# Angestellt, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag: Die Unterschiede

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- Published: 2026-10-13T20:10:14+02:00
- Author: finanzgeier

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Wer mit einem Werkvertrag unterm Strich so viel verdienen will wie eine Angestellte
mit 3.000 Euro brutto im Monat, muss pro Arbeitsstunde rund 40 Prozent mehr verlangen.
Der Grund liegt nicht in der Arbeit selbst, sondern in allem, was rundherum dazugehört:
Urlaub, Krankenstand, 13. und 14. Gehalt und Sozialversicherung. Diese Seite erklärt
die drei häufigsten Arten, in Österreich gegen Bezahlung zu arbeiten, woran man 
sie unterscheidet, was sie für Geld und Absicherung bedeuten und welche Form zu 
wem passt.

Weil es um steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen geht, gleich vorweg: Diese Seite
gibt nur einen groben Überblick. Für deinen eigenen Fall hol dir fachliche Hilfe,
zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, bei der Wirtschaftskammer, beim Finanzamt oder
bei einer Steuerberatung.

## Inhalt

 * [Drei Arten zu arbeiten](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/#drei-arten-zu-arbeiten)
 * [Der Dienstvertrag: angestellt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/#der-dienstvertrag-angestellt)
 * [Der freie Dienstvertrag](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/#der-freie-dienstvertrag)
 * [Der Werkvertrag](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/#der-werkvertrag)
 * [Woran man erkennt, was wirklich vorliegt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/#woran-man-erkennt-was-wirklich-vorliegt)
 * [Rechenbeispiel für das Jahr 2026](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/#rechenbeispiel-für-das-jahr-2026)
 * [Welche Form zu dir passt](https://www.finanzgeier.at/arbeit/angestellt-freier-dienstvertrag-werkvertrag/#welche-form-zu-dir-passt)

## Drei Arten zu arbeiten

In Österreich gibt es drei Verträge, über die man für jemand anderen arbeiten kann:
den Dienstvertrag, also das klassische Angestelltenverhältnis, den freien Dienstvertrag
und den Werkvertrag. Der Unterschied liegt vor allem darin, wie stark du an die 
Vorgaben des Auftraggebers gebunden bist, ob du deine Arbeitskraft zur Verfügung
stellst oder ein fertiges Ergebnis lieferst und wer sich um Steuer und Sozialversicherung
kümmert.

![Vergleichstabelle Dienstvertrag, freier Dienstvertrag und Werkvertrag: fixe Zeiten
und Weisungen nur beim Dienstvertrag; geschuldet wird Arbeitszeit oder beim Werkvertrag
ein Ergebnis; Lohnsteuer wird nur beim Dienstvertrag abgezogen; Sozialversicherung
wird bei Dienstvertrag und freiem Dienstvertrag abgezogen; arbeitslosenversichert
bei beiden, beim Werkvertrag freiwillig; bezahlter Urlaub und 13. und 14. Gehalt
beim Dienstvertrag, beim freien Dienstvertrag laut Vertrag.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/vertragsarten-grafik1_vergleich.png "Angestellt, freier
Dienstvertrag oder Werkvertrag: Die Unterschiede 1")

Alle drei haben ihre Vor- und Nachteile, und keine Form ist grundsätzlich besser.
Eines gilt aber überall gleich: Arbeiten muss man in allen dreien. Wer nicht liefert,
was vereinbart ist, hat die Arbeit oder den Auftrag nicht lange, egal welcher Vertrag
darunter steht.

## Der Dienstvertrag: angestellt

Als Angestellter arbeitest du in persönlicher Abhängigkeit: Der Arbeitgeber bestimmt,
wann, wo und wie du arbeitest, du bist in den Betrieb eingebunden und arbeitest 
mit seinen Arbeitsmitteln. Dafür bekommst du das, was für viele der Hauptgrund für
ein Angestelltenverhältnis ist: ein regelmäßiges Einkommen, pünktlich jeden Monat,
auch im Urlaub und im [Krankenstand](https://www.finanzgeier.at/arbeit/krankenstand/).

