# Preisgarantie oder Preisfixierung beim Strom: Was die Tarife bedeuten und wann sich der Wechsel lohnt

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- Published: 2026-10-12T22:48:57+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026

Ein Haushalt in Wien mit 3.500 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr zahlt beim meistgenutzten
Tarif des örtlichen Anbieters rund 1.141 Euro für Strom. Beim günstigsten Angebot
im Tarifkalkulator der E-Control wären es rund 1.020 Euro. Der Unterschied von rund
120 Euro im Jahr ist kein Vermögen, aber er ist mit einem Formular in zehn Minuten
geholt. Trotzdem hat 2025 nur rund jeder zwanzigste Stromkunde den Anbieter gewechselt.
Diese Seite erklärt, was hinter Preisgarantie, Preisfixierung, Fixpreis und Floater
steckt, worauf du bei Bindung und Rabatten achten musst, welche Rechte du bei einer
Preiserhöhung hast und wie der Wechsel funktioniert.

## Inhalt

 * [Woraus sich der Strompreis zusammensetzt](https://www.finanzgeier.at/immobilien/strom-preisgarantie-preisfixierung/#woraus-sich-der-strompreis-zusammensetzt)
 * [Preisgarantie, Preisfixierung, Fixpreis: was die Begriffe heißen](https://www.finanzgeier.at/immobilien/strom-preisgarantie-preisfixierung/#preisgarantie-preisfixierung-fixpreis-was-die-begriffe-heißen)
 * [Preisgarantie und Bindung sind zwei verschiedene Dinge](https://www.finanzgeier.at/immobilien/strom-preisgarantie-preisfixierung/#preisgarantie-und-bindung-sind-zwei-verschiedene-dinge)
 * [Fix oder flexibel: was zu dir passt](https://www.finanzgeier.at/immobilien/strom-preisgarantie-preisfixierung/#fix-oder-flexibel-was-zu-dir-passt)
 * [Was bei einer Preiserhöhung gilt](https://www.finanzgeier.at/immobilien/strom-preisgarantie-preisfixierung/#was-bei-einer-preiserhöhung-gilt)
 * [Vergleichen und wechseln](https://www.finanzgeier.at/immobilien/strom-preisgarantie-preisfixierung/#vergleichen-und-wechseln)

## Woraus sich der Strompreis zusammensetzt

Auf der Stromrechnung stehen drei Teile, und nur einer davon hängt am Anbieter. 
Der erste ist der Energiepreis, also das, was der Lieferant für den Strom selbst
verlangt. Er besteht aus dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und einer Grundpauschale
im Jahr. Nur diesen Teil kannst du durch die Wahl des Anbieters beeinflussen. Der
zweite Teil sind die Netzkosten. Sie bezahlen die Leitungen, den Zähler und die 
Verluste im Netz. Den Netzbetreiber kannst du dir nicht aussuchen, er hat in seinem
Gebiet ein Monopol, deshalb legt die Regulierungsbehörde E-Control die Netzentgelte
jedes Jahr fest. Der dritte Teil sind Steuern und Abgaben: die Elektrizitätsabgabe,
der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale, in manchen 
Gemeinden eine Gebrauchsabgabe und auf alles zusammen 20 % Umsatzsteuer.

Im Beispiel aus Wien sieht das so aus: Von den rund 1.141 Euro im Jahr entfallen
inklusive Umsatzsteuer rund 594 Euro auf die Energie, rund 419 Euro auf das Netz
und rund 128 Euro auf Abgaben. Die Energie macht also gut die Hälfte der Rechnung
aus. Das ist für alles, was auf dieser Seite folgt, wichtig: Eine Preisgarantie 
kann nur den Energiepreis festhalten. Netzkosten und Abgaben ändern sich trotzdem,
wenn die Behörde oder der Gesetzgeber sie ändert, und der Wechsel des Anbieters 
spart nur beim Energiepreis.

