
vom Gehalt ab und überweist sie an das Finanzamt. Er rechnet dabei so, als würdest
du das ganze Jahr über gleich viel verdienen. Bei vielen stimmt das aber nicht: 
Wer den Job wechselt, ein paar Monate arbeitslos ist, in Karenz geht oder erst im
Herbst zu arbeiten beginnt, hat in den Monaten mit Gehalt zu viel Lohnsteuer bezahlt.
Dasselbe passiert, wenn das Gehalt im Lauf des Jahres stark steigt oder sinkt.

![Beispiel Arbeitsbeginn erst im Juli: Von Juli bis Dezember wird jeden Monat Lohnsteuer
abgezogen, als ob das ganze Jahr so wäre. Die Steuer, gerechnet auf das ganze Jahreseinkommen,
liegt darunter; der Teil darüber kommt als Gutschrift zurück.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/arbeitnehmerveranlagung-grafik1_warum.png "Arbeitnehmerveranlagung:
So holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück 1")

Bei der Arbeitnehmerveranlagung rechnet das Finanzamt nach Ablauf des Jahres die
Steuer neu, und zwar auf das ganze Jahreseinkommen. Dazu kommen Ausgaben, die dein
Arbeitgeber gar nicht kennen kann, zum Beispiel die Kosten einer Fortbildung, Spenden
oder Kosten einer Krankheit. Ist im Lauf des Jahres mehr abgezogen worden, als du
tatsächlich schuldest, bekommst du den Unterschied als Gutschrift auf dein Konto.
Auch wer so wenig verdient, dass gar keine Lohnsteuer anfällt, kann Geld zurückbekommen,
nämlich einen Teil der [Sozialversicherungsbeiträge](https://www.finanzgeier.at/arbeit/sozialversicherungsbeitraege/).
Das wird oft Negativsteuer genannt.

## Automatisch, freiwillig oder verpflichtend

Es gibt drei Fälle. Bei der **antragslosen Arbeitnehmerveranlagung** rechnet das
Finanzamt von sich aus. Das passiert in der zweiten Hälfte des Folgejahres und nur,
wenn bis Ende Juni keine Erklärung eingelangt ist, wenn du ausschließlich Lohn oder
Gehalt bezogen hast und wenn eine Gutschrift von mindestens fünf Euro herauskommt.
Das Finanzamt berücksichtigt dabei aber nur, was es ohnehin weiß: Werbungskosten,
den Alleinverdienerabsetzbetrag oder Kosten einer Krankheit kennt es nicht, die 
fehlen dann in der Rechnung.

![Welcher Weg passt zu dir: Zwei Jobs gleichzeitig oder Nebeneinkünfte über 730 
Euro bedeuten Pflichtveranlagung bis 30. April, online bis 30. Juni. Bei Jobwechsel
oder Ausgaben zum Absetzen selbst einreichen, bis zu fünf Jahre zurück. Sonst reicht
die antragslose Veranlagung im zweiten Halbjahr.](https://www.finanzgeier.at/wp-
content/uploads/2026/10/arbeitnehmerveranlagung-grafik2_wege.png "Arbeitnehmerveranlagung:
So holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück 2")

Die **Antragsveranlagung** ist freiwillig. Du hast dafür fünf Jahre Zeit, für das
Jahr 2025 also bis Ende 2030. Ein großes Risiko ist damit nicht verbunden: Kommt
statt einer Gutschrift eine Nachzahlung heraus, kannst du den Antrag zurückziehen,
solange der Bescheid nicht rechtskräftig ist, also in der Regel innerhalb eines 
Monats nach der Zustellung. Das gilt allerdings nur, wenn kein Grund für eine Pflichtveranlagung
vorliegt.

