# Weiterbildungszeit: Voraussetzungen, Beihilfe und Antrag

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- Published: 2026-10-14T18:25:09+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 14.10.2026

Wer 3.000 Euro brutto verdient und für eine Weiterbildung ein halbes Jahr aus dem
Job aussteigt, bekommt vom AMS rund 1.420 Euro im Monat. Das Gehalt hätte 2.174 
Euro netto gebracht. Der Unterschied ist der Preis für die Zeit, die du in dich 
selbst steckst. Diese Seite erklärt, was die Weiterbildungszeit ist, wer sie bekommt,
welche Kurse gefördert werden, wie hoch die Beihilfe ist und wie du sie beantragst.

Weil es um Förderungen und Arbeitsrecht geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur
einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel
beim AMS oder bei der Arbeiterkammer.

## Inhalt

 * [Bildung zahlt sich aus](https://www.finanzgeier.at/arbeit/weiterbildungszeit/#bildung-zahlt-sich-aus)
 * [Was die Weiterbildungszeit ist](https://www.finanzgeier.at/arbeit/weiterbildungszeit/#was-die-weiterbildungszeit-ist)
 * [Wer sie bekommt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/weiterbildungszeit/#wer-sie-bekommt)
 * [Welche Weiterbildung gefördert wird](https://www.finanzgeier.at/arbeit/weiterbildungszeit/#welche-weiterbildung-gefördert-wird)
 * [Wie viel Geld es gibt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/weiterbildungszeit/#wie-viel-geld-es-gibt)
 * [Der Antrag Schritt für Schritt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/weiterbildungszeit/#der-antrag-schritt-für-schritt)
 * [Eine Investition in dich selbst](https://www.finanzgeier.at/arbeit/weiterbildungszeit/#eine-investition-in-dich-selbst)

## Bildung zahlt sich aus

Bildung ist eines der wichtigsten Themen im Leben überhaupt, und die Zahlen bestätigen
das. Bei der Verdienststrukturerhebung von Statistik Austria im Jahr 2022 verdienten
Beschäftigte mit höchstens Pflichtschulabschluss im Mittel 13,15 Euro brutto pro
Stunde, mit Lehrabschluss 17,08 Euro, mit BHS-Matura 20,42 Euro und mit einem Abschluss
von Universität oder Fachhochschule 24,17 Euro, also fast doppelt so viel. Bei der
[Arbeitslosigkeit](https://www.finanzgeier.at/wirtschaft/arbeitslosenquote/) ist
es umgekehrt: 2025 war laut AMS mehr als jeder Fünfte mit Pflichtschulabschluss 
arbeitslos, nämlich 22,0 Prozent, mit Hochschulabschluss nur 3,4 Prozent. Und Bildung
hängt sogar mit der Gesundheit zusammen: Ein 35-jähriger Mann mit Hochschulabschluss
lebt im Schnitt rund sieben Jahre länger als einer mit Pflichtschulabschluss, bei
Frauen sind es rund viereinhalb Jahre.

![Bruttoverdienst pro Stunde nach Ausbildung, Median 2022: Pflichtschule 13,15 Euro,
AHS 15,46, Lehre 17,08, BMS und Meister 18,75, BHS 20,42, Universität und FH 24,17
Euro. Mit Hochschulabschluss leben Männer rund 7 Jahre, Frauen rund 4,5 Jahre länger.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/weiterbildungszeit-grafik1_bildung.
png "Weiterbildungszeit: Voraussetzungen, Beihilfe und Antrag 1")

Dazu eine klare Meinung: Weiterbildung schützt am besten vor [Arbeitslosigkeit](https://www.finanzgeier.at/arbeit/arbeitslosengeld/),
und mit mehr Bildung sind ein höheres Einkommen und eine bessere Gesundheit wahrscheinlich.
Bildung sollte deshalb nicht mit der Pflichtschule aufhören, sondern ein Leben lang
Platz finden. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, entdeckt, dass es immer irgendwo
etwas zu lernen gibt.

