# Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Geld auf der Bank?

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- Published: 2026-10-09T11:14:31+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 09.10.2026

Bis 100.000 Euro ist dein Geld auf einem Konto in Österreich gesetzlich geschützt.
Geht eine Bank pleite, bekommst du dein Guthaben bis zu dieser Grenze zurück, ohne
Antrag und ohne Anwalt. Das ist eine gute Sache, aber am besten ist es, sie nie 
zu brauchen. Denn auch wenn am Ende kein Euro verloren geht, kommst du einige Zeit
nicht an dein Geld heran, und Beträge über der Grenze hängen unter Umständen jahrelang
fest. Diese Seite erklärt, wie die Einlagensicherung funktioniert, welches Geld 
geschützt ist und welches nicht, was im Ernstfall passiert und warum es klug ist,
sein Geld auf mindestens zwei Banken zu verteilen, auch wenn es nur ein paar tausend
Euro sind.

## Inhalt

 * [Was die Einlagensicherung ist](https://www.finanzgeier.at/konto/einlagensicherung/#was-die-einlagensicherung-ist)
 * [Welches Geld geschützt ist und welches nicht](https://www.finanzgeier.at/konto/einlagensicherung/#welches-geld-geschützt-ist-und-welches-nicht)
 * [Die Grenze: 100.000 Euro je Person und Bank](https://www.finanzgeier.at/konto/einlagensicherung/#die-grenze-100000-euro-je-person-und-bank)
 * [Bis zu 500.000 Euro für zwölf Monate](https://www.finanzgeier.at/konto/einlagensicherung/#bis-zu-500000-euro-für-zwölf-monate)
 * [Was im Ernstfall passiert](https://www.finanzgeier.at/konto/einlagensicherung/#was-im-ernstfall-passiert)
 * [Warum zwei Banken besser sind als eine](https://www.finanzgeier.at/konto/einlagensicherung/#warum-zwei-banken-besser-sind-als-eine)

## Was die Einlagensicherung ist

Jede Bank in Österreich, die Geld von Kunden annimmt, muss Mitglied einer Sicherungseinrichtung
sein. So schreibt es das Einlagensicherungsgesetz vor, das auf einer Richtlinie 
der Europäischen Union beruht. In der ganzen Europäischen Union gelten deshalb dieselben
Grundregeln. Bezahlt wird die Einlagensicherung von den Banken selbst: Sie zahlen
laufend Beiträge in einen Fonds ein, und aus diesem Fonds werden die Sparer entschädigt,
wenn eine Mitgliedsbank nicht mehr zahlen kann. Reicht der Fonds nicht, müssen die
übrigen Banken nachschießen.

In Österreich gibt es drei Sicherungseinrichtungen. Die Sparkassen-Haftungs GmbH
ist für die Erste Bank und die Sparkassen zuständig, die Österreichische Raiffeisen-
Sicherungseinrichtung für die Raiffeisenbanken. Alle anderen Banken mit Sitz in 
Österreich gehören der Einlagensicherung AUSTRIA an, das schreibt das Gesetz so 
vor. Dazu zählen Privatbanken, Volksbanken und Hypobanken. Für dich als Kunde macht
das keinen Unterschied, denn für alle gelten dieselben gesetzlichen Regeln.

Dass das nicht nur Theorie ist, zeigte sich im Juli 2020. Die Commerzialbank Mattersburg
im Burgenland musste schließen, und die Einlagensicherung zahlte den Sparern zusammen
fast eine halbe Milliarde Euro aus.

![Schaubild: Banken zahlen laufend Beiträge an die Sicherungseinrichtung mit Fonds,
die im Ernstfall die Sparer auszahlt, bis 100.000 Euro je Person und Bank; darunter
die drei Sicherungseinrichtungen Einlagensicherung AUSTRIA, Sparkassen-Haftungs 
GmbH und Raiffeisen-Sicherungseinrichtung](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/grafik1_so_funktioniert.png "Einlagensicherung: Wie sicher ist dein
Geld auf der Bank? 1")

## Welches Geld geschützt ist und welches nicht

Geschützt ist Geld, das du einer Bank anvertraust und das sie dir zurückzahlen muss.
Allen voran ist das dein Girokonto, über das Gehalt, Miete und Einkäufe laufen. 
Genauso gilt der Schutz für Sparbuch, Tagesgeld- und Festgeldkonto, Bausparvertrag
und das Verrechnungskonto eines Wertpapierdepots. Liegt Geld in einer fremden Währung,
etwa in Dollar, wird es im Ernstfall zum Tageskurs in Euro umgerechnet und in Euro
ausgezahlt.

