# Krankenstand: deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

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- Published: 2026-10-17T16:40:44+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 17.10.2026

Im Jahr 2025 waren Beschäftigte in Österreich im Schnitt 14,7 Tage im Krankenstand.
Wer krank ist, bekommt trotzdem sein Gehalt, zuerst von der Firma und bei längerer
Krankheit Krankengeld von der Gesundheitskasse. Auf dieser Seite erfährst du, was
im Krankenstand gilt: wann und wie die Krankmeldung erfolgen muss, ob du schon ab
dem ersten Tag eine Krankenstandsbestätigung brauchst, wie lange die Entgeltfortzahlung
dauert, wie viel Krankengeld es gibt, was du im Krankenstand darfst, was bei einer
Kündigung im Krankenstand gilt und wo der Kollektivvertrag mehr bietet als das Gesetz.

## Inhalt

 * [Krankenstand: eine Errungenschaft, die Geld kostet](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/#krankenstand-eine-errungenschaft-die-geld-kostet)
 * [Krankmeldung im Krankenstand: Meldepflicht und Bestätigung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/#krankmeldung-im-krankenstand-meldepflicht-und-bestätigung)
 * [Entgeltfortzahlung: wie lange die Firma zahlt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/#entgeltfortzahlung-wie-lange-die-firma-zahlt)
 * [Die Gesundheitskassen: wer wo versichert ist](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/#die-gesundheitskassen-wer-wo-versichert-ist)
 * [Krankengeld: was die Gesundheitskasse zahlt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/#krankengeld-was-die-gesundheitskasse-zahlt)
 * [Verhalten im Krankenstand: Ausgehzeiten und krank im Urlaub](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/#verhalten-im-krankenstand-ausgehzeiten-und-krank-im-urlaub)
 * [Kündigung im Krankenstand und Rückkehr in den Job](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/#kündigung-im-krankenstand-und-rückkehr-in-den-job)
 * [Was der Kollektivvertrag verbessern kann](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/#was-der-kollektivvertrag-verbessern-kann)

## Krankenstand: eine Errungenschaft, die Geld kostet

Dass du krank zu Hause bleiben kannst und dein Einkommen weiterläuft, ist eine Errungenschaft
unseres Sozialsystems. In vielen Ländern ist das nicht selbstverständlich. Bezahlt
wird es von zwei Seiten: Die Betriebe haben 2024 rund 4,8 Milliarden Euro Entgelt
an kranke Mitarbeiter weitergezahlt, die Krankenversicherung hat zusätzlich rund
1,2 Milliarden Euro Krankengeld überwiesen. Dazu kommt die Arbeit, die liegen bleibt
oder von Kollegen übernommen wird.

![Was der Krankenstand kostet, direkte Kosten 2024: Die Betriebe zahlten rund 4,8
Milliarden Euro Entgeltfortzahlung, die Krankenversicherung rund 1,2 Milliarden 
Euro Krankengeld. 2025 war jeder Beschäftigte im Schnitt 14,7 Tage krank. Quelle:
WIFO-Fehlzeitenreport 2026.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/
10/krankenstand-grafik1_kosten.png "Krankenstand: deine Rechte und Pflichten als
Arbeitnehmer 1")

Deshalb gehört eines dazu: Der Krankenstand ist für Krankheit da, nicht für einen
freien Tag. Wer ihn ausnutzt, schadet nicht nur seiner Firma, sondern allen, die
das System mit ihren Beiträgen finanzieren. Wer aber wirklich krank ist, soll sich
auskurieren und muss kein schlechtes Gewissen haben. Kleine Betriebe bekommen für
die Entgeltfortzahlung übrigens einen Zuschuss von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt,
kurz AUVA.

## Krankmeldung im Krankenstand: Meldepflicht und Bestätigung

Die wichtigste Regel für jeden Krankenstand: Arbeitgeber zuerst, dann Arzt. Wirst
du krank, musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, am besten vor Arbeitsbeginn.
Die Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, meist reicht ein Anruf. Wer sicher
gehen will, schickt zusätzlich eine kurze E-Mail oder Nachricht, denn dann ist die
Meldung im Streitfall belegbar. Danach gehst du zum Arzt. Krankschreiben kann dich
nur ein Arzt, rückwirkend grundsätzlich nur für einen Tag. Der Kassenarzt meldet
den Krankenstand elektronisch an die Gesundheitskasse, eine Bestätigung von einem
Wahlarzt musst du selbst bei der Kasse einreichen.