## Was die Weiterbildungszeit ist

Die Weiterbildungszeit ist das Nachfolgemodell der Bildungskarenz. Die alte Bildungskarenz
mit Weiterbildungsgeld wurde im Frühjahr 2025 abgeschafft, seit Juni 2026 gibt es
die neue Regelung. Sie besteht aus zwei Teilen: Mit deinem Arbeitgeber vereinbarst
du eine Auszeit oder weniger Stunden, und das AMS zahlt dir für diese Zeit eine 
Beihilfe, damit du von etwas leben kannst. Ob die Änderungen besser oder schlechter
sind als das alte Modell, sehen viele verschieden. Gut ist, dass es überhaupt eine
Förderung für Weiterbildung gibt, ob in Geld oder in Zeit.

![Zwei Formen: Bei der Weiterbildungszeit ruht die Arbeit ganz, 2 bis 12 Monate.
Bei der Weiterbildungsteilzeit 25 bis 50 Prozent weniger Stunden, 4 bis 24 Monate.
Kein Rechtsanspruch auf die Beihilfe, das AMS hat 150 Millionen Euro im Jahr.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/weiterbildungszeit-grafik2_formen.
png "Weiterbildungszeit: Voraussetzungen, Beihilfe und Antrag 2")

Es gibt zwei Formen. Bei der **Weiterbildungszeit** ruht dein Arbeitsverhältnis 
ganz, und zwar mindestens zwei Monate und höchstens ein Jahr. Dafür gibt es die 
Weiterbildungsbeihilfe. Bei der **Weiterbildungsteilzeit** arbeitest du weiter, 
aber um ein Viertel bis die Hälfte weniger, mindestens zehn Stunden pro Woche bleiben.
Sie dauert mindestens vier Monate und höchstens zwei Jahre, dazu gibt es die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe.
Innerhalb von vier Jahren gibt es höchstens ein Jahr Weiterbildungszeit oder zwei
Jahre Weiterbildungsteilzeit, ein einmaliger Wechsel zwischen den beiden Formen 
ist möglich. Wichtig ist: Auf die Beihilfe gibt es keinen Rechtsanspruch. Das AMS
hat dafür 150 Millionen Euro im Jahr, und ist das Geld aufgebraucht, kann es einen
Antrag auch dann ablehnen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

## Wer sie bekommt

Du musst beim Antrag mindestens zwölf Monate ununterbrochen und voll versichert 
bei deinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sein. Wer schon ein Master- oder Diplomstudium
abgeschlossen hat, braucht insgesamt vier Jahre versicherte Beschäftigung in Österreich,
davon zwölf Monate beim jetzigen Arbeitgeber. Für Saisonbetriebe gelten eigene Fristen.
In den letzten 26 Wochen vor Beginn der Weiterbildung darfst du kein Kinderbetreuungsgeld
und kein Wochengeld bezogen haben, eine Weiterbildungszeit direkt nach der Elternkarenz
ist also nicht möglich. Ausgeschlossen sind unter anderem Lehrlinge, Beschäftigte
in Kurzarbeit oder Altersteilzeit und wer schon eine Pension beziehen könnte.

![Voraussetzungen: 12 Monate beim jetzigen Arbeitgeber, mit Master oder Diplom 4
Jahre versichert, 26 Wochen davor kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld, schriftliche
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, unter 3.465 Euro brutto Bildungsberatung im BerufsInfoZentrum.
Nicht möglich für Lehrlinge, in Kurzarbeit und Altersteilzeit.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/weiterbildungszeit-grafik3_voraussetzungen.png "Weiterbildungszeit:
Voraussetzungen, Beihilfe und Antrag 3")

Ohne deinen Arbeitgeber ist es nicht möglich: Die Weiterbildungszeit muss schriftlich
vereinbart werden, mit Beginn, Dauer, deinem Bildungsstand und dem Ziel der Weiterbildung.
Einen Anspruch darauf hast du nicht, es braucht seine Zustimmung. Liegt dein Einkommen
unter 3.465 Euro brutto im Monat (Wert 2026), musst du vor dem Antrag eine Bildungsberatung
in einem BerufsInfoZentrum des AMS machen. Dabei entsteht ein Bildungsplan, den 
das AMS für seine Entscheidung braucht. Bei der Weiterbildungsteilzeit ist die Beratung
freiwillig.

