# Grundbuch: was drinsteht, wie du einen Auszug bekommst und worauf du achtest

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- Published: 2026-10-12T17:29:59+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026

Ein aktueller Grundbuchsauszug kostet online 4,89 Euro. Darin steht, wem eine Wohnung
oder ein Haus gehört, ob eine Bank ein Pfandrecht hat und ob jemand anderer das 
Recht hat, darin zu wohnen. Wer eine Wohnung um 300.000 Euro kauft und sich diese
4,89 Euro spart, kauft im schlimmsten Fall Lasten mit, von denen er nichts weiß.
Diese Seite erklärt, was im Grundbuch steht, wie du zu einem Auszug kommst und wie
du ihn Blatt für Blatt richtig liest.

Diese Seite ist eine erste Orientierung. Für deinen eigenen Fall, etwa einen konkreten
Kauf, holst du dir rechtlichen Rat bei einem Notar oder Rechtsanwalt.

## Inhalt

 * [Was das Grundbuch ist](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/#was-das-grundbuch-ist)
 * [Wie du einen Auszug bekommst und was er kostet](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/#wie-du-einen-auszug-bekommst-und-was-er-kostet)
 * [So ist ein Grundbuchsauszug aufgebaut](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/#so-ist-ein-grundbuchsauszug-aufgebaut)
 * [Das Lastenblatt: Rechte, die andere an der Liegenschaft haben](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/#das-lastenblatt-rechte-die-andere-an-der-liegenschaft-haben)
 * [Vor dem Kauf und vor der Miete ins Grundbuch schauen](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/#vor-dem-kauf-und-vor-der-miete-ins-grundbuch-schauen)
 * [Was beim Kauf ins Grundbuch kommt und was nicht drinsteht](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/#was-beim-kauf-ins-grundbuch-kommt-und-was-nicht-drinsteht)

## Was das Grundbuch ist

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das die Bezirksgerichte führen. 
Für jede Liegenschaft, also ein Grundstück oder mehrere zusammengehörige Grundstücke
samt allem, was darauf gebaut ist, gibt es eine eigene Eintragung, die Grundbuchseinlage.
Darin steht, wem die Liegenschaft gehört und welche Rechte andere daran haben. Öffentlich
heißt: Jeder darf hineinschauen, ohne einen Grund zu nennen. Du brauchst also keine
Erlaubnis des Eigentümers, um nachzusehen.

Zwei Regeln machen das Grundbuch so wichtig. Erstens wird man Eigentümer einer Immobilie
erst mit der Eintragung im Grundbuch und nicht schon mit der Unterschrift unter 
dem Kaufvertrag. Zweitens darf man sich auf das verlassen, was eingetragen ist. 
Wer im Vertrauen auf das Grundbuch kauft, ist geschützt, wenn später jemand ein 
Recht behauptet, das nicht eingetragen ist und das er nicht kennen konnte. Ganz 
lückenlos ist dieser Schutz aber nicht, dazu mehr im letzten Kapitel.

Vom Grundbuch zu unterscheiden ist der Kataster. Er ist sozusagen die Landkarte 
dazu und zeigt, wo ein Grundstück liegt, wie groß es ist und wo seine Grenzen verlaufen.
Den Kataster führt das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Verbunden
sind beide über die Grundstücksnummer, und gemeinsam bilden sie die Grundstücksdatenbank,
aus der alle Auszüge stammen.

![Grundbuch und Kataster: Das Bezirksgericht führt das Grundbuch mit den Fragen,
wem die Liegenschaft gehört, welche Rechte andere haben und welche Lasten darauf
liegen. Das Vermessungsamt BEV führt den Kataster mit Lage, Größe und Grenzen. Beide
bilden zusammen die Grundstücksdatenbank, verbunden über die Grundstücksnummer.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/grundbuch-grafik1_grundbuch_kataster.
png "Grundbuch: was drinsteht, wie du einen Auszug bekommst und worauf du achtest
1")

## Wie du einen Auszug bekommst und was er kostet

Um die richtige Einlage zu finden, brauchst du zwei Angaben: die Katastralgemeinde,
das ist der Vermessungsbezirk, in dem die Liegenschaft liegt, und die Einlagezahl,
kurz EZ, also die Nummer der Einlage. Statt der Einlagezahl reicht auch die Grundstücksnummer.
Beides steht in Kaufverträgen und Schätzgutachten, und Verkäufer oder Makler nennen
es dir auf Nachfrage. Wer die Daten, mit denen sich die Wohnung im Grundbuch finden
lässt, nicht bekannt geben will, liefert damit schon die erste Antwort.