![Krankmeldung in vier Schritten: 1. Arbeitgeber sofort informieren, vor Arbeitsbeginn
und am besten nachweisbar. 2. Zum Arzt gehen, der Kassenarzt meldet an die Gesundheitskasse.
3. Krankenstandsbestätigung, wenn verlangt, ab dem ersten Tag möglich, ohne Diagnose.
4. Ende des Krankenstands an Arbeitgeber und Kasse melden.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/krankenstand-grafik2_krankmeldung.png "Krankenstand:
deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer 2")

Eine Krankenstandsbestätigung darf der Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag verlangen,
auch wenn du nur einen Tag krank bist. Vorlegen musst du sie aber nur, wenn er sie
im konkreten Fall ausdrücklich verlangt, eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag
reicht dafür nicht. Viele Firmen verlangen sie erst ab dem dritten Tag, das ist 
ein Entgegenkommen, keine gesetzliche Regel. In der Bestätigung stehen Beginn, voraussichtliche
Dauer und Ursache, also Krankheit, Unfall oder Arbeitsunfall. Die Diagnose geht 
den Arbeitgeber nichts an. Die Bestätigung bekommst du beim Arzt oder druckst sie
selbst über das Serviceportal „Meine ÖGK“ aus und schickst sie als Kopie oder per
E-Mail, wie es in deiner Firma üblich ist. Auch das Ende des Krankenstands musst
du bekanntgeben.

Wer die Krankmeldung verschleppt oder die verlangte Bestätigung nicht bringt, verliert
für diese Zeit sein Entgelt. Eine Entlassung ist deswegen in der Regel nicht zulässig,
außer die Meldung wäre leicht möglich gewesen und der Firma entsteht durch die Verspätung
ein großer Schaden.

## Entgeltfortzahlung: wie lange die Firma zahlt

Im Krankenstand zahlt zuerst der Arbeitgeber weiter. Das heißt Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall, und für Arbeiter und Angestellte gelten dabei heute die gleichen
Regeln. Wie lange, hängt davon ab, wie lange du schon im Betrieb bist: Im ersten
Arbeitsjahr bekommst du sechs Wochen das volle Entgelt, ab dem zweiten Jahr acht
Wochen, ab dem 16. Jahr zehn Wochen und ab dem 26. Jahr zwölf Wochen. Danach folgen
jeweils noch vier Wochen mit halbem Entgelt. Dieser Anspruch gilt pro Arbeitsjahr,
mehrere Krankenstände im selben Jahr werden zusammengezählt, und mit jedem neuen
Arbeitsjahr beginnt er von vorne.

![Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall pro Arbeitsjahr: im 1. Jahr 6 Wochen voll
und 4 Wochen halb, vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen voll und 4 halb, vom 16. bis 25.
Jahr 10 Wochen voll und 4 halb, ab dem 26. Jahr 12 Wochen voll und 4 halb. Arbeitsunfall:
8 Wochen voll pro Unfall, ab dem 16. Jahr 10.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/krankenstand-grafik3_entgeltfortzahlung.png "Krankenstand: deine
Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer 3")

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gibt es eigene Regeln: acht Wochen
volles Entgelt pro Unfall, ab dem 16. Dienstjahr zehn Wochen, unabhängig von anderen
Krankenständen. Bezahlt wird nach dem Ausfallsprinzip, also das, was du verdient
hättest, wenn du gesund gewesen wärst. Dazu gehören auch fix eingeplante Überstunden,
Provisionen und das [Urlaubs- und Weihnachtsgeld](https://www.finanzgeier.at/arbeit/urlaubsgeld-weihnachtsgeld/).
Ausgefallene Stunden einarbeiten oder als Minusstunden buchen darf der Arbeitgeber
nicht. Kein Anspruch besteht, wenn du die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht hast, etwa durch einen Unfall mit Alkohol am Steuer.

## Die Gesundheitskassen: wer wo versichert ist

Bis 2019 gab es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse. Seit 2020 sind sie
zur Österreichischen Gesundheitskasse zusammengelegt, kurz ÖGK, deshalb heißen sie
heute Gesundheitskasse statt Krankenkasse. Bei der ÖGK sind Arbeiter, Angestellte,
Lehrlinge, [freie Dienstnehmer](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/)
und Arbeitslose versichert, also die große Mehrheit. Daneben gibt es zwei weitere
Krankenversicherungsträger: die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, kurz
SVS, für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Bauern, und die Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, kurz BVAEB, für Beamte und viele
Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Für manche Landes- und Gemeindebedienstete 
gibt es zusätzlich eigene Krankenfürsorgeanstalten.