## Welche Weiterbildung gefördert wird

Gefördert wird eine Ausbildung, die auf dem Arbeitsmarkt etwas wert ist und nicht
nur in deinem Betrieb nützt, das AMS nennt das überbetrieblich verwertbar. Bei der
Weiterbildungszeit muss sie mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen, bei einem 
Studium mindestens 20 ECTS-Punkte pro Semester. ECTS steht für European Credit Transfer
System, ein Punkt entspricht rund 25 Arbeitsstunden. Wer ein Kind unter sieben Jahren
betreut und keine längere Betreuung findet, kommt mit 16 Stunden oder 16 ECTS aus.
Bei der Weiterbildungsteilzeit reicht jeweils die Hälfte. Die Stunden müssen vor
Ort oder in einem Live-Online-Kurs stattfinden, bei dem das AMS mitschauen kann.

![Gefördert werden Weiterbildungen mit mindestens 20 Stunden pro Woche, bei Teilzeit
10: Kurse vor Ort, Live-Online-Kurse mit Zugang für das AMS, Studien mit 20 ECTS
pro Semester, auf dem Arbeitsmarkt verwertbar. Nicht gefördert: reine Online-Kurse
ohne feste Zeiten, Hobby- und Sportkurse, Produktschulungen, Kurse beim eigenen 
Arbeitgeber.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/weiterbildungszeit-
grafik4_kurse.png "Weiterbildungszeit: Voraussetzungen, Beihilfe und Antrag 4")

Nicht gefördert werden reine Online-Kurse, die du dir zeitlich frei einteilst, Hobbykurse,
Sport wie Yoga, reine Produktschulungen, Pflichtfortbildungen für deinen Job und
Kurse bei deinem eigenen Arbeitgeber. Ob eine Ausbildung passt, entscheidet das 
AMS im Einzelfall, frag deshalb vor der Anmeldung nach. Während der Weiterbildung
musst du nach jedem Modul, spätestens alle sechs Monate und am Ende nachweisen, 
dass du vorankommst, mit Zeugnissen, ECTS oder einer Anwesenheit von mindestens 
75 Prozent. Wer die Weiterbildung nicht ernst nimmt, riskiert, dass das AMS die 
Beihilfe zurückfordert.

## Wie viel Geld es gibt

Die Beihilfe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten
zwölf Monate und wird nach einer Tabelle mit neun Stufen festgelegt. 2026 bekommst
du bei der Weiterbildungszeit mindestens 41,49 Euro und höchstens 69,77 Euro pro
Tag. Verdienst du 3.465 Euro brutto oder mehr, zahlt dein Arbeitgeber 15 Prozent
davon, den Rest zahlt das AMS. Bei der Weiterbildungsteilzeit gibt es den Tagsatz
nur im Ausmaß der Stunden, die du weniger arbeitest, einen Anteil des Arbeitgebers
gibt es dort nicht. Die Beträge werden jedes Jahr angepasst.