Einen Auszug bekommst du bei jedem Bezirksgericht um 19 Euro. Billiger ist es online
über JustizOnline, das Portal der Justiz: Der vollständige Auszug kostet 4,89 Euro,
ein einzelnes Blatt 2,60 Euro. Dieselben Daten bieten auch private Verrechnungsstellen
an, die zur Gebühr noch ihre eigenen Kosten verrechnen. Wie hoch die sind, ist bei
jedem Anbieter anders. Einen beglaubigten Auszug, wie ihn manche Behörden verlangen,
stellt ein Notar aus. Neu ist seit 1. Oktober 2026: Eigentümer können den Auszug
ihrer eigenen Liegenschaft gratis über JustizOnline abrufen. Wer nur Miteigentümer
ist, bekommt ihn gratis nur unter dem eigenen Namen.

Abfragen lassen sich sogar die Urkunden, auf denen die Eintragungen beruhen, etwa
Kaufverträge, Schenkungsverträge oder der Vertrag über ein Wohnrecht. Sie liegen
in der Urkundensammlung des Grundbuchs, und online kostet jede Urkunde 1,52 Euro.
So kannst du zum Beispiel nachlesen, was genau in einem Wohnrecht vereinbart ist
oder was der Voreigentümer für die Wohnung bezahlt hat. Nicht jede ältere Urkunde
ist elektronisch gespeichert, manche gibt es nur beim Bezirksgericht.

Für einen Kauf oder eine Miete nimmst du immer den vollständigen Auszug und nicht
nur ein Blatt, denn das Wichtigste steht im letzten Blatt. Achte auch auf das Abfragedatum
oben auf dem Auszug. Ein Auszug von vor drei Monaten zeigt den Stand von vor drei
Monaten. Kurz vor der Unterschrift fragst du deshalb noch einmal neu ab.

![Was ein Grundbuchsauszug kostet: beim Bezirksgericht 19 Euro, über JustizOnline
der vollständige Auszug 4,89 Euro und ein einzelnes Blatt 2,60 Euro, bei Verrechnungsstellen
4,89 Euro plus eigene Kosten, eine Urkunde wie ein Kaufvertrag 1,52 Euro, für Eigentümer
der eigenen Liegenschaft seit 1.10.2026 gratis.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/grundbuch-grafik2_kosten.png "Grundbuch: was drinsteht, wie du einen
Auszug bekommst und worauf du achtest 2")

## So ist ein Grundbuchsauszug aufgebaut

Ganz oben stehen Katastralgemeinde, Einlagezahl, das zuständige Bezirksgericht und
das Abfragedatum. Darunter folgt die Aufschrift mit der letzten Tagebuchzahl, das
ist die Aktenzahl des letzten Antrags beim Grundbuchsgericht. Steht dort das Wort
Plombe, liegt beim Gericht ein Antrag, der noch nicht erledigt ist, zum Beispiel
ein anderer Verkauf oder ein neues Pfandrecht. Was dahintersteckt, musst du vor 
einer Unterschrift unbedingt klären. In der Aufschrift steht außerdem, ob es sich
um Wohnungseigentum oder ein Baurecht handelt.

Danach kommen drei Blätter. Das A-Blatt heißt Gutsbestandsblatt und zeigt, was zur
Liegenschaft gehört. Im A1-Blatt stehen die Grundstücke mit Nummer, Nutzung, Fläche
und Adresse. Ein G neben der Grundstücksnummer bedeutet, dass das Grundstück im 
Grenzkataster ist, dann sind seine Grenzen rechtlich verbindlich. Fehlt das G, sind
die Grenzen auf dem Plan nur ungefähr. Im A2-Blatt stehen Rechte, die zur Liegenschaft
gehören, etwa ein Wegerecht über das Nachbargrundstück, und öffentlich-rechtliche
Beschränkungen.

Das B-Blatt ist das Eigentumsblatt. Dort stehen die Eigentümer mit Geburtsdatum 
und Adresse, ihre Anteile und der Grund des Erwerbs, also Kaufvertrag, Schenkung
oder Erbschaft, jeweils mit Datum. Bei einer Eigentumswohnung gehört dir nicht die
Wohnung allein, sondern ein Anteil an der ganzen Liegenschaft, verbunden mit dem
Wohnungseigentum an deiner Wohnung. Im B-Blatt steht dann zum Beispiel „Anteil 85/
1.420, Wohnungseigentum an Top 5“. Das C-Blatt ist das Lastenblatt, und weil es 
das wichtigste ist, bekommt es ein eigenes Kapitel.