![Die Gesundheitskassen: Seit 2020 wurden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen
Gesundheitskasse ÖGK zusammengelegt. ÖGK für Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, freie
Dienstnehmer und Arbeitslose; SVS für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Bauern;
BVAEB für Beamte, viele im öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau; dazu Krankenfürsorgeanstalten
für manche Landes- und Gemeindebedienstete.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/
uploads/2026/10/krankenstand-grafik4_kassen.png "Krankenstand: deine Rechte und 
Pflichten als Arbeitnehmer 4")

Aussuchen kannst du dir die Kasse nicht, sie ergibt sich aus deiner Arbeit. Für 
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ist fast immer die ÖGK zuständig, mit einer
Landesstelle in jedem Bundesland. Wie viel du dafür von deinem Gehalt zahlst, steht
auf der Seite über die [Sozialversicherungsbeiträge](https://www.finanzgeier.at/arbeit/sozialversicherungsbeitraege/).

## Krankengeld: was die Gesundheitskasse zahlt

Endet die volle Entgeltfortzahlung, springt die Gesundheitskasse mit dem Krankengeld
ein. Es gibt Krankengeld frühestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit, bis
zum 42. Tag 50 Prozent der Bemessungsgrundlage und ab dem 43. Tag 60 Prozent. Die
Bemessungsgrundlage ist dein letzter voller Monatsbezug, für die Sonderzahlungen
kommt ein Sechstel dazu, wenn du sie während des Krankengeldes nicht voll bekommst.
Solange die Firma das volle Entgelt zahlt, ruht das Krankengeld, bei halbem Entgelt
zur Hälfte. Krankengeld gibt es grundsätzlich 26 Wochen lang, wer in den zwölf Monaten
davor mindestens sechs Monate versichert war, bekommt es bis zu 52 Wochen und im
Einzelfall bis zu 78 Wochen. Seit der Zusammenlegung gilt das Krankengeld ÖGK-weit
nach denselben Regeln, egal in welchem Bundesland du wohnst. Es wird ohne Antrag
alle vier Wochen im Nachhinein überwiesen. Bis 30 Euro am Tag ist es steuerfrei,
vom Rest werden 20 Prozent Lohnsteuer abgezogen, bei der Arbeitnehmerveranlagung
kann es eine Nachzahlung geben.

![Wer im Krankenstand zahlt, Beispiel 3.000 Euro brutto, 3. Dienstjahr, 16 Wochen
krank: Woche 1 bis 8 zahlt die Firma das volle Entgelt, 100 Prozent; Woche 9 bis
12 zahlt die Firma die Hälfte und die Gesundheitskasse 30 Prozent Krankengeld, zusammen
80 Prozent; ab Woche 13 zahlt die Gesundheitskasse 60 Prozent Krankengeld. Prozent
vom Brutto samt anteiliger Sonderzahlungen, Beispielwerte.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/krankenstand-grafik5_krankengeld.png "Krankenstand:
deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer 5")

Ein Rechenbeispiel mit Beispielwerten: Du verdienst 3.000 Euro brutto im Monat, 
bist seit drei Jahren im Betrieb und 16 Wochen krank. Acht Wochen lang zahlt die
Firma das volle Gehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld sind 3.000 Euro
plus ein Sechstel, also 3.500 Euro im Monat oder 116,67 Euro pro Tag. In den Wochen
neun bis zwölf zahlt die Firma das halbe Gehalt, dazu kommt das halbe Krankengeld
von 30 Prozent, das sind 35 Euro pro Tag. Ab der 13. Woche zahlt nur noch die Gesundheitskasse:
60 Prozent oder 70 Euro pro Tag, rund 2.100 Euro brutto in 30 Tagen statt 3.500 
Euro samt anteiliger Sonderzahlungen. Genau für so eine Lücke ist der [Notgroschen](https://www.finanzgeier.at/konto/notgroschen/)
da, denn die Fixkosten laufen weiter, auch wenn das Einkommen sinkt. Was von deinem
Gehalt normal netto bleibt, rechnest du mit dem [Brutto-Netto-Rechner](https://www.finanzgeier.at/rechner/brutto-netto-rechner/)
aus.