Beim Depot muss man genauer hinschauen. Das Bargeld auf dem Verrechnungskonto, also
das Geld, mit dem du Wertpapiere kaufst und auf dem Verkaufserlöse und Dividenden
landen, ist eine ganz normale Einlage und fällt unter die Einlagensicherung. Die
Wertpapiere selbst, also Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs, fallen nicht darunter.
Das klingt schlimmer, als es ist, denn Wertpapiere gehören weiterhin dir und nicht
der Bank. Geht die Bank pleite, werden sie nicht Teil der Konkursmasse, und du kannst
sie auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen. Für den seltenen Fall,
dass die Bank deine Wertpapiere durch eigenes Fehlverhalten nicht mehr herausgeben
kann, gibt es die Anlegerentschädigung. Sie zahlt höchstens 20.000 Euro. Gegen Kursverluste
schützt keine der beiden Regeln: Fällt eine Aktie, ist das dein Risiko und nicht
das der Bank.

Nicht geschützt ist Guthaben bei Anbietern, die keine Bank sind, auch wenn ihre 
App aussieht wie ein Konto. Manche Zahlungsdienste müssen das Geld ihrer Kunden 
zwar getrennt aufbewahren, aber das ist etwas anderes als die Einlagensicherung.
Ob ein Anbieter eine Bank ist, steht in seinem Impressum und im Informationsbogen,
den jede Bank ausgeben muss.

![Drei Spalten: geschützt bis 100.000 Euro sind Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld, 
Festgeld, Bausparvertrag und Bargeld auf dem Verrechnungskonto; Wertpapiere im Depot
bleiben Eigentum des Kunden, Anlegerentschädigung bis 20.000 Euro; nicht geschützt
sind Guthaben bei Anbietern ohne Bankkonzession und Kursverluste](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/grafik2_was_geschuetzt.png "Einlagensicherung: Wie
sicher ist dein Geld auf der Bank? 2")

## Die Grenze: 100.000 Euro je Person und Bank

Die 100.000 Euro gelten für jede Person bei jeder Bank. Alle Konten bei derselben
Bank werden dafür zusammengezählt, samt den Zinsen, die bis zum Ernstfall angefallen
sind. Ein Rechenbeispiel mit Beispielwerten: Jemand hat bei derselben Bank 5.000
Euro am Girokonto, 40.000 Euro am Tagesgeldkonto und 85.000 Euro auf einem Festgeldkonto,
zusammen also 130.000 Euro. Geschützt sind davon 100.000 Euro, die übrigen 30.000
Euro sind es nicht. Hätte dieselbe Person 65.000 Euro bei der einen und 65.000 Euro
bei einer anderen Bank, wäre alles geschützt.

Wichtig ist dabei, was als eigene Bank zählt. Maßgeblich ist die Bank mit eigener
Konzession, nicht der Name auf der Karte. Manche Banken treten unter mehreren Marken
auf, und dann zählen alle Konten unter diesen Marken zusammen. So gehören etwa easybank,
PayLife und Sparda-Bank zur BAWAG, und für alle zusammen gilt eine einzige Grenze
von 100.000 Euro. Zu welcher Bank ein Konto gehört, steht im Informationsbogen.

Bei einem Gemeinschaftskonto hat jeder Kontoinhaber seinen eigenen Schutz bis 100.000
Euro. Haben die Inhaber der Bank nichts anderes schriftlich mitgeteilt, gehört jedem
der gleiche Anteil. Bei einem Gemeinschaftskonto zu zweit mit 120.000 Euro entfallen
also auf jeden 60.000 Euro, und beide Anteile sind geschützt. Hast du bei derselben
Bank Schulden, die bereits fällig sind, etwa eine offene Kreditrate, kann die Bank
sie von deinem geschützten Guthaben abziehen, wenn sie dich darauf vor dem Vertragsabschluss
hingewiesen hat.

