# Kündigung: Fristen, Rechte und Pflichten bis zum letzten Arbeitstag

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- Published: 2026-10-13T21:08:40+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Wer nach drei Jahren im Betrieb am 10. März gekündigt wird, arbeitet in der Regel
noch bis 30. Juni. Bis dahin bekommt er jede Woche bezahlte Freizeit für die Jobsuche,
und am Ende stehen mit Urlaubsersatzleistung, anteiligen Sonderzahlungen und [Abfertigung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/abfertigung/)
schnell einige Tausend Euro zusätzlich auf der Endabrechnung. Das alles steht dir
aber nur zu, wenn du davon weißt und es auch verlangst. Diese Seite erklärt, welche
Fristen gelten, wie du nach einer Kündigung richtig reagierst, welche Rechte und
Pflichten beide Seiten bis zum letzten Tag haben und was auf der Endabrechnung stehen
muss.

Weil es um arbeitsrechtliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite gibt nur einen
groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe, zum Beispiel 
beim Betriebsrat, bei der Gewerkschaft oder bei der Arbeiterkammer.

## Inhalt

 * [Warum du das wissen solltest, bevor es passiert](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/#warum-du-das-wissen-solltest-bevor-es-passiert)
 * [Fristen und Termine](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/#fristen-und-termine)
 * [Was du sofort nach der Kündigung tun solltest](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/#was-du-sofort-nach-der-kündigung-tun-solltest)
 * [Deine Rechte in der Kündigungszeit](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/#deine-rechte-in-der-kündigungszeit)
 * [Deine Pflichten und die des Arbeitgebers](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/#deine-pflichten-und-die-des-arbeitgebers)
 * [Die Endabrechnung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/#die-endabrechnung)
 * [Rechenbeispiel](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/#rechenbeispiel)
 * [Nach dem letzten Tag](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/#nach-dem-letzten-tag)

## Warum du das wissen solltest, bevor es passiert

Eine Kündigung kann jeden jederzeit treffen, auch wer gute Arbeit leistet, etwa 
weil der Betrieb Aufträge verliert, umstrukturiert oder verkauft wird. Wie man dann
richtig reagiert, überlegt man sich am besten vorher, denn im Moment der Kündigung
ist kaum jemand ruhig genug, um an Fristen und Ansprüche zu denken.

![Ablauf von der Kündigung bis zum Neustart in fünf Stationen: Kündigung mit Datum
notieren, Frist mit Jobsuche, letzter Tag mit Rückgabe der Arbeitsmittel, Endabrechnung
genau prüfen, früh beim AMS melden.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/kuendigung-grafik1_ablauf.png "Kündigung: Fristen, Rechte und Pflichten 
bis zum letzten Arbeitstag 1")

Der Großteil der Arbeitgeber verhält sich korrekt und hält sich an die Gesetze. 
Das muss aber nicht immer so sein, und gerade in kleinen und mittleren Betrieben
kommt es immer wieder vor, dass versucht wird, Angestellte über den Tisch zu ziehen:
mit einer zu kurzen Frist, einem schnell vorgelegten Papier zur einvernehmlichen
Auflösung oder einer unvollständigen Endabrechnung. Dazu eine klare Meinung: Wissen
ist Macht, und Bildung ist alles. Wer sich auskennt, hat es immer besser.

## Fristen und Termine

Bei einer Kündigung gibt es zwei Angaben, die zusammen das Ende bestimmen: die Kündigungsfrist,
also wie lange es vom Zugang der Kündigung bis zum Ende mindestens dauert, und den
Kündigungstermin, also den Tag, an dem das Arbeitsverhältnis enden darf. Kündigt
der Arbeitgeber, beträgt die Frist in den ersten beiden Dienstjahren sechs Wochen,
ab dem vollendeten zweiten Dienstjahr zwei Monate, ab dem fünften drei, ab dem 15.
vier und ab dem 25. Dienstjahr fünf Monate. Termin ist grundsätzlich das Ende eines
Quartals. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart sein, dass auch der 15. oder der Letzte
eines Monats als Termin gilt.

![Kündigungsfristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber: unter zwei Dienstjahren
sechs Wochen, ab zwei Jahren zwei Monate, ab fünf drei, ab 15 vier, ab 25 fünf Monate,
Termin Quartalsende oder laut Vertrag der 15. oder Monatsletzte. Kündigt man selbst:
ein Monat zum Monatsletzten.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/
10/kuendigung-grafik2_fristen.png "Kündigung: Fristen, Rechte und Pflichten bis 
zum letzten Arbeitstag 2")

Kündigst du selbst, beträgt die Frist einen Monat zum Monatsletzten. Der Vertrag
kann sie auf bis zu sechs Monate verlängern, dann darf die Frist des Arbeitgebers
aber nicht kürzer sein. Seit 2021 gelten diese Regeln für Arbeiter und Angestellte
gleichermaßen, ein [Kollektivvertrag](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kollektivvertrag/)
kann für einzelne Branchen aber anderes vorsehen. Hält der Arbeitgeber die Frist
nicht ein, ist die Kündigung trotzdem wirksam, aber du bekommst eine Kündigungsentschädigung,
also das Gehalt bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis richtig geendet hätte.

## Was du sofort nach der Kündigung tun solltest

Eine Kündigung muss nicht schriftlich sein, außer der Arbeitsvertrag oder der Kollektivvertrag
verlangt das. Entscheidend ist der Tag, an dem sie dir zugeht. Notiere dir deshalb
Datum und Uhrzeit, lass dir eine mündliche Kündigung schriftlich bestätigen und 
unterschreibe nichts, was über eine Empfangsbestätigung hinausgeht, bevor du es 
in Ruhe geprüft hast. Das gilt besonders für eine vorbereitete einvernehmliche Auflösung.

![Fünf Dinge sofort nach der Kündigung: Datum und Uhrzeit notieren, schriftlich 
bestätigen lassen, nichts unter Druck unterschreiben, Frist und Termin prüfen, beraten
lassen, weil eine Anfechtung nur binnen zwei Wochen möglich ist.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/kuendigung-grafik3_sofort.png "Kündigung: Fristen,
Rechte und Pflichten bis zum letzten Arbeitstag 3")

In Betrieben mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber diesen vor der Kündigung verständigen,
der Betriebsrat hat dann eine Woche Zeit für eine Stellungnahme. Hältst du die Kündigung
für ungerechtfertigt, etwa weil sie wegen eines verbotenen Motivs ausgesprochen 
wurde oder dich als länger Beschäftigten sozial hart trifft, kannst du sie innerhalb
von zwei Wochen beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Diese Frist ist kurz,
deshalb sofort mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer reden. Einen besonderen
Kündigungsschutz haben unter anderem Schwangere, Eltern in Karenz oder [Elternteilzeit](https://www.finanzgeier.at/arbeit/teilzeit/),
Betriebsräte und begünstigte Behinderte.

## Deine Rechte in der Kündigungszeit

Bis zum letzten Tag bist du ganz normal angestellt: Gehalt, Sozialversicherung und
alle Ansprüche laufen weiter. Kündigt der Arbeitgeber, hast du zusätzlich Anspruch
auf bezahlte Freizeit für die Jobsuche, die Postensuchtage. Pro Woche steht dir 
ein Fünftel deiner Wochenarbeitszeit zu, bei 38,5 Stunden also 7,7 Stunden, meist
ein ganzer Arbeitstag. Diese Freizeit musst du verlangen, sie kommt nicht von selbst.
Kündigst du selbst oder wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, gibt
es sie in der Regel nicht.

![Postensuchtage bei Kündigung durch den Arbeitgeber: ein Fünftel der Wochenarbeitszeit
bezahlt, bei 38,5 Stunden 7,7 Stunden pro Woche, muss verlangt werden; bei Selbstkündigung
und einvernehmlicher Auflösung in der Regel kein Anspruch.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/kuendigung-grafik4_postensuche.png "Kündigung: Fristen,
Rechte und Pflichten bis zum letzten Arbeitstag 4")

Deinen restlichen Urlaub kann der Arbeitgeber nicht einseitig anordnen, er muss 
mit dir vereinbart werden. Was du bis zum Ende nicht verbrauchst, wird in Geld abgegolten.
Außerdem hast du Anspruch auf ein Dienstzeugnis, das nur Positives oder Neutrales
enthalten darf. Der Arbeitgeber kann dich für die restliche Zeit auch dienstfrei
stellen, dann bleibst du zu Hause und bekommst trotzdem dein volles Gehalt.

## Deine Pflichten und die des Arbeitgebers

Nur weil du gekündigt wurdest, heißt das nicht, dass du ab sofort zu Hause bleiben
oder nichts mehr tun kannst. Solange du nicht freigestellt bist, arbeitest du bis
zum letzten Tag wie vereinbart, meldest dich krank, wenn du krank bist, und hältst
dich an die Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse. Du darfst während des laufenden
Arbeitsverhältnisses nicht für die Konkurrenz arbeiten und gibst am Ende Laptop,
Telefon, Schlüssel und alle Unterlagen der Firma zurück. Eine ordentliche Übergabe
deiner Arbeit an Kollegen gehört dazu.