![Was zum Dienstvertrag dazugehört: Gehalt 14 Mal im Jahr, fünf Wochen bezahlter
Urlaub, Gehalt im Krankenstand, Kollektivvertrag, Sozialversicherung und Lohnsteuer
werden erledigt, Abfertigung neu über die Mitarbeitervorsorgekasse.](https://www.
finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/vertragsarten-grafik2_dienstvertrag.png"
Angestellt, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag: Die Unterschiede 2")

Dazu kommt das ganze Arbeitsrecht. Du hast fünf Wochen bezahlten Urlaub, das Gehalt
wird bei Krankheit weitergezahlt, und es gelten gesetzliche [Kündigungsfristen](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kuendigung/).
Fast immer gilt auch ein [Kollektivvertrag](https://www.finanzgeier.at/arbeit/kollektivvertrag/)
mit Mindestgehalt, jährlicher Anpassung und dem 13. und 14. Gehalt. Der Arbeitgeber
meldet dich zur Sozialversicherung an, zieht deine Beiträge und die Lohnsteuer vom
Gehalt ab und zahlt beides für dich ein. Du bist kranken-, pensions-, unfall- und
arbeitslosenversichert und bekommst Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse für
die Abfertigung.

## Der freie Dienstvertrag

Beim freien Dienstvertrag stellst du deine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit 
zur Verfügung, aber ohne persönliche Abhängigkeit. Du bist an keine festen Arbeitszeiten
gebunden, kannst oft von zu Hause arbeiten und teilst dir die Zeit selbst ein. Diese
Freiheit darf man nicht unterschätzen. Wie stark du trotzdem an Vorgaben gebunden
bist, steht im Vertrag, und die Wünsche des Auftraggebers zählen natürlich auch 
hier.

![Skala, wie stark man gebunden ist: Dienstvertrag an Zeit, Ort und Anweisungen 
gebunden, freier Dienstvertrag in der Mitte, Werkvertrag frei bei Zeit und Ort. 
Die Wünsche des Auftraggebers zählen in jeder Form.](https://www.finanzgeier.at/
wp-content/uploads/2026/10/vertragsarten-grafik3_bindung.png "Angestellt, freier
Dienstvertrag oder Werkvertrag: Die Unterschiede 3")

Bei der Sozialversicherung ähnelt der freie Dienstvertrag dem Angestelltenverhältnis:
Liegt das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze, meldet dich der Auftraggeber 
an und zieht deine Beiträge ab. Du bist kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert,
bei Krankheit zahlt die Krankenkasse ab dem vierten Tag Krankengeld. Bei der Steuer
gilt der freie Dienstvertrag aber als selbständige Tätigkeit: Der Auftraggeber zieht
keine Lohnsteuer ab, du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Steuer
selbst zurücklegen.

Das Arbeitsrecht gilt dagegen nur zum Teil. Es gibt keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch,
keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und kein 13. und 14. Gehalt, außer es steht
im Vertrag. Seit 2026 gelten immerhin gesetzliche Kündigungsfristen, und Kollektivverträge
können freie Dienstnehmer einbeziehen. Das ist aber nicht automatisch der Fall.

## Der Werkvertrag

Beim Werkvertrag schuldest du ein Ergebnis, ein Werk: eine Website, einen Text, 
ein renoviertes Bad, eine fertige Analyse. Wie und wann du daran arbeitest, entscheidest
du selbst, du verwendest deine eigenen Arbeitsmittel und haftest dafür, dass das
Werk ohne Mängel ist. Mit der Abgabe ist der Vertrag erfüllt, und du stellst eine
Rechnung.

![Ablauf eines Werkvertrags in fünf Schritten: Auftrag vereinbaren, Werk mit eigenen
Arbeitsmitteln erstellen, Abgabe mit Haftung für Mängel, Rechnung stellen, Steuer
und SVS selbst erledigen.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/
vertragsarten-grafik4_werkvertrag.png "Angestellt, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag:
Die Unterschiede 4")

Wer regelmäßig über Werkverträge arbeitet, ist selbständig, entweder mit Gewerbeschein
oder als sogenannter neuer Selbständiger ohne Gewerbeschein. Um die [Sozialversicherung](https://www.finanzgeier.at/arbeit/sozialversicherungsbeitraege/)
kümmerst du dich selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, kurz
SVS, und zahlst die Beiträge zur Gänze allein, denn einen Arbeitgeberanteil gibt
es nicht. Eine Arbeitslosenversicherung hast du nur, wenn du dich freiwillig dafür
entscheidest, und wer krank ist, verdient in dieser Zeit nichts. Steuern zahlst 
du über die Einkommensteuererklärung, oft auf Grundlage einer [Einnahmen-Ausgaben-Rechnung](https://www.finanzgeier.at/steuern/einnahmen-ausgaben-rechnung/).
Bei höheren Umsätzen kommt die Umsatzsteuer dazu, darunter gilt die [Kleinunternehmerregelung](https://www.finanzgeier.at/steuern/kleinunternehmerregelung/).