## Verhalten im Krankenstand: Ausgehzeiten und krank im Urlaub

Im Krankenstand darfst du nichts tun, was deine Genesung verzögern könnte. Ob du
arbeitsunfähig bist, entscheidet der Arzt, nicht der Arbeitgeber. Halte dich an 
seine Anordnungen, etwa Bettruhe, und an die Ausgehzeiten, die auf der Krankmeldung
stehen. Erlaubt sind der Weg zum Arzt, zur Apotheke und notwendige Einkäufe. Ein
Spaziergang ist nicht immer verboten, bei manchen Erkrankungen gehört er sogar zur
Behandlung, aber wer mit Grippe joggen geht und gesehen wird, riskiert die Entlassung.
Die Gesundheitskasse kontrolliert das mit eigenen Krankenbesuchern, bei Verstößen
kann sie das Krankengeld streichen. Willst du während des Krankenstands woanders
wohnen, musst du das vorher der Kasse melden, für eine Reise ins Ausland brauchst
du ihre Zustimmung.

![Verhalten im Krankenstand: Erlaubt sind Arzt und Apotheke, notwendige Einkäufe,
Ausgehzeiten laut Krankmeldung und ein Spaziergang, wenn er der Genesung dient. 
Nicht erlaubt sind Sport, der die Genesung verzögern kann, ein Ortswechsel ohne 
Meldung an die Kasse und eine Auslandsreise ohne Zustimmung der Kasse. Krank im 
Urlaub: Bei mehr als 3 Kalendertagen zählen diese Tage nicht als Urlaub.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/krankenstand-grafik6_verhalten.png"
Krankenstand: deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer 6")

Wirst du krank im Urlaub und dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, 
zählen diese Tage nicht als Urlaub. Du musst den Arbeitgeber spätestens nach drei
Tagen informieren und dich am Urlaubsort von einem Arzt krankschreiben lassen, nachträglich
vom Hausarzt geht das nicht. Die Bestätigung legst du bei Dienstantritt unaufgefordert
vor. Im Ausland brauchst du zusätzlich einen Nachweis, dass der Arzt zugelassen 
ist, außer ein öffentliches Spital bestätigt die Behandlung. Ein Arztbesuch während
der Arbeitszeit ist übrigens kein Krankenstand: Er wird nur bezahlt, wenn ein Termin
außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

## Kündigung im Krankenstand und Rückkehr in den Job

Einen Kündigungsschutz im Krankenstand gibt es nicht, die Firma kann dich mit den
normalen Fristen kündigen. Aber: Kündigt dich der Arbeitgeber im Krankenstand, entlässt
er dich ohne wichtigen Grund oder einigt ihr euch einvernehmlich, muss er das Entgelt
für die volle Anspruchsdauer weiterzahlen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses
hinaus. Kein solcher Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit
gelöst wird, ein befristeter Vertrag ausläuft, du selbst kündigst oder zu Recht 
entlassen wirst. Was sonst beim Ende eines Jobs gilt, steht auf der Seite über die
[Kündigung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/).

![Kündigung im Krankenstand: Die Firma zahlt bis zum Ende des Anspruchs weiter bei
Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmlicher Lösung und Entlassung ohne wichtigen
Grund, nicht aber bei Selbstkündigung, Lösung in der Probezeit, Ablauf eines befristeten
Vertrags und berechtigter Entlassung. Wiedereingliederungsteilzeit: 25 bis 50 Prozent
weniger Arbeitszeit für 1 bis 6 Monate, dazu Wiedereingliederungsgeld.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/krankenstand-grafik7_kuendigung.png"
Krankenstand: deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer 7")

Nach einem langen Krankenstand ist der Wiedereinstieg oft der schwerste Schritt.
Dafür gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit: Wer mindestens sechs Wochen ununterbrochen
krank war, kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, für ein bis sechs Monate um 25 
bis 50 Prozent weniger zu arbeiten, eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist 
möglich. Die Firma zahlt das Teilzeitgehalt, die Gesundheitskasse ein Wiedereingliederungsgeld
dazu. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, beide Seiten müssen zustimmen, 
und vorher ist eine Beratung bei fit2work oder beim Arbeitsmediziner nötig.