![Weiterbildungsbeihilfe pro Tag 2026 in neun Stufen nach Bruttoeinkommen, von 41,49
bis 69,77 Euro. Ab 3.465 Euro brutto zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent. Beispiel 
3.000 Euro brutto: 47,28 Euro pro Tag.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/weiterbildungszeit-grafik5_hoehe.png "Weiterbildungszeit: Voraussetzungen,
Beihilfe und Antrag 5")

Ein Rechenbeispiel mit vereinfachten Beispielwerten: Eine Angestellte verdient 3.000
Euro brutto im Monat und bekommt, wie die Seite [Brutto und Netto](https://www.finanzgeier.at/arbeit/brutto-netto/)
zeigt, 2.174 Euro netto. Ihr Tagsatz liegt bei 47,28 Euro, in einem Monat mit 30
Tagen sind das 1.418,40 Euro. Wählt sie stattdessen die Weiterbildungsteilzeit und
arbeitet die Hälfte, bleiben ihr vom halben Gehalt rund 1.273 Euro netto, dazu kommen
709,20 Euro Beihilfe, zusammen rund 1.982 Euro. [Urlaubs- und Weihnachtsgeld](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/)
gibt es nur für die Zeit, in der sie arbeitet. Ob du mit dem Betrag auskommst, rechnest
du am besten vorher mit dem [Haushaltsbudget-Rechner](https://www.finanzgeier.at/rechner/haushaltsbudget-rechner/)
nach.

## Der Antrag Schritt für Schritt

Am Anfang steht die Frage, welche Ausbildung dich weiterbringt. Liegt dein Einkommen
unter der Grenze, machst du zuerst die Bildungsberatung, sonst ist sie freiwillig,
aber trotzdem sinnvoll. Dann meldest du dich für den Kurs oder das Studium an, denn
das AMS will eine Anmeldebestätigung sehen. Mit deinem Arbeitgeber schließt du die
schriftliche Vereinbarung ab, die Arbeiterkammer hat dafür eine Mustervereinbarung.
Den Antrag stellst du über MeinAMS oder in der Geschäftsstelle des AMS an deinem
Hauptwohnsitz, frühestens zwölf Wochen vor Beginn. Die Vereinbarung wird erst wirksam,
wenn das AMS die Beihilfe zuerkannt hat, und darüber musst du deinen Arbeitgeber
sofort informieren. Wer vorher schon aufhört zu arbeiten, trägt das Risiko selbst.

![Der Antrag in sechs Schritten: Bildungsberatung im BIZ, Kurs anmelden, schriftliche
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Antrag über MeinAMS frühestens 12 Wochen vor Beginn,
Zusage des AMS abwarten, Fortschritt spätestens alle 6 Monate nachweisen.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/weiterbildungszeit-grafik6_antrag.
png "Weiterbildungszeit: Voraussetzungen, Beihilfe und Antrag 6")

Während der Weiterbildungszeit bist du kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Ansprüche, die von der Dauer der Dienstzeit abhängen, wachsen in dieser Zeit nicht,
sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine geringfügige Beschäftigung bei einem 
anderen Arbeitgeber ist erlaubt, mehr nicht. Bist du länger als drei Tage krank,
wird die Beihilfe ab dem vierten Tag unterbrochen. Kündigt dich der Arbeitgeber 
wegen der Weiterbildungszeit, kannst du die [Kündigung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/)
bei Gericht anfechten. Kündigt er dich aus anderen Gründen oder geht der Betrieb
in Konkurs, läuft die Beihilfe bis zum vereinbarten Ende weiter. Kündigst du selbst,
endet sie mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

## Eine Investition in dich selbst

Weiterbildung ist nicht gratis, und meistens muss man privat etwas dazuzahlen. Im
Rechenbeispiel geht die Angestellte für ein halbes Jahr in Weiterbildungszeit. Ihr
fehlen gegenüber dem Gehalt mit anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld rund 6.800
Euro netto, dazu kommen 2.000 Euro für den Kurs. Zusammen kostet sie die Weiterbildung
also rund 8.800 Euro. Bringt ihr die neue Ausbildung danach 300 Euro brutto mehr
im Monat, sind das mit 14 Gehältern rund 2.500 Euro netto mehr im Jahr. Nach etwa
dreieinhalb Jahren hat sich die Weiterbildung bezahlt gemacht, nach 20 Jahren liegt
sie rund 42.000 Euro im Plus, ohne jede weitere Gehaltserhöhung. Das sind Beispielwerte,
eine Garantie für mehr Gehalt gibt es nicht.