![Woraus die Stromrechnung besteht, Beispiel Wien mit 3.500 Kilowattstunden im Jahr:
1.141 Euro im Jahr, davon Energie 594 Euro oder 52 Prozent, Netz 419 Euro oder 37
Prozent, Steuern und Abgaben 128 Euro oder 11 Prozent. Nur die Energie hängt am 
Anbieter und an der Preisgarantie.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/strom-grafik1_zusammensetzung.png "Preisgarantie oder Preisfixierung beim
Strom: Was die Tarife bedeuten und wann sich der Wechsel lohnt 1")

## Preisgarantie, Preisfixierung, Fixpreis: was die Begriffe heißen

Die Anbieter verwenden viele Namen für ihre Tarife, und nicht jeder Name ist gesetzlich
festgelegt. Die E-Control unterscheidet im Tarifkalkulator vier Arten. Bei einem
Produkt ohne Preisgarantie gilt ein bestimmter Preis, den der Anbieter aber ändern
darf. Er muss dir das rechtzeitig schriftlich mitteilen, und du kannst widersprechen.
Bei einem Produkt mit Preisgarantie bleibt der Energiepreis für eine festgelegte
Zeit gleich, zum Beispiel zwölf Monate ab Vertragsabschluss oder bis zu einem bestimmten
Datum. Das gilt in beide Richtungen: Der Preis steigt nicht, er sinkt aber auch 
nicht, wenn Strom an der Börse billiger wird. Bei einem Floater ändert sich der 
Preis automatisch nach einer festen Formel, meist jeden Monat, weil er an einen 
Preisindex wie den Österreichischen Strompreisindex gekoppelt ist. Bei dynamischen
Tarifen zahlst du den Börsenpreis für jede Stunde oder Viertelstunde plus einen 
Aufschlag des Anbieters, dafür brauchst du einen Smart Meter, also einen digitalen
Zähler, der den Verbrauch laufend misst.

Preisfixierung, Fixpreisgarantie, Energiepreisgarantie oder eingeschränkte Preisgarantie
sind dagegen Namen, unter denen jeder Anbieter etwas leicht anderes verstehen kann.
Gemeinsam ist ihnen, dass ein Teil des Preises für eine bestimmte Zeit festgehalten
wird. Welcher Teil, steht im Preisblatt und in den Lieferbedingungen. Prüfe dort
drei Dinge: ob nur der Arbeitspreis oder auch die Grundpauschale garantiert ist,
bis wann die Garantie läuft und was danach mit dem Preis passiert. Manche Tarife
gehen nach der Garantiezeit automatisch in einen Floater oder eine Indexanpassung
über. Steuern und Abgaben darf jeder Anbieter auch während einer Garantie weitergeben,
wenn der Staat sie ändert.

Seit 2026 schreibt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz den großen Anbietern,
also jenen mit mehr als 25.000 Kunden, vor, auch Verträge mit festen Energiepreisen
anzubieten. Einen solchen Vertrag dürfen sie frühestens ein Jahr nach Abschluss 
zu deinem Nachteil ändern oder kündigen.

![Vier Arten von Stromtarifen: ohne Preisgarantie folgt nicht automatisch der Börse,
Widerspruch und Bindung möglich; mit Preisgarantie fix bis zum Garantieende, Bindung
möglich; Floater folgt der Börse, kein Widerspruch, keine Bindung; dynamischer Tarif
mit Börsenpreis je Stunde und Smart Meter, kein Widerspruch, keine Bindung.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/strom-grafik2_tarifarten.png "Preisgarantie
oder Preisfixierung beim Strom: Was die Tarife bedeuten und wann sich der Wechsel
lohnt 2")

## Preisgarantie und Bindung sind zwei verschiedene Dinge

Eine Preisgarantie sagt, dass der Anbieter den Preis nicht ändert. Sie sagt aber
nicht, dass er den Vertrag nicht kündigen darf. Das regelt die Bindung, auch Mindestvertragsdauer
genannt. Sie darf beim Strom höchstens ein Jahr dauern. In dieser Zeit kannst du
nicht zu einem anderen Anbieter wechseln, aber auch der Anbieter kommt nicht aus
dem Vertrag. Ohne Bindung kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen,
der Anbieter mit einer Frist von acht Wochen.