## Was der Kollektivvertrag verbessern kann

Das Gesetz legt für den Krankenstand Regeln fest, die nur das Minimum sind. Viele
Kollektivverträge gehen darüber hinaus, zum Beispiel mit einem Krankengeldzuschuss,
bei dem die Firma die Differenz zwischen Krankengeld und einem Teil des Lohns ausgleicht,
mit vollen Sonderzahlungen auch bei langem Krankenstand oder mit günstigeren Regeln,
wenn du innerhalb kurzer Zeit wieder krank wirst. Manche Angestellten-Kollektivverträge
haben solche Verbesserungen aus der Zeit vor der Angleichung an die Arbeiter behalten.
Ob und was davon für dich gilt, steht nur in deinem eigenen [Kollektivvertrag](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kollektivvertrag/)
oder in einer Betriebsvereinbarung. Verboten ist dagegen eine Anwesenheitsprämie,
die nur bekommt, wer nie krank ist, weil sie kranke Kollegen benachteiligen würde.

![Mehr als das Gesetz: Das Gesetz enthält Mindestregeln für alle, der Kollektivvertrag
kann mehr bieten, etwa einen Krankengeldzuschuss, volle Sonderzahlungen und bessere
Regeln bei Wiedererkrankung, dazu Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag. Verboten
ist eine Anwesenheitsprämie.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/
10/krankenstand-grafik8_kollektivvertrag.png "Krankenstand: deine Rechte und Pflichten
als Arbeitnehmer 8")

Die Rechte im Krankenstand sind gut, aber sie schützen dich nur, wenn du deine Pflichten
kennst und einhältst. Jede Lage ist anders, bei Unklarheiten helfen die Arbeiterkammer
und der Betriebsrat.

**Der Rat zum Schluss:** Melde dich am ersten Krankheitstag sofort und nachweisbar
beim Arbeitgeber, geh am selben Tag zum Arzt, halte dich an die Ausgehzeiten, lies
einmal nach, was dein Kollektivvertrag zum Krankenstand regelt, und sorge mit einem
Notgroschen vor, falls eine lange Krankheit dein Einkommen auf das Krankengeld senkt.

**Quellen:** Arbeiterkammer Wien: [Krankenentgelt](https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/Arbeitsrecht/Krankenentgelt_rg_bf.pdf)(
Ratgeber, Stand Jänner 2026), [Krankenstand](https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Krankenstand.html)
und [Krank im Urlaub](https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/urlaub/Krank_im_Urlaub.html);
Arbeiterkammer: [Dienstverhinderung](https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Dienstverhinderung.html)
und [Wiedereinstieg nach längerer Krankheit](https://www.arbeiterkammer.at/wiedereingliederungsteilzeit);
ÖGK: [Krankenstand](https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.867490), [Krankengeld](https://www.oegk.at/krankengeld)
und [Wiedereingliederungsteilzeit und Wiedereingliederungsgeld](https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.867448);
AUVA: [Entgeltfortzahlung](https://auva.at/auva-ihre-leistungen/leistungen-auf-einen-blick/finanzielle-entschaedigung/entgeltfortzahlung);
WKO: [Fehlzeitenreport 2026](https://www.wko.at/oe/news/fehlzeitenreport-2026). 
Stand: Oktober 2026.

[⌊Ein voller gelber Ordner mit Belegen und Rechnungen, daneben ein Stempel mit Paragrafenzeichen
auf einem Blatt Papier, oben das Wort Steuerausgleich⌉⌊Ein voller gelber Ordner 
mit Belegen und Rechnungen, daneben ein Stempel mit Paragrafenzeichen auf einem 
Blatt Papier, oben das Wort Steuerausgleich⌉[

**Weiterlesen:** Krankengeld ist bis 30 Euro am Tag steuerfrei, vom Rest werden 
20 Prozent Lohnsteuer abgezogen. Ob am Ende des Jahres etwas nachzuzahlen ist oder
Geld zurückkommt, klärt die [Arbeitnehmerveranlagung](https://www.finanzgeier.at/steuern/arbeitnehmerveranlagung/).
Dort steht, wie du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholst.

**Hinweis:** Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was im Einzelfall gilt, hängt auch von deinem Kollektivvertrag und deinem Arbeitsvertrag
ab; im Zweifel helfen die Arbeiterkammer und der Betriebsrat. Das Rechenbeispiel
verwendet Beispielwerte.
