# Eigentumswohnung und Betriebskosten: was Wohnungseigentum laufend kostet

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- Published: 2026-10-17T20:06:00+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2026

Eine Eigentumswohnung mit 70 m² kostet ihren Besitzer jeden Monat rund 260 Euro 
an Betriebskosten und Rücklage, und das auch dann noch, wenn der Kredit längst abbezahlt
ist. Dazu kommen Heizung, Strom und die Instandhaltung in der eigenen Wohnung. Trotzdem
wohnen Eigentümer im Schnitt deutlich billiger als Mieter: Bei der Erhebung von 
Statistik Austria für 2025 lagen die Wohnkosten in einer Eigentumswohnung bei 7,3
Euro pro m² und Monat, in einer privaten Mietwohnung bei 14,5 Euro. Auf dieser Seite
erfährst du, was Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz bedeutet, welche
Kosten beim Kauf und danach jeden Monat auf dich zukommen, wie die Eigentümergemeinschaft
entscheidet und wie sich die laufenden Kosten im Vergleich zur Miete schlagen.

Weil es um rechtliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite ist eine erste Orientierung.
Für deinen eigenen Fall, etwa vor dem Kauf oder bei einem Streit in der Eigentümergemeinschaft,
hol dir rechtlichen Rat, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, einem Notar oder einem
Anwalt.

## Inhalt

 * [Wohnungseigentum: Miteigentumsanteil und Nutzwert](https://www.finanzgeier.at/immobilien/eigentumswohnung-betriebskosten/#wohnungseigentum-miteigentumsanteil-und-nutzwert)
 * [Eigentumswohnung kaufen: die Kaufnebenkosten](https://www.finanzgeier.at/immobilien/eigentumswohnung-betriebskosten/#eigentumswohnung-kaufen-die-kaufnebenkosten)
 * [Betriebskosten: Eigentumswohnung, Grundsteuer und Hausverwaltung](https://www.finanzgeier.at/immobilien/eigentumswohnung-betriebskosten/#betriebskosten-eigentumswohnung-grundsteuer-und-hausverwaltung)
 * [Rücklage: Eigentumswohnung, Reparaturrücklage und Mindestrücklage](https://www.finanzgeier.at/immobilien/eigentumswohnung-betriebskosten/#rücklage-eigentumswohnung-reparaturrücklage-und-mindestrücklage)
 * [Laufende Kosten: Eigentumswohnung im Rechenbeispiel](https://www.finanzgeier.at/immobilien/eigentumswohnung-betriebskosten/#laufende-kosten-eigentumswohnung-im-rechenbeispiel)
 * [Eigentümerversammlung, Beschlüsse und Betriebskostenabrechnung](https://www.finanzgeier.at/immobilien/eigentumswohnung-betriebskosten/#eigentümerversammlung-beschlüsse-und-betriebskostenabrechnung)
 * [Eigentum oder Miete: die Wohnkosten im Vergleich](https://www.finanzgeier.at/immobilien/eigentumswohnung-betriebskosten/#eigentum-oder-miete-die-wohnkosten-im-vergleich)

## Wohnungseigentum: Miteigentumsanteil und Nutzwert

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft streng genommen einen Anteil am ganzen Haus
samt Grundstück. Das Wohnungseigentumsgesetz verbindet diesen Miteigentumsanteil
untrennbar mit dem Recht, eine bestimmte Wohnung allein zu nutzen und über sie zu
verfügen, sie also zu bewohnen, zu vermieten, zu verkaufen oder zu vererben. Im 
Eigentumsblatt des [Grundbuchs](https://www.finanzgeier.at/immobilien/grundbuch/)
steht deshalb ein Bruch wie 85/1.420 und daneben das Wohnungseigentum an einer bestimmten
Wohnung.