![Beispiel eines Grundbuchsauszugs einer Eigentumswohnung mit erfundenen Werten:
Kopf mit Katastralgemeinde und Einlagezahl, Aufschrift mit letzter Tagebuchzahl 
ohne Plombe, A1-Blatt mit Grundstück 123/4 im Grenzkataster, A2-Blatt mit Geh- und
Fahrrecht, B-Blatt mit Anteil und Wohnungseigentum an Top 5, C-Blatt mit Pfandrecht
und Wohnrecht.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/grundbuch-
grafik3_aufbau.png "Grundbuch: was drinsteht, wie du einen Auszug bekommst und worauf
du achtest 3")

## Das Lastenblatt: Rechte, die andere an der Liegenschaft haben

Im C-Blatt steht alles, was die Liegenschaft belastet. Am häufigsten ist das Pfandrecht
einer Bank, die einen Kredit gegeben hat. Eingetragen ist ein Höchstbetrag, bis 
zu dem die Bank die Liegenschaft verwerten lassen darf, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt
wird. Kaufst du eine Wohnung, auf der noch ein Pfandrecht des Verkäufers steht, 
muss im Kaufvertrag geregelt sein, dass sein Kredit aus dem Kaufpreis bezahlt und
das Pfandrecht gelöscht wird.

Daneben gibt es die Dienstbarkeiten, auch Servituten genannt. Das sind Rechte anderer
Personen, die Liegenschaft auf eine bestimmte Art zu nutzen. Das Wohnrecht erlaubt
jemandem, in der Wohnung oder einem Teil des Hauses zu wohnen, oft lebenslang. Typisch
ist das, wenn Eltern ihr Haus an die Kinder übergeben und selbst darin wohnen bleiben.
Der Fruchtgenuss geht weiter: Wer ihn hat, darf die Immobilie nutzen und auch die
Erträge behalten, zum Beispiel die Miete. Dazu kommen Wegerechte, die dem Nachbarn
erlauben, über das Grundstück zu gehen oder zu fahren, und Leitungsrechte für Kanal,
Wasser oder Strom. Eine Reallast verpflichtet den Eigentümer zu wiederkehrenden 
Leistungen, etwa bei einem Ausgedinge die Versorgung der früheren Eigentümer.

Weitere Einträge sind das Veräußerungs- und Belastungsverbot, mit dem der Eigentümer
die Liegenschaft ohne Zustimmung des Berechtigten weder verkaufen noch belasten 
darf. Das kommt zwischen nahen Angehörigen vor und bei geförderten Wohnungen zugunsten
des Landes. Ein Vorkaufsrecht gibt jemandem das Recht, zu denselben Bedingungen 
zu kaufen, wenn der Eigentümer verkauft. Auch ein Mietvertrag kann eingetragen sein,
dann heißt er Bestandrecht. Und es gibt Anmerkungen, die Alarmzeichen sind, etwa
die Einleitung eines Versteigerungsverfahrens oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über den Eigentümer.

Für alle diese Lasten gilt dasselbe: Sie hängen an der Liegenschaft und nicht an
der Person. Wer kauft, übernimmt alles, was beim Kauf nicht gelöscht wird. Ein Wohnrecht
der Voreigentümerin bleibt also bestehen, auch wenn du die Wohnung bezahlt hast,
und du kannst nicht einziehen, solange sie dort wohnt. Dazu eine klare Meinung: 
Eine Last, deren Bedeutung du nicht genau verstehst, ist ein Grund, mit der Unterschrift
zu warten.

![Was im Lastenblatt stehen kann: Pfandrecht, Wohnrecht, Fruchtgenuss, Wegerecht,
Leitungsrecht, Reallast, Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht, Bestandrecht und Versteigerung,
jeweils mit kurzer Erklärung. Was beim Kauf nicht gelöscht wird, übernimmt der Käufer.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/grundbuch-grafik4_lasten.png"
Grundbuch: was drinsteht, wie du einen Auszug bekommst und worauf du achtest 4")

## Vor dem Kauf und vor der Miete ins Grundbuch schauen

Vor einem Kauf ist der Blick ins Grundbuch Pflicht, auch wenn ihn dir niemand vorschreibt.
Prüfe im B-Blatt, ob der Verkäufer wirklich der Eigentümer ist und ob es noch weitere
Miteigentümer gibt, denn dann müssen alle unterschreiben. Prüfe im A-Blatt, ob alles
dabei ist, was verkauft wird, etwa Garten, Parkplatz oder Kellerabteil, und bei 
einer Wohnung, ob die Nummer im Wohnungseigentum mit der Wohnung übereinstimmt. 
Und prüfe im C-Blatt jede einzelne Zeile: Was wird beim Kauf gelöscht, und was bleibt?
Was bleibt, muss im Kaufvertrag ausdrücklich stehen, damit es keine Überraschungen
gibt.

