# Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch, Steuer und was netto bleibt

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- Published: 2026-10-17T12:32:25+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2026

Wer 3.000 Euro brutto im Monat verdient, bekommt vom Urlaubsgeld 2.375,83 Euro und
vom Weihnachtsgeld 2.338,63 Euro netto aufs Konto, von einem normalen Monatsgehalt
aber nur 2.174,08 Euro. Die beiden Sonderzahlungen bringen also deutlich mehr als
ein gewöhnlicher Monat, und für beide zusammen fällt weniger Lohnsteuer an als für
ein einziges Monatsgehalt. Auf dieser Seite erfährst du, wer Urlaubs- und Weihnachtsgeld
bekommt, wie hoch es ist und wann es kommt, warum es so günstig besteuert wird und
was bei Eintritt, Austritt oder Karenz gilt.

## Inhalt

 * [Was Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/#was-urlaubs-und-weihnachtsgeld-sind)
 * [Wer Anspruch hat](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/#wer-anspruch-hat)
 * [Wie viel und wann es ausgezahlt wird](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/#wie-viel-und-wann-es-ausgezahlt-wird)
 * [Warum vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr netto bleibt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/#warum-vom-urlaubs-und-weihnachtsgeld-mehr-netto-bleibt)
 * [Das Rechenbeispiel über ein ganzes Jahr](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/#das-rechenbeispiel-über-ein-ganzes-jahr)
 * [Eintritt, Austritt und Karenz](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/#eintritt-austritt-und-karenz)
 * [Urlaubs- und Weihnachtsgeld richtig einplanen](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/#urlaubs-und-weihnachtsgeld-richtig-einplanen)

## Was Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind zwei Zahlungen, die zusätzlich zum laufenden
Gehalt einmal im Jahr ausgezahlt werden. Im Kollektivvertrag heißen sie oft Urlaubszuschuss
oder Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration, im Alltag auch 14. und 13. Gehalt.
Zusammen nennt man sie Sonderzahlungen. Wer in Österreich angestellt ist, bekommt
also in den meisten Fällen 14 Gehälter im Jahr, verteilt auf zwölf Monate. Nicht
verwechseln darfst du das Urlaubsgeld mit dem Urlaubsentgelt: Das Urlaubsentgelt
ist das normale Gehalt, das während des Urlaubs weiterläuft, das Urlaubsgeld kommt
zusätzlich dazu.

![14 Gehälter in 12 Monaten: zwölf graue Säulen für die laufenden Monatsgehälter,
im Juni und im November je eine zusätzliche orange Säule für Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Andere Namen sind Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration, 14. 
und 13. Gehalt; Zeitpunkt und Höhe regelt der Kollektivvertrag.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/urlaubsgeld-grafik1_vierzehn.png "Urlaubs- und Weihnachtsgeld:
Anspruch, Steuer und was netto bleibt 1")

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind eine Errungenschaft der Kollektivverträge und aus
dem Arbeitsleben in Österreich nicht mehr wegzudenken. Sie stehen in fast jedem 
Kollektivvertrag, und die meisten Beschäftigten rechnen fest mit ihnen. Wie wichtig
der Kollektivvertrag für dein Gehalt ist, steht ausführlich auf der Seite über den
[Kollektivvertrag](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kollektivvertrag/).

## Wer Anspruch hat

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
keinen gesetzlichen Anspruch. Ob, wie viel und wann du es bekommst, regelt der Kollektivvertrag
deiner Branche oder dein Arbeitsvertrag. Gilt für dein Arbeitsverhältnis kein Kollektivvertrag
und steht auch im Arbeitsvertrag nichts davon, gibt es keine Sonderzahlungen. Der
Kollektivvertrag, der für dich gilt, muss im Betrieb aufliegen, und er steht auch
auf deinem Arbeitsvertrag oder Dienstzettel.

![Wer Anspruch hat: Angestellte und Arbeiter mit Kollektivvertrag ja, laut Kollektivvertrag;
Arbeitsverhältnis ohne Kollektivvertrag nur wenn im Arbeitsvertrag; freie Dienstnehmer
nur wenn im Vertrag vereinbart; Werkvertrag und Selbständige nein; gesetzliche Pension
ja, im April und Oktober.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/
urlaubsgeld-grafik2_anspruch.png "Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch, Steuer 
und was netto bleibt 2")

[Freie Dienstnehmer](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/)
fallen unter keinen Kollektivvertrag, sie bekommen Sonderzahlungen nur, wenn es 
im Vertrag vereinbart ist. Wer mit Werkvertrag oder selbständig arbeitet, bekommt
keine, denn dort gibt es kein Gehalt, sondern ein Honorar. Anders ist es in der 
Pension: Die [gesetzliche Pension](https://www.finanzgeier.at/arbeit/pensionssystem/)
wird 14-mal im Jahr ausgezahlt, die beiden Sonderzahlungen kommen mit der April-
und der Oktoberpension, und sie werden ähnlich günstig besteuert wie bei Angestellten.