![Wohnungseigentum ist ein Anteil am Haus plus deine Wohnung: Haus mit sechs Wohnungen,
eine davon orange. Beispiel Miteigentumsanteil: Nutzwert deiner Wohnung 85 geteilt
durch die Summe aller Nutzwerte 1.420 ergibt 85/1.420, rund 6 Prozent am ganzen 
Haus, danach zahlst du die Kosten. Du allein zahlst Leitungen, Heizung, Bad und 
Böden in der Wohnung, alle zahlen allgemeine Teile wie Dach, Fassade, Stiegenhaus,
Lift und Keller sowie ernste Schäden am Haus.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/eigentumswohnung-grafik1_wohnungseigentum.png "Eigentumswohnung 
und Betriebskosten: was Wohnungseigentum laufend kostet 1")

Wie groß dein Anteil ist, ergibt sich aus dem Nutzwert. Er misst, was eine Wohnung
im Verhältnis zu den anderen im Haus wert ist: Grundlage ist die Nutzfläche, dazu
kommen Zu- und Abschläge, etwa für die Lage im Haus, einen Balkon oder einen Garten.
Festgelegt werden die Nutzwerte in einem Nutzwertgutachten, das ein Ziviltechniker
oder ein gerichtlich zertifizierter Sachverständiger erstellt. Der Nutzwert deiner
Wohnung geteilt durch die Summe aller Nutzwerte ergibt deinen Miteigentumsanteil,
und nach diesem Anteil zahlst du später fast alle gemeinsamen Kosten.

Alle Eigentümer zusammen bilden die Eigentümergemeinschaft. Die allgemeinen Teile
des Hauses wie Dach, Fassade, Stiegenhaus, Lift, Keller- und Müllraum gehören allen
gemeinsam, und die Gemeinschaft verwaltet sie, meist über eine Hausverwaltung. Für
das Innere deiner Wohnung bist du selbst zuständig: Leitungen, Heizung und Sanitäranlagen
in der Wohnung wartest und reparierst du auf eigene Kosten. Ernste Schäden am Haus,
etwa ein Gebrechen an einer Wasser- oder Gasleitung, das die Bausubstanz gefährdet,
zahlt dagegen die Gemeinschaft, auch wenn es in deiner Wohnung auftritt.

## Eigentumswohnung kaufen: die Kaufnebenkosten

Wer eine Eigentumswohnung kaufen will, muss zum Kaufpreis rund 10 Prozent an Nebenkosten
einplanen, und dieses Geld ist weg, es steckt nicht im Wert der Wohnung.

![Kaufnebenkosten einer Wohnung, Beispiel mit Kaufpreis 300.000 Euro und Kredit 
270.000 Euro: Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent 10.500 Euro, Makler inklusive Umsatzsteuer
3,6 Prozent 10.800 Euro, Notar oder Anwalt zum Beispiel 2 Prozent 6.000 Euro, Grundbuch
Eigentum 1,1 Prozent 3.300 Euro, Grundbuch Pfandrecht 1,2 Prozent vom Kredit 3.240
Euro, zusammen 33.840 Euro, gut 11 Prozent zusätzlich zum Kaufpreis.](https://www.
finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/eigentumswohnung-grafik2_kaufnebenkosten.
png "Eigentumswohnung und Betriebskosten: was Wohnungseigentum laufend kostet 2")

Ein Beispiel mit Beispielwerten für die Kaufnebenkosten: Wohnung um 300.000 Euro,
Kredit über 270.000 Euro, Kauf über einen Makler. Die Grunderwerbsteuer beträgt 
3,5 Prozent, also 10.500 Euro. Für die Eintragung ins Grundbuch fallen 1,1 Prozent
an, also 3.300 Euro, für die Eintragung des Pfandrechts der Bank 1,2 Prozent vom
Kredit, also 3.240 Euro. Der Makler bekommt höchstens 3 Prozent plus Umsatzsteuer,
also 10.800 Euro, und der Notar oder Anwalt für Vertrag und Treuhandschaft je nach
Tarif 1 bis 3 Prozent, im Beispiel 6.000 Euro. Zusammen sind das 33.840 Euro, gut
11 Prozent des Kaufpreises. Die Befreiung von den Grundbuchgebühren für den Hauptwohnsitz
ist Mitte 2026 ausgelaufen.

Die größten Posten sind die [Grunderwerbsteuer](https://www.finanzgeier.at/steuern/grunderwerbsteuer/)
und die Maklerprovision, über die sich verhandeln lässt. Wer zum ersten Mal kauft,
sollte vor dem [Immobilienkauf zur Eigennutzung](https://www.finanzgeier.at/immobilien/immobilienkauf-eigennutzung/)
auch Lage, Zustand und eine leistbare Rate durchrechnen.