Auch vor einer [Miete](https://www.finanzgeier.at/immobilien/mietrecht/) lohnt sich
der Auszug, gerade bei privaten Vermietern. Du siehst, ob die Person, mit der du
den Vertrag unterschreibst, tatsächlich Eigentümer ist. Ist sie es nicht, braucht
sie eine Berechtigung, etwa als Hausverwaltung mit Vollmacht oder als Hauptmieter,
der untervermietet. Betrüger bieten immer wieder Wohnungen an, die ihnen nicht gehören,
kassieren Kaution und erste Miete und sind dann verschwunden. Steht im C-Blatt die
Einleitung eines Versteigerungsverfahrens, ist ebenfalls Vorsicht angebracht, denn
der Eigentümer hat offenbar Schulden, die er nicht mehr zahlen kann.

![Prüfliste vor der Unterschrift. Vor dem Kauf: Verkäufer ist Eigentümer, alle Miteigentümer
unterschreiben, Garten, Parkplatz und Keller im A-Blatt, Top-Nummer stimmt, jede
Zeile im C-Blatt geklärt, keine offene Plombe, neuer Auszug kurz vor der Unterschrift.
Vor der Miete: Vermieter ist Eigentümer oder berechtigt, kein Versteigerungs- und
kein Insolvenzverfahren.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/
grundbuch-grafik5_pruefen.png "Grundbuch: was drinsteht, wie du einen Auszug bekommst
und worauf du achtest 5")

## Was beim Kauf ins Grundbuch kommt und was nicht drinsteht

Beim Kauf lässt der Verkäufer meist eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung
anmerken. Damit ist der Platz im Grundbuch ein Jahr lang für den Käufer reserviert,
und niemand kann sich in dieser Zeit mit einem anderen Recht vordrängen. Der Kaufpreis
geht auf das Treuhandkonto des Notars oder Anwalts, der den Vertrag errichtet, und
wird erst ausgezahlt, wenn die Eintragung gesichert ist. Die Eintragung des Eigentums
kostet 1,1 % des Kaufpreises, bei 300.000 Euro also 3.300 Euro. Finanziert eine 
Bank den Kauf mit einem [Wohnkredit](https://www.finanzgeier.at/kredit/wohnkredit/),
kommt ihr Pfandrecht dazu, das 1,2 % des eingetragenen Pfandbetrags kostet. Ist 
der Kredit Jahre später zurückgezahlt, verschwindet das Pfandrecht nicht von selbst.
Die Bank stellt eine Löschungserklärung aus, und die Löschung muss beim Grundbuchsgericht
beantragt werden.

So nützlich das Grundbuch ist, es zeigt nicht alles. Mietverträge stehen nur drin,
wenn sie eingetragen sind. Die Höhe der Rücklage und geplante Sanierungen kennt 
nur die Hausverwaltung, Bauschäden zeigt nur eine Besichtigung, und die Flächenwidmung
erfährst du bei der Gemeinde. Auch ein Wegerecht kann gelten, das nie eingetragen
wurde, wenn der Nachbar den Weg seit Jahrzehnten offen benutzt. Gegen so ein Recht
schützt dich das Vertrauen ins Grundbuch nicht, wenn du es bei einer Besichtigung
hättest sehen können.

**Der Rat zum Schluss:** Hol dir vor jeder Unterschrift, beim Kauf genauso wie bei
einer Miete, einen aktuellen und vollständigen Auszug und lies das B- und das C-
Blatt Zeile für Zeile. Was du nicht verstehst, lässt du dir vom Notar oder Anwalt
erklären, und zwar vor der Unterschrift und nicht danach.

![Beim Kauf ins Grundbuch in fünf Schritten: Rangordnung für ein Jahr, Kaufvertrag
mit Treuhandkonto, Eintragung des Eigentums mit 1,1 Prozent oder 3.300 Euro bei 
300.000 Euro Kaufpreis, Pfandrecht der Bank mit 1,2 Prozent, Löschung nach Rückzahlung
des Kredits. Nicht im Grundbuch: Rücklage und Sanierungen, Bauschäden, Flächenwidmung,
lange benutzter Weg, nicht eingetragene Mietverträge.](https://www.finanzgeier.at/
wp-content/uploads/2026/10/grundbuch-grafik6_kauf.png "Grundbuch: was drinsteht,
wie du einen Auszug bekommst und worauf du achtest 6")

**Quellen:** oesterreich.gv.at – Grundbuch: [Aufbau eines Grundbuchsauszugs](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundbuch/Seite.600410),
[Grundbuchsabfrage über das Internet](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundbuch/Seite.600340),
[Kosten eines Grundbuchsauszugs](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundbuch/Seite.600420)(
Stand 01.10.2026); RIS – [Allgemeines Grundbuchsgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001941),
[Gerichtsgebührengesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667),
[Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622).
Stand: Oktober 2026.

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**Hinweis:** Diese Seite gibt allgemeine Informationen und die eigene Meinung des
Autors wieder. Sie ist keine Rechtsberatung. Jede Lage ist anders; lass dir einen
Grundbuchsauszug im Zweifel von einem Notar oder Rechtsanwalt erklären.