Bei der **Pflichtveranlagung** musst du eine Erklärung abgeben. Das ist der Fall,
wenn dein Einkommen über einer Grenze liegt, die jedes Jahr angepasst wird, und 
ein bestimmter Grund dazukommt. Die häufigsten Gründe sind zwei Dienstverhältnisse
zur gleichen Zeit, Nebeneinkünfte von mehr als 730 Euro im Jahr, zum Beispiel aus
einer selbständigen Tätigkeit oder einer Vermietung, sowie ein Pendlerpauschale 
oder Alleinverdienerabsetzbetrag, das zu Unrecht berücksichtigt wurde. Die Frist
endet am 30. April, über FinanzOnline am 30. Juni. Hier kommt oft eine Nachzahlung
heraus, denn bei zwei Dienstverhältnissen rechnet jeder Arbeitgeber so, als wäre
er der einzige.

Dazu eine klare Meinung: Die antragslose Veranlagung passt für alle, die steuerlich
einfach dastehen, also das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber waren und keine 
Ausgaben haben, die sie absetzen können. Wer den Job gewechselt hat oder Ausgaben
geltend machen will, wird besser selbst aktiv und reicht die Arbeitnehmerveranlagung
ein, statt bis zum Herbst zu warten.

## Was du geltend machen kannst

**Werbungskosten** sind Ausgaben für deinen Beruf: Fortbildungen und Kurse, Fachliteratur,
Arbeitsmittel wie Werkzeug oder ein Computer, soweit du ihn beruflich nutzt, typische
Berufskleidung, Reisekosten oder das [Pendlerpauschale](https://www.finanzgeier.at/steuern/pendlerpauschale/),
falls es dein Arbeitgeber noch nicht berücksichtigt hat. Eine Pauschale von 132 
Euro im Jahr ist bereits im Lohnsteuerabzug eingerechnet, ohne dass du etwas tun
musst. Deshalb wirken Werbungskosten erst, wenn sie zusammen mehr als 132 Euro ausmachen.

![Was du geltend machen kannst: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche
Belastungen senken das Einkommen, jeder Euro bringt so viel wie der Grenzsteuersatz.
Absetzbeträge wie Alleinverdiener-, Unterhaltsabsetzbetrag und Familienbonus Plus
senken die Steuer direkt, Euro für Euro.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/arbeitnehmerveranlagung-grafik3_absetzen.png "Arbeitnehmerveranlagung:
So holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück 3")

**Sonderausgaben** sind bestimmte private Ausgaben, die der Staat fördern will, 
zum Beispiel Spenden an begünstigte Organisationen, der Kirchenbeitrag oder Kosten
einer Steuerberatung. Spenden und Kirchenbeitrag melden die Organisationen selbst
an das Finanzamt, wenn sie deinen Vor- und Nachnamen und dein Geburtsdatum haben.
Du siehst diese Beträge dann in FinanzOnline und musst sie nicht mehr eintragen.

**[Außergewöhnliche Belastungen](https://www.finanzgeier.at/steuern/aussergewoehnliche-belastungen/)**
sind Kosten, die dich stärker treffen als andere Menschen mit gleichem Einkommen,
etwa Krankheitskosten, die keine Versicherung übernimmt, oder Kosten wegen einer
Behinderung. Bei vielen davon zieht das Finanzamt einen Selbstbehalt ab, der vom
Einkommen abhängt, steuerlich wirkt also nur der Teil darüber.

**Absetzbeträge** funktionieren anders. Sie verringern nicht das Einkommen, sondern
die Steuer selbst, und zwar Euro für Euro. Dazu gehören der Alleinverdiener- und
Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag und für Eltern der Familienbonus
Plus. Den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag musst du in der Arbeitnehmerveranlagung
beantragen, auch wenn ihn schon dein Arbeitgeber berücksichtigt hat.

## Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2026

Eine Angestellte arbeitet das ganze Jahr 2026 beim gleichen Arbeitgeber. Nach Abzug
der Sozialversicherung bleibt ihr ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro (Beispielwerte).
Sie besucht einen Fortbildungskurs um 650 Euro und kauft Fachbücher und Arbeitsmittel
um 150 Euro, zusammen also 800 Euro. Davon hat die Pauschale von 132 Euro schon 
gewirkt, zusätzlich zählen also 668 Euro.