## Betriebskosten: Eigentumswohnung, Grundsteuer und Hausverwaltung

Jeden Monat schickt die Hausverwaltung eine Vorschreibung, die meist am Monatsanfang
fällig ist und aus zwei Teilen besteht: den Betriebskosten des Hauses und dem Beitrag
zur Rücklage.

![Größte Posten der Betriebskosten in Euro pro Quadratmeter und Jahr, netto, Wien
2024: Versicherung 7,11 Euro, Reinigung 6,76, Wasser und Abwasser 5,06, Verwaltung
4,47, Lift nur in Häusern mit Lift 3,63, Müll 3,11. Insgesamt 2,57 Euro pro Quadratmeter
im Monat, bei 70 Quadratmetern rund 180 Euro Betriebskosten im Monat.](https://www.
finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/eigentumswohnung-grafik3_betriebskosten.
png "Eigentumswohnung und Betriebskosten: was Wohnungseigentum laufend kostet 3")

Zu den Betriebskosten gehören Wasser und Kanal, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Strom
für Stiegenhaus und Keller, Reinigung und Betreuung des Hauses, die Versicherung
des Gebäudes, der Lift, das Honorar der Hausverwaltung und die Grundsteuer, die 
die Gemeinde einhebt. Für Mietwohnungen zählt das Gesetz genau auf, was verrechnet
werden darf. Das Wohnungseigentumsgesetz kennt keine solche Liste, Eigentümer tragen
alles, was die Liegenschaft kostet, aufgeteilt nach ihren Miteigentumsanteilen. 
Die Hausverwaltung ist ein Dienstleister wie jeder andere, ihr Honorar ist frei 
vereinbart und nicht gedeckelt. Einen neuen Verwalter zu finden, ist in der Praxis
aber schwer und bedeutet viel Aufwand, deshalb gehören das Honorar und die Arbeit
der Hausverwaltung schon vor dem Kauf angesehen.

Eine amtliche Durchschnittszahl für die Betriebskosten von Eigentumswohnungen gibt
es nicht. Als Orientierung dienen die Mietwohnungen: Dort lagen die Betriebskosten
2025 im Schnitt bei 2,6 Euro pro m² und Monat, Heizung und Warmwasser nicht eingerechnet.
Im Eigentum fallen die gleichen Posten an, deshalb sind ähnliche Betriebskosten 
pro m² ein brauchbarer Richtwert, im einzelnen Haus können sie aber deutlich darüber
oder darunter liegen. Bei einer Auswertung der Mietervereinigung für Wiener Häuser
im Abrechnungsjahr 2024 waren Versicherung, Reinigung, Wasser und Verwaltung die
größten Posten, Grundsteuer, Versicherung und Verwaltung machten zusammen ein gutes
Drittel aus. Die Betriebskosten, Wohnung für Wohnung, hängen also stark am Haus:
Ein Lift oder ein großer Garten treiben sie nach oben.

## Rücklage: Eigentumswohnung, Reparaturrücklage und Mindestrücklage

Neben den Betriebskosten zahlt jeder Eigentümer in die Rücklage, oft auch Reparaturrücklage
genannt: einen gemeinsamen Topf für künftige Arbeiten am Haus wie ein neues Dach,
eine neue Fassade, den Lift oder die Heizanlage.

![Mindestrücklage in Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat: ab Juli 2022 0,90
Euro, ab 2024 1,06 Euro, ab 2026 1,12 Euro, 2028 folgt der nächste Wert. Beispiel
70 Quadratmeter mal 1,12 Euro gleich rund 78 Euro im Monat, rund 940 Euro im Jahr.
Anpassung alle zwei Jahre nach der Inflation.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/eigentumswohnung-grafik4_ruecklage.png "Eigentumswohnung und Betriebskosten:
was Wohnungseigentum laufend kostet 4")