![Säulendiagramm mit Beispielwerten: 130.000 Euro bei einer Bank, davon 100.000 
Euro geschützt und 30.000 Euro nicht geschützt; je 65.000 Euro bei zwei Banken sind
ganz geschützt](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/grafik3_rechenbeispiel-
1.png "Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Geld auf der Bank? 3")

## Bis zu 500.000 Euro für zwölf Monate

Manchmal liegt kurzfristig viel mehr Geld am Konto als sonst, ohne dass jemand reich
geworden wäre. Für solche Fälle sieht das Gesetz einen höheren Schutz vor: Bis zu
500.000 Euro sind geschützt, wenn das Geld aus dem Verkauf einer selbst bewohnten
Wohnung oder eines selbst bewohnten Hauses stammt, wenn es an ein besonderes Ereignis
im Leben anknüpft, etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Invalidität
oder einen Todesfall, oder wenn es aus einer Versicherungsleistung oder einer Entschädigung
für die Folgen einer Straftat stammt.

Dieser höhere Schutz gilt allerdings nur zwölf Monate ab dem Tag, an dem das Geld
auf dem Konto eingeht. Danach gilt wieder die normale Grenze von 100.000 Euro. Anders
als bei den ersten 100.000 Euro kommt das Geld auch nicht von selbst: Wer den höheren
Schutz braucht, muss bei der Sicherungseinrichtung einen Antrag stellen und nachweisen,
woher das Geld stammt, also etwa mit dem Kaufvertrag der Wohnung. Dafür hast du 
zwölf Monate ab dem Ernstfall Zeit. Bewahre solche Unterlagen deshalb gut auf.

![Zeitleiste: Ab dem Eingang des Geldes, etwa aus dem Verkauf der eigenen Wohnung,
ist es zwölf Monate lang bis 500.000 Euro geschützt, danach bis 100.000 Euro; der
höhere Schutz gilt nur auf Antrag mit Nachweis](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/grafik4_zeitleiste_500000.png "Einlagensicherung: Wie sicher ist
dein Geld auf der Bank? 4")

## Was im Ernstfall passiert

Der Ernstfall beginnt nicht mit einem Konkurs, sondern meist früher. Kann eine Bank
fällige Einlagen nicht mehr zurückzahlen, hat die Finanzmarktaufsicht bis zu fünf
Arbeitstage Zeit, um das offiziell festzustellen. Ab dann hat die Sicherungseinrichtung
sieben Arbeitstage Zeit, um jedem Kunden sein geschütztes Guthaben auszuzahlen. 
Einen Antrag brauchst du dafür nicht, die Sicherungseinrichtung holt sich die Daten
von der Bank. Zwischen dem Tag, an dem die Bank nicht mehr zahlt, und deinem Geld
können also bis zu zwölf Arbeitstage liegen, rund zweieinhalb Wochen.

Das klingt kurz, aber in dieser Zeit kommst du an dein Geld nicht heran. Die Karte
funktioniert nicht, Überweisungen und Daueraufträge gehen nicht hinaus, und Miete,
Handyrechnung und Einkauf warten nicht. Auch das ausgezahlte Geld braucht ein Ziel:
Wer kein Konto bei einer anderen Bank hat, muss erst eines eröffnen.

Für alles über 100.000 Euro beginnt danach das lange Warten. Dieses Geld bekommst
du nur aus dem Konkurs der Bank zurück, und auch dort stehen die geschützten Einlagen
an erster Stelle. Zuerst bekommt also die Sicherungseinrichtung das Geld zurück,
das sie ausgezahlt hat, und erst danach kommen die anderen Gläubiger an die Reihe.
Wie lange das dauern kann, zeigt wieder der Fall Mattersburg. Der Konkurs läuft 
seit Juli 2020 und ist noch immer nicht abgeschlossen. In über fünf Jahren wurden
daraus 26,5 Prozent ausgeschüttet, und zwar ausschließlich an die Einlagensicherung.
Wer dort mehr als 100.000 Euro liegen hatte, wartet mit dem Rest bis heute.