## Woran man erkennt, was wirklich vorliegt

Wie ein Vertrag heißt, ist für Sozialversicherung und Finanzamt nicht entscheidend.
Gezählt wird, wie die Arbeit tatsächlich abläuft. Musst du zu festen Zeiten im Büro
sein, bekommst du laufend Anweisungen, wie du arbeiten sollst, und arbeitest du 
mit dem Laptop und dem Telefon der Firma, dann ist das ein Dienstvertrag, auch wenn„
Werkvertrag“ darübersteht.

![Fragen zur Scheinselbständigkeit: feste Arbeitszeiten, laufende Anweisungen, Laptop
und Telefon der Firma, fix im Dienstplan und Team, persönlich arbeiten ohne Vertretung.
Mehrmals ja heißt eher Dienstvertrag.](https://www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/
2026/10/vertragsarten-grafik5_scheinselbstaendig.png "Angestellt, freier Dienstvertrag
oder Werkvertrag: Die Unterschiede 5")

Man spricht dann von Scheinselbständigkeit. Die Gesundheitskasse und das Finanzamt
prüfen das bei Betrieben regelmäßig, und stellt sich heraus, dass eigentlich ein
Dienstverhältnis vorlag, müssen Beiträge für die Vergangenheit nachgezahlt werden.
Für dich heißt das umgekehrt: Wer de facto wie ein Angestellter arbeitet, hat auch
die Rechte eines Angestellten und kann sie bei der Arbeiterkammer prüfen lassen.

## Rechenbeispiel für das Jahr 2026

Beispielwerte, die Steuer bleibt der Einfachheit halber außen vor: Eine Angestellte
verdient 3.000 Euro brutto im Monat, mit 14 Gehältern 42.000 Euro im Jahr. Ihr Arbeitnehmeranteil
zur Sozialversicherung beträgt 7.529,40 Euro, vor der Steuer bleiben 34.470,60 Euro.
Bei 38,5 Stunden pro Woche arbeitet sie nach fünf Wochen Urlaub und rund zwei Wochen
Feiertagen etwa 45 Wochen, also rund 1.732 Stunden. Pro tatsächlich gearbeiteter
Stunde verdient sie 24,24 Euro brutto.

![Rechenbeispiel 2026: Für dasselbe Einkommen nach Sozialversicherung verdient eine
Angestellte mit 3.000 Euro brutto 24,24 Euro pro Arbeitsstunde, ein Selbständiger
mit Werkvertrag braucht 27,31 Euro, wenn jede Stunde verrechenbar ist, und 34,14
Euro, wenn nur vier von fünf Stunden verrechenbar sind, rund 40 Prozent mehr.](https://
www.finanzgeier.at/wp-content/uploads/2026/10/vertragsarten-grafik6_stundensatz.
png "Angestellt, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag: Die Unterschiede 6")

Ein Selbständiger mit Werkverträgen will vor der Steuer ebenfalls 34.470,60 Euro
behalten. An die SVS zahlt er 2026 26,83 Prozent seines Gewinns, dazu 12,95 Euro
im Monat für die Unfallversicherung. Damit braucht er einen Gewinn von rund 47.300
Euro. Kann er dieselben 1.732 Stunden verrechnen, sind das 27,31 Euro pro Stunde.
In der Praxis lässt sich aber nicht jede Stunde verrechnen: Aufträge suchen, Angebote
schreiben, Buchhaltung und Wartezeiten zwischen zwei Aufträgen gehören dazu. Ist
nur jede fünfte Stunde nicht verrechenbar, braucht er schon 34,14 Euro pro Stunde,
rund 40 Prozent mehr als die Angestellte. Eigene Arbeitsmittel wie Computer, Software
oder Werkzeug sind darin noch nicht enthalten.

Beim freien Dienstvertrag liegt die Rechnung dazwischen: Die Sozialversicherung 
wird wie bei Angestellten geteilt, aber für Urlaub, Feiertage und das 13. und 14.
Gehalt gibt es nur, was im Vertrag steht.