![Pflichten bis zum letzten Arbeitstag. Arbeitnehmer: weiterarbeiten, Krankenstand
melden, Geheimnisse wahren, nicht für die Konkurrenz arbeiten, Arbeitsmittel zurückgeben,
Arbeit übergeben. Arbeitgeber: Gehalt zahlen, Postensuchtage gewähren, korrekt abrechnen,
abmelden, Dienstzeugnis und Arbeitsbescheinigung ausstellen.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/kuendigung-grafik5_pflichten.png "Kündigung: Fristen,
Rechte und Pflichten bis zum letzten Arbeitstag 5")

Auch der Arbeitgeber hat seine Pflichten: Er zahlt das Gehalt bis zum Ende, gewährt
die Postensuchtage, rechnet korrekt ab, meldet dich bei der Sozialversicherung ab
und stellt das Dienstzeugnis und die Arbeitsbescheinigung für das AMS aus. Beide
Seiten müssen sich also an ihre Rechte und an ihre Pflichten halten. Wer das tut,
kann sich sauber trennen.

## Die Endabrechnung

Mit dem letzten Gehalt kommt die Endabrechnung, und die solltest du genau prüfen.
Darauf gehören das Gehalt bis zum letzten Tag, die anteiligen [Sonderzahlungen](https://www.finanzgeier.at/arbeit/brutto-netto/),
also Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Monate des laufenden Jahres, soweit sie
noch nicht ausbezahlt wurden, offene Überstunden und die Urlaubsersatzleistung für
den Urlaub, den du nicht mehr verbrauchen konntest.

![Was auf die Endabrechnung gehört: Gehalt bis zum letzten Tag, anteilige Sonderzahlungen,
offene Überstunden, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung neu je nach Art der Beendigung
und Abfertigung alt bei Beginn vor 2003.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/kuendigung-grafik6_endabrechnung.png "Kündigung: Fristen, Rechte
und Pflichten bis zum letzten Arbeitstag 6")

Dazu kommt die Abfertigung. Bei der Abfertigung neu zahlt der Arbeitgeber jeden 
Monat 1,53 Prozent deines Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein. Kündigt
der Arbeitgeber oder wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst und wurde
mindestens drei Jahre lang eingezahlt, kannst du dir das Guthaben auszahlen lassen.
Kündigst du selbst, bleibt es in der Kasse und wandert zum nächsten Arbeitgeber 
mit. Wer schon vor 2003 im selben Unternehmen angefangen hat, kann noch unter die
Abfertigung alt fallen, die nach Dienstjahren in Monatsgehältern berechnet wird.

## Rechenbeispiel

Beispielwerte, vereinfacht: Eine Angestellte verdient 3.000 Euro brutto im Monat,
arbeitet 38,5 Stunden und ist seit drei Jahren im Betrieb. Der Arbeitgeber kündigt,
die Kündigung geht ihr am 10. März zu. Die Frist beträgt zwei Monate, frühestens
wäre also der 10. Mai, der nächste Kündigungstermin ist aber das Quartalsende: Das
Arbeitsverhältnis endet am 30. Juni. Wäre im Vertrag der 15. oder Letzte eines Monats
vereinbart, wäre es der 15. Mai.

![Rechenbeispiel: Kündigung am 10. März, Frist endet am 10. Mai, Ende am 30. Juni
zum Quartalsende. Zusätzlich zum letzten Gehalt rund 3.000 Euro anteilige Sonderzahlungen,
rund 1.900 Euro Abfertigung neu und rund 1.040 Euro Urlaubsersatzleistung.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/kuendigung-grafik7_rechenbeispiel.
png "Kündigung: Fristen, Rechte und Pflichten bis zum letzten Arbeitstag 7")

Bis Ende Juni stehen ihr jede Woche 7,7 Stunden Freizeit für die Jobsuche zu. Auf
der Endabrechnung stehen neben dem Juni-Gehalt die anteiligen Sonderzahlungen für
das erste Halbjahr, je die Hälfte von [Urlaubs- und Weihnachtsgeld](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/),
zusammen 3.000 Euro, soweit sie noch nicht ausbezahlt wurden. Von ihren 25 Urlaubstagen
im Jahr stehen ihr für das Halbjahr 12,5 zu. Hat sie fünf davon verbraucht, bekommt
sie für 7,5 Tage Urlaubsersatzleistung, bei rund 138 Euro pro Arbeitstag etwa 1.040
Euro. Aus der Mitarbeitervorsorgekasse kann sie sich nach drei Jahren rund 1.900
Euro auszahlen lassen, das sind 1,53 Prozent von 126.000 Euro Bruttobezügen, ohne
die Erträge der Kasse.