Seit Juli 2022 schreibt das Wohnungseigentumsgesetz eine Mindestrücklage vor, anfangs
0,90 Euro pro m² Nutzfläche und Monat. Der Betrag steigt alle zwei Jahre mit der
[Inflation](https://www.finanzgeier.at/wirtschaft/inflation/), seit Jänner 2024 
auf 1,06 Euro und seit Jänner 2026 auf 1,12 Euro, die nächste Anpassung folgt 2028.
Für die Beispielwohnung mit 70 m² sind das rund 78 Euro im Monat; genau rechnet 
die Hausverwaltung nach deinem Miteigentumsanteil, deshalb kann dein Betrag etwas
abweichen. Weniger ist nur in Ausnahmen erlaubt, etwa wenn schon eine sehr hohe 
Rücklage da ist oder das Haus neu gebaut oder gerade saniert wurde. Das Geld liegt
auf einem eigenen Konto der Gemeinschaft, in das jeder Eigentümer Einsicht hat.

Reicht die Rücklage für eine große Sanierung nicht, kommt eine Sonderzahlung auf
alle zu, oder die Gemeinschaft nimmt einen Kredit auf, den wieder alle über die 
Vorschreibung zurückzahlen. Eine Rücklage über dem Minimum ist deshalb kein Nachteil,
sie ist der [Notgroschen](https://www.finanzgeier.at/konto/notgroschen/) des Hauses,
und wer eine Wohnung kauft, sollte vorher nachfragen, wie viel im Topf ist und welche
Arbeiten anstehen. Beim Verkauf bleibt die Rücklage. Wohnungseigentum und gemeinsamer
Topf gehören zum Haus: Ein Guthaben wird dem Verkäufer nicht ausbezahlt, es kommt
dem neuen Eigentümer zugute.

## Laufende Kosten: Eigentumswohnung im Rechenbeispiel

Für die Beispielwohnung mit 70 m² kommen jeden Monat rund 260 Euro an die Hausverwaltung
zusammen: 182 Euro Betriebskosten, gerechnet mit 2,6 Euro pro m², und rund 78 Euro
Rücklage.

![Laufende Kosten einer Beispielwohnung mit 70 Quadratmetern im Monat: Betriebskosten
182 Euro, Rücklage 78 Euro, Heizung und Strom 120 Euro, Instandhaltung 100 Euro,
zusammen 480 Euro nach dem Kredit. Mit Kreditrate von 1.200 Euro, Kredit 270.000
Euro über 30 Jahre mit 3,4 Prozent fix, sind es 1.680 Euro im Monat.](https://www.
finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/eigentumswohnung-grafik5_laufende_kosten.
png "Eigentumswohnung und Betriebskosten: was Wohnungseigentum laufend kostet 5")

Dazu kommen Kosten, die du direkt zahlst. Mit einer eigenen Gastherme gehen Heizung
und Warmwasser an den Energieversorger, bei einer gemeinsamen Heizung im Haus werden
zwischen 55 und 85 Prozent nach Verbrauch abgerechnet und der Rest nach Fläche. 
Als Beispielwert kosten Heizung, Warmwasser und Strom 120 Euro im Monat. Bleibt 
die Instandhaltung: Eigentumswohnung heißt, dass Therme, Leitungen, Bad und Böden
in der Wohnung deine Sache sind. Wer dafür jeden Monat 100 Euro zur Seite legt, 
hat nach zehn Jahren 12.000 Euro für ein neues Bad oder eine neue Therme. Bei der
Eigentumswohnung kosten die laufenden Posten zusammen also rund 480 Euro im Monat.

Solange der Kredit läuft, kommt die Rate dazu: Bei 270.000 Euro über 30 Jahre mit
3,4 Prozent Fixzins sind das rund 1.200 Euro im Monat, deine eigene Rate rechnest
du mit dem [Kreditrechner](https://www.finanzgeier.at/rechner/kreditrechner/) aus.
Mit Kredit kostet die Wohnung im Beispiel also rund 1.680 Euro im Monat, nach dem
Kredit nur noch rund 480 Euro, und dieser Unterschied ist der Grund, warum Eigentum
auf Dauer billiger wird.

## Eigentümerversammlung, Beschlüsse und Betriebskostenabrechnung

Was im Haus geschieht, entscheidet die Eigentümergemeinschaft, meist in der Eigentümerversammlung,
zu der die Hausverwaltung mindestens alle zwei Jahre einladen muss, mit Tagesordnung
und mindestens zwei Wochen vorher.