Genau hier liegt eine Falle, auf die die Arbeiterkammer hinweist: Läuft die Preisgarantie
länger als die Bindung oder gibt es gar keine Bindung, darf der Anbieter den Vertrag
mit acht Wochen Frist kündigen und dir einen neuen zu einem höheren Preis anbieten.
Eine Preisgarantie allein schützt also nicht sicher vor steigenden Preisen. Wer 
sich wirklich absichern will, achtet darauf, dass Bindung und Garantie gleich lang
laufen. Dann ist der Preis bis zum Ende der Bindung sicher, in beide Richtungen.

Dazu kommen die Rabatte. Viele günstige Angebote sind nur deshalb günstig, weil 
im ersten Jahr ein Neukundenrabatt abgezogen wird. Läuft die Garantie länger, gilt
sie ab dem zweiten Jahr oft für den Preis ohne Rabatt. Im Tarifkalkulator kannst
du deshalb die Vergleichsdauer auf zwei oder drei Jahre stellen, dann rechnet er
die Rabatte auf die ganze Zeit um. Und trag dir das Ende von Rabatt, Bindung und
Garantie in den Kalender ein. Der Anbieter muss dich zwar mindestens vier Wochen
vor dem Ende einer Bindung daran erinnern, aber auf diese Erinnerung solltest du
dich nicht verlassen.

![Preisgarantie ist nicht Bindung: Läuft die Garantie 24 Monate, die Bindung und
der Rabatt aber nur 12, darf der Anbieter ab Monat 13 mit acht Wochen Frist kündigen
und der Rabatt fällt weg. Sind Garantie und Bindung gleich lang, ist der Preis bis
zum Ende sicher.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/strom-grafik3_bindung.
png "Preisgarantie oder Preisfixierung beim Strom: Was die Tarife bedeuten und wann
sich der Wechsel lohnt 3")

## Fix oder flexibel: was zu dir passt

Ein Fixpreis mit Preisgarantie bringt Planbarkeit. Du weißt, was der Strom für die
Dauer der Garantie kostet, und kannst die Teilzahlungen so einteilen, dass am Ende
des Jahres keine Nachzahlung kommt. Der Preis dafür: Fällt der Börsenpreis, zahlst
du weiter den vereinbarten Preis. Ein Floater ist das Gegenteil. Er gibt jede Bewegung
des Großhandels weiter, nach unten wie nach oben. Für einen Floater darf es keine
Bindung geben, und weil die Preisänderung im Vertrag vereinbart ist, hast du bei
den laufenden Änderungen auch kein Widerspruchsrecht. Manche Floater haben eine 
Obergrenze, einen sogenannten Cap, über die der Preis nicht steigen kann.

Wie schnell sich das drehen kann, hat 2022 gezeigt, als die Börsenpreise für Strom
innerhalb weniger Monate auf ein Vielfaches gestiegen sind und Kunden mit Floatern
das sofort auf der Rechnung gesehen haben. Wer einen Floater oder einen dynamischen
Tarif wählt, muss den Preis regelmäßig beobachten und rasch wechseln, wenn er steigt.
Wer das nicht will oder nicht kann, ist mit einem Fixpreis besser bedient.

Einen allgemeinen Rat gibt es hier nicht, denn niemand weiß, wohin der Strompreis
geht. Am Ende zählt, womit du dich wohler fühlst: Kannst du damit leben, mehr zu
zahlen, obwohl der Preis an der Börse gerade fällt? Oder ärgerst du dich mehr, wenn
der Preis steigt und du nicht abgesichert bist? Ist im Vertrag keine Bindung vereinbart,
ist keine der beiden Entscheidungen endgültig, denn du kannst jederzeit wechseln.