![Beispielrechnung: Ein halbes Jahr Weiterbildung kostet rund 8.800 Euro, danach
bringen 300 Euro brutto mehr rund 2.500 Euro netto im Jahr. Nach 3,5 Jahren ist 
die Weiterbildung bezahlt, nach 20 Jahren liegt sie rund 42.000 Euro im Plus.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/weiterbildungszeit-grafik7_investition.
png "Weiterbildungszeit: Voraussetzungen, Beihilfe und Antrag 7")

Dazu eine klare Meinung: Die Investition in sich selbst ist eine der besten Investitionen
überhaupt, auch wenn sie Geld kostet. Wie sie sich mit dem restlichen Privatleben
vereinbaren lässt, muss jeder für sich klären, und jede Lage ist anders. Wer keine
Auszeit nehmen kann oder will, findet andere Wege: Kurse am Abend oder am Wochenende,
eine Weiterbildung, die der Arbeitgeber zahlt, oder Förderungen der Bundesländer
und der Arbeiterkammern. Kurskosten, die mit deinem Beruf zusammenhängen, kannst
du außerdem in der [Arbeitnehmerveranlagung](https://www.finanzgeier.at/steuern/arbeitnehmerveranlagung/)
als Werbungskosten absetzen.

**Der Rat zum Schluss:** Sprich früh mit deinem Arbeitgeber und such eine Weiterbildung,
die auch dem Betrieb nützt, denn dann stimmt er leichter zu. Und kläre beim AMS,
ob dein Kurs gefördert wird, bevor du die Vereinbarung unterschreibst.

**Quellen:** AMS: [Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit](https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/weiterbildungszeit-weiterbildungsteilzeit),
[Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe](https://www.ams.at/content/dam/download/ams-richtlinien/001_brl_wbb-wbt.pdf),
[Pauschalsatztabelle 2026](https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/001_wbb-pauschalsatztabelle.pdf),
[Arbeitsmarkt und Bildung 2025](https://www.ams.at/content/dam/download/arbeitsmarktdaten/%C3%B6sterreich/berichte-auswertungen/am+bildung_2025_bf.pdf);
oesterreich.gv.at: [Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bildung_und_ausbildung/bildungskarenz_und_bildungsteilzeit);
Arbeiterkammer Wien: [Weiterbildungszeit](https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bil_dungs_ka_renz.html);
Statistik Austria: [Verdienststrukturerhebung 2022](https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/einkommen-und-soziale-lage/verdienststruktur),
[Demographische Indikatoren](https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/demographische-indikatoren-und-tafeln).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Aufgeschlagenes Sparbuch neben einem Handy mit Sparkonto-App, davor drei orange
Euro-Münzen, darüber das Wort Sparkonten⌉⌊Aufgeschlagenes Sparbuch neben einem Handy
mit Sparkonto-App, davor drei orange Euro-Münzen, darüber das Wort Sparkonten⌉[

**Weiterlesen:** Im Rechenbeispiel kostet ein halbes Jahr Weiterbildungszeit samt
Kurs rund 8.800 Euro. Wer so eine Auszeit plant, spart am besten schon vorher darauf
hin, und dafür gibt es verschiedene [Sparkonten](https://www.finanzgeier.at/konto/sparkonten/).
Dort steht, wie sie sich unterscheiden und was wofür passt.

**Hinweis:** Diese Seite gibt nur einen groben Überblick und ersetzt keine Beratung.
Jede Lage ist anders: Ob du die Beihilfe bekommst und in welcher Höhe, entscheidet
das AMS. Bei Fragen helfen das AMS und die Arbeiterkammer. Die Rechenbeispiele sind
vereinfachte Beispielwerte.