![Beschlüsse in der Eigentümergemeinschaft, Mehrheit nach Anteilen, nicht nach Köpfen:
entweder Mehrheit aller Anteile oder zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, die mindestens
ein Drittel aller Anteile haben. Fristen: monatlich die Vorschreibung zahlen, alle
2 Jahre Eigentümerversammlung mit Einladung 2 Wochen vorher, bis 30. Juni die Betriebskostenabrechnung
für das Vorjahr, 2 Monate Zeit für eine Nachzahlung, 1 Monat Frist, einen Beschluss
anzufechten.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/eigentumswohnung-
grafik6_versammlung.png "Eigentumswohnung und Betriebskosten: was Wohnungseigentum
laufend kostet 6")

Abgestimmt wird nach Anteilen, nicht nach Köpfen. Ein Beschluss gilt, wenn die Mehrheit
aller Miteigentumsanteile zustimmt oder wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen
dafür sind und diese zusammen mindestens ein Drittel aller Anteile ausmachen. Wer
nicht abstimmt, verhindert also keinen Beschluss. Abstimmen ist auch schriftlich
möglich, etwa per Umlaufbeschluss, bei dem die Hausverwaltung allen Eigentümern 
einen Vorschlag zur Abstimmung schickt. Beschlüsse werden im Haus ausgehängt und
zugeschickt, und wer einen Beschluss für fehlerhaft hält, kann ihn innerhalb eines
Monats bei Gericht anfechten; bei größeren Veränderungen wie einem neuen Lift gelten
längere Fristen. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, sollte zur Eigentümerversammlung
gehen und mitstimmen, denn dort wird über das eigene Geld entschieden, und wer fehlt,
überlässt die Entscheidung den anderen.

Einmal im Jahr, in der Regel bis 30. Juni des Folgejahres, legt die Hausverwaltung
die Abrechnung: die Betriebskostenabrechnung des Hauses mit allen Ausgaben, dem 
Stand der Rücklage und deinem Anteil. Ein Guthaben wird mit den nächsten Vorschreibungen
verrechnet, eine Nachzahlung ist innerhalb von zwei Monaten fällig, und du hast 
das Recht, die Belege einzusehen. Vor größeren Arbeiten muss die Hausverwaltung 
mindestens drei Angebote einholen und rechtzeitig eine Vorausschau auf geplante 
Arbeiten und die nötigen Beiträge vorlegen. Die Abrechnung jedes Jahr durchzusehen
kostet eine halbe Stunde, und Fehler fallen nur dem auf, der hinschaut.

## Eigentum oder Miete: die Wohnkosten im Vergleich

Die Wohnkosten von Eigentümern liegen deutlich unter denen von Mietern: Eine Eigentumswohnung
kostete 2025 im Schnitt 7,3 Euro pro m² und Monat, eine Gemeindewohnung 11,1 Euro,
eine [Genossenschaftswohnung](https://www.finanzgeier.at/immobilien/genossenschaftswohnung/)
11,8 Euro und eine private Mietwohnung 14,5 Euro.

![Wohnkosten 2025 in Euro pro Quadratmeter und Monat inklusive Energie und Anteil
am Einkommen: Eigentumswohnung 7,3 Euro und 16 Prozent, Gemeindewohnung 11,1 Euro
und 25 Prozent, Genossenschaft 11,8 Euro und 27 Prozent, private Mietwohnung 14,5
Euro und 32 Prozent. Beim Eigentum sind Kreditzinsen enthalten, die Tilgung nicht,
viele Eigentümer haben ihren Kredit schon abbezahlt.](https://www.finanzgeier.at/
wp-content/uploads/2026/10/eigentumswohnung-grafik7_vergleich.png "Eigentumswohnung
und Betriebskosten: was Wohnungseigentum laufend kostet 7")

Eigentümer gaben dafür 16 Prozent ihres Einkommens aus, Mieter am freien Markt 32
Prozent. In diesen Zahlen stecken Energie und die Zinsen eines [Wohnkredits](https://www.finanzgeier.at/kredit/wohnkredit/),
die Tilgung aber nicht, und viele Eigentümer haben ihren Kredit schon abbezahlt.
Der Vergleich zeigt also vor allem, wie günstig Wohnen nach dem Kredit wird. Ob 
sich der Kauf mit Kredit gegenüber der Miete rechnet, hängt an Kaufpreis, Zinsen
und daran, ob der Mieter das ersparte Geld wirklich anlegt; beim Vergleich [mieten oder kaufen](https://www.finanzgeier.at/immobilien/mieten-oder-kaufen/)
liegt der Käufer nach 30 Jahren vorne.