## Welche Form zu dir passt

Wer Sicherheit will, ist mit einem Dienstvertrag gut bedient. Das regelmäßige Einkommen,
der bezahlte Urlaub und die Annehmlichkeiten eines Kollektivvertrags sind viel wert,
und für viele ist das der Hauptgrund, angestellt zu sein. Wer wirklich engagiert
ist, kann auch über einen freien Dienstvertrag oder Werkverträge arbeiten. Die Verdienste
sind dort meist höher, aber unsicherer: Ob laufend Aufträge kommen und pünktlich
bezahlt wird, hat niemand garantiert. Dafür gewinnt man Freiheit bei Ort und Zeit,
und auch das hat seinen Wert.

![Waage zwischen Sicherheit mit regelmäßigem Einkommen, bezahltem Urlaub und Kollektivvertrag
und Freiheit mit freier Zeit und freiem Ort sowie meist höherem, aber unsichererem
Verdienst. Darunter: Wer das Gold hat, macht die Regeln.](https://www.finanzgeier.
at/wp-content/uploads/2026/10/vertragsarten-grafik7_sicherheit_freiheit.png "Angestellt,
freier Dienstvertrag oder Werkvertrag: Die Unterschiede 7")

Dazu eine klare Meinung: Egal in welcher Form du arbeitest, es gilt die goldene 
Regel „Wer das Gold hat, macht die Regeln“. Wer bezahlt, muss mit der Arbeit zufrieden
sein, denn nur dann funktioniert die Zusammenarbeit und das Geld kommt auch weiterhin.
Ob das im Angestelltenverhältnis passiert oder auf eigene Rechnung, ist eigentlich
Nebensache. Der Unterschied liegt vor allem in der sozialen Absicherung, und die
sollte man bei der Wahl genau anschauen.

**Der Rat zum Schluss:** Lies den Vertrag genau und prüfe, ob er zu dem passt, wie
du tatsächlich arbeiten wirst. Wer frei oder selbständig arbeitet, legt jeden Monat
einen festen Teil der Einnahmen für Steuer und Sozialversicherung zur Seite, weil
die Nachzahlungen oft erst ein, zwei Jahre später kommen, und baut zusätzlich einen
größeren [Notgroschen](https://www.finanzgeier.at/konto/notgroschen/) auf als ein
Angestellter.

**Quellen:** Arbeiterkammer Wien: [Freier Dienstvertrag](https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitsvertraege/Freier_Dienstvertrag.html);
BMF: [Einkommensteuer für Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/dienstvertrag-freier-dienstvertrag-werkvertrag/est-freier-dienstvertrag-oder-werkvertrag.html),
[Brutto-Netto-Rechner](https://onlinerechner.haude.at/BMF-Brutto-Netto-Rechner/);
Sozialministerium: [Freie Dienstverhältnisse](https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Arbeit/Arbeitsrecht/Freie-Dienstverh%C3%A4ltnisse.html);
WKO Vorarlberg: [Infoblatt Sozialversicherung 2026](https://www.wko.at/vlbg/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/infoblatt-sozialversicherung2026.pdf).
Stand: Oktober 2026.

[⌊Drei Gebäude von klein nach groß, ein kleines Haus mit oranger Tür, ein Bürohaus
und ein Hochhaus, oben das Wort Unternehmensformen⌉⌊Drei Gebäude von klein nach 
groß, ein kleines Haus mit oranger Tür, ein Bürohaus und ein Hochhaus, oben das 
Wort Unternehmensformen⌉[

**Weiterlesen:** Wer über Werkverträge arbeitet, ist selbständig, entweder mit Gewerbeschein
oder als sogenannter neuer Selbständiger. Wird daraus ein eigener Betrieb, geht 
es auch um die Wahl zwischen den [Unternehmensformen](https://www.finanzgeier.at/wirtschaft/unternehmensformen/).
Dort steht, worin sich ein Einzelunternehmen von einer GmbH unterscheidet.

**Hinweis:** Diese Seite gibt nur einen groben Überblick und ersetzt keine Rechts-
oder Steuerberatung. Jede Lage ist anders: Bei Fragen zu deinem Fall hol dir fachliche
Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, bei der Wirtschaftskammer, beim Finanzamt
oder bei einer Steuerberatung. Die Rechenbeispiele sind Beispielwerte.