![Rechenbeispiel Steuerjahr 2026 mit 25.000 Euro Einkommen: ohne Werbungskosten 
2.593 Euro Steuer vor Absetzbeträgen, mit 668 Euro Werbungskosten 2.392,60 Euro.
Der Unterschied von 200,40 Euro ergibt sich aus 668 Euro mal 30 Prozent Grenzsteuersatz.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/arbeitnehmerveranlagung-grafik4_rechnung2026.
png "Arbeitnehmerveranlagung: So holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück
4")

Für 2026 gilt dieser Tarif: Bis 13.539 Euro ist das Einkommen steuerfrei, bis 21.992
Euro gelten 20 Prozent, bis 36.458 Euro 30 Prozent, darüber 40 Prozent und mehr.
Bei 25.000 Euro werden die obersten Euro also mit 30 Prozent besteuert, das ist 
ihr Grenzsteuersatz. Die Rechnung vor den Absetzbeträgen sieht so aus: Ohne Fortbildung
fallen für den Teil zwischen 13.539 und 21.992 Euro 1.690,60 Euro an und für den
Teil darüber bis 25.000 Euro 902,40 Euro, zusammen 2.593 Euro. Mit den 668 Euro 
Werbungskosten sinkt das Einkommen auf 24.332 Euro, der zweite Teil auf 702 Euro,
zusammen 2.392,60 Euro. Der Unterschied macht 200,40 Euro aus. Absetzbeträge wie
der Verkehrsabsetzbetrag werden erst danach von der Steuer abgezogen und ändern 
am Unterschied nichts.

Weil ihr Arbeitgeber die Fortbildung nicht kannte, hat er die Lohnsteuer auf die
vollen 25.000 Euro abgezogen. Mit der Arbeitnehmerveranlagung bekommt sie also rund
200 Euro zurück. Jeder Euro Werbungskosten bringt ihr damit 30 Cent. Wer weniger
verdient und im 20-Prozent-Bereich liegt, bekommt 20 Cent pro Euro zurück, wer mehr
verdient, entsprechend mehr.

## Schritt für Schritt in FinanzOnline

Am einfachsten funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung über [FinanzOnline](https://www.finanzgeier.at/steuern/finanzonline-id-austria/),
das Online-Portal der Finanzverwaltung. Für die Anmeldung brauchst du die ID Austria,
also die elektronische Ausweisfunktion am Handy. Wer sie noch nicht hat, kann sie
bei einer Registrierungsstelle beantragen, zum Beispiel im Finanzamt oder auf manchen
Gemeindeämtern.

![Schritt für Schritt in FinanzOnline: mit der ID Austria anmelden, Arbeitnehmerveranlagung
und Jahr wählen, Antragsstrecke oder Formular L1 ausfüllen, Lohnzettel, Spenden 
und IBAN prüfen, absenden ohne Belege, Belege sieben Jahre aufbewahren.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/arbeitnehmerveranlagung-grafik5_schritte.
png "Arbeitnehmerveranlagung: So holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück
5")

Nach der Anmeldung wählst du die Arbeitnehmerveranlagung und das Jahr aus. Danach
gibt es zwei Wege: Die Antragsstrecke führt dich mit einzelnen Fragen durch alles
Nötige, oder du füllst das Formular L1 Feld für Feld selbst aus. Wer genau wissen
will, was er angibt, nimmt das Formular. Die Antragsstrecke passt für alle, die 
sich nicht tief in die Materie einarbeiten wollen. Für Kinder kommt die Beilage 
L1k dazu, für außergewöhnliche Belastungen die Beilage L1ab.

Prüf vor dem Absenden, ob die Lohnzettel aller Arbeitgeber und die automatisch gemeldeten
Spenden vollständig sind und ob deine Bankverbindung stimmt, denn dorthin wird die
Gutschrift überwiesen. Rechnungen und Bestätigungen schickst du nicht mit. Du musst
sie aber sieben Jahre aufbewahren, weil das Finanzamt sie verlangen kann. Wer lieber
auf Papier arbeitet, schickt das Formular L1 mit den Beilagen per Post an das Finanzamt
oder gibt es dort ab.

