# Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer 2024

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- Published: 2024-03-30T12:00:00+01:00
- Author: finanzgeier

In diesem Beitrag schauen wir uns Informationen zum Thema Einkommenssteuern an. 
Eines vorweg: Es betrifft das österreichische Steuersystem.

Steuern sind ein sehr komplexes Thema und die Infos sind nicht als Steuerberatung
zu verstehen. Am Ende hast du einen Überblick über die verschiedenen Einkommensteuerstufen,
was dazugehört und wofür Kapitalertragssteuer zu bezahlen ist.

![Einkommenstarifstufen 2024](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2024/
03/Einkommenstarifstufen-2024.jpg "Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer 2024 
1")

Einkommenstarifstufen 2024

Wenn du Geld verdienst, musst du Steuern zahlen. Das weiß so ziemlich jeder. Als
Angestellter wird dir vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgezogen und direkt an das Finanzamt
abgeführt. Als Pensionist auch. Bist du selbstständig, gelten für dich die gleichen
Steuersätze. Aber der Name ändert sich. Du bezahlst dann Einkommenssteuer und diese
erklärst du erst, wenn das Kalenderjahr vorbei ist.

Zur Bemessung deiner Steuerlast wird dein Einkommen des ganzen Jahres herangezogen.
Die ersten EUR 12.816,- die du verdienst, sind steuerfrei. Glückwunsch. Danach beträgt
der Steuersatz für dein Einkommen bis EUR 20.818,- 20 %, danach 30 %, usw. Gehörst
du zu den Glücklichen, die über eine Million jährlich verdienen, zahlst du 55 % 
Steuern.

Lt. Statistik Austria beträgt das durchschnittliche Jahreseinkommen (für das Jahr
2021) übrigens EUR 36.283,- Brutto. Basis dafür sind alle Lohnsteuerpflichtigen 
Einkommen vom Geringverdiener bis zum Spitzenmanager, aber ohne Lehrlinge. Durch
14 Gehälter gerechnet ergibt das pro Monat ca. EUR 2.591,-

Über die Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommenssteuererklärung kannst du deine
Steuerlast senken. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. 
Alleinverdienerabsetzbetrag,
Alimente, Ausbildungskosten, Behinderung, Büromaterial, Dienstreisen, Familienbonus,
Homeoffice, Reisekosten, Versicherung, … Die Liste ist sehr lange. Einen guten Überblick
zeigt dir die Arbeiterkammer unter [diesen Link](https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuersparen_A_bis_Z.html).

Etwas mehr Spielraum beim steuerlichen Absätzen von Ausgaben hast du als Selbstständiger.
Aber Achtung: auch kleine Einzelunternehmen können vom Finanzamt geprüft werden.
Ehrlich bleiben ist daher angesagt. Dann schläft es sich auch besser.

Hast du andere Einkommensarten, musst du diese auch versteuern. Ein klassisches 
Beispiel dafür ist etwa die Vermietung. Wenn du Mieteinnahmen, zB durch eine Immobilie
hast, sind auch diese zu versteuern. Sie werden dann zu einem allfälligen Einkommen
aus Arbeit dazugerechnet und damit kann dein Jahreseinkommen in die nächste Steuertarifstufe
rutschen.

Anders verhält es sich, wenn du Gewinne aus Wertpapieren hast. Kursgewinne oder 
Dividenden werden mit der Kapitalertragssteuer belastet. Diese beträgt pauschal 
27,5 %. Unabhängig davon wie hoch deine Einnahmen dadurch jährlich sind. Auch Gewinne
aus Kryptowährungen gehören in diese Steuerklasse. Handelst du gerne Optionsscheine?
Diese gehören zu den verbrieften Derivaten und sind ebenfalls mit der Kapitalertragssteuer
zu versteuern.

Aber Achtung: Nicht verbriefte Derivate, wie zB Optionen gehören nicht dazu. Hast
du Einnahmen aus Stillhaltergeschäften werden diese ebenfalls auf dein Einkommen
aus Arbeit angerechnet und der progressive Einkommenssteuersatz kommt zur Anwendung.

Verluste aus diesen Optionsgeschäften kannst du mit Gewinnen gegenrechnen. Aber 
nur innerhalb der gleichen Gruppe, wo diese Steuer anfällt. Gewinne aus Optionen
können daher nicht mit Verlusten aus Aktienverkäufen gegengerechnet werden. Gewinne
aus Dividendenzahlungen mit Kursverlusten aus Aktien allerdings schon.

Das sind natürlich nicht alle Einkunftsarten, die es gibt, aber du hast nun einen
Überblick über die häufigsten. Sich der Steuer zu entziehen ist zu Recht [strafbar](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/finanzstrafverfahren/hoehe-der-strafen.html#:~:text=Verletzt%20man%20die%20Pflichten%20gem%C3%A4%C3%9F,mit%20bis%20zu%2025.000%20Euro.).
Damit ist nicht zu spaßen und stell dir mal vor, das würde jeder machen. Das wäre
jedenfalls nicht in Ordnung. Aber es zahlt sich schon aus, sich mit dem Thema zu
beschäftigen. Es gehört zum Einkommen einfach dazu und vielleicht findet sich doch
die eine oder andere legale Möglichkeit zur Reduktion der Steuerlast.