## Wie viel und wann es ausgezahlt wird

In den meisten Kollektivverträgen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld je ein Monatsgehalt
oder ein Monatslohn, in manchen Branchen ist es weniger. Überstunden und Prämien
zählen nur mit, wenn der Kollektivvertrag oder eine Vereinbarung das vorsieht. Wer
Teilzeit arbeitet, bekommt die Sonderzahlungen vom Teilzeitgehalt, regelmäßige Mehrstunden
sind aber einzurechnen. Was ein Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit für Gehalt
und Pension bedeutet, steht auf der Seite über [Teilzeit](https://www.finanzgeier.at/arbeit/teilzeit/).

![Wie viel und wann: Urlaubsgeld meist im Juni oder Juli, Weihnachtsgeld meist im
November oder Dezember, meist je ein Monatsgehalt oder Monatslohn. Beispiel Kollektivvertrag
Handelsangestellte: Urlaubsbeihilfe bei Urlaubsantritt, spätestens 30. Juni, Weihnachtsremuneration
spätestens 1. Dezember.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/urlaubsgeld-
grafik3_hoehe_termin.png "Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch, Steuer und was 
netto bleibt 3")

Wann bezahlt wird, legt ebenfalls der Kollektivvertrag fest. Das Urlaubsgeld kommt
meist im Juni oder Juli, das Weihnachtsgeld im November oder Dezember. Manche Kollektivverträge
knüpfen das Urlaubsgeld an den Urlaubsantritt. Ein Beispiel ist der Kollektivvertrag
für Handelsangestellte: Die Urlaubsbeihilfe ist beim Antritt des Urlaubs fällig,
spätestens am 30. Juni, und die Weihnachtsremuneration spätestens am 1. Dezember,
jeweils in Höhe eines Monatsgehalts.

## Warum vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr netto bleibt

Der Staat besteuert Sonderzahlungen bewusst günstiger als das laufende Gehalt. Bei
der Sozialversicherung sind es für Angestellte und Arbeiter 17,07 statt 18,07 Prozent,
weil von Sonderzahlungen kein Wohnbauförderungsbeitrag und keine Arbeiterkammerumlage
abgezogen werden. Beitragspflichtig sind Sonderzahlungen 2026 bis zu 13.860 Euro
im Jahr, darüber fällt keine Sozialversicherung mehr an.

![Warum mehr netto bleibt: Bis zu einem Sechstel der laufenden Bezüge, etwa zwei
Monatsgehälter, sind Sonderzahlungen begünstigt. Sozialversicherung 17,07 statt 
18,07 Prozent, Lohnsteuer 6 Prozent statt ab 20 Prozent, 620 Euro im Jahr steuerfrei.
Ist das Sechstel nicht höher als 2.615 Euro, fällt 2026 keine Lohnsteuer an.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/urlaubsgeld-grafik4_steuer.png "Urlaubs-
und Weihnachtsgeld: Anspruch, Steuer und was netto bleibt 4")

Noch größer ist der Unterschied bei der Lohnsteuer. Die ersten 620 Euro an Sonderzahlungen
im Jahr bleiben steuerfrei, der Rest wird mit festen 6 Prozent besteuert, unabhängig
davon, wie hoch dein Gehalt ist. Beim laufenden Gehalt gilt dagegen der Stufentarif,
bei dem jeder Euro über der steuerfreien Grenze mit mindestens 20 Prozent besteuert
wird. Diese Begünstigung gilt bis zum sogenannten Jahressechstel, das ist ein Sechstel
der laufenden Bezüge im Jahr, also ungefähr zwei Monatsgehälter. Mit zwei Sonderzahlungen
von je einem Monatsgehalt bleibst du genau in diesem Rahmen. Was darüber hinausgeht,
etwa eine zusätzliche Prämie, wird wie ein laufendes Gehalt nach Tarif besteuert.
Bei kleinen Einkommen fällt gar keine Lohnsteuer an: Ist das Jahressechstel nicht
höher als 2.615 Euro (Wert für 2026), bleiben die Sonderzahlungen lohnsteuerfrei.
Das betrifft alle, die bis rund 1.300 Euro brutto im Monat verdienen, zum Beispiel
in Teilzeit. Wie sich das laufende Gehalt zusammensetzt, steht auf der Seite [Brutto und Netto](https://www.finanzgeier.at/arbeit/brutto-netto/).