![Gezeichneter Beispielverlauf über 24 Monate: Der Fixpreis bleibt gleich, der Floater
liegt zuerst darunter und steigt dann deutlich darüber, eine vereinbarte Obergrenze
würde ihn begrenzen.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/strom-
grafik4_fix_floater.png "Preisgarantie oder Preisfixierung beim Strom: Was die Tarife
bedeuten und wann sich der Wechsel lohnt 4")

## Was bei einer Preiserhöhung gilt

Will der Anbieter den Preis ändern, muss er dir das mindestens einen Monat vorher
schriftlich mitteilen. In der Mitteilung muss stehen, warum er den Preis ändert,
auf welcher Grundlage, um wie viel und ab wann. Fehlt eine dieser Angaben, ist die
Änderung unwirksam. Seit 2026 gilt außerdem: Eine Erhöhung ist frühestens sechs 
Monate nach Lieferbeginn oder nach der letzten Änderung möglich. Sinken die Kosten
des Anbieters deutlich, etwa weil er Strom billiger einkauft, muss er den Preis 
innerhalb von sechs Monaten senken.

Bist du mit der Erhöhung nicht einverstanden, kannst du innerhalb von vier Wochen
ab Zustellung des Schreibens widersprechen. Das ist kostenlos und auch während einer
Bindung möglich. Der Vertrag endet dann nach drei Monaten zum folgenden Monatsletzten,
und bis dahin bekommst du den Strom zum alten Preis. In dieser Zeit musst du dir
einen neuen Anbieter suchen. Am besten machst du das gleich, denn der Wechsel selbst
dauert höchstens drei Wochen. Widersprichst du nicht, gilt der neue Preis ab dem
angekündigten Tag.

Kein Widerspruchsrecht gibt es bei Änderungen von Steuern und Abgaben, die der Staat
beschließt, und bei Floatern und dynamischen Tarifen, deren Preis sich laut Vertrag
laufend ändert. Kündigt dir der Anbieter trotz vereinbarter Bindung, rät die Arbeiterkammer,
schriftlich unter Hinweis auf die Bindung zu widersprechen, am besten eingeschrieben.

![Fristen bei einer Preiserhöhung: Mitteilung mindestens einen Monat vorher, Widerspruch
binnen vier Wochen kostenlos, drei Monate gilt der alte Preis weiter, dann endet
der Vertrag zum folgenden Monatsletzten. Gleich einen neuen Anbieter suchen, der
Wechsel dauert höchstens drei Wochen. Kein Widerspruchsrecht bei Steuern und Abgaben,
Floatern und dynamischen Tarifen.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/strom-grafik5_widerspruch.png "Preisgarantie oder Preisfixierung beim Strom:
Was die Tarife bedeuten und wann sich der Wechsel lohnt 5")

## Vergleichen und wechseln

Viel zu wenige Haushalte vergleichen ihre Strompreise. 2025 haben laut E-Control
5,4 % aller Stromkunden den Anbieter gewechselt, darunter rund 283.000 Haushalte.
Würden das mehr tun, müssten sich die Anbieter mehr Mühe geben, um ihre Kunden zu
halten, und die Preise würden schneller sinken. Allerdings hängen alle Anbieter 
am selben Weltmarkt für Energie, und Netzkosten und Abgaben sind für alle gleich.
Der Spielraum beim Preis ist deshalb immer nur klein. Laut Preismonitor der E-Control
vom 1. Oktober 2026 spart ein Durchschnittshaushalt beim Wechsel vom meistgenutzten
Tarif des örtlichen Anbieters zum günstigsten Angebot ohne Neukundenrabatt je nach
Gebiet zwischen nichts und rund 230 Euro im Jahr. In Tirol ist der örtliche Anbieter
derzeit selbst der günstigste, in Salzburg, Linz und Klagenfurt liegt die Ersparnis
bei rund 190 bis 230 Euro. Das ist nicht viel, aber es ist Geld für zehn Minuten
Arbeit, und Strom gehört zu den Fixkosten, die das [Haushaltsbudget](https://www.finanzgeier.at/konto/haushaltsbudget/)
jeden Monat belasten.