## Fristen und der Bescheid

Einreichen kannst du ab Jänner, sinnvoll ist es aber erst ab März. Die Arbeitgeber
müssen die Jahreslohnzettel erst bis Ende Februar an das Finanzamt melden, und vorher
kann das Finanzamt nicht fertig rechnen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des
Einlangens bearbeitet, ein Anruf beim Finanzamt beschleunigt daran nichts. Den Bescheid
bekommst du per Post oder, wenn du das in FinanzOnline eingestellt hast, elektronisch
in die Data-Box, den Briefkasten von FinanzOnline.

![Fristen im Jahr nach dem Steuerjahr: Ende Februar sind die Lohnzettel da, ab März
einreichen, Pflichtveranlagung bis 30. April auf Papier und 30. Juni online, antragslose
Veranlagung im zweiten Halbjahr. Fünf Jahre Zeit für die freiwillige Veranlagung,
ein Monat für eine Beschwerde nach dem Bescheid.](https://www.finanzgeier.at/wp-
content/uploads/2026/10/arbeitnehmerveranlagung-grafik6_fristen.png "Arbeitnehmerveranlagung:
So holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück 6")

Kontrolliere den Bescheid, bevor du dich über die Gutschrift freust: Sind alle Werbungskosten
anerkannt, sind alle Lohnzettel berücksichtigt? Wenn etwas nicht stimmt, kannst 
du innerhalb eines Monats nach der Zustellung Beschwerde einlegen, das funktioniert
ebenfalls über FinanzOnline. Wer die Arbeitnehmerveranlagung bisher nie gemacht 
hat, kann sie für die letzten fünf Jahre nachholen.

Jede Auseinandersetzung mit der eigenen Steuer ist ein Gewinn. Mit jedem Jahr verstehst
du mehr davon, wie dein Gehalt zustande kommt, und Wissen ist die beste Investition
in dich selbst.

**Der Rat zum Schluss:** Leg dir einen Ordner an, auf Papier oder am Computer, und
sammle das ganze Jahr über jede Rechnung, die mit deinem Beruf zu tun hat. Wenn 
du den Job gewechselt oder Ausgaben hattest, reich die Arbeitnehmerveranlagung im
März selbst ein, statt auf die automatische Veranlagung im Herbst zu warten.

**Quellen:** BMF: [Arbeitnehmerveranlagung Überblick](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/arbeitnehmerinnenveranlagung.html),
[Das Verfahren beim Finanzamt](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/verfahren-beim-finanzamt.html),
[Antragslose Arbeitnehmerveranlagung](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/antragslose-arbeitnehmerinnenveranlagung.html),
[Werbungskosten Überblick](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten/werbungskosten-ueberblick.html);
Unternehmensserviceportal: [Tarifstufen der Einkommensteuer](https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/einkommensteuer-ueberblick/weitere-informationen-est/tarifstufen.html).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Ein geöffnetes Kuvert mit einem Lohnzettel, daneben ein Kugelschreiber, ein Taschenrechner
und Münzen, oben das Wort Lohnzettel⌉⌊Ein geöffnetes Kuvert mit einem Lohnzettel,
daneben ein Kugelschreiber, ein Taschenrechner und Münzen, oben das Wort Lohnzettel⌉[

**Weiterlesen:** Mit jedem Jahr verstehst du mehr davon, wie dein Gehalt zustande
kommt. Was davon Monat für Monat wegkommt, zeigt der [Lohnzettel](https://www.finanzgeier.at/arbeit/lohnzettel/).
Dort steht, was dir vom Gehalt abgezogen wird und wofür.

**Hinweis:** Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über die Arbeitnehmerveranlagung
und ersetzt keine Steuerberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall
hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, beim Finanzamt oder
bei einer Steuerberatung. Die Rechenbeispiele sind gerundete Beispielwerte.