## Das Rechenbeispiel über ein ganzes Jahr

Beispielwerte: Angestellte, 3.000 Euro brutto im Monat, 14 Gehälter, Steuerjahr 
2026, keine Kinder und keine Pendlerpauschale. Vom laufenden Gehalt gehen 542,10
Euro Sozialversicherung und 283,82 Euro Lohnsteuer ab, netto bleiben 2.174,08 Euro.
Das sind 72,5 Prozent vom Brutto.

![Was von 3.000 Euro brutto bleibt, Beispielwerte 2026: Monatsgehalt 2.174,08 Euro
netto oder 72,5 Prozent, Urlaubsgeld 2.375,83 Euro oder 79,2 Prozent, Weihnachtsgeld
2.338,63 Euro oder 78,0 Prozent, jeweils nach Sozialversicherung und Lohnsteuer.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/urlaubsgeld-grafik5_rechenbeispiel.
png "Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch, Steuer und was netto bleibt 5")

Beim Urlaubsgeld im Juni gehen 17,07 Prozent Sozialversicherung ab, also 512,10 
Euro. Für die Lohnsteuer zieht man davon und vom Freibetrag ab: 3.000 minus 512,10
minus 620 sind 1.867,90 Euro, davon 6 Prozent sind 112,07 Euro Lohnsteuer. Netto
bleiben 2.375,83 Euro oder 79,2 Prozent. Beim Weihnachtsgeld ist der Freibetrag 
schon verbraucht: 3.000 minus 512,10 sind 2.487,90 Euro, davon 6 Prozent sind 149,27
Euro Lohnsteuer, netto bleiben 2.338,63 Euro oder 78,0 Prozent.

Über das ganze Jahr gerechnet kommen zwölf Monatsgehälter mit zusammen 26.088,96
Euro netto und zwei Sonderzahlungen mit 4.714,46 Euro netto aufs Konto, insgesamt
30.803,42 Euro. Urlaubs- und Weihnachtsgeld machen damit gut 15 Prozent des Jahresnettos
aus. Für beide zusammen zahlt die Angestellte 261,34 Euro Lohnsteuer, für ein einziges
Monatsgehalt sind es 283,82 Euro.

## Eintritt, Austritt und Karenz

Das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt, wer das ganze Kalenderjahr beschäftigt
ist. Wer während des Jahres anfängt oder aufhört, bekommt meist einen anteiligen
Betrag, man spricht von Aliquotierung. Beispielwerte: Wer am 1. April mit 3.000 
Euro brutto beginnt, ist neun von zwölf Monaten beschäftigt und bekommt je Sonderzahlung
9/12 von 3.000, also 2.250 Euro brutto.

![Eintritt, Austritt und Karenz: Bei Eintritt am 1. April gibt es 9/12 von 3.000
Euro, also 2.250 Euro je Sonderzahlung. Bei Austritt Ende August ist das Urlaubsgeld
im Juni voll bezahlt, verdient sind 8/12; zu viel Bezahltes wird je nach Kollektivvertrag
verrechnet. Für Karenz, Präsenz- oder Zivildienst gibt es kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld.](
https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/urlaubsgeld-grafik6_eintritt_austritt.
png "Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch, Steuer und was netto bleibt 6")

Wer nach dem Urlaubsgeld im Juni das Unternehmen verlässt, hat das Urlaubsgeld für
das ganze Jahr schon bekommen, obwohl er nur einen Teil davon verdient hat. Viele
Kollektivverträge sehen dann vor, dass der zu viel bezahlte Teil mit der Endabrechnung
verrechnet wird, etwa bei Selbstkündigung oder gerechtfertigter Entlassung. Bei 
Arbeitern entfällt in vielen Kollektivverträgen der Anspruch ganz, wenn sie gerechtfertigt
entlassen werden oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austreten. Angestellte haben
bei jeder Art der Beendigung mindestens Anspruch auf das anteilige Weihnachtsgeld.
Was sonst noch in die Endabrechnung gehört, steht auf der Seite über die [Kündigung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/).

Für die Zeit einer Karenz gibt es kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ebenso wenig
für den Präsenz- oder Zivildienst. Die Sonderzahlungen werden für diese Monate gekürzt.
Wie genau gerechnet wird, steht im jeweiligen Kollektivvertrag, deshalb lohnt sich
bei jeder Veränderung ein Blick hinein oder eine Anfrage bei der Arbeiterkammer.