Der [Wechsel](https://www.finanzgeier.at/immobilien/strom-gasanbieter-wechseln/)
selbst ist einfach und kostenlos. Du brauchst deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden
von der letzten Jahresabrechnung und deine Postleitzahl. Damit suchst du im Tarifkalkulator
der E-Control, der alle Anbieter in Österreich enthält und von keinem Anbieter bezahlt
wird. Dann meldest du dich beim neuen Anbieter an, online oder per Formular. Dafür
brauchst du die Zählpunktbezeichnung, eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt
und auf deiner Rechnung steht. Den Rest erledigt der neue Anbieter: Er kündigt mit
deiner Vollmacht den alten Vertrag und sagt dir, ab wann er liefert. Der Wechsel
darf höchstens drei Wochen dauern, und du bist in der ganzen Zeit mit Strom versorgt.
Technisch ändert sich nichts, der Netzbetreiber und der Zähler bleiben gleich. Lies
am Tag des Wechsels den Zählerstand ab und gib ihn dem Netzbetreiber bekannt, dann
wird genau abgerechnet. Die Endabrechnung des alten Anbieters kommt innerhalb von
sechs Wochen.

**Der Rat zum Schluss:** Vergleiche einmal im Jahr, am besten gleich nach der Jahresabrechnung,
wenn du deinen Verbrauch ohnehin vor dir hast. Schau dabei nicht nur auf den Preis
im ersten Jahr, sondern auf Bindung, Dauer der Preisgarantie und die Rabatte, und
rechne im Tarifkalkulator über zwei Jahre. Ein Tarif mit Bindung ist kein Nachteil,
solange die Preisgarantie genauso lange läuft, denn dann ist der Preis für diese
Zeit sicher.

![Ersparnis beim Wechsel vom örtlichen Tarif zum günstigsten Angebot ohne Neukundenrabatt
bei 3.500 Kilowattstunden laut Preismonitor der E-Control vom 1. Oktober 2026: Salzburg
231 Euro, Klagenfurt 195, Linz 192, Kärnten 147, Burgenland 146, Vorarlberg 119,
Wien 118, Oberösterreich 94, Graz 93, Steiermark 82, Niederösterreich 23, Innsbruck
9, Tirol 0 Euro. 2025 hat nur rund jeder Zwanzigste gewechselt.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/strom-grafik6_ersparnis.png "Preisgarantie oder Preisfixierung
beim Strom: Was die Tarife bedeuten und wann sich der Wechsel lohnt 6")

**Quellen:** E-Control: [Produkttypen](https://www.e-control.at/konsumenten/produkttypen),
[Laufzeit und Kündigung](https://www.e-control.at/konsumenten/vertrag/laufzeit-kuendigung),
[Recht auf Widerspruch bei Preisänderung](https://www.e-control.at/konsumenten/vertrag/recht-auf-widerspruch-bei-preisaenderung),
[Einfach wechseln](https://www.e-control.at/konsumenten/wie-anbieter-wechseln), 
[Preismonitor 1. Oktober 2026](https://www.e-control.at/preismonitor), [Tarifkalkulator](https://www.e-control.at/tarifkalkulator)(
Abfrage 12.10.2026, 1100 Wien, 3.500 kWh), [Steuern und Abgaben](https://www.e-control.at/industrie/strom/strompreis/steuern);
Arbeiterkammer: [Energiepreise, Kündigung trotz Preisgarantie](https://www.arbeiterkammer.at/energiepreise),
[Tipps zu Strom- und Gasverträgen](https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/energie/Energiekrise-Naher-Osten-AK-Tipps-fuer-Konsument-innen.html);
RIS: [Elektrizitätswirtschaftsgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013066);
Wechselzahlen 2025 der E-Control (APA, 04.02.2026). Stand: Oktober 2026.

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