![Ablauf in vier Schritten: Die Bank zahlt nicht mehr, die Finanzmarktaufsicht stellt
den Ernstfall innerhalb von 5 Arbeitstagen fest, Auszahlung bis 100.000 Euro ohne
Antrag innerhalb von 7 Arbeitstagen, alles darüber kommt aus dem Konkurs; Beispiel
Mattersburg: 26,5 Prozent seit 2020](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/grafik5_ernstfall.png "Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Geld auf der
Bank? 5")

## Warum zwei Banken besser sind als eine

Aus all dem folgt eine einfache Regel, und sie gilt nicht erst für Vermögende. Wer
mehr als 100.000 Euro hat, verteilt das Geld ohnehin auf mehrere Banken, damit jeder
Euro geschützt ist. Aber auch mit viel weniger Geld lohnt sich eine zweite Bank.
Ein Rechenbeispiel mit Beispielwerten: Jemand hat 30.000 Euro Erspartes, und alles
liegt bei einer Bank, ein Teil am Girokonto, der Rest am Tagesgeldkonto. Geht diese
Bank pleite, ist zwar jeder Euro geschützt, aber zweieinhalb Wochen lang ist auch
jeder Euro gesperrt. Liegen dagegen 15.000 Euro bei der einen und 15.000 Euro bei
einer anderen Bank, bleibt die Hälfte jederzeit verfügbar, und die Rechnungen werden
weiter bezahlt, als wäre nichts gewesen.

Bei der zweiten Bank kommt es auf eine Kleinigkeit an. Ein Tagesgeldkonto überweist
in der Regel nur auf ein hinterlegtes Referenzkonto, und liegt dieses Referenzkonto
bei der Bank, die nicht mehr zahlt, kommst du auch an das Tagesgeld nicht schnell
heran. [abgeleitet] Am besten ist deshalb bei der zweiten Bank ein eigenes Girokonto
mit Karte, auf dem der Notgroschen liegt. Worauf du bei der Wahl eines Girokontos
achten solltest, steht auf der Seite [Girokonto: vergleichen, auswählen, eröffnen](https://www.finanzgeier.at/konto/girokonto-eroeffnen/).

Prüfen kannst du deine Bank mit wenig Aufwand. Jede Bank muss dir vor der Kontoeröffnung
einen Informationsbogen zur Einlagensicherung geben und danach mindestens einmal
im Jahr wieder. Darin stehen die Bank, ihre Sicherungseinrichtung und die Grenze
von 100.000 Euro. Auf jedem Kontoauszug steht außerdem, dass dein Guthaben unter
die Einlagensicherung fällt. Bei einer Bank aus einem anderen Land der Europäischen
Union gilt die Einlagensicherung ihres Heimatlandes, und die schützt ebenfalls bis
100.000 Euro.

**Der Rat zum Schluss:** Verteile dein Geld auf mindestens zwei Banken, auch wenn
es weniger als 100.000 Euro sind, und halte bei jeder Bank so viel, dass du einige
Wochen davon leben kannst. Achte darauf, dass bei keiner Bank mehr als 100.000 Euro
liegen, und bei hohen Beträgen nach einem Wohnungsverkauf oder einer Erbschaft auf
die Frist von zwölf Monaten. Die Einlagensicherung ist ein gutes Netz, aber das 
beste Netz ist das, in das man nie fallen muss.

![Vergleich mit Beispielwerten: 30.000 Euro bei einer Bank sind im Ernstfall rund
zweieinhalb Wochen gesperrt; bei je 15.000 Euro auf zwei Banken bleibt die zweite
Bank sofort verfügbar](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/grafik6_zwei_banken.
png "Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Geld auf der Bank? 6")

**Quellen:** [RIS: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009251),
[RIS: Bankwesengesetz § 37a](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004827&Paragraf=37a),
[Arbeiterkammer Wien: Einlagensicherung](https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/sparen/Einlagensicherung.html),
[Einlagensicherung AUSTRIA](https://www.einlagensicherung.at/), [Sparkassen-Haftungs GmbH](https://www.s-haftung.at/),
[Raiffeisen: Einlagensicherung](https://www.raiffeisen.at/bgld/de/meine-bank/raiffeisen-bankengruppe/einlagensicherung.html),
[BAWAG: Informationsbogen für den Einleger](https://www.bawag.at/resource/blob/22562/ec814c05dc3cca3f8e007c5787b83541/einlagensicherung-infobogen-data.pdf),
[Ediktsdatei der Justiz: LG Eisenstadt 26 S 44/20b, Konkurs Commerzialbank Mattersburg](https://edikte.justiz.gv.at/).
Stand: Oktober 2026

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