## Urlaubs- und Weihnachtsgeld richtig einplanen

Viele planen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld schon fix ein, und zwar für dringende
Ausgaben, die sie ohnehin machen müssen. Das ist verständlich, denn die beiden Zahlungen
sind verlässlich und kommen jedes Jahr zur gleichen Zeit. Gerade weil sie so verlässlich
sind, gehören sie aber nicht ins Monatsbudget: Die laufenden Ausgaben sollten mit
den zwölf Monatsgehältern gedeckt sein, und Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind für
das da, was nur einmal im Jahr anfällt, etwa die Jahresabrechnung für Strom und 
Gas, das Service fürs Auto oder größere Reparaturen. Natürlich sind sie aber auch
für das da, wonach sie benannt sind, also für den Urlaub und die Weihnachtsgeschenke,
sofern alle anderen Kosten schon gedeckt oder eingeplant sind.

![Sonderzahlungen einplanen: Zwölf Monatsgehälter decken die laufenden Ausgaben,
die zwei Sonderzahlungen sind für Strom- und Gasabrechnung, Service und Reparaturen,
den Notgroschen, sparen und anlegen sowie Urlaub und Geschenke da, wenn alles andere
gedeckt ist. Das Weihnachtsgeld nicht vorab mit Kreditkarte oder Überziehungsrahmen
ausgeben, das ist ein teurer Kredit.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/urlaubsgeld-grafik7_einplanen.png "Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch,
Steuer und was netto bleibt 7")

Wer schon im Herbst das Weihnachtsgeld mit [Kreditkarte](https://www.finanzgeier.at/kredit/kreditkarte/)
oder Überziehungsrahmen vorab ausgibt, muss sich bewusst sein, dass er einen teuren
Kredit aufnimmt und dass das Geld im Dezember schon verbraucht ist. Wer noch keinen
ausreichenden [Notgroschen](https://www.finanzgeier.at/konto/notgroschen/) hat, 
füllt ihn am besten zuerst mit einem Teil der Sonderzahlungen auf, und was danach
übrig bleibt, kann gespart oder angelegt werden. Wie du dein Budget übers Jahr aufstellst,
zeigt der [Haushaltsbudget-Rechner](https://www.finanzgeier.at/rechner/haushaltsbudget-rechner/).

**Der Rat zum Schluss:** Schau in deinen Kollektivvertrag, wann und in welcher Höhe
dir Urlaubs- und Weihnachtsgeld zustehen, kontrolliere die Beträge auf deinem Lohnzettel,
und lege schon zu Jahresbeginn fest, wofür du die beiden Sonderzahlungen verwendest,
damit sie nicht einfach im Alltag verschwinden.

**Quellen:** Arbeiterkammer: [Weihnachts- und Urlaubsgeld](https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Weihnachts-Urlaubsgeld.html)
und [Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt](https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Urlaub/Urlaubsgeld_und_Urlaubsentgelt.html);
WKO: [Sonstige Bezüge, lohnsteuerliche Behandlung](https://www.wko.at/lohnverrechnung/sonstige-bezuege-lohnsteuerliche-behandlung-faq),
[Beitragswesen Dienstnehmer 2026](https://www.wko.at/entlohnung/beitragswesen-dienstnehmer-2026)
und [Kollektivvertrag für Handelsangestellte 2026](https://www.wko.at/oe/kollektivvertrag/kollektivvertrag-handelsangestellte-2026-mit-kommentar.pdf);
Pensionsversicherungsanstalt: [Versteuerung von Pensionen](https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.781988).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Ein geöffnetes Kuvert mit einem Lohnzettel, daneben ein Kugelschreiber, ein Taschenrechner
und Münzen, oben das Wort Lohnzettel⌉⌊Ein geöffnetes Kuvert mit einem Lohnzettel,
daneben ein Kugelschreiber, ein Taschenrechner und Münzen, oben das Wort Lohnzettel⌉[

**Weiterlesen:** Vom Urlaubsgeld bleiben im Beispiel 2.375,83 Euro netto, vom Weihnachtsgeld
2.338,63 Euro. Ob diese Beträge bei dir stimmen, kontrollierst du am besten auf 
dem [Lohnzettel](https://www.finanzgeier.at/arbeit/lohnzettel/). Dort steht, was
dir vom Gehalt abgezogen wird und wofür.

**Hinweis:** Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung.
Anspruch, Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen richten sich nach deinem Kollektivvertrag
oder Arbeitsvertrag; im Zweifel helfen die Arbeiterkammer, deine Gewerkschaft oder
eine Steuerberatung. Das Rechenbeispiel verwendet Beispielwerte für 2026.