## Nach dem letzten Tag

Melde dich beim AMS arbeitsuchend, sobald du von der Kündigung weißt, spätestens
aber am ersten Tag ohne Arbeit, damit du keinen Tag [Arbeitslosengeld](https://www.finanzgeier.at/arbeit/arbeitslosengeld/)
verlierst und krankenversichert bleibst. Kündigst du selbst, bekommst du in der 
Regel vier Wochen lang kein Arbeitslosengeld, außer das AMS erkennt einen berücksichtigungswürdigen
Grund an. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber und bei einer einvernehmlichen
Auflösung gibt es diese Sperre nicht.

![Vergleich der Beendigungsarten: Kündigt der Arbeitgeber, gibt es Postensuchtage,
keine AMS-Sperre und eine auszahlbare Abfertigung neu. Bei Selbstkündigung keine
Postensuche, vier Wochen AMS-Sperre, Abfertigung bleibt in der Kasse. Bei einvernehmlicher
Auflösung keine Postensuche, keine Sperre, Abfertigung auszahlbar.](https://www.
finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/kuendigung-grafik8_beendigung.png "Kündigung:
Fristen, Rechte und Pflichten bis zum letzten Arbeitstag 8")

Eine einvernehmliche Auflösung kann sinnvoll sein, wenn beide Seiten schnell auseinandergehen
wollen. Sie hat aber Folgen: Es gibt keine Kündigungsfrist, keine Postensuchtage
und keinen Kündigungsschutz. Wer so ein Angebot bekommt, sollte genau rechnen, was
ihm dadurch entgeht. In Betrieben mit Betriebsrat kannst du verlangen, dich vorher
mit ihm zu beraten, dann darf die Auflösung zwei Arbeitstage lang nicht vereinbart
werden.

**Der Rat zum Schluss:** Bewahre deinen Arbeitsvertrag, den Dienstzettel und deine
Lohnzettel griffbereit auf, damit du im Ernstfall Frist, Termin und Ansprüche sofort
prüfen kannst. Nach einer Kündigung unterschreibst du nichts unter Druck, verlangst
deine Postensuchtage, kontrollierst die Endabrechnung Zeile für Zeile und meldest
dich rechtzeitig beim AMS.

**Quellen:** AMS: [Kündigungsfrist](https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/kuendigungsfrist-arbeitnehmer),
[Postensuchtage](https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/postensuchtage); Arbeiterkammer
Oberösterreich: [Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte](https://ooe.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/tippsfuerbetriebsraete/Gleiche_Kuendigungsfristen_fuer_alle.html);
RIS: [Arbeitsverfassungsgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008329)(
Anfechtung von Kündigungen, einvernehmliche Lösung); USP: [Abfertigung neu](https://www.usp.gv.at/mitarbeiter/abfertigung/abfertigung-neu/abfertigung-neu-fuer-arbeitnehmer-und-freie-dienstnehmer.html);
oesterreich.gv.at: [Arbeitslosengeld – Sperrfrist](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/unterstuetzungen_bzw_beihilfen_fuer_arbeitsuchende_sowie_arbeitgeber/1/1/Seite.3610016).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Glas mit Euro-Münzen und Euro-Scheinen in einem Notfallkasten mit Glasscheibe,
daneben ein oranger Hammer an einer Kette, darunter das Wort Notgroschen⌉⌊Glas mit
Euro-Münzen und Euro-Scheinen in einem Notfallkasten mit Glasscheibe, daneben ein
oranger Hammer an einer Kette, darunter das Wort Notgroschen⌉[

**Weiterlesen:** Kündigst du selbst, bekommst du in der Regel vier Wochen lang kein
Arbeitslosengeld. Für so eine Lücke ist ein [Notgroschen](https://www.finanzgeier.at/konto/notgroschen/)
da. Dort steht, wie viel du brauchst und wo du ihn parkst.

**Hinweis:** Diese Seite gibt nur einen groben Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Jede Lage ist anders, und Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag können abweichende
Regeln enthalten. Bei Fragen zu deinem Fall helfen der Betriebsrat, die Gewerkschaft
und die Arbeiterkammer. Die Rechenbeispiele sind vereinfachte Beispielwerte.