Dazu eine klare Meinung: Eigentum ist am Anfang teurer, und man ist weniger flexibel
als in einer Mietwohnung, aber auf Dauer ist es günstiger und zahlt sich aus. Eigentum
ist allerdings nicht gleich Eigentum: Eine Wohnung mit 60 m² kostet laufend etwas
ganz anderes als ein Haus mit 200 m². Was man kauft, muss zum eigenen Einkommen 
passen, und das gilt umgekehrt genauso für die Miete, auch sie muss zum Lebensstil
passen. Wer etwas Größeres will, kommt nicht mit mehr Schulden ans Ziel, sondern
nur, indem er sein Einkommen erhöht oder andere Ausgaben senkt.

**Der Rat zum Schluss:** Bevor du eine Eigentumswohnung kaufst, lass dir von der
Hausverwaltung die letzte Abrechnung, den Stand der Rücklage und die Protokolle 
der letzten Eigentümerversammlungen geben, rechne die laufenden Kosten samt Rücklage
und Instandhaltung zu deiner Kreditrate dazu und kauf nur, wenn auch diese Summe
bequem in dein [Budget](https://www.finanzgeier.at/konto/haushaltsbudget/) passt.

**Quellen:** RIS: [Wohnungseigentumsgesetz 2002](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001921)
und [Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007277);
oesterreich.gv.at: [Was ist Wohnungseigentum?](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/8/Seite.210110),
[Eigentümergemeinschaft](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/8/1/Seite.210131),
[Verwaltung der Liegenschaft](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/8/1/Seite.210134),
[Laufende Aufwendungen](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/8/Seite.210160)
und [Nebenkosten beim Kauf](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/8/Seite.210150);
Arbeiterkammer: [Laufende Kosten bei Eigentumswohnungen](https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/eigentum/wohnung/Laufende-Kosten.html)
und [Abrechnungen bei Eigentumswohnungen](https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Abrechnungen-bei-Eigentumswohnungen.html);
WKO: [Mindestrücklage ab 1.1.2026](https://www.wko.at/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/mindestruecklage-wohnungseigentumsgesetz);
BMF: [Grundsteuer](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grundbesitzabgaben-einheitsbewertung/grundsteuer.html);
Statistik Austria: [Wohnkosten](https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/wohnen/wohnkosten)
und [Wohnen 2025](https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Wohnen_2025_bf.pdf);
Mietervereinigung: [Betriebskostenspiegel 2026](https://www.mietervereinigung.at/news/betriebskostenspiegel-2026-der-mietervereinigung-wien).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Leuchtende Glühbirne und warmer Heizkörper, darüber zwei Pfeile im Kreis, daneben
ein Sparschwein mit fallenden Münzen, oben die Wörter Anbieterwechsel Strom und 
Gas⌉⌊Leuchtende Glühbirne und warmer Heizkörper, darüber zwei Pfeile im Kreis, daneben
ein Sparschwein mit fallenden Münzen, oben die Wörter Anbieterwechsel Strom und 
Gas⌉[

**Weiterlesen:** Heizung, Warmwasser und Strom kosten im Rechenbeispiel 120 Euro
im Monat, zusätzlich zur Vorschreibung der Hausverwaltung. Bei diesem Posten hilft
es, den [Strom- und Gasanbieter](https://www.finanzgeier.at/immobilien/strom-gasanbieter-wechseln/)
zu vergleichen und zu wechseln. Dort steht, warum sich der Wechsel lohnt und wie
er Schritt für Schritt funktioniert.

**Hinweis:** Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche
Beratung. Beträge wie die Mindestrücklage werden regelmäßig angepasst, maßgeblich
sind die Vorschreibung deiner Hausverwaltung und der Wohnungseigentumsvertrag.
